Protocol of the Session on June 3, 2021

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Überhaupt nicht!)

(Unruhe AfD)

Sie haben überhaupt nicht differenziert. Keines Ihrer Worte hat irgendeine Differenzierung beinhaltet, kein einziges Ihrer Worte! Und Sie sagen, die CDU traut sich nicht, das zu tun, was Sie fordern. Das hat nichts mit trauen zu tun, die CDU ist – Entschuldigung, wenn ich Sie in Schutz nehme – eine Partei des Rechtsstaats. Es gibt einfach Menschenrechte und Sie können nicht manche Leute für die Fehler anderer in Haftung nehmen.

Jetzt kommen wir zu den Fehlern und Problemen in Suhl. Ja, ich habe die angesprochen, na klar. Die sind aber auch Probleme, die daraus resultieren, dass Menschen – ich will jetzt nicht sagen zusammengepfercht – auf engem Raum über längere Zeit zusammenleben müssen, obwohl sie sich gegebenenfalls woanders ganz normal und anders verhalten würden. Genau das wollen Sie

(Unruhe AfD)

nicht anerkennen. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich einen AfD-Stand auf einem Marktplatz sehe, unabhängig davon, ob in Weimar oder Suhl, halte ich mich doch von dem fern.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Danke dafür!)

Die Leute, die mit Ihnen reden, sind Ihnen geistig nahe und sehen das natürlich so wie Sie. Natürlich sehen die das so wie Sie und deswegen brauchen Sie sich nicht wundern, wenn die Leute auf dem Marktplatz in Suhl, die bereit sind, mit solchen Leuten wie Ihnen zu reden, Ihrer Meinung sind, das ist doch normal. Alle anderen halten sich von Ihnen fern, und zwar in einem großen Bogen, mit solchen Leuten redet man nicht. Mit den Schmuddelkindern spielt man nicht, genau das ist die Sache,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die man Ihnen gegenüber sagen muss.

(Heiterkeit AfD)

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Schau mal in den Spiegel!)

(Abg. Möller)

Deswegen, glaube ich, das hat nichts mit nicht trauen zu tun, die CDU weiß sehr genau, dass sie sich auf Ihr Niveau nicht herablassen sollte und vielleicht ist das die einzige vernünftige Funktion, die Sie in diesem Parlament haben. Sie zeigen uns in jeder Sitzung die Fratze des Rassismus und halten jeden anständigen Demokraten von sich fern. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Redewünsche aus den Fraktionen? Herr Abgeordneter Möller. Sie haben noch 50 Sekunden.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Bei Fratze des Rassismus fühlt er sich angespro- chen!)

Herr Dr. Hartung, was Sie machen, ist im Grunde genommen, die Geschichte in so eine Art Geiselhaft für die Gegenwart zu nehmen. Es spricht überhaupt nichts dagegen – im Gegenteil –, dass man sich an bestimmte historische Ereignisse, die schlimm waren, die sich nie wiederholen dürfen,

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wa- ren Verbrechen!)

erinnert – ja, dass sie verbrecherisch waren. Dass man sich daran erinnert, ist völlig okay. Aber dass man sie missbraucht, um Lösungen für die Gegenwart nicht zu finden oder auszuschließen, das ist nicht redlich, Herr Hartung.

(Beifall AfD)

Wenn Sie hier den Duktus „mit Schmuddelkindern spielt man nicht“ verwenden und damit im Grunde genommen einen ganzen Bevölkerungsanteil ausgrenzen, sage ich Ihnen eins: Der Spruch ist uralt und überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Heutzutage wählt man Schmuddelkinder nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Wie- der!)

Dann überlegen Sie mal, wer das ist.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Hartung, bitte. Sie haben noch 1 Minute und 40 Sekunden.

Herr Möller, Voraussetzung dafür, dass sich Dinge, wie die, die ich angesprochen habe, nie wiederholen, ist, dass wir aus ihnen lernen. Aus diesen Dingen zu lernen heißt, wehret den Anfängen. Sie sind ein Anfang. Sie sind ein Anfang und genau deswegen wehren wir uns und genau deswegen legen wir den Finger in die Wunde.

(Unruhe AfD)

Denn wir müssen den Nazi dann entlarven, wenn er sich zeigt, egal ob er Anzug und Schlips trägt und egal ob er nett daherredet und meint, er vertritt hier die Bevölkerung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen ihn stellen, damit genau das, was nie wieder passieren darf, nie wieder passiert, und zwar mit keiner Bevölkerungsgruppe, mit keinem Menschen. Genau deswegen werden wir Sie stellen. Wir werden Sie natürlich rhetorisch stellen, nicht so, wie Sie, vielleicht noch handgreiflich oder so.

(Unruhe AfD)

Wir werden Sie stellen, darauf können Sie sich verlassen. Ihre Lügen werden nicht unwidersprochen bleiben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte jetzt um etwas weniger Aufgeregtheit. Gibt es von der Landesregierung Redebedarf? Herr Minister Adams, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und liebe Thüringer, ich bedanke mich zunächst einmal für die engagierte Debatte, die hier geführt wurde um die immer wieder aktuelle und wichtige Frage, wie wir mit geflüchteten Menschen in diesem Land, in der Bundesrepublik und damit auch im Freistaat Thüringen umgehen wollen. Für die Landesregierung kann ich erklären, dass wir uns immer wieder überprüfen, dass wir uns immer wieder neu dafür entscheiden, eine menschenrechtsorientierte Aufnahme von Geflüchteten umzusetzen, bei diesem Thema sehr geradlinig zu bleiben und im Übrigen auch rechtsstaatlich zu handeln, indem wir nämlich bundesgesetzliche Anforderungen hier in Thüringen

(Abg. Dr. Hartung)

mit hoher Qualität und Sorgfalt umsetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich habe Ihnen, Herr Malsch, sehr interessiert zugehört. Ich habe deshalb ein wenig gestutzt, da Sie neben dem, was Sie zu Ihrem Gesetzesentwurf gesagt haben, auch angesprochen haben, dass Sie ein großes Kompetenzgerangel sehen und der Landesregierung vorwerfen, dass man dort nicht handele. Dabei wissen Sie – alle wissen das –, dass wir innerhalb der Landesregierung aktiv und sehr engagiert daran arbeiten, ein Landesamt für Migration und Integration und die Aufnahme geflüchteter Menschen zu bilden, alle einzelnen Kompetenzen zusammenzusammeln und dieses Projekt unter Pandemiebedingungen, auch unter der Bedingung, dass diese Landesregierung nur wenig Zeit bis zur vermeintlichen – ich denke, sicherlich mit tatkräftiger Unterstützung Ihrer Fraktion –, dann auch stattfindenden Landtagswahl hat. Wir arbeiten engagiert daran und wir stellen uns der Debatte – es war ein Zwischenruf von Herrn Heym, der jetzt hier öfter kam: Suhl, Suhl, reden Sie mal in Suhl –, arbeiten auch in Suhl daran, wo es ohne jede Frage große Herausforderungen, Probleme gibt, die besprochen werden müssen, was wir in einem intensiven dichten Takt auch tun. Ich war vor 14 Tagen dort, gestern fand ein Runder Tisch statt, vor vier Wochen waren Bürgerinnen aus Suhl-Neundorf bei mir, vor sechs Wochen fand eine Bürgerversammlung mit Beteiligung auch von Vertretern der Landesregierung statt. Das heißt, wir arbeiten an diesen einzelnen Punkten, die alle hier zu Recht – manchmal überspitzt – dargestellt wurden, aber zu Recht haben wir dort Probleme zu lösen. Das ist überhaupt auch noch mal wichtig, damit nicht immer erzählt wird, dass irgendjemand das irgendwie nicht sehen würde. Herr Malsch, warum würden wir sonst so lange im entsprechenden Ausschuss immer wieder miteinander diskutieren? Warum müsste ich so viele Antworten geben auf Ihre zu Recht kritischen Nachfragen? Weil wir daran arbeiten, weil wir hier ein großes Projekt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich Suhl gerade angesprochen habe, dann ist mir das ganz wichtig, dass wir uns immer auch an die Zahlen halten. Erst gestern beim Runden Tisch wusste die Polizei zu berichten, dass wir eine viel zu hohe Anzahl – ich betone das noch mal –, eine viel zu hohe Anzahl von Straftaten auch in der Erstaufnahme wahrzunehmen haben. Das geht überhaupt nicht. Vergleicht man sie aber mit dem Vorjahr, ist sie geringer worden. Das heißt, unsere Maßnahmen, so lächerlich sie manche machen wollen, nämlich ein verstärkter Einsatz des Sozialdienstes, ein verstärkter Einsatz des Ordnungsdienstes – wir haben ihn noch mal um vier Menschen aufgestockt

24/7 und wir haben auch den polizeilichen Dienst, der täglich in der Erstaufnahme ist, noch einmal verstärkt, sind Maßnahmen, die ganz offensichtlich Frucht tragen. Insofern möchte ich – erlauben Sie mir das – diese Darstellung, dass die Landesregierung hier nicht handelt und dass sie, wenn sie handelt, nur sinnlose Dinge tun würde, außerordentlich scharf zurückweisen.

Herr Minister Adams, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

Aber immer.

Herr Abgeordneter.

Stimmen Sie mir zu, dass Sie uns im Ausschuss außer dem wohlklingenden Wort Landesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht einen einzigen inhaltlichen Punkt dieses Großprojekts mitgeteilt haben?

Sie beziehen sich auf die Bildung des Landesamts für Migration, Integration und Geflüchtete?

Das, was Sie hier vortragen, was Ihr großes Projekt ist. Sie haben gesagt, wir hinterfragen das, wir sprechen von Kompetenzgerangel. Aber Sie haben uns im Ausschuss außer diesem Wort, der Wortmarke, noch nicht eine einzige Information über die Struktur, über das Personal, über die Aufgaben gegeben. Und da müssen Sie mir zustimmen. Ansonsten war ich im Ausschuss nicht dabei, als Sie es uns allen mitgeteilt haben.

Herr Malsch, dem kann ich natürlich überhaupt nicht zustimmen, da ich Sie über einzelne Schritte immer wieder informiert habe. Ich habe Sie informiert über die Kabinettssitzung im Dezember, ich habe Sie informiert über die Vorlage, die wir im Januar eingebracht haben, und ich habe Sie heute darüber informiert bzw. am Dienstag die Öffentlich

(Minister Adams)

keit, dass eine neue Kabinettsvorlage, die den nächsten Schritt bildet, ins Kabinett geht, in die Ressortabstimmung geht. Und sobald wir den nächsten Ausschuss erreichen, werde ich auch über diese Kabinettsvorlage, die wieder einen Schritt weitergeht, natürlich sprechen. Das ist nicht nur das Wort, sondern es ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die ich Ihnen sehr wohl dargestellt habe.

Und nun zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU aus Sicht der Landesregierung. Der vorgelegte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt maßgeblich darauf ab, die Aufenthaltsdauer von geflüchteten Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu verlängern. Unter dem Deckmantel des bereits im Jahr 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sollen nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 Asylgesetz bestimmte Personengruppen, die zwar dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen, deren Identität jedoch nicht mit einem gültigen Personaldokument festgestellt sei, bis zu 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung verweilen, bevor eine betreffende Aufnahmeverpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte entstehen solle. Ausgenommen hiervor sollen nur Familien mit ihren minderjährigen Kindern sein. Die Aufnahmepflicht der kommunalen Gebietskörperschaften soll nach der Begründung des CDU-Gesetzentwurfs konkretisiert und die Möglichkeit zum Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtung entsprechend erweitert werden. Solcher Regelungen, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bedarf es schlichtweg nicht. § 47 Abs. 1 Asylgesetz beinhaltet die Verpflichtung für Asylantragstellende und vollziehbar Ausreisepflichtige, längstens 18 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, in einer Aufnahmeeinrichtung der Länder zu wohnen. Mit dieser Regelung korrespondiert gleichwohl keine Verpflichtung für die Länder. Diese sind nicht Normadressaten. In diesem Sinne bestimmt auch § 47 Abs. 1b Asylgesetz, dass die Länder weitergehende Regelungen zur Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung, längstens aber für 24 Monate, treffen können, folglich nicht müssen. Die Ausgestaltung der Aufnahme und Unterbringung Asylbegehrender obliegt gemäß § 44 Abs. 1 Asylgesetz den Ländern. In Thüringen verfolgt die Landesregierung bereits seit der letzten Legislaturperiode eine integrationsfördernde Strategie und setzt auf eine zügige Verteilung aus der Erstaufnahme in die kommunalen Gebietskörperschaften. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Ankunftszentrum des BAMF in Suhl sowie mit der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf tragen die