Zwängen nicht nachkommen, denen dann ein Ordnungsgeld aufzuerlegen von bis zu 50.000 Euro, dann halte ich das für übertrieben. Das ist eine Sache, die aus meiner Sicht so nicht gangbar ist. Man muss natürlich schon dafür sorgen, dass die Beteiligten am Verfahren auch in gewisser Weise angemessen und …
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Herr Ses- selmann, nehmen Sie sich doch mal mehr Zeit zum Lesen, dann verstehen Sie es auch!)
Nein, wie gesagt, die 50.000 sind eine fette Nummer, die Sie hier anbringen, und aus dem Grund halte ich das für inakzeptabel und auch nicht praktikabel.
Dann haben wir noch die Vorwürfe des Herrn Korschewsky. Herr Korschewsky, wenn Sie sagen, 71 Prozent in der Bewertung dieses legislativen Fußabdrucks sind als gut befunden worden. Sie sind der Überzeugung, dass dieses Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz schon sehr gut ist und top bewertet ist, dann fragen wir uns natürlich: Warum bedarf es dann einer Änderung?
Das nächste Problem, was ich sehe, Frau Lehmann, Sie sagten, wir würden sagen, die Transparenz ist deshalb nicht möglich, weil es zu viel Bürokratie bedeutet. Dazu lässt sich sagen, wenn Sie zugehört hätten, was Sie offenbar nicht haben, dann hätten Sie im letzten Satz von meinen Ausführungen sicher hören können, dass wir ein Korruptionsregister fordern, und zwar thüringenweit. Das bezieht sich nicht nur auf Ihren Tunnelblick, denn die Gesetze, das ist ein reiner Tunnelblick, was Sie hier machen, weil Sie die Abgeordneten vorsehen, Sie sehen ein bisschen was im Legislativbereich vor, aber es geht ja viel weiter. Korruption und Lobbyismus sind nicht nur ein Problem der Parteien, sondern auch von parteinahen Strukturen, von Gewerkschaften, von Betriebsräten, von Krankenkassen, von Wohlfahrtsbranchen und dementsprechend bedarf es dort natürlich auch entsprechender Transparenz und da geht Ihr Gesetz leider nicht weit genug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss noch ganz kurz zur Frage der Deliktstruktur äußern. Es wird immer so getan, wir brauchen dieses Gesetz, es gibt aber auch daneben die entsprechenden strafrechtlichen Normen, die das Fehlverhalten ahnden. Da ist es so, dass wir hier entsprechende gesetzliche Regelungen haben. Aus diesem Grund ist das hier eigentlich nur Beiwerk. Aber es muss gut gemacht werden und da greife ich die Idee des Herrn Montag auf. Er sagt,
man muss diese Gesetze überarbeiten. Das sehen wir genauso. Und das, was jetzt vorgelegt worden ist, ist schlicht und ergreifend zu umfangreich, um es tatsächlich als praktikabel durchgehen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Keine Angst, das wird nicht umfangreich werden. Aber das, was der Herr Sesselmann jetzt von sich gelassen hat, das kann ich ja nicht unwidersprochen stehen lassen an der Stelle.
Herr Sesselmann, zumindest lesen müsste man können. Wenn Sie darauf abheben und sagen, diese 71 Prozent, wie ich gesagt habe, sind doch gut, warum wir das dann verändern wollen. Herr Sesselmann, wir wollen das derzeitige Beteiligtentransparenzgesetz überhaupt nicht verändern. Das soll so stehen bleiben. Wir wollen es durch ein Lobbyregister ergänzen. Ich glaube, das haben wir in all unseren Reden der Koalition deutlich gesagt.
Das haben wir deutlich gesagt. Wir wollen nicht das Gute jetzt verändern, sondern wir wollen noch etwas Besseres dazu machen. Das ist das Erste.
Das Zweite – auch da haben Sie nicht gelesen, und zwar keinen der beiden Gesetzentwürfe, Herr Sesselmann: Es geht überhaupt nicht darum, dass sich die Leute, die durch den Ausschuss zu einer Anhörung eingeladen werden, dann hier eintragen müssen. Das ist ein ganz anderer Fakt. Es geht darum, wenn sie selbst auf den Thüringer Landtag zugehen, dass sie sich in dieser Frage eintragen müssen. Es geht nicht darum, wenn wir selbst Anzuhörende bestimmen, dass die dann mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn die sich nicht eintragen, wie Kollege Schard sagt. Das ist überhaupt nicht das Ansinnen dessen. Es geht um die, die Lobbyinteressen vertreten, die auf den Thüringer Landtag zugehen und sich einbringen wollen – was korrekt ist, wie auch Kollegin Lehmann gesagt hat. Warum sollen sich denn bei
spielsweise nicht der Landessportbund und weitere in das Lobbyregister eintragen, denn sie sind natürlich Lobbyvertreter, das ist doch völlig klar. Aber es geht nicht darum, Menschen hier vorzuführen, die von uns selbst angefragt werden, ihre Meinung zu etwas zu sagen. Das ist, glaube ich, ein ganz großer Unterschied.
Letztens: Herr Sesselmann, Sie hätten die Chance gehabt, selbst etwas zu machen. Aber von der AfD habe ich hier noch nie etwas in dieser Richtung erlebt, dass man gegen Lobbyinteressen oder auch für die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen bzw. von finanziellen Mitteln auch nur irgendetwas an dieser Stelle eingebracht hat.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3356. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Das ist nicht der Fall. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung erfolgt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3387. Hier ist ebenfalls Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Weitere Ausschüsse? Nein. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist auch hier Ausschussüberweisung erfolgt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf, da der Tagesordnungspunkt 1 entfällt, den Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, ich kann es ziemlich kurz machen: Wir haben inzwischen oft genug deutlich gemacht, dass wir der Einführung der Bodycam äußerst skeptisch gegenüberstehen. Im Innenausschuss läuft auch derzeit die Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU dazu. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen scheinen eher unsere Position zu stärken, aber das werden wir in der Anhörung dann genauer sehen. Da wir an der Stelle dann weiter über die Bodycam reden, brauchen wir das jetzt an dieser Stelle nicht zu tun, dann kommen wir auch etwas schneller durch die Tagesordnung. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte vielleicht darauf hinweisen, dass bei einem solch wichtigen Thema aktuell die Regierungsbank leider leer ist, also kein Minister dort ist, und wir ja wissen – es ist schön, dass Sie da sind, Frau Schenk –, dass sie doch im Range eines Ministers dann auch zu besetzen ist. Insofern wäre das, glaube ich, angemessen. Danke schön.
Herr Abgeordneter Mühlmann, Entschuldigung, es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Ich bin über die Wortwahl vom Kollegen Montag äußerst dankbar, dass er darum bittet, das zu tun. Ich will nur deutlich machen: In der Vergangenheit haben wir einen Antrag dazu gestellt, um entsprechend der Geschäftsordnung die Landesregierung herbeizurufen. Sollte das dann nicht der Fall sein, dass die Landesregierung da ist, dann würde auch diese Seite des Hauses diesem Antrag zustimmen. Habe ich jetzt die Bitte als Bitte verstanden oder als Antrag für die Herbeirufung der Landesregierung?
Das zeigt Ihre Erfahrung als PGF, lieber Kollege Blechschmidt, denn jetzt sind Regierungsmitglieder wieder da, hatten die Zeit, also hat Ihr Zwischenruf hier noch Erfolg gezeigt.
Gut, dann haben wir das auch besprochen und ich darf jetzt Herrn Abgeordneten Mühlmann das Wort erteilen.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, wir brauchen hier tatsächlich nicht mehr allzu lange darum herumzureden, denn Ihnen, liebe Vertreter der Altparteien, geht es ja sowieso nicht um Inhalte oder die Einführung von Bodycams für die Thüringer Polizei, ansonsten hätten Sie nämlich im Sinne demokratischer Entscheidungsprozesse bereits in der 38. Plenarsitzung beide Anträge an den Ausschuss überwiesen. Das haben Sie nicht und das, obwohl es dabei um ein besonders wichtiges Projekt geht, das enorm zur Sicherheit für meine Kollegen bei der Thüringer Polizei beitragen kann. Es ist auch geeignet, die innere Sicherheit im Freistaat zu erhöhen.
Zur Demokratie gehört nämlich auch, über solche Vorschläge zu debattieren, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss. Sie wären es den Polizisten im ESD und in der Bepo schuldig gewesen, in aller gebotenen Breite über die Ergänzung des Polizeiaufgabengesetzes um die Einführung von Bodycams zu reden.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen schon, dass sich der Ausschuss ge- nau damit befasst hat?!)
Wir hatten auf der einen Seite – Sie können gleich reden, Herr Dittes, kein Problem – einen Minimalvorschlag, einen Entwurf, den meine Fraktion noch lange vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vorgelegt hat. Das stellte eine Lösung mit den wesentlichen Inhalten, die notwendig sind, dar. Wir haben vorgeschlagen, § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Damit hat die AfD-Fraktion vorgeschlagen, die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt notwendig zu erweitern.
Auf der anderen Seite stand der Entwurf der Landesregierung, den Sie als CDU eingebracht haben – wohlgemerkt mit wenigen Änderungen. Der Ansatz der Landesregierung stellte die aus heutiger Sicht denkbare Maximallösung dar und geht damit vielleicht noch weit über das hinaus, was die Polizei tatsächlich benötigt.
Wer sich die Vorschläge sachlich und objektiv ansieht, hätte also nur zu einer demokratischen Lösung kommen können: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert und anschließend aufgrund sachlicher Erwägungen das daraus gemacht, was im Sinne der Sache nötig und geboten gewesen wäre. Aber okay, Herr Walk, vielleicht sollten wir das in Zukunft immer so handhaben, wir bringen einfach beide einen Gesetzentwurf ein und können damit wenigstens sicher sein, dass einer von beiden an den Ausschuss überwiesen wird und damit der Sache tatsächlich gedient ist, weil das unser oberstes Ziel hier sein sollte.