Protocol of the Session on April 22, 2021

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen.

Dann haben wir Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung angenommen.

Wir stimmen über die Überweisung an den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD und die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Teile der CDU und der Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist der Rest der CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Tagesordnungspunkt 45

Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1721 - korrigierte Fassung -

(Abg. Bergner)

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2900 -

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentin ist heute schneller als ich in meinem Ordner blättern kann, deswegen demnächst tatsächlich rein digital.

Ich mache es kurz. Manche lachen, ich halte mich aber wirklich dran, es kurz zu machen. Wir haben diese neue Aufgabe am Anfang sehr skeptisch gesehen, nämlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durchzuführen. Denn natürlich ist es mit erheblichem Aufwand für die entsprechenden Berufsverbände verbunden. Das betrifft ja vor allen Dingen die freien Berufe, die hier ihr Berufsrecht, Änderungen begründen müssen – und da haben sie ja in der Bundesrepublik Deutschland durch ein Kammerwesen usw. Gestaltungsrecht. Das ist insofern problematisch, als wir in der Europäischen Union vor allen Dingen auf Einheit in Vielfalt setzen. Das gilt für uns auch bei den unterschiedlich gewachsenen Strukturen. Wir haben nun mal in der Bundesrepublik, aber auch in Österreich, teilweise in der Schweiz eine Struktur des Kammerwesens, das kennen andere nicht. Bei allen anderen, beispielsweise in Frankreich, ist es zentralistisch organisiert und das Berufsrecht hat Gesetzesrang. Bei uns ist das anders.

Die Europäische Union fordert durch den Binnenmarkt dazu auf, Standards anzugleichen, damit niemand bei der Erbringung von Dienstleistungen ausgeschlossen ist und möglicherweise Einzelnen über unterschiedliches Berufsrecht die Marktteilnahme in einem anderen Land verwehrt wird. Das ist gut, das ist richtig, führt aber dazu, dass am Ende unsere Berufsverbände möglicherweise verschärfende Berufsrechtsreglementierungen begründen müssen. Das ist ein Aufwand, den wir sehr bedauern, aber dessen Aufgabe wir tatsächlich sehen, um das hohe Gut der Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch des Angebots und des Wirtschaftens über nationale Grenzen hinweg im Rahmen der Europäischen Union deutlich höher zu gewichten als den Aufwand. Das kann auch manchmal nicht schlecht für die Kammern selbst sein, für sich ihre eigene Position und Änderung noch mal zu überprüfen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben Bauchschmerzen damit, aber wir stimmen am Ende zu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter König zu Wort gemeldet. Der zieht zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt.

Dann komme ich direkt zur Abstimmung über den Antrag. Zuerst müssen wir über den Änderungsantrag in Drucksache 7/2900 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1721 in der korrigierten Fassung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDPund die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag damit angenommen.

Dann schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt und würde jetzt in die Mittagspause eintreten, für eine halbe Stunde. Das heißt, wir treffen uns hier um 13.25 Uhr wieder. In der Mittagspause tagt der Verfassungsausschuss, 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Obergeschoss in der Großen Loge. Nach der Mittagspause treten wir in die Wahlen ein. Bis dahin. Entschuldigung, Herr Blechschmidt.

Entschuldigung, Frau Präsidentin, vielleicht täuscht mich mein Erinnerungsvermögen. Hatten wir nicht eine Dreiviertelstunde Pause festgelegt, weil ja verschiedene Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg nach drüben sind?

Bei mir steht eine halbe Stunde. Wir können aber auch eine Dreiviertelstunde vereinbaren, wenn das für alle in Ordnung ist. Gibt es da Widerspruch aus einer Fraktion, dass wir eine Dreiviertelstunde machen? Nein. Gut, dann wären wir sozusagen bei

(Vizepräsidentin Henfling)

13.40 Uhr. Wir treffen uns 13.40 Uhr wieder hier. Alles andere gilt trotzdem weiter.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir mit unserer Plenarsitzung fortfahren können. Bitte nehmen Sie Platz.

Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 91 und 92.

Tagesordnungspunkt 91

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3142 -

Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Ich bitte um etwas Aufmerksamkeit, Konzentration. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3142 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter René Aust und Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Wird die Aussprache gewünscht? Frau Lehmann von der Fraktion der SPD, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut § 24 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für diese durchaus sensible Aufgabe, die sie in der Kommission haben, in besonderem Maße geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung nur unzureichend, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen will.

Zum Wahlvorschlag der AfD, Herrn Abgeordneten Aust: Herr Aust hat neben der besonderen Nähe zum Flügelprotagonisten Björn Höcke auch Nähe zu einer weiteren zentralen Persönlichkeit des Flügels, zu Andreas Kalbitz. Kalbitz trat am 18. Oktober 2019 in Trusetal im Landkreis Schmalkalden

Meiningen auf, der Aust bei seiner Kandidatur für den Landtag unterstützen sollte. Zuvor waren beide bereits als Redner im August 2019 in Prenzlau. Jeweils wurden Aust und Kalbitz mit Plakaten angekündigt, auf denen beide Gesichter zu sehen waren. Kalbitz ist bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65-mal auf. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollmission den Vorsitzenden ihrer Fraktion – in diesem Fall Björn Höcke – über wesentliche Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amtes gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Da Herr Aust außerdem Mitglied im Landesvorstand ist und Herr Höcke selbst als Verdachtsfall zählt, müsste er ihm quasi darüber berichten. Herr Aust war zudem 2017 bis 2019 stellvertretender Vorsitzender der Jungen Alternative Thüringen. Er sympathisiert in den sozialen Medien auch weiterhin mit der Jungen Alternative und ihren Gliederungen. Auf Twitter hat er vor vier Tagen eine Sympathiebekundung mit der Jungen Alternative veröffentlicht, die das Bundesamt für Verfassungsschutz am 15. Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft und ihr eine migrationsund insbesondere islamfeindliche Haltung attestiert hat. Als Beispiel für das rechtsnationale Denken möchte ich folgende Aussagen der Jungen Alternative Thüringen anführen – ich zitiere –: Die Folgen der Merkelschen Willkommenskultur sind Kriminalität, Polarisierung und Islamisierung. Wir setzen uns dafür ein, deutsche Grenzen umfassend zu sichern.

(Beifall AfD)

Und weiter: Durch öffentlichkeitswirksame Massenabschiebungen soll das Vollzugsdefizit beseitigt und der Anreiz, nach Deutschland zu gelangen, verringert werden. Es muss für alle illegalen Migranten nach australischem Vorbild gelten „There is no way you can make thuringia your home.“

(Beifall AfD)

Dass die AfD bei diesen Aussagen klatscht, beweist umso mehr, dass der Kollege für diese Funktion ungeeignet ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Vizepräsidentin Henfling)

Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass René Aust den Wahlkreismitarbeiter Patrick F. beschäftigt, der in der Vergangenheit für die FDP in Suhl auftauchte. Im Jahr 2013 etwa war er als Redner auf dem „Thüringentag der nationalen Jugend“ vertreten, einer Veranstaltung der NPD und der Kameradschaften, die vom Thüringer Neonazi Ralf Wohlleben einst ins Leben gerufen wurde, der inzwischen vom Oberlandesgericht München 2018 wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. Im August 2013 trat F. als Redner auf einer NPD-Kundgebung in der Suhler Innenstadt auf. Bilder zeigen ihn mit einem Plakat der NPD, die sowohl vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als auch von anderen Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei beobachtet wird. Auf anderen veröffentlichten Fotos ist er gemeinsam mit dem damaligen NPD-Landesvorsitzenden Patrick Wieschke zu sehen, wie dieser eine Rede vorbereitend durchgeht. Wieschke wurde in der Vergangenheit wegen eines Sprengstoffanschlags gegen einen türkischen Imbiss in Eisenach vom Landgericht Mühlhausen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

René Aust macht sich diese inhaltliche Weiterradikalisierung der AfD und die Ziele des Landesverbandes Thüringen zu eigen, indem er beispielsweise auf Twitter schreibt: „Das Programm ist sozialer, patriotischer und provokativer als vor vier Jahren. Es findet sich auch mehr Tierschutz und mehr Naturschutz. Insgesamt steckt mehr AfD Thüringen in dem neuen Wahlprogramm. Danke an alle Delegierten.“

(Beifall AfD)

Herr Aust bietet zudem nicht die hinreichende Gewähr für eine verlässliche Gremienarbeit in dem sensiblen Gremium. So berichtet am 26.09.2019 die „Thüringer Allgemeine“ darüber, dass die AfD aus Trotz eine Erfurter Stadtratssitzung platzen ließ. Gegenüber der Zeitung erklärte Aust, dass man sich spontan entschieden habe, als Fraktion den Stadtrat zu boykottieren, weshalb dieser nicht mehr beschlussfähig war, als nicht die von der AfD gewünschte Kandidatin in den Seniorenbeirat gewählt wurde. 50 Minuten nach Sitzungsbeginn nach Konstituierung des 1. Stadtrats war das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Es zeigt sich, Herr Aust besitzt aus meiner Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung, für die Fraktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen.

Der Abgeordnete Aust ist außerdem als Mitglied des G 10-Gremiums vorgeschlagen. Ich möchte jetzt schon auf die Ausführung zu diesem Wahlvorschlag verweisen. Herr Aust besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion im G 10-Gremium.

Außerdem noch ein kurzer Hinweis zum Vorschlag von Herrn Kießling als Mitglied der ParlKK. Herr Kießling war bereits in der 30. Sitzung des Thüringer Landtags am 13.11.2020 als Mitglied der G 10Kommission vorgeschlagen. Der Kollege Blechschmidt hatte damals schon darauf hingewiesen, warum der Abgeordnete Kießling aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für dieses Gremium besitzt. Das bezieht sich auch auf die Mitgliedschaft in der ParlKK. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Möller.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich Ihre Stasi-Akte über den Kollegen Aust berichtigen. Der Kollege Aust ist nicht mehr Mitglied des Landesvorstands. Das vielleicht zunächst einmal.

Dann fällt mir bei Ihren Einlassungen, mit denen Sie hier versuchen, die Kollegen zu diffamieren, auf, dass Sie offenkundig erhebliche Schwierigkeiten damit haben, belastendes Material zu finden, was direkt der Person zugerechnet werden kann. Sie fangen damit an, dass Herr Aust auf irgendwelchen Plakaten mit anderen Persönlichkeiten drauf ist. Herr Aust hat irgendwelche Organisationen, auch parteinahe Organisationen unterstützt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mitglied des Thüringer Landtags natürlich die offizielle Jugendorganisation der eigenen Partei unterstützt. Wo bitte ist das Problem? Das machen Sie doch auch. Ihre Jugendverbände – mit Verlaub – sind zehnmal radikaler, zehnmal extremistischer und zehnmal gewaltbereiter als die JA.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie selber la- chen!)

(Abg. Lehmann)

Frau Lehmann, damit der SPD und wahrscheinlich auch dem gesamten rot-rot-grünen Lager reicht es aus, dass Herr Aust sich kritisch zur Asylpolitik geäußert hat oder Statements teilt und unterstützt, die die Asylpolitik kritisch sehen, auch da kann ich überhaupt nichts Anstößiges erkennen. Auch das gehört zu dem, was sie immer gebetsmühlenartig wiederholen, aber nie ernst meinen. Das gehört zur Meinungsfreiheit, das gehört zu einem offenen Diskurs, der gerade in diesem Haus möglich sein sollte, es aber nicht ist.

(Beifall AfD)

Kommen wir weiter zu diesen Besonderheiten der Begründung ihrer Ablehnung des Wahlvorschlags. Besonders kurios ist es schon, welche Verkettung Sie durchführen müssen. Da gibt es einen Landtagsabgeordneten, der zur Wahl steht. Der hatte wiederum einen Mitarbeiter. Der Mitarbeiter – übrigens längst entlassen, weil nämlich nicht bekannt war, was er für eine Vorgeschichte hatte, und als es bekannt wurde, wurde er sofort entlassen –, der Mitarbeiter kennt wiederum jemanden, der sich strafbar gemacht hat. Und weil derjenige sich damals strafbar gemacht hat, obwohl er überhaupt nichts mit René Aust zu tun hat, ist René Aust plötzlich untragbar für die Kommission. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren, wenn Sie dieselben Maßstäbe an sich selbst anwenden würden, dann müssten Sie ihre Mandate zurückgeben.