Ich denke, das Stichwort lautet „Evaluation“, um die Bedürfnisse der Thüringerinnen und Thüringer besser zu erkennen und sich ihrer Lebensrealität anzupassen. Erst dann wissen wir, warum digitale Prozesse angenommen werden oder eben auch nicht.
Gleichzeitig gilt dies auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, in den Unternehmen, in der Wirtschaft. Einige werden sicherlich problemlos mit neuen Herausforderungen zurechtkommen, andere werden an der Stelle intensive Schulungsmaßnahmen brauchen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist die Aufgabe, das Angebot so benutzer- freundlich zu machen!)
Das Normenscreening ist bereits durchgeführt worden und Veränderungen stehen weiter auf der Tagesordnung von Rot-Rot-Grün, die aktuellen Entwicklungen machen Hoffnung, dass wir auf einem guten Weg sind. Für weitere sachdienliche Hinweise zu Ihrem Antrag stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im HufA und des Ministeriums sicherlich zur Verfügung, wenn dort der Antrag weiterberaten wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher am Livestream, die Überprüfung des Schriftformerfordernisses ist zweifellos wichtig und richtig, da stimme ich der FDP-Fraktion völlig zu. Aber erstens: Ich möchte die FDP jetzt zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Implementierung des Onlinezugangsgesetzes eine Frist hat. Dies ist der 31. Oktober 2022. Bitte lassen Sie uns danach evaluieren, was geschehen ist.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Genau, wir warten erst mal ab, bis das Schiff vor den Eisberg fährt, und dann gucken wir weiter!)
Es mag sein, dass Sie dank Ihrer Kontakte in die Ministerien jetzt schon informiert sind, was schiefläuft, wir und auch andere Parteien dürften es nicht sein.
Zweitens: Es gibt bereits eine Grundlage zur Überprüfung des Schriftformerfordernisses. Diese hätte Sie ebenfalls vorher lesen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 2014 ist in Verwaltungsverfahren unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig. In Absatz 2 steht: „Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvor
schrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.“ Dieses Gesetz gilt auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen. Ihr Antrag ist damit größtenteils unnötig. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erneuter Antrag der FDP, der uns, glaube ich, viel Zeit raubt in Zeiten, in denen wir andere Anträge auch bearbeiten sollten.
Von daher lassen Sie mich mit einem Mantra beginnen, Herr Kemmerich: Recherche first, überflüssige Anträge second.
Prinzipiell würde uns ein Umsetzen dieser Maxime ausgesprochen viel Zeit ersparen. Also machen wir es kurz und – um es mit den Worten von Philippa Georgiou zu sagen – maximal schmerzhaft. Die FDP möchte die Landesregierung zur Prüfung und zum Bericht auffordern, in welchen Normen und in welchen Gesetzen das Schriftformerfordernis in eine elektronische Identifikation umgewandelt und auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden kann – alles klar. Herr Kemmerich, Sie waren eine Weile nicht im Landtag vertreten, aber das eine oder andere scheint Ihnen trotz alledem noch darüber entfallen zu sein. Wir haben uns auch in der letzten Legislatur mit Digitalisierung befasst und auch das ging damals ausgesprochen gut ohne FDP.
Und wir haben unter anderem ein ziemlich zukunftsweisendes E‑Government‑Gesetz verabschiedet und dort heißt es unter § 33: „Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2019, in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.“ Es wurde dort also bereits eine Berichtspflicht zum Thema „Schriftformerforder
Ich weiß, der Januar 2019, das war noch vor Ihrer Zeit und im Bericht ist eigentlich alles nachzulesen. Bei Bedarf hier noch mal die Berichtsnummer: Drucksache 6/6651. Bereits im Mai 2018 haben wir das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz novelliert und auch da haben wir Vorsorge getragen und in § 3a – Elektronische Kommunikation – das Schriftformerfordernis neu geregelt. Hier wird auch aufgeführt, wie konkret die Schriftform ersetzt werden kann. Das würde ich jetzt nicht vorlesen, denn auch das lässt sich nachlesen.
Mein Fazit ist: Ihren Antrag braucht es unserer Meinung nach nicht. Er bringt keine neuen Erkenntnisse, er regelt nichts neu. Er ist ein Schriftstück, das nicht erforderlich ist und auf das wir gern verzichten können. Und so schließt sich der Kreis: Recherche first, überflüssige Anträge second. Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Antrag der FDP-Fraktion zum Thema Schriftformerfordernis. Ich will gestehen, dass ich manche Wortmeldung von hier oben ziemlich arrogant fand, weil ich finde, wir sollten uns nicht gegenseitig unterstellen, ob Anträge sinnhaft sind oder nicht, gerade in so einer zentralen Fragestellung.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arroganz ist ja was, was für die CDU völlig abwegig ist!)
Insofern scheint es mir schon wichtig, darüber zu diskutieren, denn in der Tat – da hat der Kollege Müller recht – haben wir das natürlich im Januar 2019 schon mal berichtet bekommen. Aber die Fragestellung ist doch nicht immer, was wir in irgendwelchen Berichten haben oder wie es Kollege Weltzien oder auch Kollege Kaufmann – die sich da ja sehr einig waren, so nach dem Motto, man muss mal evaluieren, wenn der Oktober 2022 vorbei ist. Hier geht es nicht um Evaluierung! Hier geht es um die Fragestellung, ob wir es tatsächlich umsetzen,
ob es tatsächlich beim Bürger ankommt. Mit dieser Fragestellung muss man sich doch mal beschäftigen. Und um das mal klipp und klar zu sagen: Das Ziel muss doch bitte schön sein, dass Thüringen das Bundesland ist, das deutschlandweit am digitalsten ist,
Wenn wir diesen inneren Anspruch nicht haben, wenn wir das mit der Mentalität vertreten, ja, wir evaluieren mal, dann werden wir nicht vorankommen. Denn perspektivisch wird es so sein, dass mit diesem kleinen Gerät, mit dem Handy, ich eigentlich – und das ist mein Anspruch als Bürger – meinen Kita-Antrag genauso stellen kann wie mein ÖPNV-Ticket buchen, dass ich es ermögliche, die Kommunikation innerhalb meiner Schul-Elternvertretung herzustellen, genauso wie ich von meinen Stadtwerken einmal im Jahr einen optimierten Kostenvoranschlag bekomme, was ich vielleicht bei meinen Energiekosten besser machen kann, den Check-in im Gastrobereich genauso zu organisieren wie am Ende eben auch meine Steuererklärung abzugeben und dann vielleicht auch noch beim Land meinen Antrag meines Sportvereins abzugeben, und das alles auf digitale Art und Weise. Wenn ich diesen inneren Anspruch habe und wenn ich als Land diese Vision vertrete, zu sagen, vom Bürger aus zu denken, das digitalste Bundesland zu sein, dann hat Thüringen endlich auch mal eine Vision in diesem Bereich und nicht einfach nur Evaluierungen und laufende Aktendeckel. Das kann nicht unser Anspruch sein.
Das setzt aber eben voraus, dass wir uns auch mit der Realität auseinandersetzen, wie wir momentan digitalisieren – Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, im Besonderen, was das Verhältnis zwischen Land und Kommune angeht. Das OZG und auch der Bund haben ja die Frage im Schrifterfordernis aufgeworfen. 2.872 Vorgänge sind geprüft worden und am Ende ist herausgekommen, dass davon 586 Fälle ohne Schriftformerfordernis möglich sind. Das ist mir noch zu wenig, das ist noch zu unambitioniert, aber es zeigt auch einen Weg und eine Richtung an, die wir gemeinsam gehen könnten. Und wenn ich mir andere digitale Champions anschaue – Singapur, Estland –, dann wird sehr schnell deutlich, dass die in zwei Bereichen optimal aufgestellt sind: Sie haben eine Möglichkeit, mit einer digitalen ID eindeutig den Bürger auch digital abzubilden, aber zweitens vor allen Dingen sicher
zustellen, dass sie über eine digitale Signatur genau diese ID auch mit der rechtsverbindlichen Zusicherung verbinden, ein solches Rechtsgeschäft abzuschließen. Ich glaube, das muss doch unser innerer Anspruch sein, dass Thüringen da die Nummer eins ist. Momentan sind wir aber digitale Servicewüste, denn wenn man auf die Zahlen schaut, dann stellen wir fest, bis Ende 2022 sollen in Thüringen 460 landes- und kommunalbezogene digitale Dienstleistungen bereitgestellt werden, und dann schauen wir uns ganz simpel den Deutschland-Index der Digitalisierung an, und bei allen Indexwerten – Digitale Kommune, Infrastruktur, Digitales Leben, Bürgerservices sowie Wirtschaft und Forschung – liegt Thüringen nicht nur hinter dem Durchschnitt aller Länder, sondern auch hinter dem Durchschnitt aller Flächenländer ist es weit abgeschlagen. Wenn wir uns anschauen, dass eben 49 Prozent der Bürger 2018 online Kontakt zur öffentlichen Verwaltung hatten – da gab es nur ein Land, das weniger hatte – und der bundesweite Durchschnitt 56 Prozent sind, dann zeigt das doch,
dass die Bürger zwar gern möchten, aber sie nicht können. Und das ist das Problem, worauf wir hinweisen und worauf auch der Antrag der FDP-Fraktion zielt. Das beredteste Beispiel erleben wir doch jetzt gerade wieder in dieser Pandemie.
Digitale Kontaktnachverfolgung – da ist vollkommen egal, welches Tool man wählt, aber man darf doch mal bitte schön zur Kenntnis nehmen, 13 Bundesländer haben schon eine digitale Kontaktnachverfolgung. Die schließen gerade ihre Gesundheitsämter an, damit, wenn es wieder eine Öffnungsperspektive gibt, man eben diese digitale Kontaktnachverfolgung machen kann. Und wo ist Thüringen? Thüringen ist nicht präsent in dieser Fragestellung. Das das ist doch das, was uns ärgert, dass wir nicht vorn spielen, sondern dass wir quasi immer wieder im Tabellenkeller stehen.
Und das ist der innere Anspruch, der da fehlt, eben auch mal Visionär und bei neuen Technologien vorn zu sein.
Wenn wir diese Frage stellen, dann hat das auch was mit der konkreten Umsetzungsperspektive zu tun, Oktober 2022, OZG umgesetzt und 460 landes- und kommunalbezogene digitale Dienstleistungen. Das bedeutet eben auch konkret umgerechnet, bei 634 Kommunen, wo das umgesetzt werden muss, ergibt sich eine Gesamtzahl von 290.000 Implementierungen. Ausgehend von den verbleibenden Wochen, Monaten, anderthalb Jahren, die wir da noch haben, ist doch vollkommen klar, was wir
im Monat erreichen müssen. Und wenn wir das im Monat nicht erreichen, können wir heute schon sagen, selbst, wenn wir jetzt die optimistischste Prognose der Ministerin annehmen, dass sich das hinten raus beschleunigt, dass wir das Ziel im Oktober 2022 verfehlen werden. Das kann uns doch bitte hier nicht ruhig sitzen lassen. Deswegen ist es wichtig, das dann auch im Ausschuss vertieft zu diskutieren, was wir da optimieren können, was wir im Zweifelsfall auch in Bereichen wie digitales Unternehmerkonto machen können, was wir unseren Unternehmen erleichtern können, wenn es auch um die Frage geht, wie sie mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren, weil auch da Thüringen, Deutschland hintenan sind. Wir liegen beim Digital Economy and Society Index, der von der EU gemacht wird, mittlerweile auf Platz 19 von 24. Die digitale Servicewüste Thüringen, die digitale Servicewüste Deutschland können uns nicht ruhen lassen. Deswegen ist es wichtig, diesen Antrag auch im Haushalts- und Finanzausschuss weiter zu diskutieren. Wir wollen, dass Digitalisierung Chefsache ist, wir wollen, dass Thüringen das digitalste Bundesland ist, das vom Bürger aus gedacht wird und er jede einzelne Dienstleistung auch mit diesem kleinen Handy ausführen kann. Und, Herr Weltzien, natürlich kann man das auch datenschutzrechtlich und sicherheitsrechtlich sauber machen. Sie sind ja selber Fachinformatiker, Sie wissen, dass es da Möglichkeiten gibt. Aber es kann bitte schön bei allen datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten nicht unser Anspruch sein, dass im Jahr 2030 die häufigste Todesursache Datenschutz ist.
Wenn ich das vielleicht noch ergänzen darf: Ich habe mir vor vier Jahren die Mühe gemacht, mal die Champions in der Digitalisierung zu besuchen, habe mir das angeschaut, habe es mir in Singapur wirklich eine Woche erklären lassen. Der entscheidende Punkt ist, es ist sowohl für Jung wie für Alt eine riesengroße Option. Ich habe dort ein Seniorenheim besucht, wo man versucht hat, datenschutzrechtskonform über Bewegungstokens zu sagen, wir schützen ältere Menschen. 300 Leute, über ein Jahr lang ist beobachtet worden, da wurde dann geguckt, wenn es quasi eine Bewegung über eine bestimmte Stundenanzahl nicht gegeben hat, dass jemand zum Beispiel seine Toilette nicht besucht hat, war das ein Frühwarnsignal dafür, dass es dem älteren Menschen vielleicht schlecht geht. Dann wurde dort ein Sozialarbeiter hingeschickt oder eine Krankenschwester, um zu schauen, ob es demjenigen vielleicht irgendwie gesundheitlich
schwierig geht. Und was war das Ende vom Lied? Sie haben elf Leute gerettet, weil sie eben digitale Möglichkeiten genutzt haben. Dort gibt es digitale Buzzer, die sie an sich tragen, wo sie eben auch Warnsysteme austragen können. Und mein Punkt ist etwas ganz Simples: Ich würde gern Technologie nutzen, damit wir das Leben der Bürger in diesem Freistaat besser machen.