Protocol of the Session on April 22, 2021

Zu Frage 3: Das Gesamtaufkommen der Straftaten, bei denen in Thüringen Polizeivollzugsbeamte als Opfer erfasst wurden, stieg im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 um 279 Fälle. Es ist zu konstatieren, dass mit Blick auf die zurückliegenden Jahre eine unvermindert hohe bzw. im Vergleich zum vergangenen Jahr eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen im Einsatz befindliche Polizeivollzugsbeamte besteht. Im Übrigen verurteilt die Thüringer Landesregierung Gewalt und Straftaten jeder Art.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Cotta, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/3060. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Umgang mit Gesundheitsdaten in der Corona-Krise

Wegen eines Datenlecks bei einem Wiener Startup-Unternehmen, dass auch einem Unternehmen, welches mehrere Schnelltestzentren in Deutschland betreibt, die digitale Infrastruktur für seine Testungen anbietet, sind Medienberichten zufolge 136.000 Corona-Testergebnisse sowie dazugehörige persönliche Daten wie Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Handynummer, E-Mail und auch die Nummer von Pass- oder Personalausweis im Internet frei einsehbar gewesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Konzept zur Nutzung und zum Schutz personenbezogener Daten liegt der Sammlung von Corona-Testdaten in Thüringen zugrunde?

2. Wie stellt die Landesregierung die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bei der flächendeckenden Erfassung von Corona-Testdaten sicher?

3. Wie werden die durch die Corona-Testungen gewonnenen Daten vor Hackerangriffen und Software-Pannen geschützt?

4. Wie lange werden die durch die Corona-Testungen gewonnenen Daten aufbewahrt?

(Abg. Walk)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sämtliche hier aufgerufene Fragen zum Datenschutz natürlich sehr ernst genommen werden. Aus Sicht des TMASGFF ist jedoch auch im Rahmen der Testungen auf die Verantwortlichkeit der jeweilig datenverarbeitenden Stellen hinzuweisen. Nach der insoweit geltenden EU-DatenschutzGrundverordnung ist verantwortliche Stelle jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Rahmen der Testeinrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass das TMASGFF hier nicht als eine solche verantwortliche Stelle zu betrachten ist. Das TMASGFF hat keine Tests in Auftrag gegeben. Testzentren werden unter anderem von Arztpraxen und Apotheken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis betrieben. Ungeachtet der Erkenntnis der jeweiligen Betreiber folgt aus der seit dem Jahr 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrung des Datenschutzes, welche als Europäische Verordnung unmittelbar gilt. Aus dieser Verordnung ergeben sich insbesondere mit Blick auf Artikel 9 und einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO die Leitplanken für eine Datenverarbeitung in Testeinrichtungen.

Zu Frage 2: Hinsichtlich der Frage 2 ist darauf hinzuweisen, dass es nicht in der Zuständigkeit des TMASGFF liegt, auf die Einhaltung des Datenschutzes hinzuwirken, sondern diesen vorzugeben. Insoweit wird zur Beantwortung abschließend auf die Zuständigkeit des Thüringer Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. auf die unmittelbar geltende EU-DatenschutzGrundverordnung verwiesen.

Zu Frage 3: Auf die Ausführungen zu Frage 1 und 2 wird verwiesen. Grundsätzlich haben Testzentren und deren Betreiber zum Schutz von personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Ri

siko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Das schließt Hackerangriffe und Softwarepannen mit ein. Zusätzlich dürfte auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein, schließlich ist auf die Vorschriften zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzrechtliche Voreinstellung hinzuweisen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen somit zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag, die durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, in der Drucksache 7/3061 gestellt wird.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Mit dem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 6. April 2021 wurde die Einführung von Corona-Selbsttests an den Schulen ab 12. April 2021 angekündigt. Auf der Homepage des Ministeriums wird unter „FAQ –Antworten auf häufig gestellte Fragen“ unter der Frage „Welche Tests werden angewendet?“ geantwortet, dass am 12. April 2021 für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule der NINGBO Lollipop® Test und für weiterführende Schulen der SARSCoV-2 Rapid Antigen Test Anwendung finden soll. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport habe ausreichend Tests für den Start ab 12. April 2021 beschafft und werde fortlaufend weiterbeschaffen. Hierbei könne es im Laufe der Zeit auch zu Umstellungen bei den Testverfahren kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Spricht aus Sicht der Landesregierung etwas gegen die Nutzung der sogenannten Spuck-Tests, auch Corona-Speichel-Schnelltests genannt? Bitte die Antwort kurz begründen.

2. Wenn nein, ist diese Option dennoch möglich und wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wahlweise angeboten?

3. Was sind die Inhaltsstoffe des NINGBO Lollipop® Tests? Bitte diese auch mit den enthaltenen Mengen/Test auflisten.

4. Was sind die Inhaltsstoffe des SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests eines Mannheimer Unternehmens? Bitte diese auch mit den enthaltenen Mengen/Test auflisten.

(Abg. Cotta)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Heesen.

Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Fragen 1 und 2: Im Primarbereich werden wie bereits erwähnt die NINGBO Lollipop® Tests eingesetzt, die wie Lutscher für 2 Minuten in den Mund genommen werden. In den weiterführenden Schulen wurden zunächst die Tests aus dem Starterpaket des Bundes verwendet, das sind die Tests der Firma Roche. Inzwischen haben wir da aber umgestellt und haben Spuck-Tests beschafft – das ist auch ein Beschaffungsthema: Wo kriegt man überhaupt in ausreichenden Mengen und ausreichender Geschwindigkeit diese Tests her? –, sodass wir jetzt 500.000 Spuck-Tests eingekauft haben und verteilen. Wir werden aber nicht dauerhaft bei denen bleiben, sondern geplant ist, dass wir für alle Schülerinnen und Schüler auf die NINGBO Lollipop® Tests umstellen werden. Da haben wir jetzt eine Bestellung ausgelöst und hoffen, dass in drei Wochen die ersten Tests aus dieser neu bestellten Charge eintreffen werden.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam. Es handelt sich bei den verwendeten Tests um Antigen-Tests. Das sind Invitrodiagnostika, die dazu bestimmt sind, Proben aus dem menschlichen Körper zu analysieren. Der Test kommt im Regelfall nicht direkt mit dem menschlichen Körper in Kontakt, sodass nicht alle Inhaltsstoffe angegeben werden müssen. Es finden sich lediglich Angaben zu den wirksamen Bestandteilen der Reagenzien. Das verwendete Reagenz ist bei dem NINGBO-Test – das ist der Lollipop-Test, der zurzeit für die Grundschulen im Einsatz ist – mit Nanokarbon angegeben. Bei dem Test der Firma Roche, der zuletzt in den weiterführenden Schulen zur Anwendung kam, sind als Reagenzien angegeben mAK Anti-Covid-19-Antikörper, mAk Anti-Huhn-IgY, mAk AntiCovid-19-Antikörper-Gold-Konjugat, aufgereinigtes Huhn-IgY-Gold-Konjugat und rekombinantes Covid-19-Nukleokabsid-Protein.

Die Testprobeentnahmestäbchen sind meistens diesem Test beigefügt und nur diese Probeentnahmestäbchen kommen typischerweise mit dem menschlichen Körper in Kontakt – zumindest bei dem Roche-Test, der aus mehreren Komponenten besteht. Diese Probeentnahmestäbchen sind sterile Produkte. Auf der Umverpackung dieser Probeent

nahmestäbchen ist immer das Sterilisierungsverfahren angegeben. Da gibt es ein Sterilisierungsverfahren, das als Standardverfahren für medizinische Einmalprodukte zur Anwendung kommt. Das ist ein Sterilisationsverfahren mittels Ethylenoxid. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass die Stäbchen selbst dieses Ethylenoxid enthalten. Das ist aber nur ein Mittel, das zur Sterilisation benutzt wird und wo strenge Grenzwerte für den Restgasgehalt gelten, sodass in den Stäbchen dieses Mittel nicht enthalten ist.

Das wäre es von meiner Seite.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Bergner, bitte.

Vielen Dank für die Erläuterungen. Hatte ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, die LolliTests kommen nicht mit dem Körper in Berührung? Ich denke schon, wenn man die 2 Minuten in den Mund nimmt.

Ich habe gesagt, es gibt Lolli-Tests und es gibt die Tests der Firma Roche. Wir haben die Tests der Firma Roche – das sind Stäbchen, für die dieses Sterilisationsverfahren gilt – zunächst für die weiterführenden Schulen benutzt. Da stellen wir jetzt zwischenzeitlich auf Spuck-Tests um. Die Lolli-Tests kommen natürlich mit dem Körper in Berührung, nämlich mit diesem vorn am Test befindlichen Wattestäbchen – das ist nicht Watte, das ist ein Stoff, der gelutscht wird. Mit dem Körper in Kontakt kommt erst mal nur das Teststäbchen oder ersatzweise dieses Stück, was man in den Mund nimmt. Aber die Reagenzien, die nachher anzeigen, ob der Test positiv ist oder nicht, die kommen mit dem Körper nicht in Kontakt.

Ach so, okay. Gut, danke.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Ja, eine zweite Nachfrage: Wie wird eigentlich mit den Schülern, die positiv in der Schule getestet werden, dann umgegangen?

Die Schüler müssen die Gruppe verlassen, werden von ihren Eltern abgeholt. Oder wenn sie schon größer sind, sodass sie selbst nach Hause gehen können, gehen sie selbst nach Hause. Es wird veranlasst, dass ein PCR-Test durchgeführt wird.

Okay. Danke schön, Frau Staatssekretärin.

Aus der Mitte des Hauses gibt es eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Herrgott, bitte.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Wie sind aktuell die Haftungs- und Versicherungsfragen geklärt, sollte sich ein Kind bei der beaufsichtigten Selbsttestung verletzen?

Zunächst einmal halten wir es für extrem unwahrscheinlich, dass sich ein Kind verletzt. Wir achten bei der Auswahl der Tests unter anderem sehr stark darauf, dass das einfach anzuwendende Tests sind. Gerade bei den Lolli-Tests, wenn Sie die mal gesehen haben, ist es im Grunde schwer vorstellbar, wie es da zu einer Verletzung kommen kann. Die sind auch speziell entwickelt, um auch für Kinder gut anwendbar zu sein.

Die Tests finden in der Schule statt und sind deswegen im Rahmen des normalen Unfallversicherungsschutzes erfasst. Das heißt, das läuft über die Unfallkasse, wie auch andere Unfälle, die an Schulen stattfinden, abgesichert sind. Es gibt keine Besonderheit in dem Punkt.

Weitere Nachfragen? Bitte, Herr Jankowski.

Vielen Dank. Noch mal zu meiner Frage von vorhin zum Roche-Rapid-Antigen-Schnelltest: Sie sagten zu Recht, dass das Stäbchen ungefährlich ist und das auch das Einzige ist, was mit dem Körper in Kontakt kommt. Aber die Stadt Hamburg hat ja nicht umsonst gesagt, die Reagenzflüssigkeit hat gesundheitsgefährliche Komponenten. Wir reden hier immer noch über Kinder, die mit diesen Tests hantieren, das heißt, es ist nicht ausgeschlossen, dass vielleicht doch durch eine unsachgemäße Handhabung die Kinder mit der Chemikalie in Ver

bindung kommen. Deswegen hat die Stadt Hamburg ausdrücklich gesagt, diese Tests sollen nicht mehr eingesetzt werden. Plant das Land Thüringen das auch? Denn Sie sagten, jetzt wurden Tests bestellt – aber die sind ja wahrscheinlich noch im Umlauf. Da ist die Frage: Werden die jetzt untersagt oder wird einfach nur gesagt, wenn die weg sind, werden keine neuen bestellt?