Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, worum es geht bzw. den Sachverhalt hat Kollegin Marx gerade dargestellt. Es geht um die nun wahrscheinlich angebotenen Bewährungsstrafen von etwa einem Jahr, sollten die mutmaßlichen Täter ihre Beteiligung an den Überfall gestehen. Auf dieses – das ist meine Interpretation von dem Antrag bzw. von der Aktuellen Stunde – In-Aussicht-Stellen der kürzeren Haft- und Bewährungsstrafen im Fall eines Geständnisses bezieht sich die Kritik der SPD-Fraktion. Konkret schreibt die SPD dazu im Begründungsteil: „Für den Kampf gegen Rechtsextremismus und den Widerstand gegen jede Form extremistischer Gewalt sowie für die zahlreichen Opfer des Ballstädt-Überfalls würde dies als ein herber Schlag empfunden. Die Anschlagsopfer brauchen das uneingeschränkte Solidaritätsbekenntnis der Thüringer Landespolitik im Kampf gegen Rechtsextremismus.“ Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Beschäftigung mit den Opfern oder mit dem Prozess, sondern ich lese
daraus durchaus eine Intention. Festzuhalten ist, dass der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, sich selbst und alle Individuen vor Gewaltanwendungen zu schützen und gewaltbereiten Bestrebungen entgegenzutreten. Gewaltanwendung ist mit dem Freiheitsprinzip unvereinbar. Das steht für mich und meine gesamte Fraktion außer Frage.
An staatliche Sanktionen werden letztlich aber zu Recht hohe Anforderungen gestellt. Der Staat darf Strafe insbesondere zur Wiederherstellung der Rechtsordnung sowie zur General- und Strafprävention verhängen. Der Staat darf aus guten Gründen aber nicht strafen, um ein politisches Statement abzugeben. Aus diesem Grund ist der zitierte Begründungsteil und die Beschäftigung im Landtag – bei aller auch von mir und meiner Fraktion empfundenen Abscheu gegen rechtsextremistische und auch alle anderen Arten politisch und religiös motivierter Gewalt – problematisch. Sie stellen bei allem Verständnis für die persönliche Meinung zu höheren Strafen mit dieser Aktuellen Stunde im Parlament eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Prinzip des Staates infrage, nämlich das Gewaltenteilungsprinzip. Genauso bedenkenswert ist es meiner Meinung nach, wenn Sie, geschätzter Herr Fraktionsvorsitzender Hey, laut Medienberichten das Vertrauen in den Rechtsstaat als erschüttert ansehen, wenn – Zitat – „einzelne Täter um ihre verdiente Strafe kommen sollen und lediglich auf Bewährung verurteilt werden“.
Noch mal: Auch wir verurteilen jede Form von Gewalt und stehen zu einem durchsetzungsstarken Rechtsstaat. Jedoch wird durch solche Aussagen gleichzeitig auch ein Stück weit das Vertrauen in die Justiz erschüttert, wenn damit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine fehlerhafte Rechtsprechung handele. Auch wir haben – das will ich noch mal betonen – überhaupt keinen Grund, die Täter in irgendeiner Form in Schutz zu nehmen. Sicher hat jeder auch eine eigene persönliche Meinung, welche Strafe gerecht ist und welche ungerecht. Es geht auch nicht darum, die gegenständlichen Taten in irgendeiner Form zu relativieren. Nein, darum geht es nicht. Unverrückbarer und elementarer Maßstab für das Vorgehen eines jeden Gerichts muss das geltende Recht sein. Die als „Deal“ bezeichnete Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ist seit dem Jahr 2009 bereits in der Strafprozessordnung geregelt. Auch Beschäftigungen mit diesem Paragrafen gaben eigentlich keinen Anlass – zumindest rechtsstaatlich –, kritisch darüber nachzudenken. Das Recht setzt einer Verständigung scharfe Grenzen. Inner
halb des gesetzlichen Rahmens handelt es sich dann, wenn alle Maßgaben beachtet wurden, eben nicht um einen – in Anführungszeichen – schmutzigen Deal. Sollte das Gericht die Grenzen überschritten haben und ihm tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein – so wie wir das hier auch schon im Maskenfall festgestellt haben –, geht es aber allein um die Selbstkorrektur des Rechtsstaats, nämlich um den Vorzug des Rechtsstaats, weil in den meisten Fällen immer auch der Instanzenzug eröffnet ist.
Ich halte in dieser ganzen Debatte eine in gewisser Weise daraus hervortretende Gesinnung für etwas problematisch. Medienberichten zufolge schrieb etwa der Landesvorsitzende der Jusos – ich zitiere –: „Von welcher Weltoffenheit, von welchem entschiedenen Kampf gegen Rassismus kann Thüringen sprechen, wenn Gerichte Neonazis Deals anbieten?“ Ich meine, die gegenständlichen Taten sind zu verurteilen, ohne Wenn und Aber, da gibt es keine Frage. Aber ganz offensichtlich spielen doch einige immer wieder mit dem Gedanken, Justitia ihre Augenbinde abzunehmen. Und das ist der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaats und auch der Anfang vom Ende unseres Gewaltenteilungsprinzips.
Es lässt sich viel darüber sagen, meine Zeit ist leider schon zu Ende. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schard, 2.665 Tage ist es her, seitdem der schwere Übergriff im Februar 2014 in Ballstädt passiert ist. 2.665 Tage! Ich finde, man kann sich schon mal diese Zeit bewusst machen. Denn das bedeutet auch, seit 2.665 Tagen stehen die Betroffenen tagtäglich in der Gefahr, den Tätern in Ballstädt oder in der Umgebung über den Weg zu laufen, damit gleichzeitig auch die Gefahr, dass die Erinnerungen, die Geschichten von dieser Nacht, dieses martialischen Übergriffs hochkommen. Gleichzeitig aber auch: 2.665 Tage gibt es keinen Abschluss dieses Verfahrens, gibt es keinen Abschluss dieses für Betroffene zum Teil sehr traumatisierenden Ereignisses. Und dann stellen Sie sich hier vorn hin und sagen, es wären Eingriffe in die Unabhängig
keit der Justiz oder es wäre ein Eingriff in die Gewaltenteilung? Nein, da kann ich Ihnen nur sagen: Das ist absoluter Quatsch! Was wir aber tun – und da unterstelle ich, dass wir als Rot-Rot-Grün es machen –, ist, ganz klar zu sagen, auf welcher Seite wir stehen, nämlich aufseiten der Betroffenen
und aufseiten derjenigen, die sich in dieser Demokratie für diese Demokratie einsetzen, die zahlreiche Aufrufe von Politikern und Politikerinnen, von allen möglichen Führungspersonen innerhalb dieses Landes ernst nehmen. Nämlich: Engagiert euch gegen rechts, tut etwas gegen Rassismus, setzt euch gegen Antisemitismus ein! Die Menschen in Ballstädt haben das gemacht. Die Konsequenz davon war, dass sie in dieser Nacht massiv zusammengeschlagen wurden von einer Gruppe, die man heute als „Turonen“ kennt, die aber auch, bevor sie sich als „Turonen“ zusammengefunden haben, schon längst gefährlich waren. Diese Gruppierung, die dann dank der Ermittlungsarbeit auch vor Gericht gestellt werden konnte, wo die Taten nachgewiesen werden konnten, die 2017 im Mai teils zu hohen Haftstrafen von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, diese Personen sind im Wissen und im Angesicht dessen, dass sie zeitnah gegebenenfalls in Haft müssen, nicht etwa in sich gegangen und haben reflektiert und haben überlegt: Oh, vielleicht sollte ich die Gewalt mal sein lassen. Nein, im August 2017 schlagen sie Polizeibeamte in Berlin zusammen beim Rudolf-Heß-Aufmarsch. 2018 treffen sie sich unter anderem mit verurteilten Tätern aus dem „Objekt 21“ in Österreich – das ist eine rechtskriminelle Vereinigung – in Kirchheim. Mit vor Ort taucht André Eminger – verurteilter NSU-Unterstützer – auf. Und mit vor Ort tauchen diverse militante Neonazistrukturen auf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass genau in diesem Moment 2018 das entsteht, was jetzt aktuell durch Polizei in Thüringen ermittelt wird, nämlich das organisierte kriminelle Neonazinetzwerk der „Turonen“, das im Rotlichtmilieu aktiv ist, das wegen Geldwäsche angeklagt wird, wo es um Betäubungsmittelhandel und – zumindest war das auch in den Medien zu lesen – möglicherweise, mutmaßlich sogar um Waffenhandel geht. Um die Personen geht es – nur, um sich das mal bewusst zu machen. 2017: Das Urteil ist vom BGH gekippt worden. Ja, das hat Frau Marx hier richtigerweise gesagt. Man muss aber auch klar sagen, warum: weil die schriftliche Urteilsbegründung einfach nicht gut gemacht war.
Aktuell geht es darum, diesen Neonazis Deals anzubieten. Es geht nicht darum, zu sagen, es darf keine Deals geben, es geht auch nicht darum, zu
sagen, nach mittlerweile sieben Jahren ist vielleicht das Strafmaß von dreieinhalb Jahren auch entsprechend anzupassen. Es geht darum, dass militanten Neonazis, die Teil des Turonen-, Teil des Combat-18-Netzwerkes sind, Strafen angeboten werden, die unter zwei Jahren sind und zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Ich glaube, es wäre richtig und es ist richtig, wenn wir als Politik an dieser Stelle fragen: Welches Signal sendet man damit eigentlich an diejenigen, die betroffen sind?
Welches Signal sendet man aber auch an diejenigen, die sich für diese Demokratie einsetzen, die sich gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen Neonazismus in ihren Dörfern vor Ort mit Gesicht engagieren? Welches Signal? Ich kann nur sagen, das Signal, das wir als Rot-Rot-Grün setzen wollen, ist: Wir lassen euch nicht allein, weder in eurem Kampf gegen rechts noch vor Gericht! Danke.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja schon einiges gesagt worden. Ich muss trotzdem konstatieren, dass ich mit der Aktuellen Stunde so, wie sie hier beantragt wurde, ein Problem habe. Nicht, weil ich nicht Ihr Ansinnen teile – ganz im Gegenteil. Ich verstehe den Wunsch, Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern in Ballstädt deutlich zu zeigen. Ich habe selber Freunde in Ballstädt, die auch bei dieser Veranstaltung waren, die auch in den Prozess involviert waren, der gerichtlich in dem Zusammenhang gelaufen ist. Das Problem aber ist – auch wenn Frau Marx hier schon gegenargumentiert hat –, dass diese Aktuelle Stunde zum Anlass nimmt, dass aktuell ein Prozess läuft und welche Entscheidungen da momentan im Raum stehen, die möglicherweise getroffen werden. Ich bin schon der Meinung, dass wir an der Stelle ganz scharf über die Frage nachdenken sollten, ob wir die Unabhängigkeit der Gerichte an der Stelle beeinflussen, weil aus meiner Sicht durchaus zu dieser Unabhängigkeit gehört, dass Politikerinnen und Politiker sich davor hüten, Einflussnahme zu betreiben.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Gewalt gegen andere, sei es als Bedrohung im Netz, sei es per EMail, verbale Attacken und körperliche Angriffe, haben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft keinen Platz und sind zu ahnden. Aber in welcher Form sie geahndet werden, das entscheiden bei uns Gerichte basierend auf den erlassenen Gesetzen.
Es geht jetzt sicher weniger darum, ob das, was wir hier diskutieren, irgendeinen Richter beeindruckt oder beeinflusst, sondern es geht darum, dass wir als Parlament im Selbstverständnis sagen, wir halten uns an dieser Stelle zurück. Gerade aus Solidarität mit den Opfern und vor allem mit denen, die sich in Ballstädt gegen Rechtsextremismus engagieren, sollten wir aus meiner Sicht den Blick darauf lenken, wie wir sie in den vor uns liegenden Wochen und Monaten weiterhin unterstützen können und im Ernstfall auch für Schutz sorgen. Da gibt es auch schon Bitten und Anfragen, die dazu im Raum stehen. Wir sollten als Parlament jede Einflussnahme vermeiden und – jetzt sage ich etwas, wo ich weiß, wie die Reaktion ist – auf das rechtmäßige Wirken der Justiz vertrauen. In dem Moment, wo ich das sage, weiß ich auch, liebe Ballstädterinnen und Ballstädter, dass gerade in diesem Prozess das Vertrauen in den Rechtsstaat etwas erschüttert ist. Das wird sicher im Nachgang noch mal auch auf politischer Bühne diskutiert und ausgewertet werden müssen. Aber eine politische Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt und allein die Vermutung der politischen Einflussnahme helfen aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion den Opfern, den Betroffenen nicht und schaden womöglich am Ende dem ganzen Verfahren. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich im Namen unserer Fraktion auf weitere Ausführungen zum Sachverhalt selbst verzichte. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zunächst möchte ich kurz etwas zu der Frage sagen, ob man überhaupt über diese Aktuelle Stunde hier im Landtag debattieren darf. Das wird Sie vielleicht überraschen. Ich bin durchaus der Auffassung, dass man das darf. Gerichte und Staatsanwaltschaften operieren nun mal nicht in einem luftleeren Raum. Je
Im Übrigen – das ist auch schon erwähnt worden – gibt es viele Fälle mit politischem Einschlag, in denen die Rechtsprechung oder die Art und Weise, wie der Prozess geführt worden ist, auch während des Prozesse schon besprochen worden ist. Das Problem der Aktuellen Stunde der SPD ist vielmehr der Inhalt und die Begründung. Sie stören sich am Strafmaß, das sie erwarten, insbesondere an der Bewährungsstrafe. Sie formulieren das so: Das wäre ein herber Schlag für die Opfer des BallstädtÜberfalls. Sie sprechen hier im Landtag davon, dass der aktive Opferschutz nicht Nebensache werden darf. Sie sprechen auch davon, dass die Opfer den Tätern über den Weg laufen und dass das unerträglich wäre. Da sage ich Ihnen eins: Willkommen in der Realität der deutschen Strafjustiz, denn das betrifft eben nicht nur politische Verfahren oder Verfahren mit politischem Einschlag, das geht täglich vielen, vielen Opfern so, die Opfer einer Straftat geworden sind. Ich kann auch Fälle bringen, die durchaus auch politischen Einschlag haben. Denken wir beispielsweise an den Vater von Markus H., der erfahren musste, dass der syrische Asylbewerber, der vor ein paar Jahren seinen Sohn totgeschlagen hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, und der dann noch eine Gefährderansprache über sich ergehen lassen muss. Das ist ein Skandal für sich gewesen.
Oder schauen wir uns mal einen Thüringer Fall an, ein weiteres Verfahren. Da geht es um einen ExGdP-Vorsitzenden, um Kai Christ, dem sexueller Missbrauch einer Kollegin vorgeworfen wird – der ist übrigens bestens vernetzt gewesen mit dem rotrot-grünen Lager auch in politischer Hinsicht. Das Verfahren wurde verschleppt, richtiggehend verschleppt. Die Medien haben darüber berichtet. Obwohl es monatelang intern bekannt war, konnte der MDR nicht darüber berichten, ob denn mittlerweile wenigstens ein dienstrechtliches Verfahren gegen Herrn Christ eingeleitet worden ist. Das ist eine Form der Verschleppung – insbesondere im Zuständigkeitsbereich eines SPD-geführten Ministeriums –, wo ich mir sage, angesichts der Tatsache, dass die SPD die Freiheitsrechte, die Unversehrtheitsrechte der Frau immer wie eine Monstranz vor sich herträgt, da kann ich einen Skandal erkennen.
Ich empfinde das durchaus auch als Schlag gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Auch für die betroffene Frau dürfte es genau das sein, was sie beschrieben hat – unerträglich.
Oder denken Sie nur an die linksextreme Terrorserie, die derzeit auch Thüringen erfasst: Brände, bei denen Tote in Kauf genommen werden. Wir hatten in der letzten Woche einen Fall hier aus Erfurt, wo ein Mensch frühmorgens überfallen, gefoltert worden ist, wo auch seine Lebensgefährtin angegriffen worden ist. Dann lese ich beispielsweise in der Zeitung, dass der Innenminister – SPD – schon Anfang Mai eine Sonderkommission eingesetzt hat, obwohl das Ganze schon monatelang läuft.
Und jetzt der Vergleich zu Ballstädt: Ballstädt ereignete sich an einem frühen Sonntagmorgen und bereits mittags, 11.53 Uhr, konnte der MDR berichten, dass in dieser Sache eine Sonderkommission ermittelt. Stellen Sie sich mal vor, wie unterschiedlich Fälle in diesem Freistaat gehandhabt werden können, je nach politischem Einschlag.
Meine Damen und Herren, jetzt könnte man natürlich generell herangehen und sagen, okay, man möchte keine Verständigung in Strafverfahren mehr haben. Da muss man halt mehr Richter, mehr Staatsanwälte einstellen. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen es nur auf diesen einen speziellen Fall beziehen. Und damit machen Sie eins: Sie vertiefen das, was sowieso schon ein Missstand in unserer Justiz ist, nämlich das Messen mit zweierlei Maß. Und Sie wollen noch etwas erreichen, nämlich, dass es Opfer erster, zweiter und dritter Klasse gibt: Opfer erster Klasse, das sind Linke oder Leute, die speziell von Ihrer Ideologie geschützt werden. Opfer zweiter Klasse, das ist die große breite Masse. Und Opfer dritter Klasse, das sind beispielsweise Rechtsextremisten oder solche, die Sie als solche bezeichnen. Und das, meine Damen und Herren, hat mit Rechtsstaat nichts zu tun.
Das hat Gott sei Dank – das muss ich mal anerkennend sagen – auch der Justizminister erkannt und hat diesen Forderungen von den „Omas gegen Rechts“, solche Strafsachendeals zu vermeiden in diesem einen Verfahren, eine Absage erteilt – dafür durchaus meinen Respekt. Leider hat dieses Verständnis in der SPD-Fraktion keinen Widerhall gefunden. Das müsste noch nachgeholt werden, Herr Adams. Vielleicht schaffen Sie das. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das Dankeschön von ganz vielen hier im Haus geht stellvertretend an die „Omas gegen Rechts“, die gerade draußen vor dem Landtag
Zivilcourage demonstrieren. Auf die Rede von Herrn Möller werde ich aus vielerlei Gründen nicht weiter eingehen.