Protocol of the Session on April 23, 2021

Wir haben Ihnen einen Zwischenbericht 2017 zur Verfügung gestellt und ergänzend zu diesem Zwischenbericht möchte ich noch einige Punkte erwähnen, die von der Landesregierung in Bezug auf die Stärken des ÖGD aufgegriffen worden sind. Thüringen hat beispielsweise im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz 2018 die Initiative ergriffen und einen Beschluss „Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD“ mit anderen Ländern eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben. Dieser Beschluss sah unter anderem Gespräche mit den Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände vor und auch hier ist Thüringen initiativ vorangetragen. Frau Staatssekretärin Feierabend hat diese Gespräche geführt. Im Ergebnis der Gespräche wurde aber klar, dass die sich zunehmend schwieriger darstellende Situation der ärztlichen Personalgewinnung für die Gesundheitsämter von den Landräten und Oberbürgermeistern zumindest zu der Zeit offenbar nicht in dem notwendigen Ausmaß geteilt wurde. Diese Auffassung der kommunalen Arbeitgeber führte dazu, dass der thüringische Vorstoß, aber auch der

(Ministerin Werner)

vorhergehende GMK-Beschluss für eine Angleichung der ärztlichen Vergütung im ÖGD an die für das ärztliche Personal in kommunalen Krankenhäusern bisher ergebnislos verlief. Dieser Umstand kann natürlich nur als unbefriedigend bezeichnet werden.

Der Thematik hat sich auch der Bundesverband der Ärzte und Ärztinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst angenommen. Der Verband hat bereits Ende 2017 die Mitgliedschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion gekündigt. Die Tarifverhandlungen sollen nun durch den Marburger Bund auch für die ÖGDÄrztinnen und Ärzte geführt werden.

Ich habe es schon gesagt, wir haben den Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen jetzt vollzogen. Ich möchte auch noch etwas zu der Frage der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Zahnärzte sagen und will hier in diesem Zusammenhang noch mal darauf verweisen, dass diese Mitgliedschaft in der Akademie dazu geführt hat, dass Fort- und Weiterbildungen weit überdurchschnittlich in Anspruch genommen wurden.

Zu Ihrer Forderung, eine Facharztausbildung für den ÖGD einzuführen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach der Thüringer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer bereits seit vielen Jahren eine Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen existiert. Das heißt, jeder Arzt, der Interesse an einer diesbezüglichen Weiterbildung hat, kann diese bei Abschluss entsprechender Verträge an einer der vier in Thüringen vorhandenen Weiterbildungsstätten, die in Gesundheitsämtern liegen, antreten.

Zur Zulagenförderung habe ich schon etwas gesagt, das will ich jetzt hier nicht weiter ausführen. Aber ich möchte auf eines eingehen, das Herr Zippel angesprochen hat. Natürlich sind Zulagen nur eine Möglichkeit. Sie dienen nicht dazu, langfristig die Attraktivität der Finanzierung oder Bezahlung zu steigern, weil es natürlich immer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig ist, ob ein Land dies leisten kann. Deswegen hoffen wir sehr, dass die Blockadehaltung der kommunalen Arbeitgeber endlich zu einem Ende geführt wird und sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig hier tatsächlich auch die finanziellen Mittel, die Tarifverträge verbessert werden. Es gibt auch hier eine Unterstützung durch den Bund, weil der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch finanzielle Mittel bereitstellt, die dafür auch genutzt werden können.

Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht zum Ende kommen.

(Beifall CDU)

Wie gesagt, ich stehe zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ja, aber Sie haben vorhin vielfach beschrieben, wie wichtig der ÖGD ist, und ich denke, es war notwendig hier an der Stelle darzustellen, was inzwischen auch in Thüringen an der Stelle gelaufen ist.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Insofern will ich Sie jetzt trotzdem nicht weiter vom Feierabend abhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, auch wenn sich jetzt theoretisch die Redezeit verlängert hätte. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und jetzt AfD. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Enthaltungen? Bei einigen wenigen Enthaltungen ist damit die Ausschussüberweisung angenommen.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist in Ihrem Sinne, wenn ich die Gelegenheit noch nutze, auch in Ihrem Namen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, auch des Wachdienstes, auch des Caterings ganz herzlich zu danken für die tolle Unterstützung in diesen drei doch recht straffen Tagen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen damit zum Ende unserer Landtagssitzung. Grüßen Sie Ihre Familien, kommen Sie gut nach Hause und kommen Sie vor allem gesund wieder. Danke schön.

Ende: 18.33 Uhr