Protocol of the Session on April 21, 2021

Weitere Wortbeiträge sind nicht angemeldet. Es gäbe auch keine Redezeit mehr. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahl- rechtsharmonisierungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3068 - ERSTE BERATUNG

Für die Einbringung, Begründung aus den Reihen der Antragsteller ist hier notiert, dass das Herr Abgeordneter Blechschmidt übernimmt. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Wählerinnen und Wähler am Livestream, nicht, dass ich davon ausgehe, dass jemand hier im Hohen Haus nicht dem Aufruf des Tagesordnungspunkts gefolgt ist, sondern weil der Titel den Umfang und die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sehr gut, um nicht zu sagen eindeutig beschreibt: Thü

ringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie der Neueinteilung der Wahlkreise, Drucksache 7/3068. Um eine Einbringung relativ kurz zu halten, weise ich ausdrücklich auf die in der Drucksache dargestellten Probleme und Regulierungsbedürfnisse im Punkt A des Gesetzentwurfs hin. Ich möchte noch einmal auf den politischen Ausgangspunkt dieser gesetzlichen Initiative, damit verbundene Verfassungsgerichtsurteile in Thüringen und Berlin und die politische Willenserklärung der aktuell regierungstragenden Parteien und der CDU, am 26. September 2021 in Thüringen eine Neuwahl anzustreben, hervorheben. Gerade die Doppelwahl macht es zwingend erforderlich und würde die Aufgabe der Wahlorgane erleichtern, dass eine möglichst große inhaltliche Deckungsgleichheit der Wahlvorschriften auf Bundes- und Landesebene besteht. Aus aktuellen verfassungsrechtlichen Gründen und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Integrität der anzustrebenden Neuwahlen müssen die verantwortlichen Parteistrukturen die notwendigen Unterschriften für Wahlkreisvorschläge und die Landeslisten für nicht im Parlament vertretene Parteien rechtzeitig organisieren, organisatorisch absichern können. Mit Blick auf die Chancengleichheit ist eine gesetzliche Veränderung notwendig. Das soll der Gesetzentwurf erreichen.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Bericht der Landesregierung gemäß § 2 Abs. 4 Thüringer Wahlgesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise sind wir verpflichtet, auch hier eine entsprechende Korrektur und Chancengleichheit der Wahlkreise bzw. der Wählerstimmen zu erreichen.

Ich beantrage schon jetzt für die Koalition die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/3068 an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, den Hauptanlass für den Gesetzentwurf hat Kollege Blechschmidt schon genannt. Es sind die Anpassungen an das Bundeswahlrecht und die notwendi

ge Anpassung von Wahlkreisen in Thüringen. Das hat er vergessen: Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/-innen soll erhöht werden. Auch das sei erwähnt.

(Beifall SPD)

Ja, genau. Kollege Hey immer enthusiastisch bei so etwas.

Zudem schlagen wir noch einmal vor, die Unterschriftenquoren für die Wahlkreisvorschläge und Landeslisten für die Pandemie abzusenken. Wir haben schon letztes Mal eine weitere Absenkung diskutiert, aber im Gesetz nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht reicht die derzeitige Absenkung nicht aus. Dafür brauchen wir keine Briefe von betroffenen Parteien. Vor allem nach der Entscheidung – und auch das hat Kollege Blechschmidt gesagt – des Verfassungsgerichts in Berlin wollen wir nun noch einmal vorschlagen, die Quoren weiter abzusenken.

Auf Bundesebene hat unsere Fraktion übrigens auch einen Antrag zur Absenkung der Quoren im Bundeswahlgesetz eingereicht. Das zeigt, dass wir hier auch auf die Chancengleichheit von Kleinparteien setzen. Dann geht es natürlich weiter mit der Wahlkreisänderung. Das betrifft hier Erfurt.

Uns ist durchaus bewusst, dass man bei der Wahlkreiseinteilung viel mehr ändern müsste. Wir befinden uns aber – für alle, die das noch nicht gemerkt haben – in einer verkürzten Legislatur. Deswegen wollen wir nun das ändern, was geändert werden muss. Kollege Blechschmidt hat darauf hingewiesen. Wir sind verpflichtet, das zu ändern – das ist der Wahlkreis Erfurt III –, und das aus meiner Sicht so minimalinvasiv wie möglich.

Klar ist aber auch, dass wir in der nächsten Legislatur die Wahlkreise grundsätzlich noch mal angehen und im ganzen Land neu strukturieren müssen. Denn gerecht ist der Zuschnitt aus meiner Perspektive nicht mehr, wenn aktuell zwischen dem Wahlkreis mit den meisten Bürgerinnen und Bürgern – Erfurt III – und dem Wahlkreis mit den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern – Kyffhäuser I – ein Unterschied von 23.346 Bürgerinnen und Bürgern besteht. Allein 15 Wahlkreise weichen um über 15 Prozent nach unten oder oben vom Landesdurchschnitt ab, davon fünf Wahlkreise sogar um über 20 Prozent und darunter allein zwei von vier Erfurter Wahlkreisen. Nur um das einmal klar zu machen, wohin das führt: Im Wahlkreis Kyffhäuser I, Eichsfeld III konnte man 2019 mit 6.505 Stimmen direkt gewählte Abgeordnete oder Abgeordneter werden, im Wahlkreis Jena I hätte das lediglich für den dritten Platz gereicht. Da braucht man nämlich 10.256 Stimmen und 8.026 Stimmen für den

zweiten Platz. Sie sehen also, da muss was getan werden.

Zum Schluss noch ein für uns etwas schmerzhafter Punkt, der sei aber nicht unerwähnt: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Änderungen am Wahlgesetz durch das Paritätsgesetz streichen, weil sie vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden. Ich weiß, dass das einige Parteien hier in diesem Hohen Haus freuen wird. Mich macht das, ehrlich gesagt, sehr traurig. Insbesondere wenn ich hier nach rechts blicke, sehe ich doch ganz deutlich, dass dieses Paritätsgesetz, diese Paritätsregelung eigentlich mehr als überfällig und unbedingt notwendig gewesen wäre.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber wir wären nicht Bündnis 90/Die Grünen und, ich glaube, wir wären nicht eine rot-rot-grüne Regierung und eine rot-rot-grüne Koalition, wenn wir nicht ganz sicher auch da noch etwas Neues vorlegen würden. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Wahllokale in Thüringen stehen mit der Bundestagswahl am 26. September und einer möglichen zeitgleichen Neuwahl des Thüringer Landtags vor der Aufgabe, die gleichzeitige Durchführung von zwei Wahlen vorzubereiten und zu organisieren. Im Falle einer gleichzeitigen Durchführung von Bundestags- und Landtagswahl werden insbesondere die Wahlräume für die Durchführung beider Wahlen genutzt; das haben wir bereits gehört. Natürlich macht es Sinn, dass wir diese Vorschriften in Bund und Land so weit harmonisieren, dass die Organisation vor Ort auf Landesebene dann auch besser händelbar ist.

Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um Änderungsvorschläge, die wir allein schon aus Infektionsschutzgründen selbstverständlich mittragen. An dieser Stelle möchte ich auch auf das breite Anhörungsverfahren zum Neuwahlgesetz in der Drucksache 7/2043 hinweisen, in dem von allen Anzuhörenden bestätigt wurde, dass man eine Harmonisierung der beiden Wahlen auch anstreben sollte. Dass wir diesen Punkt unterstützen, hat auch einen ganz banalen Grund, denn der Verwaltungs

(Abg. Henfling)

aufwand wird erheblich verringert und minimiert, auch wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz genau beziffern können, wie sich das finanziell auswirkt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem vorliegenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen befinden sich aber auch durchaus Punkte, die wir kritisch sehen und über die es aus unserer Sicht noch mal gilt ausführlich dann auch im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zu diskutieren. So beabsichtigen die Regierungsfraktionen, die Quorenregelung bei der Aufstellung von Wahlkreisbewerbern und Parteilistenvorschlägen im Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 in der Drucksache 7/2043 erneut anzufassen und zu ändern. Begründet wurde das – wir haben es gehört – mit verfassungsrechtlichen Gründen und es wird abgestellt auf die Rechtssicherheit und Integrität der angestrebten vorzeitigen Neuwahlen. Es wurde auch das Urteil aus Berlin angeführt. Ich will es noch mal betonen: Im Ausschuss haben wir uns in den letzten Monaten lange mit der Frage der notwendigen Unterstützerunterschriften beschäftigt. Ich erinnere deshalb noch mal ausdrücklich an dieser Stelle an unsere Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss vom 4. März 2021 und die anschließende Verabschiedung des Gesetzes am 12. März dieses Jahres. In der damaligen Beschlussempfehlung haben wir bewusst und zielorientiert eine Absenkung der Quoren vereinbart, diese Quoren seinerzeit sogar halbiert. Jetzt lesen wir in dem Vorschlag, dass diese bereits halbierten Quoren noch mal mehr als halbiert werden sollen – und das ist nach unserer Auffassung nicht erforderlich –, im Einzelfall für die Wahlkreisbewerbervorschläge von derzeit 250 auf – nein, das waren die alten Halbierungen –, von 250 auf 125 für die Wahlkreisbewerbervorschläge und von 1.000 auf 500 für die Parteilistenvorschläge.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, dass es derzeit aktuelle verfassungsrechtliche Bedenken vor allen Dingen mit Blick auf andere Bundesländer gibt. Berlin habe ich schon namentlich erwähnt. Aber eine erneute Absenkung jetzt von 125 auf eben 50 und von 500 auf 200 lehnen wir deshalb ab, weil auch in Zeiten, in denen pandemiebedingte Erleichterungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen begründet erscheinen, die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge aus unserer Sicht nicht derart an Bedeutung verlieren darf. Maßstab muss es aus unserer Sicht sein, Wahlvorschläge zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderregelung eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte.

(Beifall CDU)

Die Analogien, die hier zu anderen Bundesländern gezogen werden, sind aus unserer Sicht daher nicht zulässig bzw. zumindest nur bedingt tauglich. Das hat vor allem zwei Gründe. Der erste Grund ist die Unterschiedlichkeit der Wahlsysteme in den Bundesländern auch mit Blick auf Berlin und zweitens die Pandemiesituation zum Zeitpunkt der Wahlvorbereitungszeit, voraussichtlich wird das ja der 18. Juli sein mit der vorgesehenen Landtagsauflösung, aber dann auch der eigentlichen Wahl am 26. September. Heute wissen wir natürlich noch nicht, wie der Stand der Pandemie dort genau aussehen wird. Was wir wissen, ist, dass die Impfkampagne vorangeschritten sein wird und dass mehr Menschen bis dahin geimpft sein werden. Aber über all diese Fragen – dann komme ich langsam zum Schluss – wird im Ausschuss noch mal intensiv diskutiert werden müssen.

Einen letzten Punkt will ich noch ansprechen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die Neueinteilung des Erfurter Wahlkreises 26, also Erfurt III. Das ist in Artikel 2 geregelt. Da klang es eben schon an, dass wir dazu verpflichtet sind, weil die durchschnittliche Bevölkerungszahl um mehr als 25 Prozent dort abweicht. Auch diesen Punkt und die mögliche Neueinteilung der Erfurter Wahlkreise werden wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Ausschuss diskutieren. Es ist ja kein Geheimnis, dass dort in Erfurt zumindest mehr als eine denkbare Variante vorliegt. Das werden wir dann alles im Ausschuss erörtern. Wir haben die Ausschusssitzung ja als Sondersitzung, die erste jedenfalls zu diesem Thema, bereits an diesem Freitag anberaumt. Ich freue mich auf diese Sitzung und auf die weiteren Diskussionen im zuständigen Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beginne meinen Beitrag mit einem kleinen Zitat, und zwar einem Zitat aus dem Plenum vom 12.03.2021. Es lautet: „Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass in der Anhörung mehrfach eine weitere Absenkung der Unterschriftenquoren gefordert wurde. Wir möchten in diesem

(Abg. Walk)

Zusammenhang auf die außerordentlichen Herausforderungen hinweisen, […] diese bestehen nicht nur in der Pandemie, die die Sammlung persönlicher Unterschriften deutlich erschweren dürfte. Dazu kommt noch der extrem verkürzte Zeitraum, der durch eine Auflösung des Landtags entstehen würde. Dazu gab es mittlerweile auch entsprechende Urteile, die auch ohne vorzeitige Neuwahlen nur geringfügig höhere Quoten bereits gekippt haben.“

Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich nicht oft und auch durchaus ungern, aber dieses Zitat von mir selbst konnte ich Ihnen nicht ersparen.

Die Anhörung hat ergeben, dass insbesondere wegen der verkürzten Frist die von Ihnen vorgesehene Absenkung nicht ausreicht. Nun etwas über einen Monat später stehen wir hier und beraten unter anderem darüber, dass wir die Quoren doch noch weiter absenken.

Wir haben es schon bei der Thüringer Kommunalordnung erlebt und auch bei dem Antrag zur modernen Polizeiaus- und ‑fortbildung sowie bei vielen anderen Sachen. Es ist dringend angeraten, die Anhörungen nicht nur deshalb zu beschließen und durchzuführen, weil sie vorgegebenes Verfahren sind oder vielleicht auch schick, sondern man sollte die Ergebnisse auch beachten und gegebenenfalls einarbeiten und auch denen, die angehört worden sind, mit mehr Respekt begegnen, als das zuweilen geschieht. Das will ich bewusst nicht nur in eine Richtung sagen, sondern das sollten wir uns insgesamt mehr zu Herzen nehmen.

(Beifall FDP)

Dann würden wir hier auch nicht innerhalb von wenigen Wochen an dieser Stelle wieder über dasselbe beraten müssen. Und selbstverständlich gehört diese Diskussion in den Innenausschuss. Es ist jetzt schon vieles gesagt worden. Mit dem Blick darauf, dass wir vorankommen wollen, lasse ich es heute damit bewenden und freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Dittes das Wort.

Vielen Dank. Zu den vier Kernänderungen wurde verschiedentlich schon ausgeführt, sodass ich mich vielleicht auch auf zwei konzentrieren kann: nämlich auf die Frage der Absenkung der Quoren, Herr Bergner, und auf die Frage der Neueinteilung der Wahlkreise in Thüringen.

Herr Bergner, Sie haben natürlich recht: Viele Argumente, die auch heute für eine weitere Absenkung der Hürden ins Feld geführt werden können, lagen auch damals in den Ausschussberatungen, auch hier im Parlament schon auf dem Tisch. Frau Henfling ist – glaube ich – in ihrem Redebeitrag darauf eingegangen. Aber ganz so einseitig, wie Sie es dargestellt haben, war die Anhörung nicht. Es gab in der Anhörung auch sehr wohlmeinende Positionen, die gesagt haben, dass diese Absenkung der Hürden um 50 Prozent den Anforderungen genügt. Wir hatten zum Beispiel auch Anzuhörende – das müssen Sie auch sagen –, die beispielsweise die Regelung zur Durchführung einer reinen Briefwahl in Teilen von Wahlkreisen und auch in Wahlkreisen im gesamten Gebiet, die wir zur Diskussion gestellt haben, für eine durchaus kluge Regelung gefunden haben. Aber wir haben uns auch von anderen Anzuhörenden überzeugen können. Insofern: Ernsthaftigkeit von Anhörungen heißt, Argumente abzuwägen, und zwar alle Argumente von Anzuhörenden und nicht nur den Teil, der uns vielleicht jeweils am Besten in den Kram passt.

Aber es ist noch etwas anderes eingetreten, und deswegen ist es ein Stück weit vergossene Milch, wenn wir darüber diskutieren, was jeder damals für eine Position hatte. Herr Walk hat die Position der CDU-Fraktion eben dargestellt, und wenn man hier auf parlamentarische Mehrheiten angewiesen ist, dann muss man auch unterschiedliche Auffassungen in den Fraktionen berücksichtigen, um am Ende zu einem Kompromiss zu kommen. Aber wir haben in der Zwischenzeit natürlich auch verfassungsgerichtliche Entscheidungen wie die bereits erwähnte in Berlin. Das heißt auch, sich damit auseinanderzusetzen, was dort an verfassungsrechtlichen Grundsätzen für die notwendigen Unterstützungsunterschriften niedergeschrieben steht. Dort ist aufgeführt, Herr Walk, dass eine Absenkung der Unterstützungsunterschriften auf 20 bis maximal 30 Prozent das Mindestmaß ist, was aus verfassungsrechtlicher Sicht zu erwarten ist. Und, Herr Walk, da ist es im Prinzip auch völlig irrelevant, wenn Sie heute die Frage stellen: Wie ist denn die Pandemie im Sommer? Wir können doch nicht auf eine Situation wetten, die im Zweifelsfall dazu führt, dass wir eine verfassungswidrige Wahl durchführen oder Wahlvorbereitungen in Thüringen vorfinden. Sondern wir müssen davon ausgehen, dass mit dem Kenntnisstand von heute die wahlrechtliche Situation so geklärt sein muss, dass die Wahl, die wir am 26. September durchführen wollen, verfassungsrechtlich unangreifbar ist. Dann ist es auch gar nicht in erster Linie entscheidend, wie die Infektionslage oder das Infektionsgeschehen ist. Sie müssen nämlich berücksichtigen – und das hat das

(Abg. Bergner)

Verfassungsgericht in Berlin auch –, dass sich das Verhalten der Menschen nach dieser Pandemie auch verändert, nämlich dass Menschenansammlungen vermieden werden, der direkte Kontakt vermieden wird. Das trifft natürlich für Wahlhelferinnen in den Parteien ebenso zu, aber auch auf die Menschen, die Parteien unterstützen möchten, insbesondere die kleinen.