Protocol of the Session on April 23, 2021

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das war das, was ich sagte!)

Ja, aber, Herr Kemmerich, nicht zu früh gefreut.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich freue mich, wenn es erwähnt wird!)

Es ist ja so, dass ich persönlich – sage ich jetzt mal – immer dafür gewesen bin, dass wir unsere Kommunen ein Stück weit zusammenlegen, weil wir viele ganz kleine Kommunen haben, und ich erinnere an die Ausführungen, die gerade Herr Bergner als langjähriger Bürgermeister einer kleinen Kommune hier dazu gemacht hat und immer gesagt hat, das fällt aus.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Zu Recht!)

Wir haben Verwaltungsgemeinschaften, wir haben größere Gemeinden, wir haben große Städte. Bei den großen Städten funktioniert vieles auch schon sehr gut. Die sind aktiv, die haben die Manpower oder die Frauenpower im Hause und können das umsetzen. Aber in den vielen kleinen ist das nicht so. Und jetzt sage ich Ihnen mal ganz ehrlich: Der Gemeinde- und Städtebund ist seit fast 30 Jahren an der KIV beteiligt. Und wie sparsam war denn das in der Diskussion, die wir als Freistaat, die das Finanzministerium, der CIO, angestoßen haben? Wie sparsam waren denn die Rückmeldungen von den Kommunen, sich daran zu beteiligen, in einer ganz anderen Form, damit die Nutzung besser ist, dass man zusammenlegt, dass man konzentriert arbeitet? Ich will auch den Thüringischen Landkreistag nicht ausnehmen. Die Landkreise haben sich jetzt, nachdem wir sie wirklich intensiv gedrängt haben, dazu entschieden, dass sie regionale Rechenzentren machen, eben nicht den großen Schritt machen, und da sind wir gar nicht im Dissens hier im Raum – den großen Schritt machen

(Ministerin Taubert)

und zu sagen, wir gründen ein gemeinsames Rechenzentrum. Wir haben es probiert. Es ist gescheitert. Jetzt haben wir das Konstrukt mit der KIV, das ist – denke ich – zumindest eine Hilfe. Aber da geht es doch nicht voran. Es geht um die Datensicherheit, es geht auch um das Know-how, es geht um den einheitlichen Einsatz. Wir sagen, wo immer Gemeinden da sind, die OZG-Leistung umsetzen wollen, geben wir mit dem EfA-Prozess, also „Einer für Alle“, die Möglichkeit, dass hier ein Projekt stattfindet, alle anderen das nachnutzen können, wir die Finanzierung übernehmen. Da gibt es durchaus schon gute Erfolge in einer ganzen Reihe von Gemeinden, ob sie kleiner oder größer sind. Auch bei den Landkreisen ist es mittlerweile ein Stück weit angelaufen. Man sieht, man muss da was machen. Und dieser Prozess beschleunigt sich von Tag zu Tag, weil jeder weiß, er muss an der Stelle etwas tun, und wir stellen Hilfe. Also, dem Land vorzuwerfen, dass wir an der Stelle nicht weiterkommen – wir können nicht alle zum Jagen tragen, es ist gesagt worden, aber wir stehen jedem beratend zur Seite. Ich bin sehr dankbar dafür, dass auch das Kompetenzzentrum 4.0 personell ein Stück weit aufgestockt werden konnte, damit wir genau diese Beratung weitermachen.

Und dann heißt es einfach: vom Nachbarn lernen – ganz, ganz simpel. Die Prozesse, die Bürgerinnen und Bürger verstärkt nachfragen – es gibt ja viele Prozesse, die nur einmal angewandt werden –, die Unternehmen nachfragen, müssen wir gemeinsam entwickeln. Und da kann die eine Kommune von der anderen gern abschreiben. Genau das ist das Ziel, dass so viele wie möglich sich da einbringen. Nur dann kann es gelingen, dass wir das OZG in der Form umsetzen, wie wir es, glaube ich, alle beide auch wollen.

So, jetzt zu Ihrer Frage, Herr Kemmerich.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich glaube, zum Ende haben wir uns in der Sache ja noch genähert. Ich freue mich, dass Sie Zeit haben, können wir ein bisschen plaudern. Sie haben es ja angesprochen. Das OZG verpflichtet das Land Thüringen, Verwaltungsdienstleistungen, 600 an der Zahl, bis zum Ende des Jahres 2022 digital anzubieten. Wir wissen aus unseren Anfragen, dass es bis jetzt ein Bruchteil ist. Sie brauchen nur bei ThAVEL die Onlineseite aufmachen, da finden Sie bei den einzelnen Kommunen, welche Dienstleistungen das bis heute sind. Und da wissen wir,

das sind Spurenelemente. Darauf zielt unser Antrag, wir müssen nicht eine 20 Jahre erfahrene Firma benennen, die die Abläufe in den Ministerien digitalisiert, nein, wir müssen im Sinne der Bürger die Angebote der Verwaltung für die Bürger im Land Thüringer digitalisieren und dafür haben wir noch etwa anderthalb Jahre Zeit. Da ist die Frage: Wie will die Landesregierung das sicherstellen? Dahin geht unser Antrag und auch die Aufforderung, das im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das wäre die Antwort gewesen, die ich gern gehabt hätte.

Also, Sie haben ja in Abrede gestellt, dass wir überhaupt Prozessmanagement machen. Ich habe Ihnen jetzt erzählt, dass wir Prozessmanagement professionell machen. Diese Frage ist, glaube ich, jetzt geklärt. Wir haben auch gar kein Problem, darüber im Ausschuss weiter zu diskutieren. Kommen Sie immer her, stellen Sie die Fragen, vorbereitet noch besser, dann können wir Ihnen im Ausschuss auch antworten, da nehmen wir uns alle Zeit der Welt. Das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Wie unterstützen alle – auch die hier sind – den Bürgermeister, die Verwaltung in den Kommunen dabei und ermuntern sie dazu? Es geht um Überredungskunst. Wir versuchen das mit unseren Mitteln in der Landesverwaltung, mit unserem Kompetenzzentrum und ermuntern alle auch weiterzusagen, dass die Dinge nachgenutzt werden können. Darum geht es doch.

Das können sie nicht allein schaffen. Also wenn die Ministerin zu allen Bürgermeistern fährt, ist noch nichts getan. Wenn aber im Stadtrat gesagt wird: Kommt, lass uns mal was anfangen, lasst uns vom Nachbarn lernen, dann kommen wir weiter. Denn wir müssen es in der Fläche ausrollen. Wir haben am Anfang vorigen Jahres mal das Thema mit der Hundesteuer gehabt, also den Onlineantrag Hundesteuer. Das ist nun was ganz Simples. Warum nutzen nicht alle den Onlineantrag Hundesteuer? Das ist eine ganz simple technische Frage, aber alle Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften müssen einfach sagen: Okay, wir wollen den Antrag nutzen oder wir machen was Eigenes, aber der Bürger kann es tun. Wenn da der Widerstand so groß ist – und das ist sicherlich auch altersabhängig, aber nicht nur –, dann können wir, kann ich den viermal besuchen, den Bürgermeister, er wird es einfach nicht tun.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Nachfrage? Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass

(Ministerin Taubert)

die Geschäftsordnung während der Debatte kein Plaudern zulässt.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön.

Nein, ist kein Plaudern, das ist eine konkrete Nachfrage. Frau Ministerin, Sie sagten in Ihrer Ausführung, das könnte nur gelingen, wenn man mehr Gemeinden zusammenlegt. Ich bin anderer Auffassung und dazu würde ich Ihnen gern eine Frage stellen. Sie haben es gerade selber gesagt, wenn ich eine praktikable Lösung habe, dann kann das von Gemeinde zu Gemeinde, von Gebietskörperschaft zu Gebietskörperschaft übertragen werden. Nehmen wir die Gesundheitsämter, die teilweise auch noch wie in der Steinzeit arbeiten, was wir schmerzvoll erfahren, indem Faxe geschickt werden. Bis heute ist nicht gelungen, ein Jahr nach der Pandemie alle Gesundheitsämter digital umzustellen. Das meinen wir mit Projektmanagement, alle Gesundheitsämter eben auf diesen Standard umzustellen. Und das sehen wir als unzureichend.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist die Frage?)

Auch dazu will ich Ihnen sehr genau sagen, dass ich zunächst einmal der Behauptung widersprechen will. Auch wenn ich vieles bei den Landkreisen kritisiere, aber Sie können nicht pauschal sagen, dass die Gesundheitsämter alle noch in der Steinzeit arbeiten. Sehr viele Gesundheitsämter haben für viele Prozesse auch schon Technik, Software, die sie seit Jahren und Jahrzehnten anwenden.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Jahr- zehnte ist ein bisschen übertrieben!)

Doch, auch seit Jahrzehnten anwenden.

Also es soll durchaus auch schon in Kommunen Digitalisierung geben, zumindest habe ich das so erlebt. Aber vielleicht ist das in ganz kleinen Verwaltungen, wo Sie die Reflexionen haben, dann nicht so, das weiß ich nicht. Es geht doch darum, dass ich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich auf einmal erreiche. Wenn ich natürlich ganz kleine Einheiten habe, die sich immer selbstständig entscheiden müssen, dann komme ich nicht dazu, dass ich mit einem Schlag nicht nur Tausend, sondern Zehntausend erreiche. Das ist doch die Frage.

Wenn sich alle unterhaken und da mitmachen, dann haben wir da relativ schnell Erfolge. Wenn es aber von doch einer Reihe so ablehnend gehand

habt und die Frage gestellt wird, ob nicht das Finanzministerium das auch noch für die Kleinstkommune jetzt erfüllen kann, obwohl wir schon alle Hilfestellungen geben und es weiterreichen – also wie gesagt, wir können Sie nicht zum Jagen tragen, aber wir geben alle Hilfestellungen und wir sind auch gern bereit, Prozessmanagement weiterzugeben. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vernommen. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört. Wer dafür ist, die Ausschussüberweisung vorzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP und der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/1130 in der korrigierten Fassung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1131 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Weltzien für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und

(Präsidentin Keller)

Zuschauer am Livestream, zweiter Digitalisierungsantrag für heute von der FDP – auch schon lange im Durchlauf, heute in der Behandlung. Dieses Mal haben Sie es auf das Schriftformerfordernis im Bereich der Verwaltung und der Wirtschaft abgesehen. In der Begründung Ihres Antrags heißt es, wenn ich zitieren darf: „Für die forcierte OZG-Umsetzung bietet es sich an, das Schriftformerfordernis in Papierform gesetzlich abzuschaffen und in Ausnahmefällen auf die Fälle zu beschränken, in denen die Papierform tatsächlich zwingend ist.“ Dazu muss man sagen, dass bis zum 31. Dezember 2022 Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet sind, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über die Verwaltungsportale anzubieten. Die rot-rot-grüne Landesregierung treibt die digitalen Prozesse in der Verwaltung auf Ebene des Landes und in den Kommunen weiter voran – wir haben in dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt bereits darüber gesprochen – und versucht, auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Thüringer Wirtschaft nicht alleinzulassen.

Erst im letzten Monat haben wir das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. Ich denke, beispielsweise eine Onlinefunktion des Personalausweises ist ja durchaus richtig, wenn wir über den Bereich der Authentifizierung reden, und es ist auch bestimmt eine gute Sache. Ich kann mich erinnern, dass die FDP in dem Tagesordnungspunkt zu diesem Gesetzentwurf bedauert hat, dass es leider keinen Smart Perso gäbe – um dieses Wort einfach mal zu verwenden –, also die Möglichkeit, den Personalausweis direkt auf dem Handy oder einem anderen Speicherort zu haben. Ich muss zugeben: Die Idee finde ich als junger Mensch und als technikaffiner Mensch ja durchaus charmant,

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die ist so- gar gut!)

sicherlich bestimmt auch praktisch. Aber was Sie in Ihren Beiträgen dazu auch immer wieder vergessen, ist, die Dinge zu erörtern, was die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dazu angeht. Deswegen habe ich das Gefühl, mit Ihrem Motto „Digitalisierung first, Datenschutz second“ werden Sie leider auch als Bürgerrechtspartei keinen goldenen Blumentopf gewinnen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Handy ist eben nicht per se ein sicherer Ort für solche Daten. Wir versuchen auf der Ebene des Landes und der Kommunen mithilfe der KIV und weiteren Partnern die Digitalisierung voranzutreiben

wir haben das beredet – und damit alle notwendigen Prozesse zu bündeln und einheitlich zu gestalten.

Liebe FDP, ich gebe Ihnen ja so weit in Ihrem Antrag recht,

(Beifall FDP)

dass auch ich die Überprüfung des Schriftformerfordernisses als durchaus sinnvoll erachte. Dieses zu reduzieren und die unkomplizierte öffentliche Verwaltung und die digitale Wirtschaft endlich Wirklichkeit werden zu lassen, sollten wir nicht aus dem Blick verlieren. Das stimmt. Problematisch finde ich jedoch in Ihren Texten, dass Sie ausschließlich digitale Prozesse für alle Bürgerinnen und Bürger als Chance und Vereinfachung verkaufen. Es stimmt zwar, dass viele Menschen mit Behördengängen nicht unbedingt positive Gefühle verbinden und häufig vom ewigen Papierkram genervt sind, aber ebenso gibt es eben Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen auch älteren Semesters, vor allen Dingen auch nicht technikaffine Menschen, die wenig Erfahrung mit digitalen Prozessen haben und die damit sehr schnell ein schlechtes Gefühl bekommen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum unterstellen Sie das immer den älteren Men- schen? Das ist so diskriminierend!)

Und diese Menschen muss ich doch auch mitnehmen und nicht jeder kann beispielsweise eine digitale Unterschrift und ein PDF-Dokument einfügen. Nicht jeder besitzt ein Smartphone und es soll sogar in der heutigen Zeit noch Menschen geben, die keine E-Mail-Adresse besitzen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Deswe- gen soll es ja einfach und benutzerfreundlich sein!)

Deswegen ist es wichtig, auch die klassischen Wege der Behördengänge nicht außer Acht zu lassen, Zwischenformen und Möglichkeiten zu finden, wie wir innerhalb dieser Verwaltungsprozesse den Medienbruch zwischen analogen und digitalen Medien gelöst bekommen. Kluge Systeme gibt es dafür mehr als genug, wir müssen sie nur einführen. Als Land werden wir daran gemessen werden, wie gut wir die Bürgerinnen und Bürger dort abholen, wo sie heute stehen, neue digitale Prozesse auch in der Wirtschaft begleiten und diese vor allen Dingen verständlich erklären und niemanden zurücklassen.

Ich denke, das Stichwort lautet „Evaluation“, um die Bedürfnisse der Thüringerinnen und Thüringer besser zu erkennen und sich ihrer Lebensrealität anzupassen. Erst dann wissen wir, warum digitale Prozesse angenommen werden oder eben auch nicht.