Protocol of the Session on April 23, 2021

3. Falls ja, gibt es hier branchenspezifische Unterschiede und auf welche Gründe führt die Landesregierung diese zurück?

4. Welche Aktivitäten sind seitens der Landesregierung geplant, um diesen, der Fachkräftesicherung entgegenlaufenden Trend, umzukehren?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

(Ministerin Werner)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Möller möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Auch die Landesregierung sieht den weiteren Rückgang der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze mit großer Sorge. Es handelt sich allerdings bei den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit um eine sogenannte Geschäftsstatistik, die nur freiwillige Nachfragen und Bewerbungen von jungen Menschen bei den Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit umfasst. Eine Meldepflicht gibt es nicht, sodass auch nicht erfasste Eigeninitiativen und Bewerbungen über Lehrstellenbörsen oder Ausbildungsforen und im Direktkontakt erfolgen, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet wird. Es ist davon auszugehen, dass diese Wege der Ausbildungsplatzsuche in den letzten Jahren und auch aktuell zwar stärker in Anspruch genommen werden, allerdings ist der deutliche Rückgang bei den Ausbildungsbewerbungen nicht von der Hand zu weisen und in Anbetracht des Fachkräftebedarfs durchaus besorgniserregend.

Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern im Zusammenhang beantworten: Dem TMASGFF liegen solche Anzeigen von Arbeitgebenden nicht vor. Laut Auskunft der Kammern in den regelmäßig unter Leitung des TMASGFF stattfindenden Telefonkonferenzen der sogenannten Taskforce „Ausbildung“ besteht aufseiten der Betriebe eher die Sorge, keine oder nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für angebotene Ausbildungsplätze zu finden. Derzeit werden im Durchschnitt in Thüringen 1,68 Ausbildungsplätze je Bewerberin oder Bewerber angeboten. Auch wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen in einigen Berufsgruppen zurückgegangen ist, zum Beispiel um 7,4 Prozent in den Produktionsund Fertigungsberufen, 45 Prozent in den Berufen im Tourismus und Sport, 17,6 Prozent in der Gastronomie, aber auch 12,2 Prozent im Berufsbereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung, so ist doch insgesamt das Angebot an Ausbildungsstellen noch deutlich höher als die Bewerberinnen- und Bewerberzahlen. Wir verzeichnen aktuell mit Stand März 5.877 Bewerberinnen und Bewerber und 9.900 gemeldete Berufsausbildungsstellen.

Zu Frage 4: Wie bereits erwähnt wurde unter Moderation des TMASGFF eine regelmäßige Telefonkonferenz mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, den Thüringer Wirtschaftskammern, dem VWT und dem DGB eingerichtet, um die Entwicklung laufend gemeinsam zu bewerten und notwendige Maßnahmen zu besprechen. Am

15. März wurde eine gemeinsam entwickelte neue Internetplattform www.deine-ausbildung-in-thueringen.de eingerichtet, um in der aktuellen Pandemielage virtuelle Maßnahmen der Berufsorientierung sowie Ausbildungsstellenbörsen und weitere wichtige Informationen zur Ausbildung zentral und gemeinsam anbieten und bewerben zu können. Im aktuellen neuen Eckpunktepapier der Thüringer Allianz für Berufsausbildung und Fachkräfteentwicklung vom 12. April 2021 sind weitere gemeinsame Maßnahmen und Aktivitäten der Allianzpartner zur Stärkung der dualen Berufsausbildung verankert. Ich verweise hierzu auf die Ziffern II.2 „Höhere Attraktivität und Qualität in der Erstausbildung – mehr Jugendliche für eine berufliche Ausbildung begeistern!“ und II.3 „Besseres Matching – Jugendliche und Betriebe besser zusammenbringen und erfolgreich in Ausbildung halten!“ in dem Papier. Unter diesen Überschriften sind etliche konkrete Maßnahmen aufgeführt. Das gemeinsame Eckpunktepapier ist auf unserer Internetseite eingestellt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/3144 die nächste Frage.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Anwendung zahnmedizinischer Mundspüllösungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen

In einer Reportage eines privaten Thüringer Radiosenders vom 12. April 2021 berichten Mediziner unter anderem, dass Gurgellösungen Virusmaterial töten, welches sich im Rachen frei außerhalb der Zellen befindet. Demnach könnten desinfizierende Mundspülungen vor einer Übertragung oder Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bereits kurz nach Beginn der Pandemie wandten Zahnarztpraxen in Thüringen das Desinfizieren des Mundraums durch Mundspüllösung gegen die Ausbreitung des Coronavirus an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Mundspülungen freies Virusmaterial im Rachenraum töten und somit ein Anstecken anderer durch Husten oder Niesen verhindert werden kann?

2. Welche vorbeugenden Maßnahmen, außer denen der Grundrechtseinschränkungen, empfiehlt die Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus?

3. Wie viele Patienten, Zahnärzte und deren Mitarbeiter haben sich seit Februar 2020 im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen mit dem Coronavirus in Thüringen infiziert?

4. Kann nach Ansicht der Landesregierung das morgendliche Desinfizieren des Mundraums ein Baustein sein, um die Maskenpflicht im Unterricht abzuschaffen und den Präsenzunterricht wiederherzustellen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Grundsätzlich findet die Virenvermehrung intrazellulär statt. Die Virenabgabe erfolgt aus infizierten Zellen unter anderem der Mund- und Rachenschleimhaut und den tieferen Atemwegen. Mundspüllösungen erreichen nur den Mund-/ Rachenraum und können die Atemwege nicht erreichen. Die Wirkung von Mundspüllösungen hängt, sofern sie überhaupt eine virenabtötende Wirkung entfalten, insbesondere von der Konzentration des Desinfizierens am Wirkort ab. Der Effekt wird durch die Speichelproduktion oder gar Nahrungsaufnahme unmittelbar beeinflusst und stellt nur eine vorübergehende Absenkung der Virenkonzentration dar.

Zu Frage 2: Die umfangreichen Informationen insbesondere zu den AHA-Regelungen zum Lüften, zum Abstandhalten usw. können bei Bedarf noch einmal auf der Webseite des TMASGFF nachgelesen werden, Sie können aber auch auf die Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehen oder auf www.gesundheitsinformation.de. Hier können Sie noch mal explizit nachlesen, welche weiteren Maßnahmen es zur Vorbeugung mit Ansteckungen gibt.

Zu Frage 3: Das Infektionsschutzgesetz legt den Meldeweg und den Detaillierungsgrad der Meldungen über SARS-CoV-2-Infektionen fest. Der hier angefragte Detaillierungsgrad ist nicht geregelt, sodass diese Daten nicht vorliegen.

Zu Frage 4: Hier möchte ich noch mal auf meine Antwort zu Frage 1 verweisen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Es gibt offenbar keine Nachfragen. Ich bin jetzt geneigt, auch noch die letzte Frage von Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/3123 zuzulassen.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich noch drankommen kann. Ich möchte die Mündliche Anfrage stellen:

Perspektiven für den Schul- und Vereinssport in Thüringen

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben den organisierten Sport weitgehend zum Erliegen gebracht. Gerade Kinder und Jugendliche bewegen sich durch die fehlenden Angebote in den Vereinen in vielen Fällen weit weniger, weshalb sich ihre motorischen Fähigkeiten zurückentwickeln und die körperliche Leistungsfähigkeit nachlässt. Körperliche Aktivitäten und Sport sind der entscheidende Schlüssel, um unter anderem Übergewicht und die Gefahr an Diabetes zu erkranken zu vermeiden und gesund und leistungsfähig zu bleiben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, Sportangebote für Kinder und Jugendliche wieder zu erlauben, damit physische und psychische Folgeschäden so gering wie möglich gehalten werden. Durch die Möglichkeit des Testens in den Schulen und Studien, die ein äußerst geringes Infektionsrisiko an der frischen Luft attestieren, gibt es nun neue Perspektiven für den Schul- und Vereinssport.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Corona-Beschränkungen im Sport auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen?

2. Mit welcher Begründung untersagt die Landesregierung weiterhin den organisierten Sport in Kleingruppen an der frischen Luft, wenn dort nachweislich das Infektionsrisiko äußerst gering ist?

3. Wie steht die Landesregierung zur Ermöglichung von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche auch bei hohen Inzidenzzahlen, wenn die Kinder und Jugendlichen einen negativen Corona-Test vorweisen?

4. Wie plant die Landesregierung den Ausfall des Schwimmunterrichts zu kompensieren, damit Kinder das Schwimmen erlernen können?

(Abg. Thrum)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin Heesen.

Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Insgesamt darzustellen, welche Auswirkungen wir auf die physische und psychische Gesundheit oder Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sehen, würde, glaube ich, den Rahmen sprengen, denn laut Geschäftsordnung sollen wir kurz antworten. Insofern bleibt es mir jetzt zu sagen, dass die Landesregierung sich der Auswirkungen bewusst ist, die die Eindämmungsmaßnahmen auf die Psyche und Physis von Kindern und Jugendlichen, natürlich auch auf die Psyche und Physis der anderen Bevölkerungsgruppen haben. Dieses Thema ist auch in den Plenardebatten wie auch in den öffentlichen und nicht öffentlichen Ausschusssitzungen der letzten Monate immer wieder dezidiert besprochen worden.

Die Maßnahmen sind immer wieder von der Landesregierung in ihren negativen Wirkungen auf die Betroffenen gesehen und abgewogen worden, mit den Vorteilen für die Infektionseindämmung und der Notwendigkeit, sich der Pandemie entschlossen entgegenzustellen. Dass dabei nicht jede gefundene Lösung von allen Seiten mit dem gleichen Ergebnis bewertet wird, liegt in der Natur solcher komplexen Abwägungsprozesse.

Im Hinblick auf die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen war es stets das Bestreben der Landesregierung, diese, soweit es die Infektionslage zuließ, in weitem Umfang zu ermöglichen. Dabei geht und ging die Landesregierung davon aus, dass an der frischen Luft das Risiko von Aerosolübertragungen grundsätzlich eher gering einzustufen ist. Zu berücksichtigen hatte die Landesregierung aber auch, dass die Viren sich nicht nur über Aerosole, sondern auch auf anderen Wegen, etwa durch direkte oder indirekte Kontakte, Sportgeräte, körperliche Kontakte oder Tröpfchen, übertragen, und dies insbesondere dann, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden und wenn aufgrund der sportlichen Betätigung keine Schutzmasken getragen werden können. Des Weiteren kommen in Sportgruppen immer Menschen zusammen, die ansonsten keine Kontakte zueinander hätten. Die Menschen müssen sich oftmals bewegen, um zur Sportstätte zu kommen. Dies widerspricht den Prinzipien der Pandemie-Eindämmung.

Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten und an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das neue Bundesinfektionsschutzgesetz auch Regelungen für den Sport enthält, sodass ich denke, dass Fragen zu der bisherigen Thüringer Regelung für den Sport inzwischen überholt sind. Möglich ist in Zukunft der kontaktlose Sport im Freien für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Die Anleitungspersonen benötigen ein negatives Testergebnis. Wir werden diese Regelung schnellstmöglich umsetzen und sind dazu auch schon in Kontakt mit dem Landessportbund, weil es ja auch um die Frage der Testungen für die Anleitungspersonen geht. Wir sehen also, dass wir schnellstmöglich hier den Sport für die Menschen bis 14 Jahren auch wieder ermöglichen.

Zu Frage 4: Die Durchführung des Schwimmunterrichts ist momentan durch die hohen Thüringer Inzidenzwerte nicht möglich. Wir haben aber bereits Gespräche mit den Schulämtern, den Schulsportkoordinatoren und den Schwimmverantwortlichen der Regionen über Nachholmöglichkeiten geführt. Wir haben ein gesondertes Hygienekonzept für das Schulschwimmen erstellt, was zurzeit noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt wird. Sobald wir hier eine Einigung erzielt haben, werden wir die Schulämter und die Grundschulen über das weitere Vorgehen informieren.

Eine Schwierigkeit sind die Hygieneregeln, eine andere Schwierigkeit ist im Moment die Verfügbarkeit der Schwimmverantwortlichen. Schwimmunterricht würde häufig einen Wechsel in der Betreuungsgruppe erfordern, weil der Schwimmverantwortliche auch Klassenlehrer ist, und dann müsste er für andere Kinder den Schwimmunterricht übernehmen und würde in seiner Klasse fehlen. Also das ist auch personell ein komplexer Vorgang.

Allen Beteiligten und dem Bildungsministerium ist bewusst, dass es gemeinsame Anstrengungen braucht, um den Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, die Schwimmfähigkeit zu erwerben, insbesondere weil das eine lebensrettende Fähigkeit ist, auf die wir natürlich besonderes Gewicht legen.

Es gibt neben den eben genannten Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Schulschwimmens auch Vorabsprachen mit den Sportverbänden und den Betreibern kommunaler Schwimmstätten, um zu schauen, ob wir hier komprimierte Schwimmlager bis zum Ende des Schuljahres anbieten können, ob wir zusätzliche Schwimmkurse in den Sportferien anbieten können. Wir müssen an der Stelle jetzt auch auf die Verantwortung der Eltern setzen und sagen, wenn das Schulschwimmen nicht stattgefunden hat, dann hoffen wir, dass die Eltern ihren

Kindern diese lebensrettende Fähigkeit beibringen. Und wir hoffen, dass wir auch viele der ausgefallenen Schwimmkurse im nächsten Schuljahr nachholen können. Allerdings sind dann natürlich die künftigen dritten Klassen auch schon wieder im Schwimmunterricht, sodass das also auch nicht so einfach wird, die Viertklässler jetzt noch komplett im Schwimmen zu unterrichten. Wir werden versuchen, vor allem die Kinder zu unterrichten, die noch nicht das Schwimmen im privaten Umfeld gelernt haben, sodass wir vielleicht sagen, nicht die ganze Klasse geht zum Schwimmunterricht, sondern man schaut, dass man vor allen Dingen die Kinder erwischt, die noch nicht 15 Minuten Dauerschwimmen können, um diese lebensrettende Fähigkeit zu unterrichten.

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Es gibt offenbar eine Nachfrage. Bitte, Herr Dr. König.

Zwei habe ich. Fangen wir erst mal an. Sie haben gerade Ihre Ausführungen zum Nachholen des Schwimmunterrichts beendet. Hier ist es ja so, dass gerade die Schwimmvereine vor Ort bereit sind, dort mit aktiv zu werden und eigentlich auf ein Signal warten. Sie fragen: Wann geht es los? Wie werden wir eingebunden? Sie hatten gesagt, es gibt erste Gespräche mit den Fachverbänden. Mich würde interessieren: Wie intensiv sind denn die geführt worden? Und wann ist mit einer Aussage zu rechnen, wann es losgehen kann und ob auch die Schwimmvereine dezidiert in den Schwimmunterricht eingebunden werden?

Also die Schwimmvereine sind eingebunden. Wir haben auch – und das ist auch üblich – Verträge mit Schwimmtrainern usw., es geht aber um die Schwierigkeit der festen Gruppe, nach der wir bisher gearbeitet haben. Sie wissen auch, dass wir jetzt in vielen Landkreisen sowieso wieder in die Stufe „Rot“ zurückgehen und der Unterricht ganz erheblich eingeschränkt wird, sodass sich jetzt angesichts des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes die Frage Schulschwimmen wahrscheinlich zunächst jetzt erst mal nicht wieder akut stellen wird.