Protocol of the Session on May 6, 2021

(Beifall FDP)

wo wir ganz bewusst seitens des Bundes erwartet haben, dass hier vieles schneller läuft. Daraus aber abzuleiten, dass wir auf etwas gewartet oder etwas verschlafen haben, das würde ich hier an dieser Stelle noch mal ganz klar verneinen und natürlich auch ablehnen.

Die Gespräche, die wir mit den Unternehmerinnen und Unternehmern geführt haben, sind ganz klar gewesen und haben uns gezeigt: Ihr müsst mehr tun. Damit war nicht die Landesregierung allein gemeint, sondern die gesamte Politik war damit gemeint. Wenn wir uns heute anschauen, wie viele Programme es mittlerweile gibt, von der ersten Soforthilfe bis hin jetzt zu der Überbrückungshilfe III. Und in Thüringen, by the way gesagt – wir haben

(Abg. Lehmann)

den Azubi-Lohn, wir haben den Härtefallfonds, wir haben Billigkeitsleistungen für die Veranstaltungswirtschaft –, ist tatsächlich vieles geleistet worden, wo wir nachjustiert haben, wo der Bund nachjustiert hat und wo wir jetzt ein Paket haben, was Hilfestellung leistet.

Ich möchte ganz kurz noch auf die Frage der Unterstützungsmaßnahmen und die Schnelligkeit der Zahlungen eingehen. Zu der Überbrückungshilfe III kann ich vielleicht hier an dieser Stelle ganz kurz mitteilen, dass bereits 89 Prozent der Anträge ausgezahlt worden sind, 67 Prozent der Anträge sind bereits vollständig abgearbeitet. Und wenn man das so auf den Punkt bringt, dann sieht man ganz klar: neun von zehn Unternehmen haben bereits die dringenden Hilfen erhalten und die, die es noch nicht erhalten haben, werden intensiv von der Thüringer Aufbaubank betreut, zum Teil auch, wo man nachjustieren muss, auch noch einige Papiere und Unterlagen nachreichen muss. Aber auch das ist auf einem sehr guten Weg und das bekommen wir auch jederzeit in unseren Gesprächen, die wir wöchentlich mit den Kammern und Verbänden haben, zurückgespiegelt.

Frau Lehmann hat es gerade gesagt, auch der Überbrückungskredit, der eingeführt worden ist, hat insgesamt dazu geführt, dass 185 Anträge bearbeitet worden sind mit einem Volumen von 4,2 Millionen Euro. Auch hier möchte ich sagen, weil wir uns manchmal dann doch verstecken vor den Leistungen, die wir hier tätigen: Thüringen war hier tatsächlich Vorreiter. Zu der Ü III, das wurde gerade schon erwähnt, haben wir diese Leistungen, die schon in vielerlei Hinsicht nachjustiert worden sind, auch hier noch mal ergänzt. Seit dem 20. April kann der Eigenkapitalzuschuss, der bereits von Herrn Bühl ganz kurz erwähnt worden ist, auch für Unternehmerlohn, die erhöhte Fixkostenausstattung, die Anschubhilfen für die Reise- und Veranstaltungsbranche, die von Frau Lehmann genannt worden sind, oder auch die Existenzgründung bzw. die Einbeziehung späterer Existenzgründungen genutzt werden. All das wird den Unternehmen weiterhelfen und auch dafür Sorge tragen, dass momentan die Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, Hilfestellungen bekommen.

Der Härtefallfonds wurde eben auch schon erwähnt. Für Herrn Kemmerich, der gesagt hat, der Härtefallfonds kommt etwas spät: Ich kann auch hier nur sagen, wir sind das erste Bundesland, welches den Härtefallfonds nächste Woche online stellen wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle anderen Länder warten oder haben sich dazu entschieden, ihn nicht einzuführen. Von daher möchte ich Sie hier an dieser Stelle bitten, an die Unternehmerinnen und Unternehmer weiterzugeben, dass wir das Rettungsnetz hier in Thüringen weiter und breiter aufspannen und dass wir wirklich auch Einzelfällen helfen, die bisher noch keine Unterstützung bekommen haben.

Das Fazit ist daher von uns ein langer Prozess gewesen, 15 Monate, wo wir gesehen haben, was gehen kann, in welcher Geschwindigkeit es auch gehen kann, wo Hilfestellung geleistet wird. Wir haben zu jeder Zeit versucht, wo es die Lücken gab, die es ja auch gegeben hat durch die Bundeshilfe, dass wir diese auch lösen oder eben diese Lücken schließen.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Wir haben in den letzten Ausschüssen, eigentlich seit Februar letzten Jahres, monatlich berichtet mit Zahlen, mit Tabellen. Diesen Berichtsund Informationsbitten werden wir natürlich jederzeit und zeitnah nachkommen und uns auch hier transparent Ihnen gegenüber verhalten und natürlich auch zeigen, wo die Möglichkeiten bereits erfolgt sind.

Aber ein Punkt wird uns jetzt beschäftigen und eigentlich beschäftigt er uns ja auch im Ausschuss schon seit einigen Monaten und einigen Wochen, das ist die Frage „Restart Thüringen“. Wir haben hier die Möglichkeiten, mit einigen finanziellen Mitteln diesen Restart zu gestalten, die Frage, wie sieht die Innenstadt der Zukunft aus, wie es bereits erwähnt worden ist, wie sieht mein Geschäftsmodell der Zukunft aus, wie bin ich für die nächste Pandemie gewappnet. All diese Fragen werden wir gemeinsam beantworten müssen. Wir im Haus arbeiten bereits an diesen Projekten, unter anderem als Modellprojekte mit einigen Unternehmerinnen und Unternehmern. Ich sehe es ganz klar als unsere Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate, diese Frage intensiv zu beantworten, dass wir die Fachkräfte hier in Thüringen halten, dass die Unternehmer die Fachkräfte auch wieder einstellen können und dass wir die Möglichkeit haben, die Öffnungsstrategie, die hoffentlich bald mit dem Tempo, das jetzt beim Testen eingetreten ist, aber ganz besonders beim Impfen, dass wir hier Licht am Ende des Tunnels sehen und positiv gemeinsam die Kraft haben, Thüringen wirtschaftlich voranzubringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Staatssekretärin Kerst)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Ablehnung des Antrags empfohlen, deswegen stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2553 ab. Wer ist für diesen Antrag? Gar niemand? Doch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, FDP: Doch! Wir waren nur verdeckt!)

(Heiterkeit im Hause)

Das sind die Stimmen der FDP. Wer ist gegen die- sen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 9 wurde auf Juni verscho- ben, Tagesordnungspunkt 10 wurde von der FDP zurückgezogen.

Somit komme ich zum Aufruf des Tagesordnungs- punkts 11

Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thürin- gen – Potentiale umfassend er- schließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1585 - dazu: Klimaziele einhalten, Er- zeugungskapazitäten bei der Windkraft durch Re- powering und den Weiter- betrieb von Post-EEG-An- lagen absichern und die Bedingungen für den Aus- bau der Windkraft durch Neuregelungen für die kommunale Ebene verbes- sern Alternativantrag der Frak- tionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2046 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Be- gründung zu ihrem Antrag? Herr Abgeordneter Gottweiss, bitte.

Ich frage mich immer, wie so etwas passieren kann. Obwohl im Grunde genommen seit 20 Jahren klar war, dass jetzt eine Situation eintritt, in der Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, wird diese Landesregierung von dieser Entwicklung kalt erwischt. Es gibt kein Problembewusstsein, kein Konzept und erst recht keine praktikablen Lösungsansätze. Bei einer Fragestellung, die von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sein wird, befindet sich diese Landesregierung im absoluten Blindflug. Anstatt das Repowering steuernd zu gestalten, wird die Entwicklung dem Zufall überlassen. Das ist fahrlässig.

Mit unserem Antrag fordern wir daher eine konkrete Repowering-Strategie 2030 ein, um die Potenziale dieses Jahrzehnts umfassend erschließen zu können. Wir alle wissen: Die geeignete Fläche ist das begrenzende Element des Ausbaus der Windenergie. Und gerade weil die Fläche begrenzt ist, ist es so notwendig, sie optimal zu nutzen. Altanlagen, die innerhalb von Vorranggebieten Windenergie stehen, müssen durch moderne, innovative, leistungsfähige Anlagen ersetzt werden. So kann auf der gleichen Fläche ein Vielfaches der bisherigen produzierten Strommenge erzeugt werden. Dazu braucht es die Unterstützung der regionalen Planungsgemeinschaft bei der Optimierung der Vorrangflächen. Und es braucht Lösungsansätze für Altanlagen, die außerhalb von Vorrangflächen stehen.

Wir schlagen vor, hier die kommunale Verantwortung zu stärken, um über die Flächennutzungspläne Vorranggebiete Repowering ausweisen zu können. Wir fordern ein, dass die Landesregierung auf Bundesebene mit den anderen Bundesländern ins Gespräch kommt, um zu diskutieren, wie ein effizientes Repowering gefördert werden kann, zum Beispiel mit der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Rot-Rot-Grün hat einen Alternativantrag eingebracht, der zeigt, dass wir als CDU-Fraktion ein wichtiges Thema angesprochen haben, bei dem es erheblichen Handlungsbedarf gibt. Neben den fachlichen Dingen, bei denen wir durchaus Schnittmengen sehen, sind hier allerdings zahlreiche ideologische Anhängsel beigefügt. Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen zu unserem Antrag und unseren Argumenten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die

Grünen das Wort zur Begründung des Alternativantrags? Das kann ich nicht feststellen.

Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache und als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kaufmann aus der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die CDU hat uns einen Antrag vorgelegt, mit dem das sogenannte Repowering von Windkraftanlagen gefördert werden soll. Was ist eigentlich Repowering? Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären. Ich habe ein altes Dieselfahrzeug, das einwandfrei funktioniert. Es wäre eine Ressourcenverschwendung, dieses Auto durch ein neues zu ersetzen. Angenommen, ich erliege der Werbung und ich verschrotte mein gutes altes Auto, ich kaufe mir stattdessen einen Hybrid-SUV mit 350 PS und bekomme dafür noch staatliche Subventionen, dann ist das Repowering. Repowering ist nutzlose Ressourcenverschwendung, für die auch noch der Steuerzahler geschröpft wird.

(Beifall AfD)

Genauso ist es bei Windkraftanlagen. Die Stromverbraucher haben 20 Jahre lang mit ihren EEGUmlagen eine erhebliche Anschubfinanzierung für die Windräder geleistet. Man darf doch wohl als Stromkunde erwarten, dass die mit EEG-Beiträgen finanzierten Anlagen nun möglichst lange Strom liefern ohne EEG-Umlage. Nein, die Profiteure der Energiewende wollen ihre Profite maximieren und die Stromkunden erneut schröpfen. Nichts anderes ist das Ziel des Repowering. Funktionstüchtige Windräder, die nach 20 Jahren Betriebsdauer keine Subventionen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr erhalten, werden abgerissen. Stattdessen werden die Anlagen durch neue, viel größere Türme ersetzt. Die 20 Jahre alten Anlagen sind keineswegs verschlissen, sie werden ersetzt, damit die Betreiber sich wieder neu aus dem Subventionstopf der EEG-Umlage bedienen können.

(Beifall AfD)

Das sogenannte Repowering läuft somit der ursprünglichen Zielrichtung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, nämlich Ressourcenschonung und Minderung des CO2-Ausstoßes, völlig zuwider.

(Beifall AfD)

Nein, meine Damen und Herren, die im EEG vorgesehene Subventionsdauer von 20 Jahren war im

mer als Anschubfinanzierung gedacht, denn wenn die Anlagen nach 20 Jahren abgezahlt sind, wenn sich der Ressourcenverbrauch für die Herstellung amortisiert hat, erst dann laufen die Windräder ökologisch wirklich im grünen Bereich.

(Beifall AfD)

Aber lässt sich mit neuen, größeren Anlagen nicht mehr Windstrom produzieren? Das muss bezweifelt werden, meine Damen und Herren. In der Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz am 22. September 2020 haben wir gehört, dass dem nicht so ist. Wenn viele kleine Anlagen durch wenige große ersetzt werden, dann ist der Gesamtertrag eben nicht zwangsläufig höher. Allerdings steht im CDU-Antrag gar nicht, dass es weniger große Anlagen geben soll. Im Gegenteil: Durch Maßnahmen wie die Ausweisung sogenannter kommunaler Repoweringgebiete ist zu befürchten, dass das Repowering zu einer Ausweitung der Windkraftnutzung führt. Letztlich hat das Repowering das Ziel, den Betreibern die Subventionszahlungen zu verlängern und auszuweiten.

Doch kommen wir zu einem anderen Punkt: An mehreren Stellen in Ihrem Antrag lese ich Formulierungen wie „Minimierung von Konflikten“, „regionale Akzeptanz sichern“. Meine Damen und Herren in der CDU, auf Deutsch heißt das: Sie wollen den Bürgern im ländlichen Raum größere Windkraftanlagen aufs Auge drücken und dafür möglichst wenig Prügel einstecken.

(Beifall AfD)

Dieses Lavieren erleben wir seit Monaten. Als die AfD ein Windkraftmoratorium beantragte, legte die CDU einen Alternativantrag mit der wohlklingenden Überschrift „Mehr Akzeptanz für die Energiewende“ vor. Darin enthalten ist ein wenig Vogelschutz, ein wenig technische Überwachung, ein wenig Abstandsregelung, aber im Kern der ungebremste weitere Ausbau der Windkraft. Bei öffentlichen Auftritten präsentieren sich CDU-Vertreter immer wieder als Retter der Bürger vor der Windkraft, nicht wahr, Herr Prof. Voigt – er ist gerade nicht da.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ist es ja auch!)

Währenddessen redet Herr Gottweiss in internen Besprechungen der Erneuerbare-Energien-Szene dem Repowering das Wort. Wenn man nicht mehr Windräder bauen kann, dann sollen eben die vorhandenen verschrottet und durch fünfmal höhere Türme ersetzt werden.

Meine Damen und Herren von der CDU, wessen Interessen vertreten Sie eigentlich? Die Interessen der Bürger, denen Sie mehr Akzeptanz abfordern, oder die Interessen der Windindustriellen, denen

(Vizepräsident Worm)

Sie mit Repowering neue Subventionen zukommen lassen wollen?

(Beifall AfD)

Nein, wenn ich den CDU-Antrag lese, dann nehme ich Ihnen die vor den Bürgern vorgetragene Ablehnung der Windkraft nicht ab.