In diesem Sinne freue ich mich sehr, dass wir hoffentlich heute diesen Antrag beschließen können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuhörende, kurze Ausgangslage des Antrags: Wir alle wissen ja, es besteht ein Fachkräftebedarf in unterschiedlichsten Bereichen und natürlich auch – das wurde jetzt schon angesprochen – im medizinischen Bereich. Das ist das Problem in unseren Krankenhäusern, Fachkliniken, Einrichtungen der stationären Pflege, wo die medizinische Versorgung auf gutes Personal angewiesen ist, auch auf ausländisches Personal. Um die Personalengpässe zu überwinden, hat der Freistaat Thüringen leider momentan nicht genug Personal. Deswegen ist neben der Gewinnung von Ausbildungswilligen für einen Pflegeberuf oder medizinischen Beruf Bedarf an einem fairen, schnellen Anerkennungsprozess für ausländische Mediziner und Medizinerinnen, der Qualität gewährleistet. Das haben wir deutlich gehört im Anhörungsverfahren des Ausschusses. Der Anerkennungsprozess kann lange dauern und mit diesem Antrag sind wir zuversichtlich, dass das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird.
Was wir uns nicht leisten können, ist ein Abwandern des qualifizierten Personals in andere Bundesländer, weil dort die Anerkennungsprozesse schneller laufen. Natürlich darf dies auf keinen Fall zulasten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten gehen. Mittlerweile dauert das Verfahren im Durchschnitt zwölf Monate, was – und das gehört bei diesem Thema auch dazu – aber in anderen Bundesländern sehr ähnlich ist.
Zum Prozess eines Verfahrens, kurze Skizzierung: Die zuständige Behörde in Thüringen ist das Landesverwaltungsamt und es gibt viele Arbeitsschritte, die einem Prüfungsverfahren/Bewertungsverfahren unterzogen werden. Es finden auch immer individuelle Prüfungen statt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen bei der Antragsstellung eine Fachsprachenprüfung bestanden haben und ein bestimmtes Niveau der Umgangssprache nachwei
sen. Innerhalb von zwei Wochen soll eine Eingangsbestätigung erstellt werden, die auch auf fehlende Unterlagen hinweist. Oft fehlen amtliche Bescheinigungen oder beispielsweise die Übersetzung des ganzen Kurrikulums. Anträge aus Drittstaaten müssen dann der Bundesärzteordnung unterzogen werden. Wenn kein Referenzgutachten vorliegt, dann ist die zentrale Gutachtenstelle in Bonn zu beauftragen. Die Bearbeitungszeit in Bonn dauert im Durchschnitt sechs Monate. Weniger als 5 Prozent dieser Anträge werden dann als gleichwertig anerkannt. Ist das Ergebnis negativ, ergeht an die Antragstellenden ein Defizitbescheid und mit diesem Defizitbescheid müssen wiederum die nächsten Schritte im Verfahren der Kenntnisprüfung ausgelöst werden.
In Thüringen wird die Besetzung der Prüfungskommission durch die Friedrich-Schiller-Universität in Jena umgesetzt. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragsstellers festgestellt hat. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Kenntnisprüfung bestanden hat, ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands gegeben. Dies sichert die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen und ist eben auch Voraussetzung für hohe Qualität, die wir natürlich nicht infrage stellen wollen. Dennoch bin ich auch der Meinung – und wir waren es auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition –, dass wir trotzdem Qualität gewährleisten können und benutzerfreundlichere und schnellere Prozesse für Antragstellerinnen erreichen können.
Ich möchte noch kurz die Punkte skizzieren, was durch einen gemeinsamen Änderungsantrag, den Rot-Rot-Grün und die CDU entwickelt haben, im Ausschuss besprochen und angenommen worden ist.
Erstens – Transparenz: Wir wollen ein modernes, digitales Verfahren, damit die Antragsteller und Antragstellerinnen die unterschiedlichen Phasen des Prozesses verfolgen können. Das bringt Transparenz für alle und mindert den Frust, der oft mit dem Warten kommt. Ein digitales Verfahren lässt beim Aufruf wissen, ob Sie zum Beispiel andere Unterlagen einreichen müssen oder ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes festgestellt ist und wann Termine für Kenntnisprüfungen anstehen.
Zweitens – gute Werbung für die Beratungsangebote im Landesverwaltungsamt: Bisher ist leider zu wenig bekannt, dass ein Beratungsangebot existiert. Wir sind der Meinung, dass es ein proaktiver und sichtbarer Ansatz für den Antragstellenden
Drittens – ein Austauschprogramm: die Befürwortung von Austauschprogrammen für Studierende, damit Menschen aus anderen Ländern die Möglichkeit haben, hier einen Teil ihres Studiums zu verbringen, damit sie die Attraktivität der medizinischen Berufe in Thüringen erleben können. Das haben wir gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert. Zunächst war da eine starre Rekrutierung und aktive Abwerbung von Pflegepersonal geplant. Das war für Rot-Rot-Grün nicht mitzugehen. Stattdessen wollen wir Austauschprogramme anbieten, die den Anreiz bieten, später wieder nach Thüringen zu kommen und hier eine ärztliche oder auch pflegerische Tätigkeit aufzunehmen.
An dieser Stelle möchte ich auch noch mal daran erinnern – Kollegin Klisch hat das aber auch schon gemacht –, dass wir tatsächlich einen großen Schritt gegangen sind, indem wir in dieser Legislatur auch die Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin am UKJ um 10 Prozent erweitert haben.
Ein vierter, noch wichtiger Punkt: In unserem Änderungsantrag haben wir auch darauf bestanden, mehr Prüfungstermine zu schaffen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Kenntnisprüfungen sind an der Uni Jena tätig und es kommt öfter zu Engpässen bei der Vergabe von Prüfungsterminen. Dieser Antrag enthält daher einen Prüfauftrag, wie mehr Prüfungstermine geschaffen werden können, damit die Antragstellerinnen und Antragsteller maximal sechs Monate warten müssen, bis ein Termin frei wird.
Zum Schluss noch Good practice in der Verwaltung als ein wichtiger Punkt: Dies ist auch ein neuer Punkt im Antrag, der durch Rot-Rot-Grün eingebracht wurde. Wir wollen die Zusammenarbeit der Approbationsbehörde mit dem IQ-Netzwerk betonen und verstetigen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) arbeitet in allen Bundesländern seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das IQ-Netzwerk bietet ein Förderprogramm, Trainings- und Beratungsmöglichkeiten zur interkulturellen Kompetenzentwicklung für Verwaltungen sowie auch für kleinere oder mittlere Unternehmen und deren Verbände an. Beispielsweise gibt es Schulungen zur interkulturellen Kommunikation und Kompetenz sowie für Schulungen zu Antidiskriminierung. Es geht darum, interkulturell zu sensibilisieren, kulturbedingte Hürden zu identifizieren, diese praxisnah und nachhaltig auszubauen und interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen sowie Diskriminierungen abzubauen. Außerdem werden die Ergebnisse des Beirats beim
Wir werden uns sicherlich noch mal im Ausschuss darüber berichten lassen, wie die Anerkennungsprozesse weiterlaufen, und werden dies weiter kritisch begleiten. Heute freue ich mich, dass es RotRot-Grün gemeinsam mit der CDU gelungen ist, noch mal Änderungen vorzunehmen, die die heute zu beschließende Vorlage tatsächlich zustimmungsfähig machen. Ich glaube, wir gehen da heute wirklich einen guten Schritt. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, in den letzten Jahren verzeichnen wir einen branchenweiten Fachkräftemangel, auch bei den Ärzten. Die Billiglösung wird durch Import ausländischer Ärzte gesucht. Nicht nur, dass diese Ärzte ihren Ländern dann dringend fehlen, weil sie ihren Ländern große Lücken und Versorgungsdefizite hinterlassen, nein, sie genügen oftmals nicht unseren hohen qualitativen Anforderungen an diesen Berufsstand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werfen wir doch einmal einen Blick auf die Datenlage. Ich berufe mich auf die aktuellen schriftlichen Anhörungen im Gesundheitsausschuss. Die Landesärztekammer Thüringen nennt zum Stichtag 19. August 2020 einen Anteil ausländischer Ärzte von 12,33 Prozent, bei den stationär tätigen Ärzten sind es sogar 24,52 Prozent, also jeder achte Thüringer Arzt und jeder vierte Klinikarzt ist bereits Ausländer, Tendenz steigend. Und Sie wollen noch mehr und noch schneller ausländische Ärzte nach Thüringen holen? Es löst doch nicht das Problem des zunehmenden Ärztemangels, wenn man nicht die Ursachen anpackt, zum Beispiel eine langfristige Unterstützung unserer Familien mit einer kinderfreundlichen Politik.
Wie sieht es nun mit der Qualität aus? So haben zu dem oben genannten Stichtag 32 Prozent der Prüflinge die Fachsprachenprüfung nicht bestanden. Die Thüringer Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen sieht darin ein massives Nadelöhr. Eine ausreichende Sprachkenntnis ist in der Medi
zin für die Kommunikation mit den Patienten unentbehrlich. Der gleiche Verband, die Thüringer Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen, fordert ebenso Qualität statt Quantität, Zitat: „Es wäre fatal, das Anerkennungsverfahren und die Erteilung von Approbationen bei gleichzeitiger Sicherstellung des Patientenschutzes ohne Berücksichtigung der Sicht auf die Qualität in der medizinischen Versorgung zu beschleunigen.“
Nicht zuletzt stellt der Verband auch fest, Zitat: „Auch weitere Zuwanderungen an ausländischen Ärzten und ein schnelleres Zulassungsverfahren allein lösen das Problem des Ärzte- und Pflegepersonalmangels nicht.
Zudem muss auch allen Befürwortern einer schnelleren Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bewusst sein, dass die zugewanderten Ärzte oder das Pflegepersonal in ihren Herkunftsländern fehlen.“
Diese Aussage deckt sich absolut mit den einführenden Bemerkungen meiner Rede. Ein weiteres Problem ist – genau wie bei unseren inländischen Medizinstudienabsolventen – der Verbleib in Thüringen, aber darauf komme ich anschließend noch.
Die Zahl der Medizinstudienabsolventen liegt in Thüringen seit zehn Jahren im Schnitt bei 233 pro Jahr, gemessen an der Verleihung der Approbationsurkunden des Thüringer Landesverwaltungsamts. Dies bedeutet Rang 5 aller Bundesländer. Bezogen auf die Approbationen pro 100.000 Einwohner liegt Thüringen sogar an zweiter Stelle aller Bundesländer. 2019 wurden gar 282 Approbationen erteilt, davon waren 232 bei der Landesärztekammer Thüringen gemeldet, aber nur 108 verblieben als Mitglied der Ärztekammer und waren in Thüringen tätig. Das heißt, nur 38 Prozent der in Thüringen approbierten Ärzte verbleiben im Freistaat Thüringen. Aus diesen Zahlen lässt sich keine Notwendigkeit einer Erhöhung der Anzahl von Studienplätzen in der Humanmedizin an der FSU Jena zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Thüringen ableiten.
Gegenwärtig sollte man für die Unterstützung der medizinischen Leistungen durch ausländische Ärzte dankbar sein. Die Zukunft kann aber nicht in der weiteren Erhöhung ihrer Zahl liegen. Auch hier liegt, wie bei den inländischen Ärzten, das Problem darin, dass in den letzten fünf Jahren 35,1 Prozent der ausländischen Ärzte Thüringen wieder verlassen haben. Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Schließen Sie doch erst mal die Löcher im Fass!
Schließen Sie doch erst mal die Löcher im Fass, bevor Sie immer wieder fordern, mehr und schneller Wasser nachzufüllen!
Auch hier wird versucht, anstatt die Ursachen anzugehen, kurzsichtig an Symptomen zu basteln. Laut Angaben des Landesverwaltungsamts hat sich die Zahl der offenen Approbationsverfahren für ausländische Ärzte von 731 zu Beginn des Jahres 2019 auf nunmehr 311 verringert – Stand September 2020. Das ist doch bereits eine hervorragende Entwicklung. Was gibt es eigentlich noch zu fordern oder daran zu kritisieren? Nach wie vor gilt festzustellen: Neben Ärzten in ausreichender Zahl haben Patienten in Deutschland auch das Recht auf Ärzte mit ausreichender Qualifikation. Daher ist nicht die Priorität allein auf die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu setzen, wie im CDU-Antrag formuliert, sondern auf Qualität. Eine aktuelle Analyse vom Juli 2020, erstellt von Universitätsprofessor, Klinikdirektor, international renommierten Wissenschaftler, Dekan und langjährigen Leiter der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Thüringen, Prof. Dr. Günter Stein, zusammen mit dem ehemaligen Ministerialrat Dr. Theodor Peschke kommen zu folgender Schlussfolgerung – Zitat –: „Auch wenn die perspektivischen fachlichen Entwicklungen und die Altersstruktur der derzeit tätigen Ärzte in Thüringen berücksichtigt wird, besteht derzeit kein gravierender Ärztemangel, sondern allenfalls ein Verteilungsproblem. Die beschlossene Erhöhung der Medizinstudienplätze an der FSU Jena allein wird sich nicht maßgeblich auf die ärztliche Versorgung im Freistaat Thüringen auswirken,
Danke schön. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich bin sehr froh, dass wir heute diesen Antrag noch mal hier im Plenum haben. Es wurde ja schon mehrfach gesagt, es hat lange gedauert, es hat sich aber auch gelohnt. Wir haben eine große Anhörung gehabt und es ist jetzt zurück hier im Plenum. Das Anliegen – das wurde ja auch schon dargestellt – ist für fast alle hier, für alle Fraktionen hier im Hohen Haus sehr wichtig. Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir das ein Stück weit auf den Weg bringen. Es wurde auch schon gesagt, es ist auf dem Weg, es ist noch nicht zufriedenstellend, aber ich bin da guter Hoffnung, dass wir da dranbleiben, auch im Blick auf die Landesregierung, und dass die Gespräche dort im Zuge mit dem Landesverwaltungsamt auch gut weiterlaufen.
Denn ich möchte auch noch mal zurückkommen auf die Pandemie. Die hat einmal mehr gezeigt, dass es eben nicht nur die Technik und die Bettenzahl sind, die nötig sind – das brauchen wir auch –, aber besonders wichtig ist das Personal. Gerade in Notfallsituationen, was leider an der Tagesordnung ist, merkt man, wie wichtig das Personal ist, das Fachpersonal auf den Stationen. Die Patientinnen und Patienten können hier in Thüringen oft nicht mehr versorgt werden und müssen in andere Bundesländer verlegt werden. Es ist ein deutschlandweites Problem, das ist richtig, aber mehr Personal, mehr Fachpersonal ist hier überall bitternötig. Wenn wir hier über Antragsverfahren reden, müssen die erleichtert werden, und das hat nichts mit Qualität zu tun, die Qualität steht an oberster Stelle und die Patientensicherheit, das ist selbstredend, aber die Verfahren müssen einfach schneller gehen. Denn wenn wir hier aus der Pandemie gut rauskommen – was ich hoffe –, dann müssen wir auch weiter an unserem Gesundheitssystem arbeiten und es noch besser und standfester machen. In Deutschland und auch in Thüringen ist nach wie vor die Bürokratie ein riesengroßes Problem und da muss es an der einen oder anderen Stelle noch Erleichterungen geben, auch im Zuge der Anerkennung. Denn wir stehen hier auch im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern und es darf da natürlich keine Qualitätseinbußen geben.
Deshalb kann das Thema nicht genug Aufmerksamkeit bekommen und deshalb freue ich mich, wie ich vorhin schon gesagt habe, dass wir uns heute noch mal mit diesem angepassten Antrag von der CDU befassen.
Wie gesagt, wir haben darüber lange debattiert und lange beraten und es war wichtig und gut so. Denn
laut Bundesärztekammer arbeiten derzeit rund 49.000 ausländische Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland. Damit ist aber der eigentliche Bedarf an eingewanderten Fachkräften im Gesundheitswesen noch lange nicht gedeckt. Vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – das wurde auch schon gesagt – ist es wichtig, dass wir hier Fachkräfte nach Thüringen holen und dass die vor allen Dingen auch hierbleiben. Das ist auch unter der Akademikerebene sehr wichtig. Bis 2030 muss mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit 4 Millionen. Deshalb brauchen wir auch dieses Personal.
Wir sind im Gesundheitswesen auf eingewanderte und einwandernde Erwerbstätige angewiesen. Wir brauchen diese dringend. Aber dazu gehören auch bundesweite Standards für die Anerkennungsverfahren und Qualifikationen aus dem Ausland bei den Pflege- und Gesundheitsberufen. Es gehören die Sprachkurse dazu und es gehört natürlich auch eine vernünftige Strategie zur Integration von ausländischen Fachkräften in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dazu.