Sie haben jetzt in Ihrer neuen Regelung auch noch Ausnahmetatbestände eingeführt und da komme ich auf das zurück, was ich am Anfang gesagt habe. Wir haben uns hier einen Gesetzesrahmen einzurichten, der von Bund und EU vorgegeben wird. Wenn Sie Ausnahmetatbestände schaffen wie zum Beispiel den, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren früher mit ihren Familien die EAE verlassen können, dann engt das aus unserer Sicht das Asylgesetz § 47 Abs. 1 stark ein, weil dort nämlich an die Minderjährigkeit angeknüpft wird, das wäre
dann bei 18 Jahren. Außerdem beschränken Sie die Ausnahme auf die Kinder und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Dazu sagt die Bundesgesetzgebung, dass zu den Familienangehörigen auch volljährige, ledige Geschwister gehören. Also Sie machen hier ein Thema auf, was uns Diskussionen im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung geben wird, da bin ich mir ziemlich sicher.
Ihr Ausnahmetatbestand: Personen, die ein Personaldokument vorweisen können, um ihre Identität nachzuweisen – also wenn das jetzt der Anreiz sein soll, damit diejenigen, die für Unruhe sorgen, wie Sie das sagen, für weniger Unruhe sorgen oder ihren Personalausweis, den sie auf der Flucht verloren haben, doch irgendwie wiederfinden, das ergibt alles keinen Sinn und das hat vor allem keinerlei Auswirkungen auf das Asylverfahren, in dem schon festgelegt ist, dass eine Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung erwartet wird.
Aus unserer Sicht bietet der Gesetzentwurf für die Probleme, die Sie auch in Ihrer Begründung dargestellt haben, nicht eine einzige Lösung. Die fehlende Anpassung, die Sie im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehen, das kann man sicher nachgucken, aus unserer Sicht ist das eher formaler Natur, deswegen kann man da im Ausschuss noch mal draufgucken. Die Überweisung würden wir also mittragen, auch in der Hoffnung, dass wir vielleicht gemeinsam einen Weg dahin finden, dass wir den Menschen, die nach Thüringen kommen, von Beginn an eine Zukunftsperspektive anbieten können, und sei es auch nur eine zeitlich begrenzte, sich hier in Thüringen einzurichten, sodass sie schnell wissen, wie sie das Leben die nächsten Jahre vor allem selbstverantwortlich gestalten können und welche Chance sie haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu qualifizieren. Man sollte hier – das wäre ein Beispiel, wo sicher Nachjustierungsbedarf ist – gerade für die jugendlichen und erwachsenen Alleinreisenden die Möglichkeiten zu einer beschleunigten Verfahrensabwicklung schaffen, zum Beispiel indem man die Mechanismen aus der Fachkräfteeinwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz hier mit anwendet. Es gibt durchaus Punkte, bei denen man sagen könnte, darüber ließen sich die Verfahren und auch das Zusammenwirken verbessern. Bei dem Entwurf sehe ich es momentan nicht, aber vielleicht können Sie es mir noch erklären hier in der Debatte oder dann im Ausschuss. Wir würden die Überweisung mittragen. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Red- nerin rufe ich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei manchen Themen ähnelt die CDU leider manchmal sehr der AfD – Sie erinnern sich, wir hatten einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf von der AfD neulich zu diesem Thema –, vielleicht auch unfreiwillig.
Na ja, Sie haben jetzt mit Absicht nicht geredet, weil Sie sich vorbehalten wollen, das letzte Wort zu haben, damit niemand mehr auf Ihre kruden Theo rien eingehen kann, Herr Möller, das müssen Sie für sich beantworten, aber gut.
Sie hatten rassistische Sonderlager beantragt, was wir natürlich abgelehnt haben. Von der CDU liegt nun sozusagen die verstaubte Idee von Ankerzentren vor, die uns hier auch schon häufiger beschäftigt hat. Wir haben bereits 2019 im Landtag darüber gesprochen und man kann sich jetzt fragen, was sich eigentlich seitdem geändert hat. Einzig und allein die Geflüchtetenzahlen in Deutschland haben sich verringert, das muss man deutlich sagen, übrigens während weltweit die Anzahl an Geflüchteten zunimmt. Von 2019 auf 2020 verringerte sich die Anzahl der in Deutschland gezählten Asylanträge um rund 26 Prozent. Waren es 2019 noch 165.000 Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, so waren es 2020 nur noch 122.000 Anträge. Allerdings muss man zu dieser Zahl auch noch sagen, dass nur etwa 76.000 Menschen tatsächlich eingereist sind. Es wurden nämlich beispielsweise auch 26.500 Anträge im Namen von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten gestellt.
Gleichzeitig stieg die Zahl der Geflüchteten welt- weit. Im Jahr 2019 um 9 Millionen Menschen auf etwa 80 Millionen, die wenigsten davon erreichen Europa überhaupt. Wir wissen nicht genau, wie viele tagtäglich in den Wüsten oder auch in den Meeren sterben.
Nun zum Vorschlag der Ankerzentren: Seit Langem fordert die CDU sogenannte Isolationslager oder – nennen wir sie beim Namen – Orte der Hoffnungslosigkeit oder auch Abschiebelager. Die CDU will, dass Geflüchtete erst nach der Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und im Fall der
Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebeandrohung oder Abschiebeanordnung, spätestens jedoch nach 18 Monaten in die Kommunen verteilt werden.
Eigentlich wissen wir alle, dass möglichst schnell verteilt werden soll, Franziska Baum hat das ja auch völlig richtig ausgeführt. Auch Migrationsexpertinnen lehnen diese Idee der Ankerzentren seit Langem ab und verweisen auf das extrem belastende Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen, das Fehlen an Privatsphäre, das Zusammenleben auf engem Raum. Außerdem ist die lange Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen ganz klar ein Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Die CDU argumentiert, es gäbe völlig unvorbereitete Kommunen, die überfordert seien mit der Unterbringung. Das sind übrigens haltlose Behauptungen, die wir so nicht bestätigen können. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht vieler CDU-Landrätinnen und -Landräte, die sich sehr wohl um vernünftige Rahmenbedingungen gekümmert haben.
Thüringen setzt andere Prioritäten, in dem wir nämlich zum Beispiel auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land setzen. So haben sich Landkreise und kreisfreie Städte seit Jahren auf den Weg gemacht, effektive Unterbringungs- und Integrationsstrukturen aufzubauen. Und das Land unterstützt diesen Prozess ausdrücklich.
Ja, das stimmt, es gibt auch Probleme und niemand verschweigt diese. Das Land lässt die Kommunen damit aber nicht allein. Wir unterstützen Integration vor Ort.
Ich verweise auf das Integrationskonzept, auf das Landesprogramm Dolmetschen, auf die Förderung von Integrationsmaßnahmen, auf „Start Deutsch“, „Start Bildung“, die Investitionspauschalen, die Förderung von Sozialberatung usw.
Und was wir in Suhl tatsächlich ja schon haben, das ist, dass die Zuständigkeiten vom Bund, also vom BAMF, und vom Land bereits gebündelt sind. Unser Ziel ist – und das war eigentlich auch immer erklärtes gemeinsames Ziel –, Antragsverfahren zügig auf den Weg zu bringen und eine schnelle Verteilung in die Kommunen zu gewährleisten und gleichzeitig gute Rahmenbedingungen in der Erstaufnahme zu schaffen. § 41 des Asylgesetzes schreibt den Ländern übrigens nicht vor, derart lange Aufenthaltsdauern umzusetzen.
tig nachgewiesen ist. Dabei lassen Sie aber offenkundig völlig außer Acht, dass es nicht wenige Geflüchtete gibt, die gar keine Dokumente haben. Entweder, weil sie diese auf der Flucht verloren oder nicht mitgenommen haben, weil sie nie Dokumente besaßen, zum Beispiel Staatenlose. Außerdem werden manche Dokumente auch als ungültig erachtet oder es fehlen Pässe, weil es entweder keine Staaten gibt, die die Identität bestätigen könnten, oder es nicht tun oder eben die Strukturen dort vor Ort völlig zusammengebrochen sind.
Abschließend: Es gibt ausreichend Gründe für die Ablehnung dieses Gesetzesvorhabens – ich habe sie hier genannt – und wir lassen uns da ganz bestimmt auch nicht vom Gegenteil überzeugen, aber es ist manchmal so, wie es ist. Wir werden den Antrag in den Ausschuss überweisen müssen, auch wenn ich nicht weiß, was das bringen kann, aber wir werden uns dem nicht versperren. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ich will mal was Verrücktes machen, ich versuche mal, mit was Positivem anzufangen. Es ist nämlich in der Tat doch zutreffend, dass sich aus dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 Änderungen ergeben, die durchaus der Umsetzung bedürfen könnten. Das Anliegen der CDU-Fraktion, den Gesetzestext daher auf den aktuellen Stand zu bringen, in dem man dort künftig nicht länger vom Asylverfahrensgesetz, sondern vom Asylgesetz spricht, ist in der Tat berechtigt. In diesem Sinne vielen Dank für den Hinweis der CDU-Fraktion auf die Möglichkeit der Anpassung. Wünschenswert wäre allerdings, könnte man in dem Zuge den Gesetzestext nicht nur sprachlich-begrifflich, sondern auch inhaltlich verbessern. Letzteres kann ich leider nicht erkennen.
Die anderen Vorschläge nämlich, die dem Hohen Haus hier heute mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt worden sind, sind nach meinem Dafürhalten alles andere als begrüßenswert. Ich will Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von der CDU – es sind doch mehr Männer –, das auch gern in der gebotenen Kürze erläutern.
Entweder ist Ihnen hier ein argumentativer Fauxpas unterlaufen, da Sie mit der Rede von einer willkürlich anmutenden Verteilung schon eingestehen, dass die Verteilung dann doch nicht so ganz willkürlich erfolgt, oder Sie haben tatsächlich Schwierigkeiten mit der konzeptionellen Differenz von Sein und Schein.
Scheinbare Willkür taugt wenig, um nicht zu sagen, gar nicht als Begründung für neue Verteilungsverfahren, da die Verteilung ihren eigenen Worten nach ja gerade nicht willkürlich erfolgt. Falls Sie Ihren eigenen Worten nicht trauen oder Schwierigkeiten damit haben, zu verstehen, was Sie hier aufschreiben, dann hilft Ihnen womöglich ein Blick in die Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung, die Sie auch selbst ansprechen. Dort verrät man Ihnen nämlich in § 2 die Details zur Verteilung. Dort ist beispielsweise festgehalten, dass bestehende Quoten zu prüfen sind. Auch zeigt sich bei der weiteren Lektüre, dass die Quoten eben nicht starr sind. Und das ist, wie wir merken, eigentlich etwas Positives. Ich muss also annehmen, dass Sie hier einen argumentativen Strohmann aufgebaut haben. An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis meinerseits, dass Minister Adams in gefühlt fast jeder Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erklärt und auch Ihnen, Herr Malsch erklärt, wie der Verteilmechanismus genau funktioniert. Das scheint nur nicht so richtig anzukommen – okay.
Hinzu kommt, dass bereits durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – das ist übrigens auch ein furchtbarer Name – die maximale Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen geregelt ist, und da kommt man leider, was Ihnen dann vielleicht wieder gefallen würde, auf 24 Monate statt die von Ihnen geforderten 18 Monate. Was Sie vermutlich auch übersehen, ist Folgendes: Würde man vom aktuellen Verfahren auf das von Ihnen angestrebte umstellen, verschöbe sich das vermeintliche Problem in zweifacher Hinsicht, zum einen auf lokaler Ebene von den Landkreisen zur Erstaufnahmeeinrichtung und zum anderen auf temporaler Ebene um 18 Monate.
Der eigentliche Punkt ist aber doch Folgender: Es ist erstens absolut unzureichend, Geflüchteten lediglich physische Sicherheit zu bieten, und zweitens ist es perfide, darauf zu warten, dass man sie hoffentlich bald abschieben kann. Die Menschen haben ein Recht auf Mitgliedschaft in einer Gesellschaft. Wenn Sie nicht länger das Recht oder die Möglichkeit haben, Mitglieder der Gesellschaft ihres Herkunftslandes sein zu können, dann müssen sie Zugang zur Mitgliedschaft in der Gesellschaft eines anderen Staates erhalten. Ein reicher, demokra
tischer Staat wie Deutschland kann keine Einrichtung errichten, in denen Geflüchtete keinen Kontakt zum Rest der Bevölkerung haben sollen und nur mit Grundnahrungsmitteln, Kleidung und Unterkunft versorgt werden. Wenn ein demokratischer Staat geflüchtete Menschen aufnimmt, muss er ihnen auch Rechte gewähren, die auch andere in dieser Gesellschaft genießen. Im Laufe der Zeit wird er sie sogar als Mitglieder akzeptieren müssen. Das wird einigen hier im Hause nicht gefallen.
Ja, Ihre Vorstellung von einem demokratischen Staat ist tatsächlich auch eine ganz andere als meine Vorstellung. Herzlichen Glückwunsch übrigens!
Vielleicht hören Sie auch einfach einmal 2 Minuten zu. Der Herr Möller muss sich ja noch seine Notizen machen, damit er nachher hier zum Schluss richtig auftrumpfen kann.
Vielleicht denken Sie also noch ein einmal darüber nach, ob das nicht viel eher mit den so oft von Ihnen beschworenen christlichen Werten in Einklang zu bringen ist, als dass Sie Werte, beim Versuch sie zu fördern, weiter verletzen.
Und da habe ich bisher noch gar nicht darauf abgehoben, dass Sie scheinbar immer noch nicht begriffen haben, dass a) Gesetzesverstöße Angelegenheiten der Justizbehörden sind und dass b) Ihre fehlerhaften Argumente nicht besser werden, indem Sie sie Woche für Woche wiederholen. Wer behauptet, das Verhalten Einzelner würde die Mehrzahl der Gruppe in Misskredit bringen, der müsste analog auch schlussfolgern, dass CDU-Mitglieder prinzipiell ungeeignet für den Job des Ostbeauftragten sind. Das ist vielleicht noch so eine kleine perspektivische Denksportaufgabe.
Nun haben wir diesen Antrag hier aber liegen, und wie Kollegin Rothe-Beinlich es gesagt hat, werden wir uns wohl damit im Ausschuss noch befassen müssen. Vielen Dank auch dafür.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, auf.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir gerade gehört haben, spiegelt genau das Bild wider, wie die Parteien mit der Situation umgehen. Und ohne es vorwegzunehmen, weil ich mir vorstellen kann, dass von der AfD kommt, dass alle Asylbewerber kriminell sind. Wir haben gehört, dass alle Asylbewerber niemals straffällig werden.
Sie haben gesagt, alle Asylbewerber werden niemals straffällig sein, indem sie hierherkommen und zunächst erst mal den Schutz genießen. Jetzt bin ich auch genau bei unserem Antrag.