Seit 2000 hat die CDU in Thüringen mehr als 5.000 und damit ein Drittel ihrer Mitglieder verloren. Weniger Mitglieder bedeuten auch weniger Kandidaten. Man ist so letzten Endes auf das letzte Aufgebot der CDU angewiesen,
Die CDU Thüringen hat die Regierungsverantwortung wegen desaströser Politikfehler im Land längst verloren und ist zum Steigbügelhalter linker Ideologen geschrumpft. Lediglich in den Kommunen ist sie noch stark vertreten. Sie fürchtet darum, ihren Erneuerungsprozess nicht rechtzeitig vor deren Bedeutungslosigkeit beenden zu können. Doch der Zug dafür, meine sehr geehrten Kollegen, ist bereits längst abgefahren. In vielen Städten und Gemeinden ist man nicht mehr bereit, Altparteienvertreter zu wählen. Wählergemeinschaften bilden sich, Einzelkandidaten stellen sich und übernehmen die Verantwortung auf kommunaler Ebene. Parteilose und Bürgerinitiativen werden auf dieser Ebene vom Wähler bevorzugt. Der Vertrauensverlust ist nicht mehr einholbar, auch nicht für die einst konservative CDU. Von den acht Landräten, die die CDU in Thüringen stellt, haben sechs Landräte zur nächsten Landratswahl im Jahr 2024 das 65. Lebensjahr vollendet und können dementsprechend nicht mehr zur Wahl antreten. Bei hauptamtlichen Bürgermeistern, die die CDU in Thüringen stellt, sieht es ähnlich aus. Der Amtsinhaberbonus bliebe erhalten, wollte man das Wahlalter auf die Vollendung des 67. Lebensjahres erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass Kandidaten anderer Parteien sowie auch die freien Wählervereinigungen eine Chance verdienen, denn Demokratie lebt von einem Wechsel. Wir als AfD begrüßen daher den frischen Wind in unseren Kommunen und sind grundsätzlich bereit, einer Ausschussüberweisung zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, der CDU-Antrag ist ein Wiedergänger, wir hatten ihn in der letzten Legislaturperiode schon einmal und er ist in der Tat damals abgelehnt worden. Das Problem ist auch tatsächlich immer noch vorhanden, was damals zur Ablehnung geführt hat. Es handelt sich ja nicht um eine echte Angleichung an das Dienstaustrittsalter des öffentlichen Dienstes, sondern es wird vielmehr das erhöhte Dienstaustrittsalter vom öffentlichen Dienst zum neuen Diensteintrittsalter für kommunale Wahlbeamte und damit würde dann in der Tat eine Amtsausübung bis zum 72. Lebensjahr ermöglicht. Dennoch muss man natürlich immer darüber nach
denken – wir wollen ja die Ablehnung von Altersdiskriminierung auch in der Verfassung festschreiben; das betrifft dann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Menschen –, wie weit Altersgrenzen und ob das Mindest- oder das Höchstalter dann angepasst werden müssen. Das ist dann sicherlich auch eine sinnvolle Debatte. Damals wurde darauf hingewiesen – der Aspekt wird dann sicherlich im Ausschuss auch wieder zu beleuchten sein –, dass natürlich kommunale Wahlbeamte, wie der Name schon sagt, nicht einfach nur Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind, sondern dass sie tatsächlich auch Beamtenarbeit im engeren Sinne auszuüben haben, weil ihnen ja auch Pflichtaufgaben übertragen sind. Sie sind Behördenleiterinnen und Behördenleiter und damit haben sie eben auch eine besondere arbeitsrechtliche Aufgabenstellung zu bewältigen, sodass man mit Sicherheit darüber nachdenken muss, ob die gesundheitlichen Anforderungen nicht dann doch höher sind als rein für eine repräsentative Funktion, die die Bürgerinnen und Bürger draußen mit solchen Ämtern vielleicht verbinden. Es ist auch nicht so, dass wir bei den kommunalen Wahlbeamten echte Nachwuchssorgen hätten. Es ist ja so, dass diese Positionen besoldet sind. Da haben sich eigentlich bisher immer ausreichend Bewerber gefunden. Wo wir Personalprobleme hatten und haben, das ist im Bereich des Ehrenamts. Aber da gibt es keine Altersbegrenzung, sodass wir dieses Nachwuchsproblem mit einer Erhöhung der Einstiegsaltersmöglichkeit nicht lösen müssten oder lösen bräuchten. Denn, wie gesagt, diese Grenze gibt es gar nicht. Dennoch ist es sicherlich sinnvoll, beides zusammen zu betrachten.
Der Gesetzesvorschlag der FDP beinhaltet, das passive Wahlalter auf 18 abzusenken. Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass das Wahlalter von 16 Jahren endlich auch hier für den Landtag Wirklichkeit wird.
Viele Versuche haben wir schon unternommen und laden noch mal herzlich dazu ein, das jetzt Wirklichkeit werden zu lassen, weil Politik nicht nur Lebenserfahrung, sondern auch Lebenserwartung braucht. Es wird immer wichtiger bei den vielen Fragen, die wir hier regeln und die weite und schwerwiegende Auswirkungen für die Zukunft haben, dass sehr viel mehr jüngere Menschen passiv wählbar sein sollten und auch aktiv die Zusammensetzung unserer Parlamente bestimmten können müssten.
eine Änderung im Wahlrecht dergestalt vorgenommen werden soll, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber künftig nicht mehr die komplette Privatadresse angeben müssten, sondern nur noch Name und Wohnort. Leider – das wissen wir – haben Übergriffe, anonyme Schreiben und unschöne Vorfälle zugenommen, auch gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Deswegen ist es sinnvoll, eine Teilanonymisierung der privaten Anschriften vorzusehen.
Längere Rede, kurzer Sinn: Wir werden deswegen hier für die Überweisung beider Anträge an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen und dann genauer beraten, wie sinnvoll es ist, die Grenze in die eine oder in die andere Richtung oder möglicherweise in beide zu erweitern oder vielleicht auch nur in eine. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf möchte die CDU die Altersbegrenzung für hauptamtliche Bürgermeister und damit auch für Landräte von 65 auf 67 Jahre anheben. Das bedeutet aber, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte eben auch ab Erreichen dieser Altersgrenze nicht mehr gewählt werden können. Damit werden sie nach unserer Auffassung vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso wie das nach aktueller Rechtslage bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren der Fall ist.
Ich habe vorhin diesen etwas negativen Ton wahrgenommen, was die Amtsausübung durch ältere Personen anbelangt. Meine Erfahrung ist die, dass bei sehr vielen freien Wählergruppierungen im ländlichen Raum, in kleinen Gemeinden, dass sehr oft auch parteilose Bürgermeister im höheren Alter diese Funktion ausüben und sie diese – nebenbei gesagt – auch sehr gut ausüben und das auch mit über 70 noch hinkriegen. Ich weiß nicht, warum das hauptamtlich nicht funktionieren soll. Darauf komme ich gleich noch mal.
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Die FDP spricht sich gegen eine Altersdiskriminierung der hauptamtlichen Bürgermeister oder Landräte in Thüringen aus.
Und wir sind zudem der Ansicht, dass mit der Volljährigkeit, sprich mit 18 Jahren, auch jede Person in unserem Freistaat wählbar ist. Wir sollten ihnen in einem Alter, in dem wir Menschen beispielsweise als junge Unteroffiziere mit Befehlsgewalt versehen, in Kampfeinsätze schicken, durchaus auch zutrauen, dass sie in einer Kommune Verantwortung übernehmen können – das ist dort schon unsere Auffassung –,
und zwar eben nicht nur als Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, nicht nur als Gemeinderatsoder Kreistagsmitglieder oder als ehrenamtliche Bürgermeister, zumindest was die obere Altersgrenze anbelangt, sondern eben auch als hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte.
Wir verwahren uns gegen einen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern bezüglich der Altersgrenzen. Das bezieht sich natürlich auch auf die jungen Menschen. Ich möchte an dieser Stelle auch in Richtung von Frau Kollegin Marx sagen, aus der eigenen Erfahrung heraus kann ich wirklich sagen, dass die Arbeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters eben nicht nur auf repräsentative Pflichten begrenzt ist, sondern schon mit einem sehr, sehr hohen Paket an Verantwortung, mit einem hohen Paket an Aufgaben verbunden ist.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den ehrenamtlichen Bürgermeistern hier im Land, die das alles neben ihrer normalen Arbeit machen, ein herzliches Dankeschön zu sagen. Denn das ist schon auch nicht immer nur vergnügungssteuerpflichtig.
Wir sehen eben diesen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlich nicht so. Ganz einfach auch mal aus folgender Überlegung: Mir erschließt sich nicht ganz, worin die geringere Verantwortung etwa eines Ministers liegt, der durchaus über dieser Altersgrenze seine Aufgabe noch erfüllen darf, aber der hauptamtliche Bürgermeister einer 5.000-Einwohner-Kommune nicht. Da beißt sich was und ich glaube, da können wir auch in einer guten Ausschussdebatte zu einer guten Lösung kommen, meine Damen und Herren.
Und weil sich uns diese Ungleichheit nicht erschließt, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Einen Entwurf, der haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister und Landräte gleichbehandelt. Einen Entwurf, der der Volljährigkeit genügend Vertrauen schenkt, um für Ämter zu kandidieren und im Falle einer Wahl auch der Verantwortung
gerecht zu werden. Und einen Entwurf, den wir gern im zuständigen Ausschuss beraten möchten. Deswegen bitten wir hier bzw. beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren.
Noch kurz ein Wort – Frau Kollegin Marx hat es dankenswerterweise ja mit angesprochen – zu der Überlegung, diese Teilanonymisierung in Sachen Adressen durchzuführen. Zur Ehrlichkeit gehört, im ländlichen Raum wird einem das nicht immer nützen. Da ist man einfach so weit bekannt, dass jeder weiß, wo derjenige Kandidat, die Kandidatin wohnt. Aber gerade in den größeren Städten des Landes haben wir es ja erlebt, dass es da in jüngerer Zeit auch Anfeindungen aus den unterschiedlichsten Richtungen gab. Wir vertreten die Auffassung, dass man dafür, dass man sich in diesem Land politisch engagiert, nicht auch noch Anfeindungen im privaten Bereich ausgesetzt sein sollte. Und ich finde, auch das dürfte im Ausschuss eine interessante Debatte wert sein.
In diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen und freue mich auf eine hoffentlich konstruktive Debatte im Ausschuss, wo wir miteinander ein gutes Ergebnis erzielen können. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen mit dem Gesetzentwurf der CDUFraktion beschäftigen, weil Sie ja ehrlicherweise auch die erste Fraktion gewesen ist, die eine entsprechende Vorlage eingebracht hat und auch länger darauf warten musste, dass wir das hier behandeln können.
Es ist schon angesprochen worden, es ist ja ein Gesetzentwurf, der nahezu wortgleich aus dem Jahr 2017 noch mal hier wiederholt wurde. Sie hätten sich da schon noch ein bisschen mehr Arbeit machen können. Insbesondere hätten Sie auch die Stellungnahmen aus der damaligen Anhörung mit auswerten können und hätten dann vielleicht das eine oder andere Argument, was damals schon aus guten Gründen gegen Ihren Vorschlag gesprochen hat, noch mal abwägen sollen. Insbesondere der Gemeinde- und Städtebund hatte sich damals ausdrücklich ablehnend gegenüber Ihrem Gesetzent
wurf verhalten. Sie wollen die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten von 65 auf 67 erhöhen – das ist schon angesprochen worden. Der Gemeinde- und Städtebund hatte 2017 in seiner Stellungnahme ausdrücklich hingewiesen, dass Sie damit eben auch das Alter für diejenigen, die dann gewählt wurden, wenn sie dann aus dem Amt ausscheiden, von bisher 71 auf 73 Jahre erhöhen.
Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrer Problemanalyse im Gesetzentwurf thematisiert haben, nämlich eine Angleichung zwischen den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und den Berufsbeamten in den kommunalen Verwaltungen, weil die mit 67 aus dem Amt ausscheiden. Sie ignorieren dabei aber, dass Sie mit einer Erhöhung von 71 auf 73 Jahre bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten dieses Abstandsgebot noch weiter erhöhen. Sie unterstellen ja sogar mit Ihrem Gesetzentwurf, dass die Beamten – und auch die Angestellten im Übrigen – im öffentlichen Dienst freiwillig länger arbeiten würden. Das ist mitnichten so! Das sind bewusste politische Entscheidungen insbesondere auf Bundesebene gewesen, an denen Sie mitgewirkt haben, dass die Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre erhöht wurde. Da sage ich Ihnen an dieser Stelle: Als Linke lehnen wir das ausdrücklich ab!
Nicht nur bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten sind wir deswegen gegen eine Erhöhung, sondern auch bei den ganz normalen Beschäftigten – in diesem Land lehnen wir das ausdrücklich ab. Das hat übrigens auch mit der Realität im Berufsleben gar nichts mehr zu tun. Viele Menschen erreichen das 67. Lebensjahr im Beruf überhaupt nicht mehr, weil sie früher ausscheiden. Das faktische Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 64 Jahren, also deutlich unter 67, damit auch noch unterhalb dessen, was wir mit 65 hier zur Diskussion stellen. Und 39 Prozent der Versicherten im Berufsleben gehen heute mit Abschlägen in die Rente, weil sie es bis 67 eben nicht mehr schaffen. Da sage ich Ihnen klipp und klar: Unser politischer Anspruch ist, das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen,
sondern wir sagen, die abschlagsfreie Rente mit 65 muss wiederhergestellt werden. Herr Bergner hat es eben auch angesprochen: Wir haben derzeit 633 Gemeinden in Thüringen – Stand Ende 2020 – und davon sind derzeit 141 Gemeinden und Städte mit einem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. einer hauptamtlichen Bürgermeisterin versehen. Das sind
22 Prozent aller Gemeinden und Städte in Thüringen – 22 Prozent hauptamtlich, der Rest ehrenamtlich, eine magere Quote, aus unserer Sicht. Von den 633 Gemeinden zählen 492 Gemeinden weniger als 3.000 Einwohner. Die 3.000-Einwohnergrenze ist wichtig, weil unterhalb 3.000 Einwohner die Bürgermeister per Gesetz ehrenamtlich tätig sind, mit Ausnahme, wie zum Beispiel Oberhof, da kann auch einer hauptamtlich tätig sein. Das heißt, das sind 78 Prozent aller Gemeinden.
Zwischen 3.000 und 10.000 gibt es ein Optionsmodell: Dem Grunde nach sind die Bürgermeister hauptamtlich, die Gemeinde kann aber auch die Möglichkeit nutzen, einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu haben, muss das also vorher im Stadtrat/Gemeinderat entsprechend entscheiden.