Protocol of the Session on May 6, 2021

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zum Gesetz heute reagieren wir auch auf das Drängen von vielen Gemeinden, von vielen Menschen, die vor Ort eine wichtige Arbeit leisten und die ihre Strukturen zukunftsfähig gestalten wollen und auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gefordert haben.

Herr Walk, natürlich schauen wir uns dann konkret jede Maßnahme im Einzelnen an. Deswegen hatten wir auch im Ausschuss die Debatte über dieses Gesetz geführt, was nur ein Mindestmaß an Förderung definiert, hinter das niemand mehr zurückkann. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir diesen Beschluss heute fassen, weil wir natürlich auch mit Bürgermeistern im Gespräch sind, die sich jetzt auf den Weg machen wollen. Aber deswegen hatten wir gerade die Debatte, wie sinnvoll ist es, dieses Mindestmaß mit weiteren Elementen zu befrachten, um damit auch die Hürden höher zu setzen, oder ob wir das dann nicht eher in den Spezialgesetzen regeln, wie im Falle der Strukturbegleithilfen und auch anderer Dinge, die Sie vorgeschlagen haben, auf die wir uns dann mehrheitlich doch nicht verständigen konnten. Insofern ist nichts verloren, auch von dem, was Sie vorgeschlagen haben. Und wenn Sie in Gesprächen mit einzelnen Akteuren sind, können Sie ja den Hinweis geben, auch was Ihre Änderungsvorlage im Ausschuss betrifft, dass man darüber auch gegebenenfalls mit dem Ministerium und dann auch mit uns im Landtag diskutieren kann, ob das eine oder andere Element im konkreten Einzelfall auch noch mal in das Neugliederungsgesetz mit aufgenommen werden soll.

Wir schaffen am Ende Anreize zur Chancengleichheit auch mit den Gemeinden, die sich in den letzten Jahren freiwillig neu gegliedert haben. Die Fusionsprämie steht dabei insbesondere im Mittelpunkt. Am Ende betrachte ich das auch als eine Bestätigung der erfolgreichen Kommunalpolitik aus der

letzten Legislaturperiode, die wir in dieser Legislaturperiode fortsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist angesprochen worden, in der letzten Legislatur sind knapp 200 Millionen Euro für diesen Prozess im Landeshaushalt bereitgestellt worden; davon allein 106 Millionen Euro an Fusionshilfen, 24,5 Millionen Euro an Entschuldungshilfe und 13,5 Millionen Euro für die Strukturhilfe. Und, Herr Bergner, wenn Sie schon recherchieren, recherchieren Sie richtig, es sind am Ende 46 Millionen Euro für die Fusion von Eisenach und den Wartburgkreis.

(Beifall DIE LINKE)

Gut angelegtes Geld, wie ich finde. Das Geld kommt auch konkret den Menschen vor Ort zugute.

Insgesamt ist eine positive Entwicklung, eine positive Bilanz feststellbar, aber ich will auch darauf hinweisen, dass wir durchaus weitere Handlungsbedarfe auf kommunaler Ebene sehen, weil die Gemeindestrukturen eben noch von einer hohen Kleinteiligkeit geprägt sind. Wer die Aufgaben der Zukunft sieht, wer die Kommunen, die Verwaltungen demografiesicher und zukunftsfähig machen will, der muss sich eben auch die Frage stellen, ob man sich dann nicht geeignete Partner sucht, um sich stärker diesen Herausforderungen widmen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit all dem, was im Gesetzentwurf schon geregelt ist und auch dem, was jetzt noch mit der Beschlussempfehlung im Ergebnis der intensiven Debatte mit den kommunalen Spitzenverbänden hinzukommen soll, haben wir am Ende einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten der Förderung. Ich hatte darauf hingewiesen, dass dieser bunte Blumenstrauß noch längst nicht abgeschlossen ist, denn mit den konkreten Einzelfällen in den späteren Gesetzen wird eines der ersten Gesetze – wenn jetzt schon 50 Fusionsgemeinden beim Innenministerium vorstellig werden, ist ja davon auszugehen, dass der Zeitraum bis nach der Neuwahl am 26. September gut genutzt wird –, das dann den Landtag erreicht, dann auch wieder ein kommunalrelevantes sein. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass wir nicht bei den Gemeinden und Städten haltmachen dürfen, sondern wir müssen auch ganz bewusst die Landkreise ansprechen, dass auch die sich auf den Weg machen, um gegebenenfalls mit den benachbarten Landkreisen nicht nur über eine kommunale Gemeinschaftsarbeit nachzudenken, sondern auch die Verwaltungsstrukturen an sich mit in den Blick zu nehmen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Kreisgebietsreform ankündigen?)

Eisenach und der Wartburgkreis sind da die entsprechenden Vorbilder. Ich will das auch deutlich sagen: Wenn das Land schon Geld in die Hand nimmt und eine Kooperation beispielsweise in Südthüringen befördert, mit dem Blick, dass gegebenenfalls am Ende dieses Prozesses der Zusammenarbeit ein Oberzentrum Suhl entstehen kann, muss man auch ganz offen in der laufenden Debatte darüber reden, ob man nicht die Gespräche zur Kreisfreiheit von Suhl auch wieder konkret vor Ort mit aufnimmt. Es kann am Ende für alle Menschen nur ein Vorteil sein, wenn wir auch in den Regionen auf der anderen Seite des Rennsteigs die Erfahrungen von Eisenach und dem Wartburgkreis mit nutzen.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schulden- könig von Eisenach!)

Insgesamt, glaube ich, treffen wir heute eine gute Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen in diesem Land. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Sesselmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahrzehnten fusionieren in westlichen Industrienationen lokale und regionale Gebietskörperschaften, insbesondere im ländlichen Raum. Hierdurch verringert sich deren Zahl, während die Größe der Gemeinden wächst, was aus unserer Sicht wichtig ist, um empirische Daten zu sammeln. Die damit verbundenen Ziele haben Sie in der Einleitung umschrieben: Es geht im Wesentlichen um Kosteneinsparung und Sie betonen immer wieder die Freiwilligkeit dieser Fusionen.

Ich darf hierzu die Stellungnahme der Landesregierung vom 23.02. zitieren und auf die Kosten der bisherigen Fusionen hinweisen. Wir haben in den Jahren 2018 und 2019 den neu gegliederten Gemeinden insgesamt 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich zusammen aus den Neugliederungsprämien von insgesamt 105/knapp 106 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen von 13,5 Millionen Euro und die besonderen Entschuldungshilfen nach § 3 des damaligen Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetzes in Höhe von 24,5 Millionen Euro. Frau Merz, das stimmt eben nicht: Die besonderen Entschuldungshilfen sind in dem neuen Gesetz nicht mehr enthalten.

(Abg. Bilay)

Wenn wir dem die dafür derzeit von der Regierung veranschlagten Kosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro entgegensetzen, ist verständlich, warum der Gemeinde- und Städtebund erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Fusionspläne hegt und darum ersucht, das komplette Förderspektrum zu normieren. Herr Walk, Sie hatten einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser Änderungsvorschlag enthielt das komplette Spektrum. Mittlerweile haben Sie sich im Rahmen einer Hinterzimmerpolitik oder Hinterzimmerdemokratie auf insgesamt nur drei Fördermechanismen einigen können. Das ist kein gutes Zeichen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Demo- kratie in Hinterzimmern?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sofern sich der Landesgesetzgeber in der Präambel des Gesetzesentwurfs ausdrücklich dazu bekennt, freiwillige Gemeindeneugliederungen wie in den Jahren 2018 und 2019 in der bewährten Art und Weise finanziell fördern zu wollen, fordern wir ihn auf – das war damals die Stellungnahme des Gemeindeund Städtebunds –, dies konsequenterweise in vollem Umfang zu tun. Dem sind die Herren, die Kollegen aus den Fraktionen der rot-rot-grünen Parteien und der CDU eben nicht nachgekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gemeindefusionen sind aus unserer Sicht sehr fraglich. Nämlich: Es stellt sich die Frage, inwieweit der Freistaat in der Lage sein wird, die Kosten dieser Fusionen zu tragen. Laut Auskunft des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales werden derzeit landesweit kommunale Neugliederungen erwogen – wir haben es heute früh im Radio gehört. Damals standen 45 Gemeinden mit 145.000 Einwohnern zur Debatte, jetzt sind es schon 50 Gemeinden. Für vier dieser Gemeinden, in denen kommunale Strukturänderungen gegenwärtig intensiv diskutiert werden, besteht Neugliederungsbedarf nach § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung. Bislang sank die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 – Stand 2017 – auf 628 – Stand 2019. Wenn für 195 Gemeinden 178 Millionen Euro notwendig waren, so muss der Freistaat für 45 Gemeinden – es sind mehr, haben wir gehört – mit Kosten in Höhe von mindestens 41 Millionen Euro rechnen. Die im Landeshaushalt 2021 hierfür veranschlagten 5,8 Millionen Euro reichen hierfür in keinem Fall aus. Eine Finanzierung von Mehrkosten ist bislang nicht haushaltsrechtlich abgesichert und es ist bis heute nicht empirisch erwiesen – da knüpfe ich an die Ausführungen des Kollegen der FDP an –, dass sich aus den Gemeindefusionen tatsächlich nennenswerte Einsparungen ergeben.

Die Gesetzesvorlage und auch die entsprechenden Änderungen durch die CDU lassen eine KostenNutzen-Analyse als Voraussetzung von Fusionsplänen vermissen. Würde eine Firma bei Betriebsübernahmen eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu bewerten.

Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland vom ifo Institut, konnten keine nennenswerten Vorteile von Gemeindefusionen evaluiert werden. Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu folgendem Ergebnis: „Die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen [wurden] in der Vergangenheit deutlich überschätzt, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden. Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stärkung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen.“

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja ei- gentlich ein Fan von Gebietsreformen sein!)

Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung. Das ehrenamtliche Engagement – da widerspreche ich Ihnen, Herr Bilay – steht indirekt proportional zur Größe der Kommunen. „Weitere Studien können keine signifikanten Effekte auf das Bevölkerungswachstum nachweisen,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

deuten jedoch auf ein wachsendes Stadt-UmlandGefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden. Zudem führt der Verlust des Kreisstadtstatus zu Bevölkerungseinbußen für die betroffenen Kommunen.“ Zielführender – und hier knüpfe ich wiederum an die Ausführungen des Kollegen der FDP an – sind da aus Sicht der Sachverständigen und auch der AfD-Fraktion gemeindeübergreifende Kooperationen, interkommunale Zusammenarbeit, Funktionalreformen und Instrumente der Verwaltungsmodernisierung wie interkommunale Benchmarks als schonende Alternativen zur Gebietsreform.

Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss darauf hinweisen, dass wir als AfD-Fraktion für eine

Funktionalreform werben. Bereits zu Zeiten von Schwarz-Rot in Thüringen wurde dem damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus hier im Plenum vorgeworfen, 15.000 überflüssige Stellen in den Ministerien und dem Landesverwaltungsamt nicht zu streichen.

Wir geben zu bedenken, dass man mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag finanzschwache Kommunen zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen fördert. Es wäre jedoch zukunftsweisender, Anreize für eine effiziente kommunale Führung zu setzen, um Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung wählen, sich damit der – in Anführungsstrichen – freiwilligen Gemeindeneugliederung verschreiben und die Heimat ihrer Bürger an das Land verkaufen.

Meine Damen und Herren, die Zukunft wird zeigen, ob der eingeschlagene Weg der regierungstragenden Fraktionen samt CDU der richtige sein wird. Die CDU hat ihre Glaubwürdigkeit bei Gebietsreformen schon längst verloren – nicht zum ersten Mal aber offenbar auch nicht zum letzten Mal. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, bei den vielen Vorreden, die hier gehalten wurden, und den vielen nicht zutreffenden Sachen, die hier erzählt wurden, muss man, glaube ich, erst mal ein paar Sachen geraderücken. Ich fange bei Herrn Sesselmann an. Herr Sesselmann, das Thema „Entschuldungshilfe“ ist sehr wohl im Gesetz drin, nämlich in § 3. Da steht: Die Verschuldung der Gemeinden, die mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Verschuldung – im Landesdurchschnitt liegen wir da gerade bei 462,38 Euro je Einwohner – aufweisen, wird auf die doppelte Verschuldung nach Landesdurchschnitt reduziert. – Das steht nach wie vor drin, das ist nicht rausgefallen. Das ist schon mal nicht zutreffend, was Sie hier erzählt haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Redebeitrag von Herrn Bergner sagen. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen, dass Sie glauben, dass Rot-Rot-Grün der Meinung ist, dass allein solche Gemeindeneugliederungsgeschichten und die fi

nanzielle Unterstützung solcher Gemeindeneugliederungen alles erschlagen, was man an Verwaltungsreformen in den Kommunen braucht. Niemand von uns sagt das.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das habe ich nicht gesagt!)

Doch. Sie werfen uns vor, dass wir nicht das große Ganze dieser Gemeindeneugliederungen im Blick haben.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das stimmt!)

Das ist aber nur ein Aspekt des Ganzen. Sie haben auch viel erzählt, was aus meiner Sicht so nicht stimmt. Das muss man auch in Richtung der AfD ganz klar sagen. Wenn Sie sich das Gutachten des FiFo ansehen, das uns zum KFA vorliegt, dann sprechen die sehr wohl mit Blick auf Thüringen davon, dass es Kostenvorteile durch Größeneffekte gibt. Das heißt, …

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das hat nur noch nie einer bewiesen, das wird immer nur behauptet!)

Ja, genau, das hat noch nie einer bewiesen. Na ja, wenn aber das FiFo sagt, das haben wir teilweise in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie sagen es, aber sie berechnen es nicht!)

Herr Bergner, melden Sie sich doch einfach noch mal.

Sie haben Kostenvorteile durch Größeneffekte. Das ist tatsächlich so. Aber keiner von uns stellt sich doch hierhin und sagt, das einzige Instrument, um die Probleme in Thüringen und vor Ort zu lösen, ist die Gemeindeneugliederung. Das hat niemand von uns gesagt. Das wäre auch absolut blauäugig. Ansonsten müssen Sie damit klarkommen, Herr Bergner, dass Sie sozusagen schon im AfD-Sprech angekommen sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie hier von der ganz großen Koalition sprechen, dann müssen Sie tatsächlich …