Protocol of the Session on April 22, 2021

Im Hinblick auf die Diskussion, die in den letzten zwei Wochen stattgefunden hat, und die Frage der Öffnung der BUGA sind wir natürlich im permanenten und ständigen Austausch. Insbesondere die TTG wird die Kampagne jeweils aufgreifen und natürlich auch verändern, insbesondere deshalb, weil sie auch digital flexibel anwendbar ist. Wir erhoffen uns dennoch, dass die Kampagne durch den Sommer und die Möglichkeit des draußen Stattfindens doch noch so gut anlaufen kann, dass auch viele das Vertrauen haben, hier nach Thüringen zu kommen, um sich sowohl die BUGA aber auch die Gärten hier in Thüringen anzuschauen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine weitere Nachfrage.

Entschuldigung, Tourismus ist ein wichtiges Politikfeld und Wirtschaftsfeld.

(Staatssekretärin Kerst)

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Nachfrage dahingehend: Wir wissen ja mittlerweile, wie wichtig die sozialen Medien für Werbung sind, gerade wenn man jüngere Menschen erreichen will. Mich würde interessieren – Sie haben ja dieses Themenfeld Social Media auch angesprochen –, ob es für die Frage der Social-Media-Werbung gezielt einen deutschlandweit, vielleicht auch darüber hinaus bekannten Influencer – eine Frau kann es genauso sein – gibt, der für Thüringen in die Bütt geht und diese Werbung macht. Wir wissen alle, mit bekannten Persönlichkeiten sind solche Werbekampagnen natürlich wesentlich besser zu fahren.

Ich habe es vorhin ja ganz kurz erwähnt. Statt des Begriffs „Influencer“ habe ich unsere Markenbotschafter erwähnt, die ja tatsächlich ausgesuchte Markenbotschafter und damit auch Influencer sind. Wir können aber gern noch mal die Antwort dazu nachliefern, ob bekannte Influencer, wie man sie jetzt definiert laut Social Media, auch noch mal angefragt und gebucht worden sind, und würden die Antwort nachliefern.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/2952 gestellt wird. Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage ist:

Corona-Testzentren im Landkreis Hildburghausen

Im Landkreis Hildburghausen wurde zum Zeitpunkt der Fragestellung das zweite Testzentrum eröffnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden in welchen Testzentren des Landkreises aktuell getestet – wenn möglich nach Geschlecht und Altersgruppen bis 20, bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 aufschlüsseln –?

2. Wie viele Personen wurden in welchen Testzentren des Landkreises positiv auf das Vorhandensein des Coronavirus getestet – wenn möglich nach Geschlecht und Altersgruppen bis 20, bis 30, bis 40, bis 50, bis 60 und über 60 aufschlüsseln –?

3. Wie viele Personen arbeiten ehrenamtlich in welchen Testzentren?

4. Wie viele Personen arbeiten entgeltlich in welchen Testzentren?

Danke.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gehen Sie mal hin und lassen sich testen, dann wissen Sie es!)

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete, die Anfrage der Abgeordneten möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Hier kann ich Ihnen nach Ausführungen des Landratsamts Hildburghausen den Stand vom 29.03. mitteilen. An den sechs bis dahin bestehenden Schnelltestzentren des Landkreises Hildburghausen wurden seit der Einrichtung der Testzentren am 17. März bis zum 29. März 515 Personen getestet. Aktuellere Informationen konnten der Landesregierung nicht bereitgestellt werden. Derzeit gibt es sieben Testzentren. Eine Abfrage und Dokumentation des Alters der Getesteten durch das Testpersonal findet nicht statt, da es für die Teststellen einen nicht verantwortbaren und rechtlich nicht erforderlichen Aufwand darstellt. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen kann daher nicht gegeben werden.

Zu Frage 2: Es wurden in dem genannten Zeitraum 16 Personen positiv getestet. Es gilt der Hinweis zu Frage 1 entsprechend: Eine Abfrage und Dokumentation des Alters der positiv Getesteten findet durch das Testpersonal nicht statt. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen kann daher nicht gegeben werden.

Die Fragen 3 und 4 möchte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Das Gesundheitsamt Hildburghausen hat hierzu mitgeteilt, dass ein Pool von rund 30 Ehrenamtlichen besteht, die von den Organisationen – also DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Bergwacht – nach Bedarf eingeteilt werden. Die Organisationen kümmern sich also eigenständig um das Personal für die Testzentren. Bislang wurden in allen Testzentren zum Stand 29.03. bereits Ehrenamtliche eingesetzt. Zusätzlich stehen im Landkreis Hildburghausen vier Bundeswehrsoldaten für die Testzentren zur Verfügung, die ebenfalls den Testzentren nach Bedarf zugeteilt

(Abg. Korschewsky)

werden. Das Landratsamt Hildburghausen hat mitgeteilt, dass die Ehrenamtlichen eine Ehrenamtspauschale vom Landkreis erhalten. Die Kräfte, die Mitglied in einer der betreibbaren Organisationen sind, erhalten von dort die Ehrenamtspauschale ausgezahlt. Die der Landesregierung bereitgestellten Übersichten zu den Tests an Schnelltestzentren und den Verantwortlichen zum Betrieb der Testzentren kann ich gern schriftlich zur Verfügung stellen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es eine Nachfrage? Frau Abgeordnete Hoffmann.

Eine Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Resonanz auf die Testzentren?

Die Resonanz ist sehr unterschiedlich. Je nachdem, ob Tests für verschiedene Unternehmungen usw. genutzt werden, gibt es natürlich ein höheres Interesse. Aber wir nehmen auch wahr, dass das regional unterschiedlich ist. Das hängt sicherlich von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab.

Vielen Dank. Gibt es eine weitere Nachfrage? Gut. Kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 7/2985.

Vielen Dank.

Auszahlung des Kinderbonus im Jahr 2020 in Thüringen

Als pandemiebedingte Unterstützung für Eltern wurde im Jahr 2020 der Kinderbonus geschaffen, der unmittelbar den Kindern zugutekommen sollte. Der Kinderbonus folgt grundsätzlich der Systematik des Kindergeldes und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Sind die Eltern getrennt lebend, bekommt derjenige den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Wenn der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dürfte er maximal die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten abziehen, also 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober.

Seine Verantwortung bedeutet hier, dass er den vollen Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass zahlende Elternteile ihren zu zahlenden Unterhalt um oben angegebene Beträge gekürzt haben, ohne dass sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben bzw. ihrer gesetzlichen Verantwortung den Kindern gegenüber gerecht geworden sind?

2. Ist der Landesregierung bekannt, ob es Beschwerden über Unregelmäßigkeiten der Unterhaltszahlung an die betreuenden Elternteile über Jugendämtern der Landkreise gab und wie mit denen verfahren worden ist?

3. Wie bewertet die Landesregierung diese Regelung, dass der zahlende Elternteil unter oben genannten Bedingungen den Unterhalt kürzen darf und somit der Kinderbonus nicht den Kindern zugutekommt, sondern dem zahlenden Elternteil?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Danke sehr, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Ob zahlende unterhaltspflichtige Elternteile im Einzelfall den zu zahlenden Unterhalt gekürzt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 2: Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei der Unterhaltszahlung an betreuende Elternteile sind der Landesregierung ebenfalls nicht bekannt.

Zu Frage 3: Der Kinderbonus 2020 und seine Neuauflage 2021 durch die Bundesregierung sind sinnvoll, um die immensen Belastungen für Familien mit mittleren und insbesondere mit niedrigem Einkommen abzufedern. Sie ist auch sinnvoll als gesamtwirtschaftlicher Impuls zur Belebung der Nachfrage und hätte nach unserem Dafürhalten durchaus größer ausfallen dürfen und müssen, aber das sei hier nur am Rande gesagt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Bonuszahlung auch wirklich bei den Kindern selbst ankommt. Bei getrennt lebenden Eltern, die sich nachweislich gemeinsam um ih

(Ministerin Werner)

re Kinder kümmern, ist dies sicherlich gewährleistet. Sollten sich die uns bekannten Befürchtungen, insbesondere von Alleinerziehenden, bewahrheiten, dass Unterhaltspflichtige systematisch die Weitergabe des halben Bonus an das Kind bzw. an den Lebensmittelpunkt des Kindes verhindern, wäre Nachbesserungsbedarf angebracht.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank. Frau Ministerin, wenn Sie sagen, es ist Ihnen nicht bekannt, ist halt die Frage: Wie ermittelt man denn genau diese Problemlage? Uns liegen Fälle vor, in denen sich insbesondere alleinerziehende Mütter an uns gewandt haben, wo die Väter das ganz explizit gekürzt haben, obwohl sie nicht die Hälfte der Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Das ist für viele ein großer Betrag, von dem wir da sprechen. Die Frage ist: Wie kommen wir denn da in eine Kontrollfunktion, gibt es da Absprachen mit den Jugendämtern, wie genau machen wir das? Sie haben es ja gerade als Problematik angesprochen.

Das habe ich verstanden. Wie gesagt, bei uns sind leider da noch keine Hinweise angekommen, weder von Jugendämtern noch von konkret Betroffenen. Ich denke, wenn uns hier entsprechende Anfragen erreichen, können wir auch tätig werden und mit den Jugendämtern versuchen, da eine Lösung zu finden.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/2990 gestellt wird.

Vielen Dank.