Das sind begriffliche Nebelkerzen, die leider auch von Ihrer Fraktion geworfen werden, die wir ablehnen. Wir machen klar, warum wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, aber auch als AfD allgemein gegen die EU sind. Wir sind nicht gegen Europa, sondern wir sind bekennende Europäer.
Wir stehen zum wahren Europa. Das wahre Europa hat eine vielfach tausendjährige Geschichte, wie ich eingangs ausführte. Das wahre Europa ist Vielfalt. Das wahre Europa ist Dezentralität. Das wahre
Europa ist ein kultureller Reichtum, den das von Ihnen beförderte und von Ihnen immer wieder gepredigte EU-Bürokratie-Monster genau zerstören will.
Wir sind nicht gegen Europa. Wir sind gegen die EU, weil wir dagegen sind, dass 40.000 überbezahlte Bürokraten bestimmen, was europäische Normen sind und wonach wir uns richten sollen.
Wir sind nicht gegen Europa. Wir sind gegen eine demokratisch nicht legitimierte EU. Wir sind gegen Umverteilungsprojekte, wie den gerade vor Kurzem in Kraft gesetzten Corona-Wiederaufbau-Fonds. Als wenn ein Weltkrieg über Europa hinweggebraust wäre, der Kontinent in Schutt und Asche läge und dieser Kontinent jetzt mit über 700 Milliarden Euro wiederaufgebaut werden müsste. 500 Milliarden Euro gehen vom Norden in den Süden. Und der Hauptlastenträger dieses Umverteilungsansatzes ist wer? Genau: die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Freistaat Thüringen.
Nein, Europa ist nicht die EU. Die EU hat massive wirtschaftliche Schäden für Deutschland zur Folge gehabt. Wir leiden unter der Existenz des Euro – eine Währung, die für uns viel zu schwach ist, aber für die Südeuropäer viel zu stark ist. Und jeden Euro – das möchte ich abschließend betonen –, den wir von der Europäischen Union bekommen, beispielsweise um hier in Thüringen Förderprogramme absolvieren zu können, haben wir vorher schon zweimal in Richtung Brüssel überwiesen. Das ist die Faktenlage und das muss betont werden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Und Sie waren Geschichtslehrer! Sie waren offen- sichtlich kein Mathematiklehrer!)
Ich bitte um Ruhe! Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Möchte die Landesregierung sprechen? Ich bitte um Ruhe! Nein, die Landesregierung möchte nicht sprechen.
Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar Überweisung an den Verfassungsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, wenn ich das richtig verstanden ha
Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus der AfD. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist der Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen.
Dann die zweite Frage: Wer ist dafür, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind nur die Stimmen aus der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und AfD. Gibt es Enthaltungen? Aus der CDU gibt es einige Enthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien nicht beschlossen worden.
Damit erübrigt sich auch die Frage nach dem federführenden Ausschuss und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2794 - ERSTE BERATUNG
Ich habe vernommen, dass die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung wünscht. Herr Prof. Kaufmann hat das Wort.
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Gäste am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑entgeltgesetzes verbessert die finanzielle Situation der Hochschulen. Vor allem aber wird mit diesem Gesetzentwurf eine klaffende Gerechtigkeitslücke geschlossen. Denn wie soll man einem Thüringer Handwerksmeister oder einer Thüringer Verkäuferin erklären, dass mit ihren Steuern Studenten aus Asi
Umgekehrt gilt das nicht, wenn der Sohn oder die Tochter des Handwerksmeisters oder der Verkäuferin in Asien studieren, dann fallen selbstverständlich erhebliche Gebühren an. Diese Gerechtigkeitslücke wird immer größer, denn die Zahl der Studenten aus Nicht-EU-Ländern steigt stark an, von 1.300 Studenten im Jahr 2000 auf 5.800 im Jahr 2020. Das ist gut, richtig, aber es belastet den Steuerzahler.
Studenten aus Nicht-EU-Ländern tragen kaum zur Behebung des Fachkräftemangels in Thüringen bei. Es ist bekannt, dass von den Studenten aus NichtEU-Ländern die große Mehrzahl nach dem Studium nicht in Thüringen bleibt. Sie tragen damit nicht zur Solidargemeinschaft bei, aus der ihr Studium finanziert wird.
Damit mich niemand falsch versteht: Natürlich können und sollen Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland in Thüringen studieren. Dies kann aber nicht vollständig zulasten der Thüringer Steuerzahler gehen.
Eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Ausbildung darf erwartet werden. Unser Gesetzentwurf sieht zahlreiche Regelungen für Härtefälle und zur Begabtenförderung vor. So gibt es Härtefallregelungen für Studenten aus Ländern, die aus der EU austreten. Es gibt Ausnahmen für Teilnehmer internationaler Austauschprogramme. Es gibt Ausnahmen für soziale Härtefälle und die Hochschulen haben die Möglichkeit, besonders begabte Studenten von der Gebührenpflicht zu befreien. All das ist internationaler Standard, auch Standard innerhalb der EU. Zudem lehnt sich unser Gesetzentwurf an die Gebührenregelung an, die die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg eingeführt hat. Das Thüringer Hochschulgebühren- und ‑entgeltgesetz wird damit modernisiert und entspricht den Standards der globalen Wissenschaftswelt.
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute mal wieder einen Vorschlag aus der hochschulpolitischen Mottenkiste vorgelegt mit den Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen.
Aber von einer Fraktion, die in ihrem Bundestagswahlprogramm forderte, dass die Wissenschaftssprache Deutsch sein müsse und damit die Abschottung der deutschen Wissenschaftscommunity von der internationalen fordert, wundert mich das auch nicht. Ihr Vorschlag wird auch nicht besser, nur weil er im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 2020 auftaucht, denn auch dort hat die Forderung – das finde ich übrigens völlig zu Recht und bin da auch sehr dankbar – klaren Widerspruch durch die Landesregierung erfahren.
Die Forderung nach Studiengebühren für Nicht-EUAusländerinnen ist erstens ökonomischer Unsinn, zweitens sozial ungerecht und drittens schadet sie der Thüringer Hochschullandschaft mehr, als es nützt.
Aber der Vorschlag der AfD-Fraktion passt ja ganz in Ihr Weltbild. „Sozial nur national“, das scheint auch hier das Motto dieses Gesetzentwurfs zu sein. Ihr Vorschlag ist ökonomischer Unsinn, da er bereits für die Berechnung des Rechnungshofs, auf die ich schon abstellte, von falschen Annahmen ausgeht. Der Rechnungshof errechnet beispielsweise ausgehend von der statistischen Angabe aus dem Wintersemester 2016/2017, wie hoch die potenzialen Einnahmen pro Studi in Höhe von 1.500 Euro pro Semester sind. Kleines Rechenbeispiel: Für die Hochschule für Musik in Weimar kommt der Rechnungshof auf Mehreinnahmen von jährlich 618.000 Euro. Dabei geht er aber am Ende davon aus, dass es eben keine Befreiungstatbestände gibt, wenn man sich die Zahlen anguckt, sondern er rechnet pauschal jeden Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland als gebührenpflichtig und rechnet das dann hoch. Nehme ich jetzt den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage mit
den Ausnahmetatbeständen, dann reduzieren sich die Einnahmen, mit denen Sie dann eigentlich kalkulieren müssten, deutlich und damit führen Sie Ihr eigenes Argument ad absurdum, die Gebührenerhebung sei notwendig, um die Studienkosten, die anfallen, zu decken, insbesondere bei den kostenintensiven Studiengängen.
Dann gibt es auch noch einen Effekt, der in BadenWürttemberg, worauf Sie abstellen als Vorbild, zu beobachten war. Dort hatte die grün-schwarze Landesregierung mit einem Plus von 21 Millionen Euro in der Haushaltskasse gerechnet, aber nach dem ersten Semester nach der Einführung kamen lediglich 4,2 Millionen Euro an. Ein weiterer Effekt hat sich in Baden-Württemberg gezeigt: Im Oktober 2017 zählten die Hochschulen nach Einführung der Gebühren 19,2 Prozent weniger internationale Studierende. Das zeigt, wie so ein Gesetzentwurf am Ende einen Hochschulstandort deutlich schwächt.