Deswegen brauchen wir dringend eine Weiterführung und ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP greift mit ihrem vorliegenden Antrag ein Thema auf, das den Thüringer Landtag bisher eher selten beschäftigt hat. Das könnte daran liegen, dass es verhältnismäßig wenige Thüringerinnen und Thüringer betrifft, zum anderen daran, dass die Länderkompetenzen in diesem Bereich eher als gering einzuschätzen sind.
Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass wir den vorliegenden Antrag durchaus kritisch sehen, nicht, weil wir dem Anliegen des Antrags, die Diskriminierung von trans- und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen und die Verfahren zur Änderung des Vornamens und der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand zu vereinfachen, entgegenstehen, sondern weil wir die Maßnahmen, die der Antrag zur Erreichung der Ziele vorsieht, teilweise kritisch sehen.
Mit dem unter Punkt I von der Landesregierung geforderten Thüringer Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt ist unter anderem beabsichtigt, auf die Angabe des Geschlechts in Verwaltungsverfahren, wenn möglich, zu verzichten. Außerdem sollen in der proaktiven Kommuni
kation durch die Verwaltung grundsätzlich nur noch geschlechtsneutrale Anreden verwendet werden und auch in Gesetzen, Verordnungen etc. auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet werden. Das ist aus unserer Sicht ein Stück weit überzogen und nicht verhältnismäßig. Hier wird das Kind sprichwörtlich mit dem Bade ausgeschüttet. Wir könnten uns eher vorstellen, im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt unter Einbeziehung der LSBTIQ-Interessenvertretungen Möglichkeiten zu diskutieren, wie das oben genannte Ziel, nämlich die Diskriminierung von transidenten und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen, wirksam erreicht werden kann. Auch dem Ziel der Stärkung von Aufklärungsarbeit und Programmen gegen Diskriminierung sowie Beratungsangeboten mit Bezug zur geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung könnte im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms ausreichend Rechnung getragen werden.
In Punkt II des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat auf die nötige Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, Gutachten, Beratungsnachweise oder Ähnliches einzureichen. Bürokratische Hürden führen bis heute zu unnötigen schweren finanziellen, psychischen und beruflichen Belastungen bei den Betroffenen. Dieses Anliegen unterstützen wir insbesondere, weil seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits einige Bereiche für nicht anwendbar erklärt wurden. Allerdings sehen wir die Chancen einer Bundesratsinitiative aus Thüringen heraus als wenig Erfolg versprechend an und denken, dass dies an dieser Stelle auch nicht wirklich zielführend sein kann.
Dass genitalverändernde medizinische Eingriffe an Neugeborenen verboten werden sollen, weil sie nicht medizinisch erforderlich oder aufschiebbar sind, unterstützen wir grundsätzlich. Eine Bundesratsinitiative ist aber unseres Erachtens entbehrlich, da der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene bereits festlegt – und hier zitiere ich, Frau Präsidentin –: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ Diese Vereinbarung entspricht der Forderung des Antrags und das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung am 23. September 2020 beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir durchaus an einigen Stellen Handlungsbedarf sehen, werden wir uns einer Ausschussüberweisung sowohl des FDP-Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an dieser Stelle nicht verweigern.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Die Landesregierung wünscht das Wort. Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema, um das es heute in dem Antrag der Fraktion der FDP geht, Geschlechtervielfalt anzuerkennen und zu schützen und die Erfordernisse von Personenstandsangaben zu überprüfen, also das Transsexuellengesetz abzuschaffen, ist ein sehr aktuelles. Unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es darum, die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierung zu bekämpfen. Die Landesregierung hat sich in diesem Meinungsbildungsprozess eindeutig positioniert.
Die Landesregierung und das für das Personenstandsrecht zuständige Innenministerium fühlen sich der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern.
Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Dies umfasst auch die Aufhebung des Transsexuellengesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option beim Geschlechtereintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtereintrag zu verzichten. In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine –
ich zitiere – „identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Zudem hängt der Geschlechtereintrag wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund.
Zwar hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtereintrag, nämlich „divers“, mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt unmissverständlich klar, dass die geschlechtliche Identität aller Menschen zu schützen ist.
Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, im Bundesrat auf die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken mit dem Ziel, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein durch einen Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, die jetzt noch nach dem Transsexuellengesetz vorgeschriebenen Gutachten beibringen zu müssen.
Es ist unzweifelhaft die Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und noch vorhandene Diskriminierung abzubauen. Auch wenn ich die inhaltliche Zielrichtung Ihres Antrags grundsätzlich teile, so halte ich eine Initiative Thüringens zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes im Bundesrat derzeit nicht für den geeigneten Weg. Für den Fall eines entsprechenden Beschlusses des Bundesrats würde das Anliegen dem Bundestag zugeleitet werden. Hier liegen allerdings seit Mitte Juni 2020 bereits entsprechende Gesetzentwürfe vor. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, sowie zum anderen um einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Beide Entwürfe haben zum Inhalt, dass künftig eine Erklärung zur Geschlechterangabe und zur Vornamensführung bei einem Standesamt abgegeben werden kann und damit die Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität erlaubt wird. Die beiden Gesetzentwürfe wurden in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestags am 19. Juni 2020 federführend
und Studiengängen angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und anpassende Operationen an intergeschlechtlichen minderjährigen Menschen grundsätzlich nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung erfolgen. Dies sind alles zwingende Erfordernisse, um einer schwierigen Lebensphase hinreichend Rechnung zu tragen und ein Leben in Würde und vor allem Freiheit zu ermöglichen. Diesem Anliegen wird der nun vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2216 vollumfänglich gerecht, der sich umfassend für die Belange der betroffenen Personen einsetzt. Die Landesregierung unterstützt deswegen diesen Alternativantrag und wird ihn im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten begleiten und umsetzen. Dazu wird allerdings auch eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung erforderlich sein, da von den Themen und Gegenständen dieses Antrags mehrere Fachbereiche und auch Zuständigkeiten betroffen sind. Zuvorderst ist hier das gleich mehrfach in seinen Zuständigkeitsbereichen betroffene TMASGFF zu nennen, das sowohl hinsichtlich gleichstellungspolitischer wie auch gesundheitspolitischer Fragen zu den geforderten Beratungsstellen betroffen ist. Daneben ist auch der Geschäftsbereich des TMMJV hinsichtlich des Abbaus heteronormativer Regelungen und Berücksichtigung geschlechterneutraler Sprache sowie auch in der Staatskanzlei der angesiedelte Bereich „Antidiskriminierung“ betroffen. Diese sind alle von der landesrechtlichen Umsetzung tangiert. Das Innenministerium wird selbstverständlich die Umsetzung begleiten, soweit dies im bundesgesetzlich geregelten Bereich des Personenstandsrechts in § 45 des betroffenen Gesetzes möglich ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion wünscht das Wort.
Frau Präsidentin, ich möchte jetzt hier noch mal was zu den medizinischen Eingriffen an intersexuellen Personen sagen. Es wurde jetzt mehrfach betont, dass operative Veränderungen bei Minderjährigen nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden sollen. Ich finde auch das höchst gefährlich. Minderjährige dürfen kein Auto fahren, sie dürfen
an den Innenausschuss überwiesen. Am 2. Novem- ber 2020 wurde zu beiden Gesetzentwürfen eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat durchgeführt. Im Folgenden wird sich der Ausschuss des Bundestags mit den Ergebnissen dieser Anhörung beschäftigen. Damit ist Ihrem Anliegen, dass sich der Bundestag mit der Aufhebung des Transsexuellengesetzes und der Novellierung des Personenstandsgesetzes befasst, bereits Rechnung getragen. Es gilt nunmehr die weiteren Beratungen abzuwarten. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Belange und Bedarfe von trans, inter und queeren Personen einsetzen. Mit der Befassung im Bundestag verbinde ich die Erwartung, dass entsprechende rechtliche Änderungen nicht nur für den betroffenen Personenkreis erreicht werden. Flankiert wird diese Erwartung durch die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 16. Juni 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde, die ebenfalls den selbstbestimmten Ge schlechtseintrag für jeden Menschen erreichen will.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregie- rung wird den Verlauf der Beratung auf Bundesebene sehr aufmerksam verfolgen. Da es sich bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen jedoch um Änderungen im Bundesrecht handelt, sind zunächst die politischen Debatten im Bundestag und deren weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte Auswirkungen auf die weitere Rechtsentwicklung haben.
Zu Ihrer Forderung eines Thüringer Gesetzes zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt möchte ich nur kurz anmerken, dass auch diese Forderung zu kurz greift. Wesentliche Folgefragen wie die Auswirkung des in der Selbstbestimmung des Einzelnen gestellten Rechts auf Auskunft über die Geschlechterangabe sowie auf das Gleichstellungsrecht und Antidiskriminierungsrecht werden nicht thematisiert. Ihr Vorschlag wird dem staatlichen Auftrag, strukturell benachteiligte Gruppen zu schützen, damit insgesamt nicht gerecht. Es geht nämlich nicht darum, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechteridentität zu ersetzen, sondern um die Förderung der Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierzu gehört insbesondere auch die psychosoziale Begleitung des betroffenen Personenkreises im Sinne einer umfassenden Beratung, im Sinne rechtlicher und sozialer Beratung, zum Beispiel durch entsprechende Beratungsstellen. Darüber hinaus müssen die Belange von trans, inter und queeren Personen bei der medizinischen Aus- und Fortbildung besser berücksichtigt werden. Die Ausbildungsinhalte müssen entsprechend in Ausbildungs-
keinen Alkohol trinken, sie sollen nicht rauchen, sie dürfen nicht heiraten, sie dürfen nicht in die Armee eintreten, sie dürfen keine Schusswaffen kaufen, sie sind beschränkt geschäftsfähig, aber in solchen einschneidenden, lebensverändernden Fragen wie einer geschlechtszuweisenden Operation sollen sie plötzlich entscheidungsfähig sein. Ich möchte Sie hier daran erinnern, dass es erst letztens in London vor einem Höchstgericht eine Entscheidung gab. Dort hatte eine junge Frau Mitte 20 geklagt, die mit 16 genitalverstümmelt wurde, die ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubt wurde und die einer lebensverändernden Hormontherapie ausgesetzt wurde. Sie hat durchgesetzt, dass das Gericht festgestellt hat, dass sie mit 16 die Tragweite dieser Entscheidungen überhaupt nicht überblicken konnte und deswegen nicht einwilligungsfähig war. Um solche und ähnlich gelagerte Schicksale zu vermeiden,
möchte ich an alle damit befassten ambitionierten Kollegen appellieren, sich solche Dinge ganz gründlich zu überlegen. Und das gilt auch nicht nur für intersexuelle Menschen, sondern auch für transsexuelle. An Minderjährigen haben solche Mittel und Methoden, egal ob Hormontherapie oder operative Unfruchtbarmachung und die Amputation von sekundären Geschlechtsmerkmalen, nichts zu suchen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen; zunächst zum Antrag der Fraktion der FDP. Sie haben ausdrücklich Ausschussüberweisung noch nicht beantragt?
An den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll der Antrag der FDP hin. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier wurde Ausschussüberwei
Also zwei Ausschüsse. Ausschussüberweisung ist an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Das ist damit überwiesen.
Dann als zweiter Ausschuss der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Mehrheitlich ist das dann auch überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll federführend sein. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Wer stimmt gegen diese Federführung? Niemand. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Federführung entsprechend beschlossen. Und damit sind wir auch am Schluss dieses Tagesordnungspunkts.
Vereinbarungsgemäß ist heute vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 86 aufzurufen. Und zu dem komme ich deshalb. Hier geht es um die