Protocol of the Session on May 6, 2021

(Beifall CDU)

Ich denke, das haben wir nicht zuletzt auch dadurch gezeigt, dass wir im Landeshaushalt für dieses Jahr beispielsweise auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen mit zusätzlichen 2,8 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit unterstützt haben.

Im Sinne der Zeitersparnis für das heutige Plenum belasse ich es auch bei der Einreichung zum Gesetzentwurf – ein kleiner Entwurf mit großer Wirkung – und bitte bereits jetzt im Namen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die FDP-Fraktion Frau Abgeordnete Baum.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildungseinrichtungen an den Endgeräten! Auf den ersten Blick wirkt dieser Entwurf, der uns hier jetzt für das Erwachsenenbildungsgesetz vorliegt, recht unspektakulär, weil wir, wie Herr Schaft das auch schon gerade sagte, das Thema im letzten Jahr bereits behandelt haben. Es ging um die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Einrichtungen an die Pandemielage, denn auf 2021 konnte man im letzten Jahr nicht bauen und auch an 2022 kann man keine Finanzierungsgrundlage ausrichten. Was ich an der Stelle aber auch noch mal sagen möchte, ist, dass die Erwachsenenbildungs

einrichtungen trotz Pandemie sehr gute Arbeit geleistet haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es haben viele ihre Angebote in den virtuellen Raum übertragen. Die vhs.cloud hat wahrscheinlich schneller Volkshochschulen vernetzt, als die Schulcloud Thüringer Schulen. Sie haben vor allem auch die Mitarbeitenden in den Erwachsenenbildungseinrichtungen für digitalen Unterricht fit gemacht. Das sind Angebote, die jetzt auch durchaus im schulischen Bereich den Lehrkräften zugutekommen. An der Stelle meinen herzlichen Dank! Man muss aber dazu sagen, dass sie das zum großen Teil aus Eigenmitteln, aus Rücklagen finanziert haben. Das zeigt auch der Abruf des Hilfefonds, der dafür aufgelegt worden ist, der nur bis zu einem Fünftel abgerufen wurde. Das liegt nicht daran, dass die Einrichtungen das nicht möglicherweise gebraucht hätten, sondern weil die Unsicherheit auch einfach zu groß war, wie nahe man denn jetzt eigentlich dem Tod sein muss, um ein Anrecht auf diese Mittel zu haben. Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir in den nächsten Jahren neue Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung ins Leben rufen, dass dieser Eigenmitteltopf einfach etwas kleiner geworden ist.

(Beifall FDP)

Nun aber zum Gesetzentwurf, denn auf den zweiten Blick war der Entwurf doch eher ein bisschen verwirrend. Das ist so ein bisschen die Frage mit dem großen Wurf und der Verlässlichkeit. Es besteht eindeutig Einigkeit darüber, dass die Jahre 2020 und 2021 für die Finanzierungsgrundlage nicht zurate gezogen werden sollten. Das haben wir im letzten Jahr schon so gemacht, haben 2020 für 2022 rausgenommen. Und in Ihrem Entwurf im letzten Jahr sollte für die Berechnung 2022 das Jahr 2019 doppelt zurate gezogen werden. Das wollen Sie jetzt für 2023 auch machen. Aber was Sie jetzt übersehen haben, ist, dass wir im Beratungsprozess im Gespräch mit den Erwachsenenbildungsträgern darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ein Jahr für die Berechnung der Grundlage ungünstig ist, und die darum gebeten hatten, dass wir doch für 2022 – und das würde jetzt wahrscheinlich auch noch für 2023 gelten – die Jahre 2018 und 2019 zugrunde legen müssen. Denn eins ist klar, wenn eine Einrichtung 2019 ein schlechtes Jahr hatte – Wasserrohrbruch, Personalausfall, da gibt es eine ganze Reihe Gründe, weshalb das mal nicht so gelaufen ist und die Veranstaltungen nicht so umgesetzt werden können –, bekommt sie das dieses Jahr permanent wie so einen Spiegel vor Augen geführt. Deswegen wurde das im Prozess angepasst und die aktuelle Gesetzgebung legt für 2022 die Jahre 2018 und 2019 zugrunde. Das drehen

(Abg. Schaft)

Sie jetzt in Ihrem neuen Entwurf wieder um, also wieder zurück auf Ihren Entwurf. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder ist Ihnen die Meinung der Bildungsträger egal oder – ich sehe es mal ein bisschen wohlwollender – Sie haben Ihren Entwurf aus dem letzten Jahr und nicht die aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt.

(Beifall FDP)

So oder so, bevor wir den Ansatz, der jetzt schon für 2022 kritisiert worden ist, noch auf 2023 ausweiten, bin ich dafür, dass wir noch mal mit den Trägern darüber sprechen. Insofern tragen wir die Überweisung an den Ausschuss mit. Vielleicht finden wir auch noch eine bessere Version für das Jahr 2024, für das jetzt auch doppelt 2022 hinterlegt wird. Das wird ein bisschen schwieriger, weil wir diese zwei Pandemiejahre dazwischen haben, aber das wird vermutlich ein ähnliches Thema werden. Die Doppelzählung von einem Jahr hat einen relativ eindimensionalen Blick auf die Situation der Einrichtungen.

Grundsätzlich ist es richtig, die Finanzierung jetzt zu sichern, dann aber bitte auch so, dass wir das berücksichtigen, was uns die Träger schon einmal gesagt haben, was Ihnen wichtig wäre, denn wir brauchen die Erwachsenenbildungseinrichtungen gerade nach der Pandemie für das gesellschaftliche Miteinander als starken Partner und gerade auch für den Bereich des lebenslangen Lernens. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Wort erhält für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Dr. König.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner – Herr Schaft bei der Einbringung, aber auch Frau Baum – haben eigentlich schon entscheidende Punkte gesagt, die in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf wichtig sind, zum einen über die Bedeutung der Erwachsenenbildung als vierte Säule im Thüringer Bildungssystem und auch über die Lage, die aktuell in der Erwachsenenbildung vorherrscht.

Da teile ich uneingeschränkt die Aussagen von Frau Baum, die gesagt hat, gerade in der CoronaZeit haben die Erwachsenenbildner wirklich eine hervorragende Arbeit gemacht. Manchmal hat man den Eindruck, Kurse sind ausgefallen, Veranstaltungen sind ausgefallen und digital, das ist viel, viel weniger Arbeit. Aber wenn man dann wirklich mit

den Trägern vor Ort spricht – da ist unsere Fraktion immer im guten Austausch mit der Landesorganisation der Freien Träger, aber auch mit dem Thüringer Volkshochschulverband –, wird ganz deutlich gesagt, dass digitale Angebote auch sehr viel Arbeit machen, sehr zeitaufwendig sind, und trotzdem erreichen sie nicht so viele Menschen, so viele Teilnehmer wie vor der Pandemiezeit.

Deswegen begrüßen wir auch uneingeschränkt diese Gesetzesinitiative, dass wir aufgrund der gesetzlichen Berechnungsgrundlage für die Grundförderung – auf der einen Seite den Sockelbetrag und auf der anderen Seite den variablen Anteil der Förderung, der sich zusammensetzt aus den Teilnehmerstunden und den durchgeführten Bildungsangeboten – eine Anpassung vornehmen müssen, weil die Jahre 2020 und 2021 pandemiebedingt keine normalen Jahre für die Träger der Erwachsenenbildung sind. Deswegen besteht hier Handlungsbedarf und die Begründungen sind ausgeführt.

Wir haben das gleiche Problem wie die FDP, was die Heranziehung der Jahre angeht. Da ist natürlich das Argument, ein Jahr doppelt zu zählen – normalerweise nimmt man immer das vorletzte Jahr und das vorvorletzte Jahr. In dem Gesetzentwurf wird immer ein Jahr doppelt gezählt mit der Problematik, die Frau Baum schon angesprochen hat. Jahre unterscheiden sich, man hat verschiedene Angebote dargebracht und hat sich vielleicht auf ein Jahr später konzentriert; also sind immer gewisse Unsicherheiten dabei. Für 2022/2023 müssen wir noch mal über die Berechnungsjahre reden. Gerade bei 2024 sehe ich größere Probleme, weil wir noch nicht wissen, wann es letztendlich zu Ende ist mit den Beschränkungen, wann das normale Leben auch für die Träger der Erwachsenenbildung wieder einsetzt, sodass sich das auch ein Stück weit in 2023 reinziehen kann.

Deswegen ist es ungünstig, für das Jahr 2024, wo wir, glaube ich, schon wieder über Normalität reden, zweimal das Jahr 2022 für die Berechnung des variablen Anteils der Grundförderung zu nutzen. Deswegen auch unser Vorschlag: Wir überweisen an den Ausschuss und sollten dort alle Träger anhören. Ich denke, da wird es auch Argumente dafür geben, an den Jahren, die die Berechnungsgrundlage bilden, noch mal Veränderungen vorzunehmen. Das würden wir begrüßen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Die Gesetzesinitiative ist richtig und wichtig für unsere Erwachsenenbildner, weil die natürlich auch in den nächsten Monaten einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn wir darüber reden, Lernlücken, die auch in der normalen schulischen Bildung entstanden sind, aufzuholen. Dafür werden sie eine wichtige Säule

(Abg. Baum)

sein. Deswegen sollten wir sie in dieser Situation nicht im Stich lassen und unsere Aktivitäten fortsetzen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren – doch. Herr Abgeordneter Schaft, bitte, Sie haben das Wort.

Ja, ich habe vorhin gesagt, ich belasse es bei der Einbringung, aber die beiden Redebeiträge haben mich dann doch noch mal ganz kurz zur Klarstellung nach vorne getrieben.

Das ist natürlich ein Punkt, auf den haben Sie völlig zu Recht hingewiesen. Ich bin deswegen noch mal nach vorn gegangen, weil Sie, Frau Baum, so ein bisschen im Halbsatz unterstellt hätten, die Interessen der Träger wären uns an der Stelle egal. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern hier war die Ausgangsgrundlage des Gesetzentwurfs, den wir genommen haben, um ihn für die Fortschreibung zu nutzen, noch die alte Variante. Insofern, die Problematik, die Sie und auch Herr König jetzt angesprochen haben, haben die Träger natürlich auch schon an uns herangetragen. Ich denke, die Interessen werden wir dann auch in der schriftlichen Anhörung im Ausschuss sicherlich noch mal auf den Tisch bekommen. Dann hoffe ich, dass wir da gemeinsam eine Lösung finden, um das Problem am Ende noch gelöst zu bekommen, um im Sinne der Träger das rundzumachen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Weitere Wortmeldungen? Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen

Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1634 -

Wünscht jemand aus den genannten Fraktionen das Wort? Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, das ist die Einbringung für die Fraktion, ja?

Für die Einbringung.

Okay. Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, der vorliegende Antrag in der Drucksache 7/1634 wartet schon lange auf die Beratung hier im Hohen Hause und ich bin sehr dankbar, dass wir es heute hinbekommen, endlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den Antrag verdanken wir als rot-rot-grüne Koalition – ich denke, die demokratischen Parteien werden dem zustimmen – vor allem den Beschäftigten in den Frauenhäusern und Interventionsstellen, den Beschäftigten in den Frauenzentren, in den Familienzentren, in den Beratungsstellen für Kinder- und Jugendschutz – ich könnte noch eine Vielzahl von Expertinnen benennen, aber die Zeit lässt es an der Stelle nicht zu. Danke für Ihre Anregungen!

Wir wollen mit dem Antrag darauf hinweisen, dass Gewalt an Frauen und gegen Kinder ein No-Go ist. Es geht nicht, dass wir es weiterhin nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir fordern dazu auf, endlich die Istanbul-Konvention in all ihren Facetten auch in Thüringen umzusetzen. Dafür haben wir den Antrag formuliert und geschrieben und wir möchten, dass es sehr, sehr schnell geht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gewalt an Frauen – das sage ich noch mal ausdrücklich – darf nicht unkommentiert weiter hingenommen werden und Gewalt gegen Frauen und Kinder, auch gegen Seniorinnen muss geächtet werden von diesem Landtag aus und überall in Thüringen.

(Abg. Dr. König)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Wir streiten an der Stelle ausdrücklich auch dafür, dass das Ende der Femizide, der Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, endlich sozusagen anerkannt und geächtet wird. Für das Jahr 2019 liegt im Jahresbuch der Polizeilichen Kriminalstatistik eine genaue Aufgliederung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung vor. Von 1.497 bekannten Opfern waren demnach 176 männlich und 1.321 weiblich. Neun Straftaten gegen das Leben mit dem Merkmal „Partnerschaft“ in der Opfer-Täter-Beziehung wurden 2020 in Thüringen begangen. Es waren neun Straftaten gegen Frauen. Diese Zahlen sind allein aus dem Hellfeld zu erkennen. Aus diesem Grunde müssen wir diesem Thema noch mal mit mehr Aufmerksamkeit begegnen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention entstand eine völkerrechtliche Verpflichtung, welche auch die Länder und Kommunen bindet. Eine Umsetzung der Konvention in Thüringen ist daher unverzichtbar.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zum Ersten ist die Erarbeitung eines Aktionsplans gemäß der Konvention notwendig. Die bisherigen Maßnahmenpläne gegen häusliche Gewalt sollen also in Aktionspläne umgesetzt werden, für die vor allen Dingen auch die Barrierefreiheit verpflichtend ist. Der Aktionsplan muss so erarbeitet werden, dass Gewalt an Frauen weiter zurückgedrängt wird. Mit der Errichtung einer Koordinierungsstelle nach Artikel 10 der Konvention wollen wir erreichen, dass diese Stelle umfassend arbeitet und die Akteurinnen vor Ort ihre Empfehlungen mit in diese Stelle hineingeben können und wir die Anregungen aus der Zivilgesellschaft mit aufnehmen.