Protocol of the Session on June 3, 2021

Die vorgelegten Entwürfe bleiben Lippenbekenntnisse und wollen dem Wähler suggerieren, man mache jetzt etwas, um den Ruf und das Ansehen nicht vollständig zu ruinieren. Es finden sich in der Überschrift die blumigen Worte wie „Stärkung der parlamentarischen Demokratie“. Ja, ich weiß, Sie wollen weg von der Merkelschen Demokratie, liebe Kollegen der CDU. Mein Kollege Stefan Möller hatte bereits in der damaligen Debatte darauf hingewiesen, dass der bisherige Gesetzentwurf nichts Positives wird bewirken können. Ungeachtet bleiben Karriereabsprachen für die Zeit nach der Politik, also das, was man als „unanständigen Lobbyismus“ bezeichnet.

Nach fast zwei Jahren sei ein Blick zurück gestattet. Man findet sehr schnell unter dem Stichwort „Beteiligtentransparenzdokumentation“ die Internetseite der Landtagsverwaltung und findet schnell die am Verfahren Beteiligten namentlich aufgelistet. Jedoch fällt auf, dass die Datenblätter nach § 5 des bisherigen Gesetzes meist unvollständig oder gar nicht ausgefüllt werden. Hier muss die Landtagsverwaltung im Wege der Ersatzvornahme Daten nachbessern. Das zeigt doch schon, dass am Verfahren Beteiligte oftmals nicht willens und in der Lage sind, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mithin konnte der Zweck, nämlich einen legislativen Fußabdruck zu erstellen, wenig bis gar nicht erreicht werden. Und nur, um die Landtagsverwaltung zu beschäftigen, müssen wir das bestehende Gesetz nicht noch weiter durch ein umfangreiches Lobbyregister verkomplizieren.

Es ist begrüßenswert, wenn Abgeordneteneinkünfte zukünftig detaillierter offenzulegen sind. Es ist begrüßenswert, wenn auch die Exekutive, respektive die Ministerien, zur Offenlegung verpflichtet werden. Dennoch wird nicht die gesamte Exekutive zur Auskunft herangezogen. Bürgermeister und Landräte dürfen schalten und walten, wie sie wollen. Auch hier besteht Nachschärfungsbedarf. Überdies muss der Schwellenwert des § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes nachgeschärft werden, um die Spahnschen Spenden des Gesundheitsministers von je 9.999 Euro zukünftig zu erfassen. Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs von Rot-Rot-Grün ist darin begründet, dass viele Geldströme außerhalb des Thüringer Landtags initiiert werden. Wie sieht es mit Fällen aus, wenn sich nicht der Lobbyist, sondern das Ministerium oder der Abgeordnete meldet? Erlischt dann die Registrierungsverpflichtung? Auch dies müsste eine Meldepflicht auslösen.

Auch im Detail besteht beim CDU-Entwurf erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wenn zum Beispiel dem Landtag ein Auskunftsrecht dahin gehend eingeräumt wird, dass dieser im neuen § 4 Abs. 4 Nr. 2 fordern darf, dass man die Einnahmen und Ausgaben oder sonstige rechnungsrelevante Angaben von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft belegen muss, so errichtet die CDU mit solch einem Prüfungsvorbehalt ein Bürokratiemonstrum. Gemäß § 32 der Wirtschaftsprüferordnung müssten auch die vereidigten Buchprüfer entsprechende Bestätigungsvermerke erteilen dürfen. Unbeschadet dieses Kuriosums in Thüringen mutet es schon seltsam an, dass nun auch Ein-Mann-GmbHs prüfungspflichtig sein können, obwohl gemäß § 316 HGB nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig sind, also ab 6 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen

Jahresumsatz bzw. 250 Mitarbeitern. Dass bei Beteiligungen der öffentlichen Hand Prüfungspflichten stets bestehen, steht auf einem anderen Blatt.

Der Gesetzentwurf der CDU ist umständlich, missverständlich formuliert und sehr lückenhaft. Es werden nämlich in keiner Weise die Landräte und Bürgermeister erfasst. Mithin handelt es sich bei diesem Gesetzesvorhaben nicht um ein scharfes Schwert, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern allenfalls um ein Fischmesser mit stumpfer Klinge.

(Beifall AfD)

Und was bei den Gesetzesvorschlägen fehlt, ist die Erfassung von Parteiensponsoring. Ich denke da ganz besonders an die Werbetafeln bei den Parteitagen der Altparteien, die im Hintergrund wie ein Fußballevent prangen. Ob die Einnahmen aus den Standvermietungen, um die es letztlich auch geht, bei Parteitagen hier einfließen, wissen wir, ist ebenfalls nicht der Fall, denn im Gegensatz zu Parteispenden, bei denen Gelder und ihre Herkunft ab 10.000 Euro offengelegt werden müssen nach jetziger Rechtslage, wird beim Parteiensponsoring in der Bundesrepublik und respektive auch in Thüringen von den Parteien dies eben nicht offengelegt. Hier besteht auch erheblicher Nachbesserungsbedarf.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Transparenz ist gut. Ein thüringenweites Korruptionsregister, angefangen vom Ministerpräsidenten und den Ministern über Kammern und Kassen sowie die Kirchen und Abgeordneten bis hin zum kleinen Bürgermeister, ist besser. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zur AfD nur so viel: Wenn Ihnen nichts einfällt, schreien Sie „Bürokratiemonster“. So kann man Diskussionen auch im Keim ersticken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich muss leider auch sagen, lieber Kollege Bühl, ein kumpelhafter Ton kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die CDU war, die sich Jahrzehnte gegen Transparenzregeln gesperrt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Woran denken Sie denn, wenn Sie die Namen Nüßlein, Löbel, Amthor, Sauter oder Hoffmann hören? Ich erinnere mich gut an die Schlagzeilen über die Unionsskandale der letzten Monate um Maskenbeschaffung und Ermittlungen in der Aserbaid schan-Affäre, auch wenn Sie von der CDU ungern darüber reden. Allein der frühere Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann soll mit Maskengeschäften fast 1 Million – genau genommen 997.000 – Euro verdient haben. Die Hintergründe sind uns allen bekannt.

Und ich will mich auch nicht darum drücken, zwei Sätze zu Annalena Baerbock zu sagen – wo Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Ja, es ist ein Unter- schied. Sie hat das Weihnachtsgeld ordentlich ver steuert. Sie hat einen großen Fehler begangen, in- dem sie diese Einkünfte als Parteivorsitzende nicht bei der Bundestagsverwaltung angezeigt hat, und diesen Fehler hat sie auch umgehend eingeräumt. Aber es ist ein Unterschied, ob ich mich von Lobbyisten finanzieren lasse oder ob ich als Parteivorsitzende kein Einkommen beziehe, wohl aber die Sonderzahlung Weihnachtsgeld erhalte.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind Steuergelder!)

Wenn Sie so laut „Steuergelder“ schreien würden, während Sie 1 Million oder eine CDU-Kollegin sogar 30 Millionen Euro für Maskenskandale einkassiert haben.

(Unruhe CDU)

Das ist ganz schön arm, was Sie hier gerade ablie- fern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber lenken Sie ruhig mit ein paar-und-zwanzig Tausend Euro ab.

Seit Jahren fordern wir Bündnisgrüne mehr Trans- parenz und strengere Regeln – das müssen Sie jetzt aushalten – für Lobbyistinnen und bei Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten und Sie haben sich – Sie von der CDU – immer verweigert. Der öffentliche Druck auf die Union war noch nie so groß wie jetzt, sodass die jahrzehntelange Blockadehaltung der CDU/CSU im Bund aufgebrochen und ein Lobbyregister für den Bundestag auf den Weg gebracht wurde. Auch wir von Rot-Rot-Grün wollen in

(Abg. Sesselmann)

Thüringen mit noch mehr Transparenz, ich sage es ganz deutlich, in der Politik und im Parlament auf die Masken- und Korruptionsskandale reagieren, die übrigens nur eine Spitze des Eisbergs darstellen. Wir bringen deshalb heute einen Gesetzentwurf ein, der erstens ein verbindliches Lobbyregister für den Thüringer Landtag auf den Weg bringen soll, in Ergänzung – anders als Sie – zum legislativen Fußabdruck,

(Beifall DIE LINKE)

und zweitens die Regelungen für Abgeordnete bezüglich Nebeneinkünften, Nebentätigkeiten und Spenden verschärfen soll.

(Beifall SPD)

Damit wollen wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für politische Entscheidungsprozesse weiter stärken und auch das Vertrauen in unsere Demokratie sichern.

Was haben wir denn nun konkret vor? Mithilfe eines verbindlichen Lobbyregisters wollen wir politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen offenlegen. Dazu soll jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbekundungsprozess des Landtags, seine Organe, Mitglieder, Fraktionen, Ausschüsse oder der Landesregierung, samt der ihr zugeordneten obersten Behörden, offengelegt werden. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen damit alle Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Vorschläge, die inhaltliche Bezüge aufweisen zu Gesetzentwürfen, Kabinettsvorlagen, Richtlinien, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, parlamentarischen Initiativen, Umsetzung von EU-Recht sowie wissenschaftlichen und sachverständigen Beratungen der Landesregierung, des Landtags oder der Landesbehörden. Und dabei ist jede Kontaktaufnahme zur Interessenvertretung eintragungspflichtig. Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rahmen eines vorprozessualen Vertretungsmandats in einer konkreten Rechtsangelegenheit, Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Kernaufgabe, der Religionsausübung, und Petentinnen und Petenten in Ausübung ihres Petitionsrechts. Im Lobbyregister selbst sind Informationen zu vermerken wie Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Angaben zu Mitgliedschaften in Landtag, Bundestag oder einer Regierung bei natürlichen Personen und bei juristischen Personen und Arten von Zusammenschlüssen Angaben darüber, wer, wie, in welcher Form, wem gegenüber, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis Interessenvertretung betreibt und welche finanziellen Mittel dafür geflossen sind, so

wie Angaben zur Rechtsform, Anteil der Lobbyistinnen in Unternehmen, Konzernzugehörigkeiten und Firmenbeteiligungen, Namen der Mitarbeiterinnen, die innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied in einem Landtag, im Bundestag oder in einer Regierung waren. Die Änderungen der Angaben müssen innerhalb eines Monats mitgeteilt und im Lobbyregister nachvollziehbar dokumentiert werden.

(Beifall SPD)

Bei Verstößen kann die Landtagspräsidentin in Abstimmung mit dem Vorstand des Landtags ein angemessenes Ordnungsgeld verhängen. Sie von der CDU hatten das als zu vage beschrieben, deswegen haben Sie wahrscheinlich erst gar keins aufgenommen in Ihrem Gesetz. Achtung, Ironie!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ein unabhängiges ehrenamtliches Gremium soll in Zusammenarbeit mit der Landtagspräsidentin und dem Vorstand die Einhaltung des Lobbyregisters und des legislativen Fußabdrucks überwachen. Außerdem soll ein Jahresbericht zum Stand der Registrierung und zur Umsetzung der Register veröffentlicht und natürlich auch im Plenum debattiert werden. Was haben wir konkret vor? Das betrifft nämlich auch Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Die Anzeigepflicht soll ausgeweitet werden. Erwerbstätigkeit und Mitgliedschaften, beispielsweise in Beiräten, Aufsichtsräten, Vorständen, vor Mitgliedschaft im Landtag müssen angezeigt werden, ebenfalls Funktionen und Ämter der Abgeordneten im Landtag sowie damit gegebenenfalls verbundene Zulagen. Nebeneinkünfte sollen ab dem ersten Euro und in voller Höhe angezeigt werden; das intransparente Stufenmodell, das wir im Moment haben, wollen wir abschaffen.

Hier ist ein Punkt, den wir sicher diskutieren müssen: Spenden an Abgeordnete müssen in voller Höhe unter Angabe des Spenders/der Spenderin veröffentlicht werden. Als Grüne-Fraktion sprechen wir uns für strengere Regelungen aus, da wir schon seit Langem ein generelles Verbot zur Annahme von Spenden für Abgeordnete und Fraktionen fordern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun aber zum Gesetzentwurf der CDU: In ihrer Pressekonferenz am letzten Donnerstag, wo es um alles Mögliche ging, aber eben auch um dieses Gesetz, kündigte die CDU-Fraktion an – und jetzt eben wieder im kumpelhaften Ton, wie gesagt, von Herrn Bühl –, dass sie damit ehrliche Konsequenzen aus den Masken- und Korruptionsaffären ziehen will. Und auch der Titel ihres Gesetzentwurfs „Thüringer

Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz“ lässt ja erst mal hoffen.

Aber schauen wir uns doch den Gesetzentwurf mal genauer an. Zunächst zum Lobbyregister: Der Gesetzentwurf der CDU sieht vor, das Thüringer Abgeordnetengesetz zu ändern, ebenso soll ein Lobbyregister auf den Weg gebracht werden – so weit, so gut. Doch wo wir das Lobbyregister in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck sehen, will die CDU diesen abschaffen und durch das Lobbyregister ersetzen, Sie nennen das praktikabler. So kann man schön darüber hinwegtäuschen, wie man einen Teil des Gesetzes ad absurdum führen will.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das ist aber irgendwie nicht verwunderlich, denn 2019, als wir darüber hier diskutiert und auch beschlossen haben, stimmte die CDU bereits gegen unseren Gesetzentwurf zum legislativen Fußabdruck mit der Begründung, dass dieser ein – ich zitiere – „unausgegorenes bürokratisches Monster“ sei und im Grundsatz überflüssig. Herr Scherer unterstellte damals Rot-Rot-Grün, dass das Gesetz auf den Weg gebracht worden sei, um ein Grundmisstrauen gegen unsere Gesetzgebung oder Demokratie auf den Weg zu bringen. Ich frage mich, ob er überhaupt den Sinn des Gesetzes verstanden hat, der in der Stärkung der Demokratie durch maximale Transparenz liegt. Mit uns jedenfalls – das will ich ganz klar sagen – ist eine Abschaffung des legislativen Fußabdrucks nicht zu machen. Das Lobbyregister kann immer nur eine Ergänzung dazu sein.

Einige Vorschläge, die die CDU macht, sind ja durchaus begrüßenswert und unseren ähnlich, wie zum Beispiel Aspekte der Registrierungspflicht und auch Inhalte. Allerdings nehmen wir ebenso zur Landesregierung zugeordnete oberste Behörden in die Pflicht, Sie nur die Mitglieder der Landesregierung, warum, können Sie uns ja gern erklären.

Auch sieht der Gesetzentwurf der CDU erheblich mehr Ausnahmen bezüglich der Registrierungspflicht vor. Nachvollziehbar sind vielleicht Ausnahmen wie Petentinnen bei der Wahrnehmung des Petitionsrechts – das haben wir ja auch vorgesehen –, aber es erschließt sich nicht, warum kommunale Spitzenverbände oder die Einflussnahme auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Verbindung mit Tarifverhandlungen nicht registriert werden sollen – hört, hört. Auch wollen wir ein unabhängiges Gremium, welches gemeinsam mit Landtagspräsidentin und Vorstand die Einhaltung der Regelungen

überwacht, bei der CDU ist das gar nicht erst vorgesehen.

Nun zu den Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz: Es ist zu begrüßen, dass Spenden an und Lobbytätigkeit von Abgeordneten verboten werden sollen. Dieser Vorschlag entspricht Forderungen, die auch unsere Fraktion seit Langem hat. Allerdings habe ich mir nach Ihren Ankündigungen zum Gesetzentwurf mehr Klarheit und Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten erhofft. Wo unser Gesetzentwurf nämlich die Offenlegung von Nebeneinkünften ab dem ersten Euro und die Abschaffung des bisherigen Stufenmodells vorsieht, will die CDU die Stufen beibehalten. Lediglich soll Stufe 1 bereits ab einem Einkommen von 1 Euro pro Monat – und nicht wie bisher 1.000 Euro – gelten. Veröffentlicht werden soll also – das müssen Sie sich vor Augen führen – weiterhin keine konkrete Summe, sondern lediglich eine Stufennummer, also nichts mit Offenlegung und Transparenz.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist begrüßenswert, dass die CDU einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen will, der für mehr Transparenz in der Politik und im Parlament sorgen soll. Bisher hat sie schließlich immer gegen diese Regelungen gestimmt, die für Transparenz und saubere Politik sorgen, wie der legislative Fußabdruck, oder ich möchte auch erinnern an die Änderungen im Ministergesetz zur Verringerung des sogenannten Drehtüreffekts.