Protocol of the Session on April 23, 2021

Was Sie ansprechen, ist völlig richtig: An Wirtschaftsunternehmen geben die Bürgerinnen und Bürger viel leichtfertiger und viel einfacher ihre Daten, und sie haben auch überhaupt nichts dagegen, dass diese Daten von unterschiedlichen Unternehmen ausgewertet werden. All das wissen wir. Jetzt ist doch die Frage: Was kann denn der Staat tun?

(Abg. Kemmerich)

Das Gleiche, was in der Wirtschaft passiert ist, kann er nicht tun, denn das lehnt eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern – zumindest Ihre Bundestagsfraktion, die lehnt das schlicht und ergreifend ab. Wir sind ja gern bereit, da auch dazuzulernen, aber gerade das Registermodernisierungsgesetz zeigt uns, wie zwiespältig diese Einstellung ist.

Ich möchte noch ein Wort zu Herrn Prof. Voigt sagen. Herr Prof. Voigt, Sie haben sich ja hier noch mal zur Kontaktnachverfolgung – bzw. Kontakterfassung muss man ja korrekt sagen – geäußert. Sie sind ja Lobbyist für die Luca-App in Thüringen in ganz besonderer Art und Weise und wenn wir das alles so gemacht hätten, wie Sie sich das vorgestellt hätten, dann hätten wir das Vergabegesetz verletzt. Das hat der Freistaat Thüringen nicht gemacht, ich habe auch dafür gekämpft,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber nicht, um eine Verzögerung herbeizuführen – das ist, finde ich eine sehr böswillige Unterstellung –, sondern eben, um Klarheit und eine offene Schnittstelle zu schaffen, die für alle anderen Anwendungen nutzbar ist, zu dieser Software SORMAS zu finden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sind jetzt ein Stück weiter, wir haben also jetzt Anbieter, mit denen wir sprechen und dann eine Auswahl treffen. Das wird genauso lange dauern wie die Sicherheitsüberprüfung bei Luca. Wie gesagt, das ist eine pfiffige Anwendung, eine ganz tolle Werbekampagne, die dazu gemacht worden ist, aber sie hat eben auch ihre Schwächen, genauso wie andere dann nicht die Möglichkeit gehabt hätten, da überhaupt reinzukommen. Wir wären also einem Monopolisten anheimgefallen, so ist ja das Ziel der Hersteller gewesen.

Ich finde, das ist nicht redlich, wenn man das auf diese Art und Weise einfach populistisch macht, zu sagen: Wir sind zu blöd dazu – auf Deutsch gesagt –, endlich etwas Modernes anzuschaffen. Das ist es eben nicht, wir halten uns an Recht und Gesetz und ich denke, das sollte auch in Zukunft für die CDU die Maßregel sein. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann schließe ich die Aussprache und wir können zur Abstimmung kommen. Wurde eine Ausschuss

überweisung beantragt? Das habe ich jetzt nicht gehört.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Doch! Haushalt und Finanzen!)

Doch, Entschuldigung. Dann lasse ich über diese Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 31

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1138 - dazu: Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Transsexuellengesetz abschaffen – zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz einführen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2216 -

Zur Begründung ihres Antrags wünscht die FDP das Wort, Herr Abgeordneter Montag.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns darum zu prüfen – und immer wieder zu prüfen –, wo es tatsächlich Stigmatisierung in diesem Land gibt und wo wir als Politik gehalten sind, die Lebensbedingungen von Menschen besser zu machen, sie vor Stigmatisierung zu schützen, vor allen Dingen dann, wenn die Diskriminierung eben durch einen staatlichen Ordnungsrahmen – hier durch ein Gesetz – verursacht wird.

Das Transsexuellengesetz ist mittlerweile 40 Jahre alt. Es ist in sechs Regelungen bereits durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, dennoch existiert es noch immer. Da muss man eben auch die staatlichen Behörden

(Ministerin Taubert)

und den Gesetzgeber immer wieder daran erinnern, dass es zu den staatlichen Pflichten gehört, den Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung – egal welcher betroffenen Gruppe – nicht nur sicherzustellen, sondern auch durchzusetzen. Dazu gehört eben auch und gerade die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Geschlechtszuordnung. Gerade Menschen, bei denen ihre natürlichen Geschlechtsmerkmale vielleicht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen und zusammenfallen, haben in Deutschland zwar die Möglichkeit, sich einer Transition zu unterziehen, das juristische Änderungsverfahren ist allerdings eben doch nicht diskriminierungsfrei – im Gegenteil, es ist Ursache von Diskriminierung.

Was haben wir für Möglichkeiten? Einmal die Änderung des Namens – das ist, glaube ich, weniger problematisch. Viel problematischer ist tatsächlich die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den sogenannten Personenstand, denn Voraussetzung sind zwei richterliche Gutachten, die die geschlechtliche Identität feststellen sollen. Diese Begutachtung durch die Sachverständigen wird eben durch die Betroffenen als entwürdigend empfunden – nicht nur, dass ein Dritter über die Fragen der Identität entscheidet, sondern es ist dann auch noch ein Richter, der über die Identität entscheidet. Es ist natürlich ein mehrjähriges Verfahren und es kann sich jeder vorstellen, dass es für die Betroffenen nicht ganz einfach ist, überhaupt diesen Weg zu gehen und dann zweitens einen solchen beschreiten zu müssen. Das ist nicht nur psychisch, sondern auch physisch belastend. Dazu kostet das Verfahren mehrere Tausend Euro, die dann eben häufig selbst getragen werden müssen.

Es ist aus unserer Sicht allerhöchste Zeit, die immer noch aktuelle Schikane von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu beenden. Ich weiß, es gab im Bundestag mehrere Initiativen, ich meine sogar, eine überfraktionelle Initiative im Deutschen Bundestag in dieser Legislatur. Leider ist noch immer das Transsexuellengesetz in Kraft.

Das zunächst vielleicht zur Einbringung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte dazu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Gibt es seitens der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Wunsch zur Begründung des Alternativantrags? Das sehe ich nicht. Dann können wir die Aussprache eröffnen, und das mache ich hiermit. Ich erteile

als erster Rednerin Frau Abgeordneter Herold von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, wir sind hier in Thüringen von der ehemaligen Partei der Freiberufler und Mittelständler schon einiges gewöhnt und so betrachten wir den vorliegenden Antrag der FDP auch als weiteren Versuch, mittels ambitionierter Minderheitenpolitik aus dem Umfragekeller herauszukommen.

(Beifall AfD)

Dabei ist der FDP ja jedes Mittel recht, auch wenn sie dabei auf der ideologischen Autobahn ganz weit links überholen bzw. gleich auf dem Grünstreifen weiterfahren muss.

(Beifall AfD)

Der Antrag der FDP geht ins Leere, da das geforderte Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt Gegenstände berührt, die ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz der Bundesregierung berühren.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schon mal was von Bundesrat gehört?)

Deswegen wundere ich mich über diesen Vorstoß hier, bin ich doch bisher davon ausgegangen, dass die FDP in Thüringen weiß, was gerade in Berlin im Bundestag beraten wird. Auch wenn der Antrag der FDP im Großen und Ganzen überflüssig ist, unausgegorene Ideen enthält oder ganz und gar staatliches Handeln dort anmahnt, wo es nicht erforderlich ist,

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was haben Sie an abschaffen nicht verstanden?)

nämlich unter anderem unter I.1 des Antrags ist sogar hier ein wenig Licht zu sehen, und das soll auch nicht unter den Tisch fallen. Lassen Sie mich also im Einzelnen auf drei Aspekte näher eingehen. Ein echtes Problem wird zweifelsohne unter II.8 angesprochen: Genitalverändernde medizinische Eingriffe an Neugeborenen sind in der Tat zu verbieten, falls sie nicht zwingend medizinisch erforderlich sind.

(Beifall AfD)

Das ist eine Forderung, der wir uns uneingeschränkt anschließen, sie sollte gesetzlich für alle Minderjährigen gelten. Der Grundsatz in Medizin und Rechtsetzung muss lauten: Finger weg von aller Kinder Genitalien!

(Beifall AfD)

(Abg. Montag)

Die Forderung, dass ein personenstandsrechtlicher Wechsel ins Wunschgeschlecht keine Amputationen sekundärer Geschlechtsorgane oder gar die operative Herbeiführung von Unfruchtbarkeit voraussetzen soll, ist auch richtig. Das ist vor allem vor dem Hintergrund einiger in letzter Zeit in der Presse berichteter Fälle von späteren Kinderwünschen oder gar Detransitionswünschen ausdrücklich zu begrüßen. Kritikwürdig erscheint mir der vorgeschlagene Verzicht der Begleitung der gewünschten Verwandlungen aus den Fachbereichen der Humanwissenschaften. Eine sozialtherapeutische Beratung kann keine solide Anamnese von speziell mit diesem Fachgebiet befassten Psychologen, Psychiatern, Fortpflanzungsmedizinern und anderen Ärzten ersetzen.

(Beifall AfD)

Angesichts der angestrebten und schlussendlich auch erzielten Veränderungen ist der Gesetzgeber hier nach meiner Auffassung in der allerhöchsten Sorgfaltspflicht. Diese wird durch die von der FDP vorgeschlagene fakultative Beratung nicht sichergestellt. Geschlecht, egal welcher Art, ist Lebensschicksal und nicht eine dem Zeitgeist anheimzustellende Lifestyleentscheidung.

(Beifall AfD)

Daher halten wir diesen Antrag – ungeachtet der genannten zustimmungsfähigen Punkte – für nicht zielführend, für hier im Thüringer Landtag deplatziert und können ihm deswegen weder für die Ausschussüberweisung noch für eine Schlussabstimmung zustimmen.

Zum Antrag der Linken ist zu sagen: Er vermengt in unzulässiger Weise „intersexuell“ mit „transsexuell“. Er behauptet, Geschlechtsidentität sei selbstbestimmt. Das ist eine willkürlich getroffene Feststellung, die Wissenschaft hat bisher keine abschließende Antwort auf die Frage, was hier determiniert ist und was selbstbestimmt ist. Die Öffnung aller Schritte für die Wandlungen für Kinder ist widersprüchlich und gefährlich: Einerseits wird gefordert, intersexuelle Kinder nicht mehr genital zu verstümmeln – dem ich uneingeschränkt zustimme –, auf der anderen Seite wird gefordert, Kindern ab dem 14. Lebensjahr alle Wege zu öffnen, unabhängig von der Zustimmung und Begleitung der Eltern oder nicht. Das ist einfach schizophren.

(Beifall AfD)

Zu guter Letzt noch: Die Forderung, die Verwaltungssprache anzupassen, halte ich für fatal. Die Linken – gerade die Linken – und die Grünen kämpfen seit Jahren um die Sichtbarmachung von Frauen in der Sprache, und verlangen dann ganz

im Ernst, die Verwaltungssprache geschlechtsneutral zu gestalten. Das führt dazu, dass Frauen aus der öffentlichen Wahrnehmung als eigene Kategorie langfristig zum Verschwinden gebracht werden sollen. Das halte ich auch für eine schizophrene Veranstaltung, aber etwas anderes sind wir von den Linken ja gar nicht mehr gewöhnt. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag von der FDP-Fraktion das Wort.