Gut, vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt Frau Ministerin Werner um das Wort. Bitte, Frau Ministerin.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war jetzt eine interessante Diskussion und Frau Meißner hat es schon angedeutet: Wir hatten auch schon einige Diskussionen in den Ausschüssen. Ich denke, es war für uns alle sehr erkenntnisreich, es haben sich daraus auch schon Änderungen ergeben. Ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, hier darzustellen, wie die eine oder andere Verbesserung und Erkenntnis oder Anregung, die aus dem Ausschuss gekommen ist, hier umgesetzt wurde.
Zunächst will ich aber auch noch mal darauf hinweisen, ich denke, das hat die Anhörung sehr eindrücklich gezeigt: Wir sind aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen Fachkräftemangels darauf auch angewiesen, dass sich Menschen aus anderen Ländern bei uns wohlfühlen, dass sie hier eine Perspektive für sich finden, und dazu gehören natürlich viele Dinge, aber natürlich auch eine Freundlichkeit gegenüber Menschen aus anderen Ländern. Daran hat die AfD, denke ich, noch eine ganze Menge zu arbeiten.
Aber es wurde natürlich auch deutlich gezeigt, welche Optimierungen es braucht insbesondere bei den Verwaltungsprozessen im Landesverwaltungsamt, damit schnellere Anerkennung gelingen kann. Da sind uns, weil hier Dinge vom Bundesgesetzgeber im Raum stehen, die bundesgesetzlich sozusagen umgesetzt werden müssen, natürlich erst mal keine Möglichkeiten gegeben, hier etwas zu ändern, sondern wir können hier nur in unserem Bereich zunächst schauen.
Es wurden Optimierungsprozesse beim Landesverwaltungsamt insbesondere angesprochen, da ging es um die Erreichbarkeit, es ging um die Kommunikation, auch die Durchführung der Kenntnisprüfungen, Digitalisierung und natürlich auch um die Steigerung der Servicequalität. Es wurde auch in der Anhörung sehr viel darüber diskutiert, welche weiteren Verbesserungen es geben könnte. Da geht es um bundesweite Änderungen, die dort notwendig werden, beispielsweise der Ersetzung der Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen oder die Schaffung eines Abgleichmehrfachregisters. Das ist etwas, was ich sehr unterstütze und darüber haben wir auch schon diskutiert. Aber es ist auch klar ge
worden innerhalb der Anhörung, dass dazu eben Regelungen notwendig sind, die eher für eine mittel- bis langfristige Änderung sprechen. Trotz alledem sollten wir als Land Thüringen hier weiter dafür werben, dass es in dem Sinne Veränderungen gibt.
Zur Erreichbarkeit des Landesverwaltungsamts will ich noch mal darauf hinweisen, dass im Nachgang der Anhörung das Landesverwaltungsamt mitgeteilt hat, dass es Sprechzeiten gibt, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr, dass es auch telefonische Möglichkeiten gibt, um Anfragen zu stellen und Sprechzeiten zu vereinbaren. Der Präsident hat auch noch mal darauf hingewiesen, dass natürlich das Angebot an die Kliniken steht, präventiv hier tätig zu werden, hier mit den Kliniken, Verbänden das Gespräch schon zeitnah zu suchen, um ausländische Ärztinnen und Ärzte tatsächlich auch gewinnen zu können und um die diesbezüglich notwendigen Verfahrensabstimmungen zeitnah anzugehen. Das Angebot an die Kliniken wurde in dem Zusammenhang also noch mal erneuert und es wurde auch den Kliniken angeboten, was heute auch schon eine Rolle gespielt hat, dass noch mal mit einer Art Positivliste der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe informiert wird, welche Studiengänge als gleichwertig anerkannt werden. Damit kann man schon einige Probleme, denke ich, im Vorhinein ausräumen.
Das Landesverwaltungsamt möchte auch weiter aktiv Unterstützung geben, insbesondere auch, was das Thema der Servicequalität angeht. Hier hat der Präsident noch mal darauf hingewiesen, dass man immer wieder das Kommunikationsverhalten diskutiert, auch hinterfragt und dann auch, wo notwendig, zu Verbesserungen kommt.
Ich möchte noch mal etwas sagen zu dieser Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen. Wie gesagt, ich glaube auch, dass das ein wichtiger Schritt wäre, um die Gleichwertigkeit auch noch mal anzuerkennen, um auch Vergleichbarkeit innerhalb der Bundesländer herzustellen. Dazu – das habe ich schon gesagt – sind natürlich bundesweite Veränderungen an der Stelle auch notwendig.
Zur Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wurde auch schon einiges gesagt. Hier hat das Landesverwaltungsamt uns im Nachgang der Anhörung noch mal mitgeteilt, dass hinsichtlich der Digitalisierung der Anerkennungsverfahren seitens des Bundes Bestrebungen bestehen, einen zentralen Zugang für die elektronische Antragstellung und die vollelektronische Verfahrensabwicklung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen einzurichten. Insofern wird auch seitens des Bundes die Digitalisierung des Landesverwaltungsamts dabei sehr hilfreich sein. Die Diskussion gab
es zur Schaffung eines Abgleichs- und Mehrfachregisters. Hier hat man auch noch mal gesehen, dass die Stimmen natürlich in der Anhörung auch unterschiedlich gewesen sind. Ziel eines Mehrfachregisters soll es ja sein, dass Mehrfachantragstellungen verhindert werden, weil dann mehrere Behörden mit sehr zeit- und verwaltungsaufwendigen Anerkennungsverfahren beschäftigt sind.
Es soll also auch sichergestellt werden, dass Antragsteller, die in einem Bundesland die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht in einem anderen Bundesland erneut einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation stellen. Hier gab es ganz unterschiedliche Meinungen. Der Marburger Bund beispielsweise hat so ein Register abgelehnt, weil das transparent macht, dass ausländische Ärzte sehr oft in einem Bundesland die Kenntnisprüfung absolvieren, dann aber in andere Bundesländer gingen. Das ist natürlich richtig. In Thüringen wissen wir, dass das sehr oft der Fall ist, dass leider dann die Menschen auch in andere Bundesländer abwandern. Seien Sie versichert, wir können weiter an dem Thema „Familienfreundlichkeit“ usw. arbeiten, aber es sind natürlich oft insbesondere Dinge des Geldes, die dazu führen, dass dann die Ärztinnen und Ärzte abwandern oder weil sie eben eine Community haben, die für sie wichtig ist. Wir glauben trotzdem, dass wir das weiter diskutieren sollten und an der Stelle, denke ich, uns auch noch beim Bund weiter dafür einsetzen.
Ich will noch einen letzten Hinweis geben, das ist ganz neu: Ich möchte darauf hinweisen, dass für Thüringen aktuell eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, die ausländischen Ärzten und Apothekern aus Drittstaaten das Anerkennungsverfahren erleichtert, gleichzeitig aber auch die Qualität des Anerkennungsverfahrens gewährleistet. Das heißt, sofern im Rahmen des Anerkennungsverfahrens schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird, dass eine eidesstattliche Erklärung aus dem Herkunftsland nicht erbracht werden kann, weil es sich beispielsweise um ein Kriegsgebiet handelt, kann nun auch in Thüringen eine eidesstattliche Versicherung, abgegeben vor einem Notar aus Deutschland, im Einzelfall zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit akzeptiert werden. Das ist neu in der Bundesärzteordnung nachzulesen und insofern ist das hier, denke ich, auch noch mal eine Erleichterung für das Anerkennungsverfahren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/2626. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Zweite Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Bitte.
Zugegebenermaßen gab es, glaube ich, gerade Verwirrung, worüber abgestimmt wurde. Wenn es möglich ist, dass Sie es noch mal aufrufen, es tut mir leid, ich glaube, hier sind mindestens drei Fraktionen gerade nicht so ganz auf dem Laufenden gewesen.
Ja, okay. Also wir haben zuerst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – diese Beschlussempfehlung ist angenommen worden – und zweitens über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Ist das jetzt klar, Frau Rothe-Beinlich? Gut. Bitte, Herr Blechschmidt.
Wir setzen die Sitzung fort. Noch mal kurz zur Erläuterung: Wir haben zuerst über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Antrag teilweise abgeändert. Diese Abänderung des Antrags ist beschlossen worden.
Das ist jetzt die zweite Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/618 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Ich frage nun: Wer ist für die Annahme dieses Antrags? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Da sehe ich keine Handzeichen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/681 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2627 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Bitte, Herr Montag.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen über die Beratung und die Ergebnisse kurz Bericht erstatten.
Der Antrag der Fraktion der FDP, Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen, vom 29.04.2020 in der Drucksache 7/681 wurde im Rahmen der 14. Plenarsitzung des Landtags am 15.05.2020 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Antrag sieht vor, die Meldeverpflichtung an die Gesundheitsämter bei Beginn und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung von den Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie der Apotheker auf die berufsständig zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie kassenärztliche und/oder kassenzahnärztliche Vereinigung sowie Apothekerkammer etc. zu übertragen.
drei Sitzungen erörtert und diskutiert; in seiner 7. Sitzung am 11. Juni 2020, 8. Sitzung am 12. Juni 2020 und 19. Sitzung am 28. Januar 2021. Im schriftlichen Anhörungsverfahren wurden zehn Stellungnahmen abgegeben, welche insgesamt das Anliegen der FDP-Fraktion, Bürokratie im Gesundheitswesen zu reduzieren, teilten. Von einigen Anzuhörenden gab es umfassende Zustimmung zur Initiative, andere machten leicht veränderte Vorschläge zur Umsetzung. Datenschutzrechtliche Bedenken teilte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht mit.
In der 19. Sitzung des Ausschusses am 28. Januar 2021 wurde der Antrag abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Antrags. Dies ist der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage in der Drucksache 7/2627 zu entnehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen Herren, wir hatten uns innerhalb der Koalitionsfraktionen verständigt, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort ergreifen darf.
Nun mal kurz zur Ausgangslage beim „Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen“ – vermeintlich, wie die FDP meint. Gemäß § 7 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst müssen die Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Gesundheitsämter verständigen die zuständigen Behörden oder Berufsvertretungen, wenn die Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen oder Apotheker/-innen ihres Bereichs ihre Befugnisse nicht einhalten oder ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen. Das heißt, man meldet sich beim Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt gibt den Berufskammern Bescheid, wenn die Menschen nicht mehr arbeiten können oder dürfen. Gleichzeitig müssen Angehörige der Heilberufe sich auch bei der Berufsvertretung melden. Das ist die aktuelle Lage.
bringen, das diese Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern abschaffen würde. Die Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte würden sich nur bei den entsprechenden Kammern bzw. Berufsvertretungen melden. Laut der Logik der FDP soll diese Änderung die Bürokratie einfacher machen. Und obwohl auch in den Stellungnahmen der Kammern und Körperschaften, die die Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/-ärztinnen und Apotheker/-innen vertreten, selbstverständlich ein Interesse an weniger Bürokratie besteht, bemerken sie, wie unter anderem die Landeszahnärztekammer Thüringen, dass, wenn die Verwaltungsbelastung nur auf die berufsständischen Körperschaften übertragen wird, ein Bürokratieabbau marginal wäre.
Die Gesundheitsämter Thüringens haben den Antrag auch nicht befürwortet. In seiner Stellungnahme führt der Landesverband Thüringens für die Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus, dass ein Bürokratieabbau für Thüringer Gesundheitsämter daraus nicht resultieren würde. Außerdem müssen diese Informationen bei den Gesundheitsämtern liegen, weil sie wichtige Meldungen mitteilen müssen, zum Beispiel infektionshygienische Notwendigkeiten. Der Landeszahnärztekammer Thüringen zufolge würde diese Änderung dem Freistaat Thüringen mehr Geld kosten. Sie würde sich eine Regelung zur Kostentragung der Gesundheitsämter gegenüber den Kammern im Rahmen der Verwaltungskonnexität wünschen, wenn die Kammern die Meldepflicht dann eben übernehmen müssten.
Außerdem haben wir im Ausschuss gehört, dass das Wissen über die im Zuständigkeitsbereich tätigen und lebenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte/ärztinnen und Apotheker/-innen zum Beispiel im Katastrophenfall oder im Falle einer Pandemie, wie wir sie zurzeit leider erleben müssen, für die infektionshygienische Überwachung von außerordentlicher Bedeutung ist.
Daraus ist zu schlussfolgern: Eine vereinfachte Bürokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist immer ein gutes Ziel, es soll aber nicht auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen. Die Forderungen in diesem Antrag würden nicht dazu beitragen, die Bürokratie abzubauen. Außerdem wäre es in einer Pandemie eben besonders unabdingbar, wenn die Kenntnisse über das Gesundheitswesen vor Ort den Gesundheitsämtern bekannt sind. Und wenn die Anmeldungen unmittelbar an die Kammern gehen würden, dann müssten die Gesundheitsämter diese Information dann wiederum auch erst einholen. Das hatte ich schon bei der ersten Beratung hier bemerkt. Und die Gesundheitsämter müssen selbstverständlich den Überblick haben,
nicht nur in einer Pandemiesituation, sondern auch darüber hinaus, was an Ärztinnen und Ärzten und Apothekerinnen und Apothekern vor Ort da ist, wie die Versorgungslage aussieht. Deswegen ist die Pflicht zur Anmeldung laut der Verordnung sehr richtig und wichtig und soll beibehalten werden. Deswegen folgen wir auch der mehrheitlichen Entscheidung des Ausschusses, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, hochverehrte Abgeordnete, die Beratung im Ausschuss und die schriftliche Anhörung haben im Grunde das bestätigt, was hier schon in der ersten Beratung gesagt wurde. Die einmalige Meldung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern nur bei ihren zuständigen Kammern und Körperschaften bringt diesen eine Erleichterung. Insofern ist es natürlich erst einmal eine sinnvolle Idee. Der Blickwinkel der Gesundheitsämter ist aber eben ein anderer, wie es eben auch schon angeklungen ist. Diese bekämen die Daten zukünftig dann nur noch aus zweiter Hand. Die Gesundheitsämter haben in der Anhörung Zeitersparnis und Reduzierung der Arbeitsbelastung mehrheitlich als gering eingeschätzt. Das Wissen darüber, wie viele Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesundheitsamts leben oder tätig sind, ist für diese aber enorm wichtig, nicht zuletzt im Katastrophenfall oder eben für die infektionshygienische Überwachung. Es ist also wichtig, damit der öffentliche Gesundheitsdienst seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Wir als Gesetzgeber müssen an dieser Stelle eine Interessenabwägung vornehmen. Einerseits der Wunsch der Gesundheitsämter, weiterhin die Meldedaten aus erster Hand zu bekommen, andererseits der ebenso berechtigte Wunsch der Heilberufe nach weniger bürokratischem Aufwand. Für meine Fraktion wiegt hier das Votum der Experten aus den Gesundheitsämtern etwas schwerer. Gleichwohl sehen wir den Aufwand der zweigleisigen Anmeldung. Es wäre wünschenswert, dass hier im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitsämter eine Lösung gefunden werden kann, die beide Interessen zufriedenstellt. Den hier vorliegenden Antrag finden wir nicht überzeugend genug, damit wir ihm zustimmen können. Deshalb wird sich meine Fraktion enthalten. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident, wir erleben hier wieder typisch etwas, was wir leider häufiger erleben müssen. In Sonntagsreden beschwört jeder – vor allen Dingen auch Gesundheitsexperten – immer die bürokratische Belastung der medizinischen Heilberufe. Wenn es dann um konkrete einzelne Punkte geht, um bürokratische Belastung abzubauen, passiert nichts. Und die Erklärung, die Sie hier vortragen, ist schon ein bisschen hanebüchen. Sie sagen nämlich, die Gesundheitsämter brauchen ja die Daten, damit sie im Katastrophenfall auf Ärzte vor Ort zugreifen können. Das ist völlig richtig. Aber das hat mit unserem Antrag nichts zu tun. Sondern wir sagen was ganz Einfaches – vielleicht ist das zu unterkomplex für manchen, aber manchmal liegt die Lösung eines Problems, zumindest auch ein kleines bisschen in der Einfachheit –: Daten, die bereits vorhanden sind, sollen zukünftig nach unserem Wunsch digital an die Gesundheitsämter übermittelt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Und, Herr Plötner, es sind zuerst die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von einem Arzt und von einem im Heilberuf Tätigen erfahren, es sind nicht die Gesundheitsämter –