Protocol of the Session on April 22, 2021

(Beifall CDU, FDP)

Es ist auch die fehlende Legitimation der Maßnahmen. Wir haben hier oft genug von diesem Pult darauf hingewiesen, dass über grundrechtseinschränkende Maßnahmen das letzte Wort ein Parlament haben muss. Ich sage ganz konkret und adressiere das auch: Es ist Rot-Rot-Grün, die das bisher verhindert haben, mit dem Hinweis, die Parlamente seien nicht schnell genug. Wir sehen gerade im Bundestag beim Infektionsschutzgesetz: Wenn man will, kann man es tun.

Dann verweisen Sie auf die Debatte – Herr Minister Hoff hat es ja auch getan – Strukturwandel. Sie haben noch hinzugenommen die Herausforderung der Demografie. Da will ich durchaus noch mal das Wort, was Kollege Voigt hier vorn geführt hat, aufgreifen und Sie, die Sie seit 2014 hier regieren, an Ihre Verantwortung erinnern, das heißt nämlich, ländliche Regionen und Gebiete nicht zurückzulassen, Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die tatsächlich eine moderne, eine auskömmliche, eine funktionierende Verwaltungsstruktur nicht nur heute, sondern auch morgen sicherstellen, die Grundfrage der Digitalisierung, wie gehen wir mit diesen übergroßen Herausforderungen um, bis hin zur Frage des Strukturwandels, ganz konkret in der Wirtschaft, nämlich die Frage, was sind denn die Arbeitsplätze, womit man auch in Zukunft in Thüringen sein Leben gut und auskömmlich bestreiten kann. Dazu hören wir nichts, das vergessen Sie. Aber das ist Ihre Verantwortung, die Sie hier immer wieder anderen zuschreiben wollen.

Und zum Höhepunkt der Ablenkung der Debatte führen Sie einen Diskurs, mit dem man das gern machen kann, aber einen Diskurs, den ich eher im 19. Jahrhundert verorte, nämlich die Frage von der Entgrenzung von Märkten.

(Beifall FDP)

Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, aber wir haben seit über 70 Jahren eine soziale Marktwirtschaft.

(Unruhe DIE LINKE)

Eine soziale Marktwirtschaft – ich weiß ja, dass einige Kollegen immer Probleme mit Ideologie und Ideengeschichte haben; ich kann da gern auf die Freiburger Schule verweisen für denjenigen, den das tatsächlich interessiert.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es nicht wirk- lich besser!)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Heiterkeit im Hause!)

Ja, Klugscheißer, vielen Dank. Aber es ist vielleicht ein Hinweis, sich einfach auch mal zu belesen, bevor man hier Thesen in den Raum stellt, die mit dem eigentlichen Problem in diesem Land gar nichts mehr zu tun haben. Da kriegt man zwar Redezeit rum, aber man hilft am Ende nicht.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Manch- mal ist es auch gut, einfach gar nicht zu re- den!)

Jetzt komme ich nämlich zu dem Konkreten: Was sind denn eigentlich Ihre Lösungsvorschläge bei der Frage „Herausforderungen im Gesundheitswesen“? Ich habe ja das Papier der Kollegin HennigWellsow gelesen mit dieser neuen Realität, die Einzug halten müsste. Wissen Sie, was ihre Antwort ist auf strukturelle Herausforderungen des Gesundheitswesens? Verstaatlichung des Gesundheitswesens,

(Beifall DIE LINKE)

eine Zurückführung in öffentliche Hand wider besseres Wissen, obwohl gerade der Staat in dieser Pandemie zeigt, dass er keinen Deut das Problem besser in die Hand kriegt als die, die zu Hause, die ganz individuelle Projekte für sich und ihre Mitmenschen ins Feld führen. Nicht ein konkreter Lösungsvorschlag im Bereich des Gesundheitswesens kam bisher von Rot-Rot-Grün.

Ich will es noch mal sagen ganz konkret: Im letzten Sommer haben wir eine Enquetekommission hier gefordert, die diesem Problem Herr werden sollte, einbegriffen in der Digitalisierung. Sie haben es ab

gelehnt, Sie wollten sich damit nicht beschäftigen. Wir haben eine Digitalisierungs- und MedTech-Initiative vorgestellt – es wird sich damit nicht beschäftigt. Wir haben einen konkreten Antrag vorgelegt, wie man die Krankenhauslandschaft in diesem Land neu gestalten, neu aufstellen kann unter Überwindung der Sektorengrenzen. Das sind ganz konkret adressierte Problemlösungsvorschläge, die wir Ihnen hier vorlegen. Es ist mehr als abstrakte Debatten wie von Herrn Dittes. Und ich frage Sie ganz offen, wer am Ende mehr tut, Vertrauen und Verlässlichkeit in Politik herzustellen. Rot-Rot-Grün ist es nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2207 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der FDP Abgeordneter Montag.

Ich nehme mal an, Frau Präsidentin, Sie lassen den Zwischenruf des Klugscheißers dann somit auf sich beruhen.

Aber gern, nehme ich auch …

Nein, Entschuldigung Herr Montag, ich habe das nicht gehört. Dann müssen Sie bitte als Parlamentarischer Geschäftsführer zu mir kommen und müssen es sagen. Ich habe hier vorn keinen Zwischenruf gehört. Ich frage jetzt beim Protokoll nach.

(Unruhe CDU)

Ich nehme das auch niemandem krumm. Parlamentsdebatten dürfen auch gern emotional werden, ich kann gut damit umgehen.

Heilberufegesetz: Das kann ich relativ schnell abhandeln. Wir haben daran im Prinzip keine Kritik zu äußern, außer handwerklicher Sorgfaltspflicht, die wir hier eben doch problematisieren müssen. Die Regelung kommt zunächst mal ziemlich spät, die DSGVO ist nun bald drei Jahre in Kraft und Thüringen ist – ich habe eben eine Rede gehalten, das bestärkt das noch mal – das letzte Bundesland, das hier dieses Heilberufegesetz und die Novellierung bei der DSGVO auf den Weg bringt. Wir werden, das kann ich vorausschicken, natürlich dem Gesetzentwurf gern zustimmen.

Aber die Kammern, das heißt die wiederum, die betroffen sind, wollen noch weitere Änderungen und haben auch in der Debatte auf Änderungsnotwendigkeiten hingewiesen. Ich will noch mal ein paar kleine Sachen nennen. In Ihrem Entwurf spricht man noch immer vom Ladenschlussgesetz, welches aber seit 2006 bereits durch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz abgelöst wurde. Auch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 findet bis heute keine Berücksichtigung. Wir hatten gestern von diesem Pult aus die Debatte, inwieweit es denn richtig ist und wichtig wäre, sich bei der eigenen politischen Gestaltung, bei der eigenen Positionsgewinnung mit denen rückzukoppeln, die tatsächlich Ahnung von dem haben, was Sie zu regeln versuchen. Sie haben es gestern als Lobbyismus abgetan, ich kann Ihnen sagen: Hätten Sie zuvor tatsächlich mal mit denen gesprochen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank. Also noch mal für das Protokoll: Weder das Protokoll noch ich hier vorn haben einen Zwischenruf gehört, der Klugscheißer heißt, wir können uns das gern noch mal anhören, ob wir es hören. Aber es ist akustisch hier sehr schwierig, Herr Montag, Sie haben auch sehr laut geredet, deswegen ist es insbesondere schwierig, das von der linken Seite zu hören. Es ist keine Ignoranz des Präsidiums, sondern schlicht und ergreifend der Akustik geschuldet. Wir schauen uns das an und gehen dem auch noch mal nach.

Dann würde ich jetzt weitermachen in der Redeliste und als Nächster hat sich Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Montag hat es ja im Prinzip angedeutet, es herrscht hoher Konsens über den Inhalt des Gesetzes. Damit wir auch

(Abg. Montag)

in der Tagesordnung vorankommen, würde ich es dabei belassen. Herzlichen Dank und wir stimmen dem natürlich auch zu. Der Gesetzentwurf wird auch noch an den Ausschuss überwiesen; falls das noch nicht beantragt ist, würde ich das dann für den Sozialausschuss tun. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter König zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Kollege Montag hat es schon angesprochen gehabt, dass sie weniger Kritik am Inhalt haben als am Verfahren. Das kann ich nur bestätigen. Denn ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist. Wir hatten den Gesetzentwurf ja das erste Mal im Februar auf der Tagesordnung. Wir beraten zum sechsten Mal eine Novellierung des Heilberufegesetzes und ich habe mir gedacht, das hatten wir doch erst vor Kurzem. Genau so war es.

Wir hatten erst im Oktober 2020 die 5. Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes hier im Thüringer Landtag beschlossen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es aufgrund dieser geringen Zeitspanne zwischen dem fünften und dem sechsten Änderungsgesetz dringend geboten gewesen, gerade weil wir immer auch eine sehr, sehr volle Tagesordnung hier im Hohen Haus haben, zumindest die Inhalte beider Änderungen gemeinsam in einem Gesetzentwurf zu verhandeln. Unverständlich ist zudem, dass, während wir hier im Hohen Haus noch das fünfte Änderungsgesetz des Thüringer Heilberufegesetzes diskutiert haben, das Kabinett im Juli bereits über die sechste Änderung beraten hat. Noch unverständlicher ist, dass das Sozialministerium im Juli 2020 sogar angekündigt hat, dass es in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende inhaltliche Neufassung des Heilberufegesetzes geben soll, die auch – wie Herr Montag richtig gesagt hat – dringend erforderlich ist.

Dabei sei die Frage gestattet, auch vor dem Hintergrund einer effektiven Arbeitsweise: Warum nicht gleich eine grundlegende Überarbeitung? Aber das liegt sicherlich an den Fristen, die wieder verstrichen lassen wurden, wir sind wieder kurz vor knapp in der Umsetzungsspanne. Das sind wieder die bekannten Probleme, wenn wir über die Arbeitsweise im Sozialministerium reden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den Ausführungen zum Verfahren kommen wir nun zum

Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs, der grundlegend zu begrüßen ist. Besonders befürworten wir dabei die schon lange geforderte Aufnahme einer Legaldefinition der Berufsausübung in § 2 Abs. 1 des Thüringer Heilberufegesetzes. Sie ist dringend notwendig, weil der kammerrechtliche Begriff der Berufsausübung in den unterschiedlichen Berufen regelmäßig weiter ausgelegt wird, als derjenige im Sinne des Approbationsrechts.

Des Weiteren ist aus unserer Sicht sinnvoll, in den §§ 5b und 13 klarzustellen, dass die Tätigkeit in den Organen der Kammern der Heilberufe sowie deren Versorgungswerken ehrenamtlich ist, weil hier eine Regelung auf Satzungsebene seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr ausreichend ist. Hier sei allerdings auch die Frage gestellt, warum diese Klarstellung nicht bereits in der fünften Änderung umgesetzt wurde.

Um das abzuschließen: Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss, hätten uns aber gewünscht, dass die Forderungen, die ich am Anfang aufgestellt hatte, die übrigens auch die Landesapothekerkammer an die Landesregierung im Sommer gestellt hatte, erfüllt worden wären. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD erhält jetzt Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Die Ursache allen Übels und so auch in diesem konkreten Fall liegt auf der Ebene der Europäischen Union. In der zweiten und dritten Beratung zum Erlass der EU-Richtlinie 2018/958 haben außer der AfD alle Fraktionen zugestimmt, also die CDU/CSU, die SPD, die Grünen und die FDP haben dem Vorhaben am 7. Mai 2020 im Bundestag zugestimmt. Die Fraktion Die Linke hat sich allerdings damals enthalten. Nun müssen wir damit zurechtkommen, dass wir auf Landesebene nichts mehr bewirken können und hier im Wesentlichen eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt.

Worum geht es in diesem Gesetz? Im wachsenden Ausmaß unterwandert die Europäische Union die nationalen Kompetenzen. Im vermeintlichen Interesse des europäischen Gemeinwohls sollen tradierte Werte aufgeweicht und nationale Besonderheiten immer weiter Stück für Stück aufgehoben werden, so auch in dem hier vorliegenden Sachverhalt. Getrieben vom Geist oder – besser – Wahn

(Abg. Plötner)

der Gleichmacherei sollen nun die Reglementierungen für Gesundheitsberufe geopfert werden. Aber gerade diese zeichnen dieses Land aus, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir in diesem Land eine qualitativ so hochwertige Gesundheitsversorgung. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen dienen zum einen dem Gesundheitsund Patientenschutz und zum anderen sind sie Garant für die Qualität der Patientenversorgung. Anstatt die vorbildlichen deutschen Standards den anderen Ländern zu empfehlen, lassen wir uns unsere Standards nach unten korrigieren.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist falsch!)

Das kann ich nicht verstehen und dem kann ich nicht folgen.