Protocol of the Session on April 23, 2021

her wurde und wird im Rahmen der regelmäßigen Überwachung durch die zuständigen Überwachungsbehörden dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gemeinsam mit den Apothekenleiterinnen und Apothekenleitern sowie den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Kommunen eine tragbare Lösung gesucht und gefunden. Bislang sind im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz keine Fälle bearbeitet worden, die eine Apothekenschließung wegen fehlender Barrierefreiheit nach sich zogen.

Der Antrag fordert weiterhin, analog zum ärztescout THÜRINGEN auch Scouts für Studierende der Zahlmedizin und Pharmazie zu schaffen. Der ärztescout THÜRINGEN ist ein gemeinsames Projekt von Universitätsklinikum Jena, Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, Landesärztekammer Thüringen, AOK Plus, BKK Landesverband Mitte, IKK Classic, Knappschaft-Bahn-See, vdek-Landesvertretung Thüringen, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und dem TMASGFF. Finanziell getragen wird dieses Projekt von der Ärztevertretung, den Krankenkassen und dem Universitätsklinikum Jena. Das Land ist hier finanziell nicht engagiert. Der ärztescout THÜRINGEN ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Verantwortlichen im Gesundheitswesen kreative Lösungen finden, um die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses zu unterstützen. Es freut mich zu hören, dass dieses Projekt auch in anderen Bereichen positive Beachtung findet und ich rufe die Verantwortlichen zur Nachahmung auf. Interessierten möchte ich empfehlen, sich für nähere Informationen an die genannten Projektbeteiligten zu wenden.

Im letzten Punkt des Antrags wird die Erhöhung der Landesmittel zur Niederlassungsförderung gefordert. Ich gebe hier zu bedenken, dass der Landeshaushalt durch die pandemiebedingten Maßnahmen auf Jahre hinaus erheblich unter Druck stehen wird. Daher sollten Landesmittel dort eingesetzt werden, wo ein nachhaltiger Nutzen erzielt werden kann und Mittel Dritter eben nicht zur Verfügung stehen. Unter diesen Prämissen ist auch die Niederlassungsförderung im ländlichen Raum zu bewerten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung teilt die Einschätzung der Antragsteller, dass die Mittel zur Gewährleistung der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung immer wieder überprüft werden müssen. Jedoch beschreibt der Antrag die aktuelle Situation nur ungenügend und weist dem Land eine Zuständigkeit und damit eine finanzielle organisatorische Verantwortung zu, die es so nicht hat.

(Minister Adams)

Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis auf den Landtagsbeschluss vom 2. Oktober 2020 zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in den Drucksachen 7/1829 und 7/1731. Unter Punkt I.1 des Beschlusses sind die Evaluation der bisherigen Fördermaßnahmen einschließlich der Niederlassungsförderung und der Ausbau bestehender sowie die Schaffung weiterer Fördermaßnahmen auch für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung genannt. Ich empfehle daher, diese Evaluierung abzuwarten. Die Landesregierung wird die Beratung im Ausschuss intensiv und interessiert begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gibt es weitere Anträge für Ausschussüberweisungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen, den bitte ich um sein Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Digitalisierung professionalisieren – Projektmanagement implementieren Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1130 - korrigierte Fassung -

Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion ist bereits aus dem Juli des vergangenen Jahres und beschäftigt sich mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Im Antrag wird sich auf

den Prüfbericht des Rechnungshofs „Projektmanagement in IT-Projekten“ bezogen. Die Landesregierung soll mit dem Antrag aufgefordert werden, bis Ende des Jahres 2020 ein Konzept vorzulegen, dessen Ziel es sein soll, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und IT-Projekten zu ermöglichen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass der Antrag schon etwas älter ist. Nichtsdestotrotz sind die Digitalisierung der Verwaltung und der Weg dorthin ein wichtiges Thema, das uns natürlich auch weiterhin begleiten wird. Insbesondere müssen wir auch an dieser Stelle darüber reden, was in dem vergangenen Jahr im Bereich der Digitalisierung und des Projektmanagements passiert oder auch nicht passiert ist.

In einigen Wochen werden wir an dieser Stelle über den Jahresbericht 2020 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2018 sprechen. Natürlich möchte ich dem Tagesordnungspunkt nicht vorgreifen, aber im Zusammenhang mit dem Antrag darauf hinweisen, dass unter den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung das Projektmanagement in IT-Projekten besprochen wurde. Als CDU-Fraktion haben wir im Ausschuss unsere Fragen gestellt und zum Punkt beraten. Der Thüringer Rechnungshof hat im Jahresbericht seine Hinweise dargelegt, darin insbesondere ausgeführt, dass das Projektmanagement in IT-Projekten erhebliche Mängel aufweist. Angesichts eines Projektvolumens von mehr als 74 Millionen Euro im geprüften Zeitraum bestünde dringender Handlungsbedarf. Die Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass der Rechnungshof und die Landesregierung hinsichtlich ihrer Auffassungen gar nicht so weit voneinander entfernt sind.

An dieser Stelle erinnere ich ebenfalls an die vergangenen Haushaltsberatungen. In der letzten Legislaturperiode wurde mit Staatssekretär Schubert der sogenannte CIO, Chief Information Officer, eingesetzt und ein eigener Einzelplan Informationstechnologie eingeführt. Zur Haushaltsaufstellung 2021 wurden fünf neue Stellen im Thüringer Landesrechenzentrum für ressortübergreifendes Projektmanagement angebracht – eine Forderung, die vom Rechnungshof kam, aufgegriffen und auf den Weg gebracht wurde. Natürlich muss der Freistaat gerade bei der Personalentwicklung dranbleiben. Es soll zukünftig eigenes IT-Personal ausgebildet werden, in Kooperation mit Hochschulen. Dabei sehen wir auch immer in den Diskussionen, dass insbesondere die Fortbildung in diesem Bereich wichtig ist. Hier müssen wir als Freistaat auch weiter dranbleiben.

(Minister Adams)

Das Finanzministerium berichtete, dass zur Verbesserung der Projektmanagementtätigkeiten in den Kommunen im letzten Jahr gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Unterstützungsleistungen für die Kommunen auf den Weg gebracht wurden. Das kann ich als Kommunalpolitiker, als Kreistagsmitglied im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auch bestätigen. Viele Kollegen hier können sicher auch an dieser Stelle ihre Erfahrungen einbringen bzw. ist es eben wichtig, dass auch unsere Kommunen mit Unterstützung der Landesregierung auf diesem Wege fit gemacht werden. Die Finanzministerin wird sicher nachher an dieser Stelle auch noch mal über die einzelnen Punkte und das zukünftige Vorgehen der Landesregierung berichten. Uns wird es natürlich weiter auch begleiten.

Wir schlagen vor, dass wir als Parlamentarier über diese wichtigen Themen weiter beraten. Wir werden das auch im Rahmen der Beschlussempfehlung zum Jahresbericht 2020 tun und werden hier auch entsprechende Hinweise auf den Weg geben. Für die Anregungen im Antrag danken wir der FDP, werden diesen aber ablehnen, da wir – wie ich das schon ausgeführt habe – die Thematik bereits ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss mit der Landesregierung und dem Rechnungshof besprochen haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, was wir heute hier von der FDP beraten, sind Anträge, die bloß darauf aus sind, uns die Arbeit im Plenum hier zu blockieren. Es gibt keinerlei Inhalt, Sie wollen die Statistik der eingereichten Anträge anführen, weil man daran die Qualität Ihrer Arbeit erkennen könnte, zumindest schreiben Sie das so auf Twitter. Ich möchte das mal ganz stark in Zweifel ziehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das Problem ist, dass Sie keine Ahnung haben!)

Und wir stehen hier, weil die FDP – ich wäre mal sehr vorsichtig mit der Ahnung, Herr Kemmerich, sehr, sehr vorsichtig –

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf die Beratung eines Antrags besteht, dem man faktisch gar nicht zustimmen kann.

Ja, liebe FDP, wie haben Sie sich das eigentlich ganz konkret vorgestellt? Herr Bergner, Sie erinnern sich an unsere gestrige Debatte, in der Sie sich darüber beschwert haben, dass Rot-Rot-Grün kurzfristig einen Antrag einreicht, um ein Datum in einem Antrag zu ändern. Na ja, ich sag mal so, das hätte ich Ihnen für diesen Antrag tatsächlich auch empfohlen – der Kollege Kowalleck hat es hier schon angesprochen. So fühlt sich das Ganze ein bisschen an wie so eine C-Movie-Version von Back to the Future.

Wir haben als R2G mit dem letzten Haushalt be- reits die Forderung des Antrags umgesetzt und sind sogar deutlich darüber hinausgegangen. Sie als FDP haben 200.000 Euro für IT-Projektmanager in den Haushalt aufnehmen wollen, das sind zweieinhalb Stellen. Wir haben einen Beschluss, der fünf Stellen schaffen soll, die Hälfte davon im Haushalt 2021, und haben zusätzlich noch zehn Stellen beim Kompetenzzentrum 4.0 geschaffen. Wir haben als Rot-Rot-Grün viermal mehr umgesetzt, als Sie in Ihren Haushaltsanträgen gefordert haben. Das ist alles bekannt, das alles wissen Sie und doch müssen wir jetzt hier Ihren veralteten und völlig überflüssigen Antrag beraten. Sie hätten den genauso gut zurückziehen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich versuche dies jetzt mal zu verdeutlichen und führe jetzt Ihre konstruktiven Inhalte in diesem Antrag kurz auf: –

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, der Antrag kann aus meiner Sicht nur abgelehnt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Kaufmann für die Fraktion der AfD. Die AfD-Fraktion hat zu- rückgezogen. Damit hat Herr Abgeordneter Welt zien für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Da- men und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, im Grunde genommen könnte ich mich meiner Vorrednerin Madeleine Henfling sehr dankend anschließen, was den Antrag der FDP, den wir heute hier beraten, angeht.

(Abg. Kowalleck)

Viel Inhalt ist nicht drin, aber sei es drum. Ich bin ja freundlich zu Ihnen, liebe FDP. Ich habe mich damit inhaltlich ein bisschen auseinandersetzt und gebe Ihnen ein paar Hinweise zu dem, was Sie aufgeschrieben haben.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist nicht nötig!)

Auf die Digitalisierungsbemühungen in den Landesverwaltungen werde ich jetzt nicht weiter eingehen. Dazu hat Herr Kowalleck schon etwas gesagt. Das ist im Grunde genommen in Arbeit.

Ich werde mich gern in meiner Rede darauf beziehen, was letztendlich am Ende des Tages beim Bürger ankommt. Das ist die Digitalisierung in den Kommunen.

Liebe FDP, Ihr Antrag ist vom Juli 2020. Ich kann es ja verstehen, dass Sie zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht so wahnsinnig viel Kenntnis davon hatten, wie die Digitalisierung in den Kommunen organisiert werden soll. Das habe ich Ihnen leider erst vor ein paar Wochen in einer Aktuellen Stunde erklären dürfen, bis Sie es dann hoffentlich verstanden haben – keine Ahnung. Gestatten Sie mir ein paar Hinweise: Die Digitalisierungsstrategie des Freistaates will mit E-Gouvernement-Anwendungen staatliche Dienstleistungen stärker auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und auch der Unternehmen ausrichten

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wie ist der Stand der Umsetzung? Darum geht es doch! „Wollen“ ist nicht „tun“!)

sowie Verwaltungsprozesse effizienter gestalten. Es sollen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten standardisierte Online-Zugänge in staatlichen Dienstleistungen gleichermaßen ausgebaut werden.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Schön vorgelesen!)

Das ist ein gutes Ziel. Wir haben das auch getan. Wenn Sie in den Mai 2020 schauen, dort haben wir die KIV für die Kommunen aufgestellt. Mit dem Beitritt der ersten Kommunen ist hier an der Stelle genau der richtige Schritt getan. Mit der ekom21 aus Hessen und dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat es zudem zwei starke Partner an seiner Seite. In dem Gründungstext der KIV heißt es: „Hauptaugenmerke der gegenwärtigen und künftigen Tätigkeit des kommunalen IT-Dienstleisters liegen in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie in der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen.“ Genau deswegen befindet sich die KIV weiter in der Etablierung, damit kein

Flickenteppich entsteht, damit Projektmanagement umgesetzt werden kann und damit nicht jede Kommune ihren eigenen Weg gehen muss und Fördermittel nicht in strategisch falsche Bahnen fließen. Die KIV ist eingesetzt, um einheitliche Strukturen und Softwares und Gateways zu schaffen. Das ist aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine erfolgreiche öffentliche Verwaltung in Thüringen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land den Kommunen die Digitalisierungsschritte nicht vorschreiben kann. Im Landeshaushalt sind für die Digitalisierung bis 2020 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und momentan gerade einmal 7,2 Millionen Euro abgerufen worden. Weitere Gelder stehen zwar kurz vor der Ausschüttung, aber die Kommunen haben, was das Thema „E-Government und Digitalisierung der Verwaltung“ angeht, definitiv noch Nachholbedarf. Dabei wollen wir sie dringend unterstützen. Bis 2022 sollen 80 Prozent der Leistungen online angeboten werden. Dieser Zeitplan ist definitiv straff. Es wird also dringend Zeit, die Kräfte an der Stelle zu bündeln und die kommunalen Rechenzentren und die Thüringen Cloud arbeitsfähig zu machen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Funktio- niert doch nicht!)

Genau da kommen wir an die Stelle, wo wir eigentlich hinwollen. Mit dem Kompetenzzentrum 4.0 in Ilmenau wollen wir uns auf den Weg machen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen, auch in den Firmen auf die digitalen Prozesse vorzubereiten, sie zu begleiten. Ja, Thüringen muss zu einem digitalen Bundesland werden.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass vielen Menschen, vor allen Dingen im ländlichen Raum, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen natürlich enorm helfen und vor allem viel Zeit ersparen wird. Andererseits wird es viele ältere Personen geben – also gerade ältere Personen –, aber auch viele andere nicht so technikaffine, die mit solchen Vorgängen und Prozessen am Anfang ihre Schwierigkeiten haben werden.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist eine infame Unterstellung!)

Das müssen wir immer mitdenken und deswegen müssen wir die öffentliche Verwaltung insgesamt stärken und vielfältige Zugänge garantieren, damit hier niemand abgehängt wird.