Protocol of the Session on May 6, 2021

Das war eine Sekundenlandung, Herr Abgeordneter. Um das Wort gebeten hat Herr Abgeordneter Sesselmann für die AfD-Fraktion. Sie haben noch 25 Sekunden. Bitte.

Ja, meine Damen und Herren, zunächst mal, geht es nicht um die allgemeine Entschuldungshilfe, sondern um die besondere Entschuldungshilfe, die eben nicht geregelt ist, Frau Henfling.

Und das Zweite: Wir befinden uns jetzt auf dem Weg der Gemeindeneugliederung. Was ist denn dann der nächste Schritt? Kreisneugliederung? Kommt das dann und haben Sie dann über die Hintertür die Gebietsreform durchbekommen? Na dann, vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Abg. Henfling)

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Maier, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich sehr, dass wir heute – voraussichtlich – dieses Gesetz beschließen können.

Und Herr Bergner, Sie sehen es mir nach, dass ich einen etwas anderen Blick auf die zurückliegende Gemeindegebietsreform habe.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da waren Sie auch noch nicht im Ministerium!)

Das liegt in der Natur der Sache. Sie waren damals noch nicht dabei.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich war da- bei!)

Sie sind ausgewiesener Kommunalpolitiker, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Über ein Drittel der Thüringer Kommunen hat sich freiwillig dazu entschlossen, diese Gemeindegebietsreform so umzusetzen bzw. zu fusionieren. Ich kann Ihnen auch sagen, warum das eine Erfolgsgeschichte war. Es ging nämlich nicht ums Geld. Es wurde immer wieder der Eindruck erweckt, mit der Fusionsprämie würde man quasi durch die Hintertür die Kommunen zwingen, zu fusionieren. Das ist nicht so.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Genau.

Was war das Erfolgsrezept? Das Erfolgsrezept war, dass wir vor Ort individuelle Lösungen gefunden haben. Das Erfolgsrezept war auch, dass insbesondere Staatssekretär Höhn – das Gleiche macht jetzt Frau Schenk – vor Ort mit den Betroffenen das Gespräch suchte

(Beifall SPD)

oder nicht mit den Betroffenen, sondern mit denjenigen von der kommunalen Seite, die sich an uns gewandt haben, um den Wunsch zu äußern, über Fusion zu reden. Da geht es nicht darum, Fusionen zu erzwingen, sondern Fusionen möglich zu machen. Das geht nur dann, wenn man auf Augenhöhe mit den Kommunalos redet, vor Ort ist, sich die Situation ansieht und ganz individuell ein Paket schnürt, das dann zum Erfolg wird. Das ist unser Erfolgsrezept.

(Beifall SPD)

Aber natürlich braucht es für solche Lösungen eine Grundlage und das ist dieses Gesetz, was heute debattiert und hoffentlich beschlossen wird.

Diese freiwilligen Gemeindeneugliederungen haben weiterhin eine außerordentlich hohe Priorität für unser Land und – ich sage es ganz offen – auch für mich als Kommunalminister. Kommunale Strukturen sind kein Zustand, sondern immer auch eine Aufgabe. Die Dinge entwickeln sich. Die Umstände – wir erleben ja gerade große Herausforderungen auch für Kommunen, die das aus meiner Sicht hervorragend meistern, auch was die Schwierigkeiten in der Pandemie anbelangt –erfordern immer eine Weiterentwicklung.

Herr Bergner, ich komme noch mal auf Sie zu sprechen. Natürlich ist auch eine moderne Ausstattung erforderlich. Aber das geht doch beides wunderbar zusammen. Eine moderne Struktur zusammen mit einer modernen Ausstattung ist genau das, was wir anstreben.

(Beifall SPD)

Auch da sind wir noch auf dem Weg.

Die Situation in Thüringen ist, wie sie ist. Wir sind trotz der zahlreichen Neugliederungen immer noch sehr kleinteilig. 60 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden des Landes haben aktuell weniger als 1.000 Einwohner. Mehr als drei Viertel dieser Gemeinden nehmen ihre Aufgaben nicht eigenständig war, sondern bedienen sich der Hilfe von Verwaltungsgemeinschaften oder einer erfüllenden Gemeinde. Zugleich tickt in Thüringen – mal ganz abgesehen von Entwicklungen gesellschaftlicher Natur, Digitalisierungen usw. – eine ganz andere Uhr: die demografische Uhr. Jedes Jahr verliert Thüringen Einwohnerinnen und Einwohner in der Größe einer Kleinstadt. Das muss man sich vor Augen halten und das ist eben auch eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Da kommen wir gleich zu dem Punkt, und da reden wir wieder nicht übers Geld, sondern über den Faktor „Mensch“. Wir brauchen in den Kommunalverwaltungen qualifiziertes Personal und wir brauchen für die fortschreitende Digitalisierung Menschen, die in der Lage sind, damit umzugehen. Ich sage jetzt nicht, dass in den Kommunalverwaltungen, in den kleineren Verwaltungen es so ist, dass die Menschen damit nicht umgehen können. Ganz im Gegenteil, da gibt es leuchtende Vorbilder, auch in kleinen Kommunalverwaltungen. Aber es ist trotzdem so: Wir stehen im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Es ist erfreulicherweise so, dass die Arbeitslosigkeit in Thüringen deutlich zurückgegangen, im

Ländervergleich gering ist. Aber wir brauchen eben auch qualifiziertes Personal in den Verwaltungen. Wir brauchen auf diesem Weg Ausdauer, nicht nachlassendes Engagement und, wie gesagt, Rahmenbedingungen für unsere Städte und Gemeinden.

Eins möchte ich noch mal deutlich sagen: Solange ich Verantwortung trage, wird es niemals dazu kommen, dass wir hier Druck ausüben bzw. irgendeinen Zwang entfalten.

(Beifall SPD)

Wir möchten, dass die Kommunen das eigenverantwortlich auf den Weg bringen. Was natürlich bei dieser Situation – und jetzt komme ich doch zum Geld – auch wichtig für die kommunalen Entscheidungsträger ist: Am Ende muss auch eine Rechnung aufgemacht werden. Was bringt es uns, wenn wir uns zusammenschließen, wie ist unsere Situation? Und es ist leider so, dass viele Kommunen in Thüringen Schuldenberge mit sich herumschleppen, und da können Fusionen auch einen wertvollen Beitrag leisten, diese abzubauen.

Wichtig ist aber, jede Fusion muss sich auch ohne Fördergelder tragen. Es geht also, wie gesagt, nicht um das Geld allein, es geht vorwiegend um leistungsfähige Strukturen. Das Förderinstrumentarium soll hierzu wie bei den zurückliegenden Neugliederungen zum Zusammengehen ermutigen. Deshalb sind diese Begleithilfen unerlässlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist der Koalition und auch der CDUFraktion für den vorgelegten Gesetzentwurf sowie dessen Unterstützung und Ergänzung sehr dankbar. Mit diesem Gesetz sollen alle Fördermaßnahmen gesetzlich verankert werden, die auch bisher im abgelaufenen Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz gewährt wurden. Der Gesetzentwurf setzt verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeindeneugliederungen. Vorgesehen ist erneut die Gewährung der Neugliederungsprämie und der besonderen Entschuldungshilfe. Auf Anregung der CDU-Fraktion und auch mit Blick auf die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds wurde zudem das Förderinstrument der Strukturbegleithilfe wieder in den Förderkanon aufgenommen. Das wäre aus meiner Sicht nicht wirklich zwingend notwendig gewesen, da die Konzentration der Entschuldung auf ein Förderinstrument eine rechtliche und verwaltungsgemäße Vereinfachung ermöglicht hätte. Aber diese Erwägungen sollen einem breiten Mehrheitskonsens für dieses Gesetz hier im Landtag letztendlich nicht im Wege stehen. Hierfür ist das Ziel dieser

Förderung, die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden, viel zu wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn der Gemeinde- und Städtebund im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf auch die Sorge äußerte, dass die fusionierten Gemeinden künftig weniger Geld erhalten würden als bisher, da der Gesetzentwurf nicht die komplette Palette der Finanzhilfen für freiwillige Gemeindefusionen abbildet, darf ich sie beruhigen. Diese Sorge ist unbegründet. Denn der damit gemeinte Verzicht des Landes auf rückzahlbare Bedarfszuweisungen sowie temporäre Kompensationsleistungen an die von den Neugliederungen betroffenen Körperschaften waren weder Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs noch seiner Vorgängergesetzentwürfe oder Gesetze. Vielmehr wurden sie als ergänzende Finanzhilfen im Rahmen der konkreten Neugliederungsgesetze beschlossen und so soll es auch weiterhin sein. Denn dies ermöglicht, wie bisher, die Finanzhilfen für die jeweilige Neugliederung individuell auszugestalten. Das habe ich eingangs gesagt, dass die individuelle Lösung die bessere ist. Jede Fusion ist auf ihre spezielle Art einzigartig. Dem sollte auch bei der Verankerung der Finanzhilfen Rechnung getragen werden. Künftige Gemeindeneugliederungen werden somit im gleichen Maße finanziell unterstützt werden wie die kommunalen Strukturänderungen der vorangegangenen Wahlperiode.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Im Gespräch mit Kommunalvertreterinnen und ‑vertretern hören ich und auch die Staatssekretärin immer wieder, dass die Debatte über weitere Strukturveränderungen in vielen Kommunen bereits längst begonnen hat. In zahlreichen Kommunen, das ist so, gibt es auch Aufbruchsstimmung. Was derzeit fehlt und die Diskussion wesentlich erschwert, ist eben ein klares Signal an die Kommunen, dass der Freistaat die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen unvermindert fortsetzen wird. Und das wollen wir heute tun.

Ich bin mir sicher, gestärkt durch das vorliegende Fördergesetz erhalten die fusionswilligen Kommunen Klarheit über das Was, Wie und Wann der Landesförderung und zahlreiche weitere Kommunen werden sich freiwillig auf den Weg zu neuen, leistungsfähigen Strukturen machen. Daher werbe ich auch um Ihre breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Maier)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich schließe die Aussprache.

Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3124 ab. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Entschuldigung, jetzt muss ich mich korrigieren: Die FDP-Fraktion enthält sich der Stimme, Sie waren also nicht in der FürStimmenzählung dabei – das für das Protokoll. Vielen Dank. Damit ist aber die Beschlussempfehlung dennoch angenommen.

Ich darf damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1719 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung aufrufen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069 - ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand aus den genannten Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Für die Fraktion Die Linke ergreift Herr Abgeordneter Schaft das Wort. Bitte.

Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, sehr geehrte Frau Präsidentin, als wir vor einem Jahr etwa um die Zeit das erste Corona-Mantelgesetz berieten, gingen wir noch davon aus, dass die Pandemie schneller zu bewältigen sei, als es der Fall war. Deswegen wurden einige Regelungen in dem Gesetz auch vor diesem Hintergrund gestrickt, zeitlich befristet oder eben nur für das Jahr 2020 ausgelegt. Dass wir mittlerweile vor einer anderen Situation stehen, das liegt auf der Hand und das zeigt auch die Verabschiedung des zweiten Corona-Mantelgesetzes vor etwa zwei Monaten.

Eine Regelung wurde in dem Gesetzentwurf allerdings nicht berücksichtigt und fortgeschrieben, und zwar die zur Unterstützung der Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen. Die Volkshochschulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die vielen freien Trägerinnen und Träger der Erwachsenenbildung und auch die Heimvolkshochschulen sind alle ebenfalls stark von der Pandemie in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ermöglicht – das begrüßen wir natürlich sehr – die Öffnung für Sprachund Integrationskurse, Alphabetisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung. Damit bleiben aber weiter viele Angebote geschlossen oder finden nur in Online‑Formaten statt.

Damit diese pandemiebedingten Schließungen nicht zum Bumerang für die finanzielle Grundlage der so wichtigen Arbeit dieser Einrichtungen werden und die finanzielle Grundlage nicht nachhaltig schädigen, haben wir als Rot-Rot-Grün diesen Gesetzentwurf vorgelegt, damit die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen Planungssicherheit bekommen.

Was wollen wir regeln? Analog zu der bereits angesprochenen Regelung aus dem ersten CoronaMantelgesetz aus dem letzten Jahr wollen wir nicht nur das Jahr 2020 nicht zur Berechnung der weiteren Förderung heranziehen, sondern eben auch das Jahr 2021. Ich glaube, der Grund dafür liegt auf der Hand: Geschlossene Einrichtungen bedeuten trotz guter Online-Angebote in der Erwachsenenbildung eine sinkende Zahl an Teilnehmer/-innen und damit auch an Unterrichtseinheiten. Letztere werden aber eben herangezogen, um den variablen Anteil der Grundförderung durch das Land gemäß

der §§ 12 und 13 des Erwachsenenbildungsgesetzes zu berechnen.

Ohne eine entsprechende Regelung im Gesetz zur Nichtbeachtung des Jahres 2021 würde die kommenden Jahre ein Loch bei der Finanzierung der Angebote für die berufliche, sprachliche, gesundheitliche, politische, kulturelle wie ehrenamtsbezogene Bildungsarbeit der Erwachsenenbildung gerissen und das wollen wir verhindern. Denn die Erwachsenenbildung ist für uns in Thüringen nicht nur das fünfte Rad am Wagen, sie ist eine der wichtigen Säulen der Thüringer Bildungslandschaft neben der frühkindlichen, der schulischen, außerschulischen, akademischen und beruflichen Bildung in Thüringen.

(Beifall CDU)