Das müssen wir immer mitdenken und deswegen müssen wir die öffentliche Verwaltung insgesamt stärken und vielfältige Zugänge garantieren, damit hier niemand abgehängt wird.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt „Ihr Projektmanagement“, wo sie glauben, dass das alles in wilden Bahnen läuft. Ich habe mich vor wenigen Minuten noch mal rückversichert: Es gibt ein Projektmanagementteam, das ist eingesetzt und ich sage Ih
nen, woraus es besteht. Es besteht aus der KIV, es besteht aus der INIT AG, es besteht aus den Fachressorts der Ministerien und es besteht aus dem Kompetenzzentrum 4.0, und zwar für die Einführung und für die Verprobung der EfA-Verfahren. Jetzt sagen Sie mir doch mal bitte schön, was Sie da eigentlich noch mehr wollen.
Letztendlich werden wir als Land und Kommunen am Ende des Tages auch daran gemessen, wie zufrieden unsere Bürgerinnen und Bürger mit dem digitalen Service sind, den wir ihnen anbieten können. Deswegen müssen wir uns da auch dem konstruktiven Feedback der Bürgerinnen und Bürger stellen. Das muss dann auch diese Projektgruppe. Deswegen müssen wir dann an der Stelle eben auch gezielte Verbesserungen erzielen. Ich vermisse an der Stelle noch ein kleines bisschen die Bürgerinnenvision. Das ist immer sehr, sehr theoretisch, was die FDP hier alles aufschreibt, und es braucht eigentlich eine Neudefinition der Beziehung zwischen Bürgerinnen und Verwaltung.
Klar ist aber auch, dass es am Ende des Tages ein Trugschluss ist, dass man den öffentlichen Verwaltungen die Fragen des Projektmanagements vollständig abnehmen kann. Gerade das digitale Prozessmanagement muss von innen heraus geschehen, und die notwendigen Partner, wie ich sie gerade aufgezählt habe, stehen dabei unterstützend zur Verfügung. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Digitalisierung ist kein Selbstzweck, Digitalisierung ist die Megaaufgabe der nächsten Zeit, und vor allem ist sie eines: der Weg, unser aller Leben im täglichen Ablauf, in der Umgebung gerade mit der Verwaltung, mit der öffentlichen Hand zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, bitte fragen Sie doch mal nicht sich selbst und Referenten und vielleicht auch im Ministerium, denen will ich gar nichts unterstellen – sondern fragen Sie die Leute da drau
Die Digitalisierung ist die größte Aufgabe der kommenden Zeit, gerade in den Verwaltungsdienstleistungen. Die Pandemie hat uns das noch stärker vor Augen geführt, als uns das vielleicht letztes Jahr zugegen war. Die Aufgabe – und das ist der Trugschluss von meinen Vorrednern – ist in keiner Weise angefasst, geschweige denn gelöst.
Ich will Ihnen das mit dem Projektmanagement noch mal erklären. Das sind keine abstrakten Abteilungen, Institutionen, sondern das sind prozessleitende Personen jeweils noch, wo das Projekt auch stattfindet. Deshalb muss definiert werden: Wie lautet das Ziel des Projekts? Smarte Ziele müssen definiert werden. Wo stehen wir heute? Also, wie weit weg sind wir von der Erreichung des Ziels? Wie ist der Status quo? SWOT-Analyse. Stakeholder-Analyse heißt, wer ist beteiligt, wen müssen wir mitnehmen? Und das Projektcontrolling ist doch ganz wichtig. Haben wir das Ziel erreicht? Wenn ich Sie alle höre, haben wir Geld ausgegeben, haben wir was gemacht, aber ob es tauglich war, das Ziel zu erreichen, ist eben nicht geklärt. Und wenn Sie alle nicht nur den Bericht vom Rechnungshof dieses Landes zitieren, sondern lesen würden, dann würden Sie auch feststellen, welch vernichtendes Ergebnis der Rechnungshof ermittelt hat.
In vielen Fällen war das Ziel nicht definiert, es gibt keinerlei Projektcontrolling, der Personalaufwand und die Kosten wurden nicht einmal erfasst. Wir Freien Demokraten haben daher diesen Antrag vor gut einem Dreivierteljahr hier eingebracht, um das zu verbessern. Wir stellen fest, dass eben nichts verbessert ist.
In der Antwort auf unsere Große Anfrage, die wir zur Thüringer Strategie für eine Digitale Gesellschaft gestellt haben, ist zu lesen, dass es für keines der Handlungsfelder in dieser Strategie eine SWOT-Analyse gegeben hat. Das Feststellen des Status quo ist also zu Beginn keines dieser Projekte erfolgt. Das heißt, niemand weiß, wo wir stehen, niemand weiß, wie weit wir vom Ziel weg sind, aber man ist schon mal losgelaufen und hat Geld ausgegeben, Stellen geschaffen, aber erreicht haben wir nichts.
Onlinezugangsgesetz – Antwort der Landesregierung: Der Landesregierung liegen keine umfassenden, flächendeckenden statistischen Erkenntnisse über den Stand der Einführung des E-Governments in den Landkreisbehörden und Kommunalverwaltungen vor. Das ist erschütternd. Wir haben noch etwa zwei Jahre Zeit, um die Verwaltungsdienstleistungen flächendeckend online verfügbar zu machen und die Landesregierung ist noch nicht mal in der Lage, zu sagen, wo wir stehen. Unter diesen Umständen empfinde ich es als mutig, verwegen – mir fehlen die Worte –, dass sowohl die Finanzministerin, als auch der Wirtschaftsminister so eine Zuversicht verbreiten, wenn es darum geht, dass Thüringen es schafft, diese Frist einzuhalten.
Schulcloud: Wir haben gefragt, wie eigentlich die Projektrollen für die Weiterentwicklung und den Betrieb verteilt sind. Wer hat denn den Hut bei diesem IT-Projekt des Freistaats auf, das sämtliche Schülerinnen und Schüler betrifft? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Das ist noch in Klärung. Ein Jahr, nachdem die Pandemie in Thüringen Online-Unterricht nötig gemacht hat und die Schulcloud schnell in der Breite verfügbar gemacht werden musste, ist noch niemand für den Betrieb und die Weiterentwicklung ausschließlich zuständig. Man wundert sich, dass das überhaupt läuft.
Meine Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zu meinen Vorrednern. Frau Henfling, Gratulation, Sie reihen sich in die Reihe mit Frau Baerbock ein. Sie können es leider gar nicht hören, aber wir zeichnen es ja auf.
Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, damit wir nicht nur noch weiter diskutieren können, sondern damit wir Lösungen, Projektlösungen für eine digitale Zukunft zur Vereinfachung und zur Unterstützung unserer aller Tagesabläufe insbesondere im Umgang mit den Verwaltungen in Thüringen entwickeln können. Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses Angebot annehmen, im Sinne der Thüringer Bürger und Bürgerinnen und auch im Sinne der Mitarbeiter in den Ver
waltungen, denn Sie haben die Apps in der Tasche, in der Handtasche, auf dem Smartphone funktioniert es. Aber wenn Sie mit den Verwaltungen arbeiten und wenn Sie die Mitarbeiter in den Verwaltungen befragen, dann sind sie erschüttert, dass wir dort stehen, wo wir stehen, und eben nicht in der modernen Zeit angekommen sind. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Mitschauer am Livestream, die Digitalisierung in Thüringen lässt zu wünschen übrig, die Arbeit der FDP-Fraktion allerdings auch. Ich möchte erst mal inhaltlich auf den Antrag eingehen. Er befasst sich mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs „Projektmanagement in IT-Projekten“ vom April 2020 umgesetzt werden, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht zu gefährden. Zu dem Prüfbericht kommen wir später. Bis Ende 2020, das ist nun schon vergangen, aber bis dahin sollte ein Konzept vorgelegt werden, dessen Ziel es sein sollte, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und ITProjekten zu ermöglichen. Die FDP hat anscheinend das besagte Onlinezugangsgesetz nicht richtig gelesen, denn die Frist zur Umsetzung lief, während Sie den Antrag eingereicht haben, noch.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja, selbstverständlich läuft die noch! Aber wir sind bei 1,4 Prozent, Herr Kaufmann, und bis Ende 2022 soll das umgesetzt werden!)
Ebenfalls möchte ich der FDP ans Herz legen, sich das Thüringer E-Government-Gesetz durchzulesen. Das ist auch für Sie interessant, besonders § 6 Abs. 2. Dort steht, dass es den Gemeinden bei Gründen der Unwirtschaftlichkeit erlaubt ist, keinen Zugang zu dem zentralen E-Government-Portal des Freistaats herzustellen. Sie sollten zuerst einmal den aktuellen Stand abfragen, welche Gemeinden aus welchen Gründen keinen Zugang errichtet haben,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich schicke Ihnen die Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Herr Kaufmann! Lesen bildet!)
Jetzt zu der Art und Weise – fangen wir beim Prüfbericht des Rechnungshofs an: Dieser liegt uns nicht vor. Warum? Weil Prüfberichte nur der geprüften Behörde zugehen. Die sind nicht für parlamentarische Vorgänge vorgesehen. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Gesetz. In diesem Fall ging der Prüfbericht an die Ministerien. So wurde es uns vom Rechnungshof bestätigt.
Es stellt sich also die Frage: Woher haben Sie den Prüfbericht? Welche Kontakte haben Herr Kemmerich oder die anderen Abgeordneten in den Ministerien?
In der Begründung gingen Sie auf die Kleine Anfrage 7/777 von Herrn Dr. Bergner ein. Hier ging es um die geplante Zusammenlegung der Staatlichen Grundschulen Hohenölsen und Hohenleuben. Das war für uns fragwürdig, wie dieses Thema mit der Digitalisierung in Verbindung gebracht werden kann.