Protocol of the Session on June 3, 2021

Und nun zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU aus Sicht der Landesregierung. Der vorgelegte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt maßgeblich darauf ab, die Aufenthaltsdauer von geflüchteten Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu verlängern. Unter dem Deckmantel des bereits im Jahr 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sollen nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 Asylgesetz bestimmte Personengruppen, die zwar dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen, deren Identität jedoch nicht mit einem gültigen Personaldokument festgestellt sei, bis zu 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung verweilen, bevor eine betreffende Aufnahmeverpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte entstehen solle. Ausgenommen hiervor sollen nur Familien mit ihren minderjährigen Kindern sein. Die Aufnahmepflicht der kommunalen Gebietskörperschaften soll nach der Begründung des CDU-Gesetzentwurfs konkretisiert und die Möglichkeit zum Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtung entsprechend erweitert werden. Solcher Regelungen, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bedarf es schlichtweg nicht. § 47 Abs. 1 Asylgesetz beinhaltet die Verpflichtung für Asylantragstellende und vollziehbar Ausreisepflichtige, längstens 18 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, in einer Aufnahmeeinrichtung der Länder zu wohnen. Mit dieser Regelung korrespondiert gleichwohl keine Verpflichtung für die Länder. Diese sind nicht Normadressaten. In diesem Sinne bestimmt auch § 47 Abs. 1b Asylgesetz, dass die Länder weitergehende Regelungen zur Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung, längstens aber für 24 Monate, treffen können, folglich nicht müssen. Die Ausgestaltung der Aufnahme und Unterbringung Asylbegehrender obliegt gemäß § 44 Abs. 1 Asylgesetz den Ländern. In Thüringen verfolgt die Landesregierung bereits seit der letzten Legislaturperiode eine integrationsfördernde Strategie und setzt auf eine zügige Verteilung aus der Erstaufnahme in die kommunalen Gebietskörperschaften. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Ankunftszentrum des BAMF in Suhl sowie mit der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf tragen die

verantwortlichen Akteure zu einer möglichst schnellen Abarbeitung der Asylverfahren bei.

Dass – bitte jetzt die Ohren spitzen – Ankerzentren in Thüringen keine Option sind, möchte ich erneut bekräftigen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insoweit geht es nicht, wie im Gesetzentwurf ausgeführt, um eine in Thüringen noch nicht erfolgte Umsetzung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, sondern um eine bewusste Entscheidung der Landesregierung, Geflüchtete nicht für einen längeren Zeitraum zentral auf nur sehr begrenztem Raum unterzubringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist übrigens eine der wichtigsten Forderungen aus Suhl, dass die Menschen auch schnell wieder verteilt werden, dass sie nicht überlange in übergroßer Zahl in Suhl verbleiben, ohne dass das nottut.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies muss auch für Personen gelten, deren Identität mit einem gültigen Personaldokument noch nicht festgestellt ist, denn die Gründe, weshalb ein Personaldokument nicht vorgelegt werden kann, können sehr unterschiedlich sein, nicht zuletzt wegen einer kriegsbedingten Flucht ohne Hab und Gut oder durch Umstände im Heimatland, die eine Passbeschaffung unmöglich machen. Die mit dem Gesetzentwurf wohl in den Blick genommene Situation einer mangelnden Mitwirkung an der Identitätsfeststellung mag vorkommen, stellt gleichwohl aber nicht den Regelfall dar. Ich halte es daher für den falschen Weg, mit der Wohnunterbringung, die an essenzielle Bedürfnisse des Menschen anknüpft, eine disziplinierende Wirkung erreichen zu wollen. Vielmehr hat sich die zügige Verteilung der Geflüchteten auf die Landkreise und kreisfreien Städte aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus bewährt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, entgegen der Begründung im Gesetzentwurf ist es jedoch nicht so, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ganz unabhängig von ihren individuellen Möglichkeiten zur Aufnahme verpflichtet sind, denn die Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung fordert gemäß § 2 – ich glaube, Herr Beier oder Frau Rothe-Beinlich hatte das schon gesagt – von den kommunalen Gebietskörperschaften gemessen an ihrer Einwohnerzahl relativ gleichmäßige Unterbringungsleistungen. Die Annahme der CDU ist also falsch, die hier in der Gesetzesbegründung aufgeführt wurde. Vielmehr sieht die aktuell gültige Flüchtlingsverteilungsverordnung – § 2 Abs. 6 – Über- und Unterschreitung der Verteilquoten vor, insbesondere um bestehende Ungleichgewichte bei

(Minister Adams)

der Verteilung der Flüchtlinge oder Geflüchteten zu beseitigen oder um bestehenden Unterbringungskapazitäten Rechnung zu tragen oder wenn es zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Die an den tatsächlichen Entwicklungen ausgerichteten Aufnahmetatbestände kamen beispielsweise im Jahr 2015 und in den Folgejahren zur Anwendung, wo insbesondere auf die Kriegszustände in Syrien zu reagieren und für eine menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten zu sorgen war. Das Bestreben des zuständigen Landesverwaltungsamts war und ist es, die jeweils konkret anstehenden Verteilungen aus der Erstaufnahmeeinrichtung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Dabei werden unter Berücksichtigung der Verteilungsquoten einerseits möglichst konkrete örtliche Verhältnisse beachtet sowie andererseits im Einzelfall auch Belange der Geflüchteten, insbesondere familiäre Bindungen, in den Blick genommen.

Ich kann Ihnen persönlich aus vielen Beratungen mit Landrätinnen und Landräten und auch Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern berichten, dass es unter den Gebietskörperschaften eine hohe Solidarität gibt, dass einzelne Landräte sagen, na klar, wenn die Kollegin X im Landkreis Y Probleme hat, dann nehme ich zehn mehr, sie hilft mir das nächste Mal auch. Das ist eine Gewissheit unter unseren Landräten und es ist keine Überforderung, sondern es ist eher in den letzten Jahren auch der Wunsch und die Forderung der Landkreise gewesen, wir haben Unterbringungskapazitäten geschaffen, jetzt möchten wir auch die Zuweisungen haben, um über die Mittel des Landes, die je zugewiesenen Asylbewerber gezahlt werden, auch die Investitionen refinanzieren zu können.

Insofern ist dort auf der Ebene natürlich niemals 100 Prozent alles gut, aber eine gute solidarische Zusammenarbeit und auch ein konzentriertes Arbeiten der Kollegen im Landesverwaltungsamt sind hier Grundlage für eine gute Arbeit. Durch ein solches Zusammenwirken zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften, das seine Grundlage bereits im aktuellen Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung findet, wird nicht nur eine menschenunwürdige Unterbringung vermieden, sondern auch eine gezielte Integration in die Gesellschaft vor Ort sowie eine individuelle soziale Betreuung der Geflüchteten ermöglicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss ein letzter, aber wichtiger Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf der CDU. Der Gesetzentwurf der CDU lässt eine hinreichende Betrachtung besonders schutzbedürftiger Personen vermissen.

Zwar wurde das besondere Schutzbedürfnis von minderjährigen Kindern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Verteilung berücksichtigt, weitere besonders schutzbedürftige Personen, wie zum Beispiel Menschen mit einer Behinderung, alleinstehende Frauen oder LSBTIQ-Personen, wurden jedoch nicht beachtet. Gerade diese müssen insbesondere beachtet werden. Das ist eine große Herausforderung auch schon in der Erstaufnahme im Rahmen unseres Schutzkonzepts, unseres Gewaltschutzkonzepts, diese Personen dazu zu bewegen, dass sie sich offenbaren, damit wir die Schutzmaßnahmen auch durchführen können. Es ist außerordentlich wichtig, dass wir diese Personen nicht aus dem Blick verlieren. Der CDU-Gesetzentwurf ist an dieser Stelle nicht ausreichend.

Nach alldem hält die Landesregierung an der bisherigen Praxis der Verteilung in die kommunalen Gebietskörperschaften und damit an einer Integration der Menschen vor Ort fest. Einer Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes nach dem Ansinnen der CDU-Fraktion bedarf es nicht. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass die Fraktionen die zusätzliche Redezeit durch die längere Rede des Ministers nicht in Anspruch nehmen möchten? Das trifft auf Zustimmung. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse? Das sehe ich nicht.

Damit stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2291 -

(Minister Adams)

ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hans-Dietrich Genscher hat einmal gesagt: „Europa ist unsere Zukunft, sonst haben wir keine.“ Auch heute, viele Jahre nach dem Zitat, kann man Hans-Dietrich Genscher ob seiner Weitsicht und präzisen Formulierungen nur zustimmen. Aber was bedeuten sie denn und was bedeuten sie vor allen Dingen für uns? Ich selbst verstehe diese Zeilen so, dass man seine Zukunft gestalten muss, weil sie sonst verloren geht. Das heißt, wir müssen sie gestalten, und zwar am besten mit Optimismus, mit viel Herzblut, aber auch mit dem entsprechenden Quäntchen Verstand. Wir legen hier einen Vorstoß vor, der den Wert Europas für Thüringen betont – eine Initiative, die sich zur Einheit Europas als Garantie für Freiheit, Frieden, Wohlstand und Menschenrechte sowie als Garantie für eine lebenswerte europäische Integration bekennen will, ein Bekenntnis zu gemeinsamen europäischen Werten, die wir teilen, wie sie in den europäischen Verträgen und nicht zuletzt auch in der Grundrechtecharta niedergelegt sind.

(Beifall FDP)

Wo gehört es hin, ein solch evidentes, solch ein bedeutungsvolles Bekenntnis zu Europa? Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist der einzige logische Ort, dieses Bekenntnis abzulegen. Denn die Verfassung ist Grundlage einer Gesellschaftsordnung, sie bietet uns den Kompass, eine verlässliche Orientierung im dynamischen Prozess der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung. Der europäische Einigungsprozess hat in Thüringen unseren Alltag und nicht zuletzt unsere Gesellschaft insgesamt maßgeblich geprägt. So ist es 30 Jahre nach der politischen Wende schön, dass wir sagen können: Thüringen liegt nicht nur im Herzen von Europa, nein, Thüringen trägt auch Europa im Herzen. Der Einfluss Europas, den ich nachher noch hoffentlich ausreichend begründen werde, ist von solch hohem Gewicht, von einer solch evidenten Bedeutung, dass wir die Verfassung durch dieses von uns vorgelegte Bekenntnis zu Europa ergänzen sollten.

(Beifall FDP)

Ich werbe also in einer hoffentlich konstruktiven Debatte nicht nur um Ihre Zustimmung zu einem Europabekenntnis in der Thüringer Verfassung, ich werbe auch um Ihre Zustimmung – und darf das hiermit

auch beantragen – zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Verfassungsausschuss und natürlich mitberatend in den Europaausschuss. Ich wünsche uns eine konstruktive Debatte dazu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Ich eröffne die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 9. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Wahl, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Europäische Union – einst als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet – basiert auf den Werten Frieden, Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wohlstand. Wir alle wissen um die Vorteile einer geeinten Union. Inzwischen ist es für uns ganz normal geworden, ohne Visum in ganz Europa grenzenlos zu reisen – meine Generation kennt das gar nicht mehr anders –, in fast jedem EU-Land mit dem Euro zahlen zu können und ohne Aufpreis mit dem Smartphone überall zu telefonieren. Viele junge Menschen studieren im Rahmen des EurasmusProgramms im Ausland.

Aber die Europäische Union ist für uns Bündnisgrüne als überzeugte und leidenschaftliche Proeuropäer und Proeuropäerinnen viel mehr als Reisefreiheit oder Geld aus Brüssel. Die EU ist ein Garant für Frieden untereinander und friedliche Lösungen von Interessenskonflikten in einem rechtlichen Rahmen, für das Überwinden trennender Grenzen, für gemeinsame Freiheit und gleiches Recht; Menschenrechte sind vor europäischen Gerichten einklagbar. Die Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, das Erstarken rechtspopulistischer und europafeindlicher Bewegungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten oder die Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen können wir nur gemeinsam bewältigen als eine starke Union, die zusammensteht. Wir brauchen also Europa und Europa braucht uns, das sage ich als überzeugte Europäerin.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thüringens Zukunft liegt auch weiterhin in Europa. Deshalb finden wir es als Bündnisgrüne nur konsequent, ein proeuropäisches Bekenntnis abzulegen und dieses durchaus auch in den Verfassungsrang zu heben.

(Vizepräsident Worm)

Dennoch stößt die Anreichung dieses Gesetzentwurfs bei uns auf gemischte Gefühle. Inhaltlich befürworten wir dieses Anliegen, den Europabezug in der Verfassung zu stärken. Jedoch fragen wir uns schon, warum die FDP-Fraktion diesen Vorschlag dem Parlament erst im Dezember unterbreitet hat, denn ich erinnere mich an eine lange Tirade im Novemberplenum, also kurz zuvor, wo auch die FDP laut die Meinung vertreten hatte, dass es ja schon viel zu viele Vorschläge für den Verfassungsausschuss gäbe und dass der Zeitpunkt viel zu spät sei – im November –, noch neue Verfassungsänderungen einzubringen. Einen Monat später kam dann dieser Entwurf. Den roten Faden im politisch konsequenten Verhandeln vermissen wir da leider schon etwas.

Außerdem bin ich der Meinung, dass die EU neben den demokratischen, sozialen und föderativen Grundsätzen, welche die FDP in ihrem Gesetzentwurf geschrieben hatte, natürlich auch den ökologischen Grundsatz zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen als Grundsatz festhalten muss.

Welche Wirkung würde die Aufnahme eines Europabezugs in die Thüringer Verfassung entfalten? Es wäre nicht nur reine Symbolpolitik, denn neben dem allgemeinpolitischen Bekenntnis zu einem geeinten Europa würde dieser Passus auch die Kompetenzen des Landes klären und festigen.

(Beifall FDP)

Der Freistaat betreibt seit Langem eigene Europapolitik, die sich auf die allgemeine Außenvertretungsbefugnis des Ministerpräsidenten nach Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung stützt. Das ist richtig. Eine explizite Aufnahme europapolitischer Ziele würde aber unsere thüringische Europapolitik festigen, ihr einen Rahmen geben, dem sich kein Ministerpräsident entziehen dürfte. Ein solcher Bezug entspräche einer Absicherung, dass von Thüringen aus kein Weg zurück in den Nationalismus führt – von Verfassungsfragen wegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Landtag wäre mit einem solchen Passus sehr gestärkt, weil er ein verfassungsmäßiges Fundament hätte, auf dessen Basis er die europapolitische Tätigkeit des Landes beaufsichtigen und mitgestalten könnte.

Zuletzt eine wichtige Anmerkung: Man sagt treffend, die Verfassung richtet einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen. Das heißt unter anderem, dass man keinen in der Verfassung verankerten Aspekt gegen einen anderen auslegen, sondern dass man verschiedene Aspekte miteinander in Konkordanz bringen soll. Die Verfassung bietet uns einen

ganzheitlichen Blick auf den Menschen, auf seine Würde und auf die Gesellschaft. Eine Gesellschaft – so ist ein Europabezug in der Verfassung auch zu lesen – ist eine, die sich nicht abschottet, sondern in und mittels der politischen Einheit unseres Kontinents die Antworten auf die Fragen der Gegenwart sucht. Deswegen sollten wir als Parlament immer den Blick auf die Verfassung in ihrer Gesamtheit behalten, sie immer als ganzheitliche Gestalt berücksichtigen. Auch darin besteht der Sinn von Verfassungspolitik und eines eigenständigen verfassungspolitischen Ausschusses. Und auch deswegen ist es genau richtig, dass dieser Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen wird, und ich freue mich schon auf die weiterführende Debatte dazu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Zippel, CDU-Fraktion, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ist von dem Gedanken getragen, in Thüringen ein lebendiges Europa aktiv mitzugestalten, an der Europäischen Union mitzuwirken und den europäischen Gedanken zu leben. Europa ist eben nicht nur Brüssel, sondern wir reden über etwa 500 Millionen Menschen, die direkt von europäischer Politik profitieren. Ich will eingangs sagen, dass die CDULandtagsfraktion diese Sichtweise explizit teilt.

Thüringen ist Teil der europäischen Erfolgsgeschichte und als erfolgreiches Friedensprojekt sichert die EU inneren und äußeren Frieden. Nicht weniger haben wir der Europäischen Union Freiheit und Wohlstand zu verdanken. Durch Binnenmarkt und europäische Grundfreiheiten war und ist es vor allem Europa, das dafür sorgt, dass unsere Wirtschaft wachsen kann. Die EU ist Garant dafür, dass wir zwischen China und den USA bestehen können. Die Union ist aber noch viel mehr als das. Sie ist auch eine Union der Werte. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind unabdingbare Voraussetzungen des geeinten Europas. Aber auch die Prinzipien der Subsidiarität und des Föderalismus sind prägend für die europäische Idee. Damit ist die EU eine Ordnung der Heimat und der Identität nach dem Prinzip von Einheit in Vielfalt. Starke Länder und ein starkes Europa sind kein Gegensatz. Europa bedeutet ein Zusammenspiel verschiedener

(Abg. Wahl)

Identitäten. Wir sind nicht Thüringer, Deutsche oder Europäer, sondern Thüringer, Deutsche und Europäer.