Protocol of the Session on April 22, 2021

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen? Herr Möller.

Wenn ich Ihre Vita hätte, Herr Dittes, dann hätte ich auf jeden Fall hier geschwiegen. Aber da Sie es nicht getan haben und ich jetzt nicht die Zeit habe, auf alles einzugehen, will ich wenigstens auf eines eingehen. Es war eines Ihrer letzten Argumente: Sie sagten, Sie wollen uns doch nur vor Augen führen, was wir von uns geben würden. Hätten Sie es mal gemacht. Kein einziges Zitat von René Aust oder von Olaf Kießling haben Sie hier aufgeführt. Sie konnten gar keins aufführen, Sie haben immer nur auf Dritte, Vierte und Fünfte verwiesen, Sie haben irgendwas reininterpretiert, was niemand gesagt hat. Aber was Sie niemals gemacht haben: irgendwelche Aussagen hier seziert, die diesen bei

den Kollegen direkt zuzuschreiben sind. Das haben Sie nie getan, insofern ist auch das wieder ein plumper Ablenkungsversuch zu dem,

Kommen Sie bitte zum Schluss!

was Sie tatsächlich hier machen, nämlich das Ausgrenzen einer politischen Minderheit, die hier im Land immerhin fast

Herr Möller, Ihre Redezeit ist um.

ein Viertel aller Wählerstimmen hat. Danke.

(Beifall AfD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und rufe jetzt gemeinsam mit dem TOP 91 formell auch noch TOP 92 auf, den wir jetzt quasi schon mitdiskutiert haben, wenn das so zu verstehen war.

Tagesordnungspunkt 92

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3143 -

Herr Möller.

Ich beantrage vor der Abstimmung eine Abstimmungspause von 30 Minuten für meine Fraktion.

Ich frage aber trotzdem jetzt noch den Redebedarf zu dem TOP 92 ab, wo es um ein weiteres zu wählendes Mitglied für die G 10-Kommission gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geht. Da haben wir auch noch ein weiteres, noch fehlendes Mitglied zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3143 vor. Vorgeschlagen ist hier, wie schon

(Abg. Dittes)

erwähnt, Herr Abgeordneter René Aust. Auch hier ist nur gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird zu diesem speziellen Wahlgang jetzt noch einmal das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Dann habe ich der Bitte von Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion zu entsprechen, der vor der Abstimmung eine 30-minütige Pause angemeldet hat; das Recht hat er. Damit treten wir jetzt in eine 30-minütige Unterbrechung ein. Bitte finden Sie sich pünktlich um 14.50 Uhr hier wieder ein.

Wir setzen die Sitzung und die Tagesordnungspunkte 91 und 92 fort. Wir kommen jetzt zur Durchführung der Wahlhandlung. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte darum, Sorge zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird und dass Sie Ihre FFP2-Masken tragen, dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere auch noch mal daran, dass Sie bitte einen eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen.

Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem roten Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.

Bei der Wahl des Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem grünen Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Denny Möller.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann,

Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Da gibt es keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung Tagesordnungspunkt 95

Fragestunde

auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2857. Soll ich die nächste Frage vorziehen?

(Zuruf Abg. Aust, AfD: Ziehen Sie die nächs- te vor!)

Herr Aust sucht noch seine Frage. Dann rufe ich die zweite Frage auf, die von Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/2901. Herr Abgeordneter Korschewsky, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Lizenzentzug nach Betriebsschließung durch § 8 Gaststättengesetz?

(Vizepräsidentin Marx)

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. hat seine Mitglieder auf den § 8 Gaststättengesetz des Bundes hingewiesen, in dem es heißt: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe in Thüringen sind davon betroffen?

2. Sind die Inhaber/-innen von Gaststätten auf den § 8 des Gaststättengesetzes hingewiesen worden?

3. Wie geht die Landesregierung mit den Bedingungen im Gesetz um?

4. Werden die Fristen für Inhaber/-innen von Gaststätten, die bereits seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie geschlossen haben, automatisch verlängert und falls nein, wie und wo können Inhaber/innen von Gaststätten die Verlängerung der Frist für die Erlaubnis zum Gaststättenbetrieb unter welchen Bedingungen beantragen, um die Gaststätte wieder eröffnen zu können?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Der Fragesteller bezieht sich in seiner Mündlichen Anfrage auf eine Mitteilung des Bayerischen DEHOGA e. V., in der Widerrufe von Gaststättenerlaubnissen aufgrund von § 8 Gaststättengesetz thematisiert werden. Hierbei handelt es sich um das Gaststättengesetz des Bundes, welches in Bayern noch aufgrund eines Fehlers des Bayerischen Gaststättengesetzes Anwendung findet.

In Thüringen gilt dieses Bundesgesetz hingegen seit 2008 nicht mehr, Thüringen hat seit 2008 ein eigenes Gaststättengesetz. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurde Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG geändert und den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Gaststätten zugewiesen. Der Thüringer Landtag hat daraufhin am 8. Oktober 2008 das

Thüringer Gaststättengesetz beschlossen. Das Thüringer Gaststättengesetz ist zum 9. Oktober 2008 in Kraft getreten. Es ersetzt seitdem in Thüringen das Gaststättengesetz des Bundes. Wichtige Änderung in Bezug auf das bis dahin geltende Gaststättengesetz des Bundes war und ist, dass für den Betrieb einer Gaststätte in Thüringen keine Erlaubnis mehr notwendig ist. Durch den Gewerbetreibenden muss lediglich vor Beginn der Aufnahme des Gaststättengewerbes eine Anzeige erstattet werden.

Aufgrund der Tatsache, dass das Gaststättengesetz des Bundes in Thüringen seit 2008 nicht mehr anwendbar ist und in Thüringen für den Betrieb einer gastronomischen Einrichtung keine Erlaubnis mehr erteilt wird, können auch keine Widerrufe erfolgen. Eine Betroffenheit von Thüringer Unternehmen im Bereich der Gastronomie besteht daher nicht.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Korschewsky, bitte.

Ja, zwei kleine Nachfragen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Erste Nachfrage: Das bedeutet also, wenn eine Gaststätte einmal eröffnet war und sie jetzt möglicherweise ein Jahr oder zwei Jahre geschlossen ist, gibt es keine Grenzen, dann kann sie jederzeit wiedereröffnet werden, muss nicht noch mal neu angemeldet werden?