Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch alle anderen Formen häuslicher Gewalt wirksam zu verhüten und zu bekämpfen, muss unser aller Anliegen sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul unterzeichnet. Daher hat sie den Namen IstanbulKonvention erhalten. Am nächsten Dienstag wird diese Istanbul-Konvention also zehn Jahre alt. Sie war damals wegweisend und sie ist es immer noch, denn sie enthält umfassende Verpflichtungen für Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, von häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung derjenigen, die gewalttätig werden. Vor allem enthält sie Maßnahmen für alle Lebensbereiche. Wenn Sie die Istanbul-Konvention durchgehen, dann stoßen Sie zum Beispiel auf Artikel 17. Dieser betrifft die Beteiligung des privaten Sektors und der Medien. Er enthält einerseits die Ermutigung für Medienhäuser, Normen der Selbstregulierung wie einen Gewaltkodex festzulegen, und andererseits unter explizitem Verweis auf die Presse- und Meinungsfreiheit die Ermutigung, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen gegen Gewalt zu beteiligen. Dieser Artikel macht klar, wie umfassend die Istanbul-Konvention ist und dass kein Bereich davon ausgenommen ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie zu einem sicheren und gewaltfreien Leben für alle Frauen beitragen können.
Die Medien und die Presse sind hier nicht unbedeutend, weil sie durch ihre Berichterstattung mitentscheiden, ob und wie das Thema „Gewalt“ auf die gesellschaftliche Agenda gerät. So hat die österreichische Medienanalytikerin Maria Pernegger festgestellt, dass darüber häufig verharmlosend als „Familientragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“ berichtet wird, und gerade in den voyeuristischen Medien wird Gewalt gegen Frauen oft als Einzelfall statt als das strukturelle Problem, das es ist, dargestellt. Allerdings muss die Politik natürlich auch aus der Berichterstattung etwas machen. Das Beispiel Österreich zeigt, dass auch hier die Sensibilisierung für dieses Thema häufig fehlt. In Österreich gab es 2018 einen traurigen Negativrekord an Femiziden. 41 Frauen wurden in jenem Jahr umgebracht, was für so ein kleines Land extrem viel ist. Dazu hat Maria Pernegger Folgendes festgestellt: Trotz dieser extremen Häufung hat sich die Politik in Österreich fast überhaupt nicht mit dem Thema „Gewalt an Frauen“ auseinandergesetzt. Stattdessen haben sie sich intensiv mit dem Thema „Kopftuch“ beschäftigt. Dieses Beispiel ist leider symptomatisch für den Umgang mit häuslicher Gewalt, das entweder als Problem kleingeredet oder rassistisch aufgeladen immer wieder als ein Problem nur von Migrantinnen/Migranten dargestellt wird, so wie es Frau Herold mal getan hat. Das Einzige, was damit getan wird, ist, die eigene Verantwortung schön weit von sich zu schieben und Rassismen weiterzuverbreiten.
Dabei ist klar, häusliche Gewalt kommt entgegen vieler Vorurteile in allen sozialen Schichten, in allen Altersklassen und in allen Milieus gleichermaßen vor.
Die Istanbul-Konvention beinhaltet also wichtige Maßnahmen. Auch Deutschland hat diese neben 33 anderen EU-Staaten unterzeichnet und am 1. Februar 2018 ratifiziert, das heißt, rechtskräftig gemacht. Seitdem gilt sie als völkerrechtlich bindender Vertrag natürlich auch in Thüringen und ist umzusetzen. Dazu gehört der Ausbau der Frauenhausplätze auf das Maß, wie es die Istanbul-Konvention vorschreibt. Dieser Ausbau muss unabhängig vom aktuellen Bedarf passieren. Schließlich würde man auch bei der Feuerwehr nicht gleich das Feuerwehrauto verkaufen, nur, weil es mal drei Wochen keinen Einsatz gegeben hat.
Ich möchte gern noch mal betonen, dass wir in unserem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen vom „schnellen Ausbau“ schreiben. Wir sind als Fraktionen jedenfalls gern bereit, zu unterstützen, die Verantwortung der Frauenhäuser in die Verantwortung
Ganz zentral ist aus bündnisgrüner Sicht auch, dass nicht nur neue Plätze geschaffen werden, sondern die Personalausstattung in den Frauenhäusern so gestärkt wird, dass die Mitarbeiter/-innen nicht nur mit organisatorischen Aufgaben überlastet sind, sondern auch Zeit für fachliche Beratung haben. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Trans- und Interpersonen Zugang zu Schutzwohnungen in Thüringen haben.
Mit diesem Antrag legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen heute einen Leitplan vor, wie die IstanbulKonvention in den nächsten Jahren in Thüringen umgesetzt werden kann. Dazu soll ein umfassender Aktionsplan erarbeitet werden. Bei allen Maßnahmen sollen immer die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen beachtet werden, denn diese sind leider einem besonderen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Es gehört aber auch dazu, Kinder als mittelbare Opfer von Gewalt nicht außer Acht zu lassen. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung und die finanzielle Absicherung des Unterstützungssystems für alle von Gewalt betroffenen Menschen in Thüringen.
Als Fraktionen machen wir uns abschließend auch besonders für einen Opferfonds für Gewaltbetroffene stark, denn je nach individueller Situation können sich Kosten für Schutzangebote, Strafverfolgungsmaßnahmen, Prozesskosten schnell auf über 10.000 Euro summieren. Allerdings sollte nicht das Gewaltopfer diese Kosten tragen müssen. Wir wollen, dass diese auf die Täter/-innen umgelegt werden. Wenn Recht und Moral nicht an Gewalt hindern, dann hilft vielleicht immerhin die Angst vor den finanziellen Konsequenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben also noch einen Weg vor uns. Daher möchte ich mich zum Schluss auch bei der CDU-Fraktion für den konstruktiven Austausch zu diesem Antrag und ihre Zustimmung bedanken, sodass die vielen Maßnahmen nun angegangen werden können und die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umgesetzt wird. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Klisch, Sie haben gesagt, Gewalt darf nie privat bleiben. Es ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats, dass derjenige, der Gewalt erfährt, davor geschützt werden muss und die Täter entsprechend bestraft werden müssen. Dass wir ein gesellschaftliches Problem haben, zeigen nicht nur Dunkelfeldstudien, laut denen davon ausgegangen wird, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von entsprechender Gewalt betroffen ist. Da reicht schon ein Blick in die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts, beispielsweise zur Partnerschaftsgewalt. Diese verzeichnete 2018 allein 114.393 zur Anzeige gebrachte Fälle von versuchter und vollendeter Gewalt. Im selben Jahr wurden 122 Frauen Opfer, und zwar tödliche Opfer von Gewalt.
Wir haben also kein Erkenntnisproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir haben es auch und gerade in Thüringen, denn seit 2017 wären wir verpflichtet gewesen, hier voranzugehen und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Das zeigt leider, dass manchmal Anspruch und Wirklichkeit des Handelns nicht zusammenpassen.
Das sieht man auch daran, wie schlecht die Informationslage seitens der Landesregierung bei diesem Thema ist. Ich will auf ein paar Antworten zu meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 7/2442 eingehen. Ich hatte die Frage gestellt, wie viele Anzeigen von häuslicher Gewalt gegen Frauen es im Jahr 2020 bislang bei den Strafverfolgungsbehörden gegeben hat, das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen häuslicher Gewalt eingeleitet? Das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Anzeigen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gab es 2020? Das weiß die Landesregierung nicht. Wie viele Anfragen von Schutzsuchenden an Frauenschutzeinrichtungen, über die wir ja auch diskutieren, gab es eigentlich in den letzten Jahren in Thüringen? Das weiß die Landesregierung nicht. Auch kann die Landesregierung keine Einschätzung zur Entwicklung von häuslicher Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen im Vergleich zu den Vorjahren treffen. Da haben wir einen Grund, warum wir heute eben noch nicht so ganz konkret über die Maßnahmen gesprochen haben. Denn wie will man aufgrund solch fehlender Datenlage ein solches Problem überhaupt strukturiert angehen?
Die spannendste und interessanteste Antwort der Landesregierung war aber, inwieweit denn der Umsetzungsstand zur Istanbul-Konvention in Thürin
gen sei. Dazu war die Antwort: Aufgabe der Landesregierung wird es sein, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Konvention in Form eines Aktionsplans zu erarbeiten. Darauf warten wir bis heute, deswegen bin ich den drei Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass wir heute exakt darüber sprechen können.
Aber was wissen wir über die Situation? Laut Istanbul-Konvention müssten in Thüringen 287 Frauenhausplätze anstatt der aktuell 141 Plätze bereitstehen. Kein einziger der vorhandenen Plätze ist barrierefrei erreichbar. Auch können Frauen mit Suchterkrankungen oder beispielsweise pflegebedürftige Frauen dort nicht aufgenommen werden. Und es wird auch nicht erfasst, was beispielsweise Gründe für Abweisungen hilfesuchender Frauen durch Frauenhäuser sind.
Also brauchen wir ein bisschen was in Thüringen. Wir brauchen eine ausreichend regional verteilte Anzahl an Frauenhausplätzen, die den tatsächlichen Bedarfen entspricht. Wir brauchen ausgebildetes Personal in den Schutzeinrichtungen, das spezialisierte Hilfe zu leisten imstande ist. Und wir brauchen eine externe und eben unabhängige Monitoring-Stelle für fundierte Analysen von Zahlen, Daten, Bedarfen, Zielgrößen und letzten Endes auch die Evaluierung der politischen Maßnahme. Wir brauchen auch eine Zusammenarbeit mit der Frauenhauskoordinierung, dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Es liegt viel Arbeit vor uns Parlamentariern, wir freuen uns darauf mitzuwirken und wir stimmen natürlich der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit treten wir punktgenau in die Lüftungspause ein. Um 11.20 Uhr geht es hier weiter. Danach erhält Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung des Tagesordnungspunkts 3. Das Wort hat Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin noch mal nach vorn gegangen, um einfach zwei Dinge festzuhalten und auch gemeinsam für uns bei dieser Thematik geradezuziehen. Ja, ich habe
in den Diskussionen gehört, dass man hätte schneller und intensiver arbeiten können und dass man sozusagen mit den Ergebnissen nicht ganz zufrieden ist. Dazu sage ich noch mal ausdrücklich: Wir sollten nicht beklagen, dass es so zögerlich vorangegangen ist, sondern wir sollten alles daran setzen, dass es in den nächsten Jahren gut umgesetzt wird.
Zur guten Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört auch – und darum ist es mir sehr wichtig –, das, was man heute hier formuliert hat, wie man die Istanbul-Konvention umsetzen möchte und muss, auch in den Haushaltsberatungen 2022 und folgende finanziell zu untersetzen. Nicht, dass es dann heißt, die Gelder reichen wohl nicht und es muss dann bei dieser Thematik vielleicht etwas eingeschränkt bei der finanziellen Bereitstellung hantiert werden.
Ich möchte an der Stelle noch mal ausdrücklich den Deutschen Juristinnenbund zitieren, die sagten: Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt inklusive Prävention und Unterstützung sowie Entschädigung der Betroffenen ist daher kein Luxus, der in Zeiten strapazierter öffentlicher Kassen leider zurücktreten muss, sondern es ist eine Pflichtaufgabe in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Länder, des Bundes und der Kommunen.
Sollten wir den Antrag jetzt gemeinschaftlich gut auf den Weg bringen, bitte ich darum, sich auch bei den Haushaltsverhandlungen ab dem Jahr 2022 an diese Worte zu erinnern. Wenn wir den Antrag heute verabschieden, dann haben wir somit auch noch mal ein deutliches Signal dafür gesetzt, dass wir Frauenrechte endlich vollumfänglich als Menschenrechte umsetzen wollen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr – doch, Entschuldigung. Frau Herold – Sie hatte ich jetzt tatsächlich übersehen –, Sie haben das Wort. 1 Minute und 10 Sekunden.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geschätzten Kollegen, ich möchte hier noch mal ein paar Dinge klarstellen. Wir sind natürlich dafür, dass die Plätze in den Frauenhäusern auskömmlich zur Ver
fügung gestellt und auch ausreichend finanziert werden, zuzüglich aller Folgekosten wie fremdsprachige Betreuungsleistungen in allen möglichen Weltsprachen und entsprechend kultursensibles Herangehen bei der Betreuung der Opfer. Und es hat nichts mit Rassismus zu tun, wenn wir diese Zustände beim Namen nennen, sondern das sind die Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung
und von Zeitungsberichten! In dem vorgelegten Entwurf ist davon die Rede, dass Frauen aus anderen Kulturkreisen, aus anderen Ländern, die Gewalt erfahren haben, Partnerschaftsgewalt erfahren haben, hier ein bevorzugtes Bleiberecht, ein eigens begründetes Bleiberecht bekommen sollen. Dem ist grundsätzlich erst mal nichts entgegenzusetzen, aber es ist völlig unsinnig, wenn auf der anderen Seite die Täter ebenfalls im Land verbleiben können und nicht abgeschoben werden, und zwar stante pede.
Zu guter Letzt noch mal ein bisschen etwas aus den neueren Sozialforschungen für den einen oder anderen, der das immer noch nicht begriffen hat: Gewalt ist ein systemisches Problem. Es ist ein transgenerationelles, es ist ein horizontales, es ist ein vertikales Problem und wir werden dessen nicht Herr, wenn wir immer nur die Brandherde betrachten, immer neue Feuerwehrautos kaufen und Ersatzwohnungen bereitstellen und uns niemals fragen, warum es denn eigentlich in diesen Familien so brennt.
Männliche Gewalttäter kommen nämlich auch als liebe, kleine, süße, unschuldige Jungen auf die Welt. Die werden nicht nur von ihren Vätern sozialisiert und erzogen, sondern auch von ihren Müttern.
Und wenn wir nicht endlich mal den Mut haben, in diese gewaltaffinen, dysfunktionalen Familien ganz genau hineinzuschauen und nachzugucken, wo denn diese Entgleisung, wo diese Neigung zur Gewalt herkommt, dann werden wir dieses Problems niemals Herr werden.