Protocol of the Session on April 21, 2021

Nein. 53, 77 und 81.

Okay. 53, 77 und 81. Es besteht der Antrag, diese Punkte in jedem Fall zu behandeln.

Ich habe einen Antrag noch vergessen. Der lautete, die Tagesordnungspunkte 24 und 84 gemeinsam abzuarbeiten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über die gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 24 und 84 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist auch das beschlossen.

(Abg. Blechschmidt)

Herr Abgeordneter Lauerwald, Sie haben das Wort zur Begründung.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, das Thema „Corona“ begleitet uns auch in Thüringen in allen Lebensbereichen mit massiven Problemen, Sorgen, Ängsten, Einschränkungen und auch Protesten gegen die erlassenen Maßnahmen. Nun wird prognostiziert, dass die Pandemie erst vorüber sei, wenn die ganze Bevölkerung durchgeimpft sein wird. Diese Impfung wird nach Beteuerungen der Regierungsfraktionen, des Ethikrates und der beratenden Gesundheitsexperten freiwillig sein. Allerdings äußerte sich Frau Merkel, dass bestimmte Dinge für Ungeimpfte nicht mehr möglich seien. Solche Äußerungen verunsichern die Menschen. Die Bürger haben ein Recht darauf, umfassend über die Impfung informiert zu sein, weil es Sorgen und Ängste gibt, dass die kurzfristig entwickelten Impfstoffe unvorhergesehene Nebenwirkungen haben könnten. Wir möchten den Bürgern mit unserem Antrag im Verlauf der Impfkampagne zeitnah und transparent eine solide Datengrundlage anbieten, um ihnen die Entscheidung zur Impfung zu erleichtern, und das muss jetzt erfolgen.

Wenn unser Antrag in TOP 81 nicht vorgezogen wird, kommt dieses wichtige Thema mit solch einer Verspätung ins Plenum und in die Öffentlichkeit, dass es dann keine Entscheidungshilfe und Bedeutung mehr für die Bürger hätte.

(Beifall AfD)

Die Krisenpolitik der Bundes- und Landesregierung, aber auch auf kommunaler Ebene hat umfassende Auswirkungen und Folgen auf alle gesellschaftlichen Bereiche, in erster Linie natürlich auf den Bereich der Gesundheit, dann auf die Wirtschaft, die Kultur und das Soziale; hier die Vereinsamung gerade älterer Menschen, die aber jetzt den Kontakt so dringend brauchen. Ein Bereich, der nicht in dem Maße, aber auch von Corona berührt ist, ist der Tierschutz, genauer gesagt, die Situation der Tierheime während der und durch die Restriktionen.

Deswegen beantragen wir, Tagesordnungspunkt 53, Vereinsamung und Erkrankungen von Senioren durch Corona-Einschränkungen verhindern, Tagesordnungspunkt 77, Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen, und Tagesordnungspunkt 81, Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der neuen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, in diesem Aprilplenum auf jeden Fall

aufgrund der Dringlichkeit zu behandeln. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Möchte jemand das Wort dazu nehmen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Ich werde noch mehr Zeit sparen und es hier vom Platz aus machen. Ich glaube, jeder hier im Raum wird nachvollziehen können, dass wir in den letzten Wochen und Monaten sehr umfangreich zur Corona-Pandemie und den damit verbundenen Problemen diskutiert haben und entsprechende Entscheidungen, Empfehlungen und eben auch Beteiligungsrechte wahrgenommen haben. Ich sehe keinen zwingenden Grund seitens meiner Fraktion, diese Problematiken, die sicherlich eine wichtige Rolle in diesem Konglomerat Corona spielen – das will ich ja durchaus nicht infrage stellen –, vorzuziehen. Ein Vorziehen kann ich hier nicht nachvollziehen, deshalb spreche ich dagegen.

Damit lasse ich über den Antrag der AfD-Fraktion, die Tagesordnungspunkte 53, 77 und 81 auf jeden Fall in dieser Plenarsitzung aufzurufen, abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen den Aufruf? Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Antrag abgelehnt.

Gibt es weitere Bemerkungen oder Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Tagesordnung. Wer der Tagesordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

Bitte schön, Herr Montag – ich habe lange gewartet.

Das ist ganz lieb von Ihnen, Frau Präsidentin, vielen Dank auch für die Rücksichtnahme, dass ich mich nicht konzentriert habe. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Werte Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 25, Öffnung der Gastronomie bei gegebenen Infektionsschutz ermöglichen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir sind selbstverständlich nach

(Präsidentin Keller)

§ 55 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung mit einer Überschreitung der Frist einverstanden.

Selbiges würde ich für den Tagesordnungspunkt 34 beantragen.

Zusätzlich darf ich bitten und des Weiteren beantrage ich, unseren Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes“, welcher Ihnen in der Drucksache 7/3153 vorliegt, mit Dringlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen und diesen innerhalb dieser drei Plenartage zu behandeln. Die Dringlichkeit würde für unsere Fraktion der Abgeordnete Bergner begründen. Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Danke, Herr Montag. Dann hat Herr Abgeordneter Bergner das Wort für die Begründung der Dringlichkeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es kurzhalten. Im Innenausschuss haben wir einen Änderungsantrag zum Antrag der Union eingereicht, der sehr viel mehr Änderungen beinhaltete als der Entwurf der Union. Aus nachvollziehbaren Gründen wurde gefordert, dass wir die zahlreichen Änderungen, die wir vorschlagen, zunächst im Plenum einbringen sollen. Da mittlerweile die Anhörung im Ausschuss beschlossen wurde und sich über 70 Anzuhörende mit den Eingriffen in die Grundrechte durch Polizeibefugnisse beschäftigen, bitten wir darum, diesen Entwurf ebenfalls innerhalb dieser Plenarwoche dringlich an den Innenausschuss zu überweisen, sodass er in der bereits beschlossenen Anhörung Berücksichtigung finden kann. Aufgrund der dort vorgesehenen Terminkette wäre das möglich und würde auch eine inhaltlich effiziente Abarbeitung ermöglichen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Herr Abgeordneter Dittes, bitte schön.

Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Bergner, ich diskutiere ja, wie Sie wissen, gern auch über das Polizeirecht. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, warum es Ihrer Fraktion zum wiederholten Male nicht gelingt, die Regularien dieses Landtags einzuhalten,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und warum Sie Gesetzesinitiativen oder Anträge hier ausschließlich auf dem Weg der Dringlichkeit einbringen. Sie haben es gesagt: Wir diskutieren im Innenausschuss gerade einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – wir haben ihn zur Anhörung gebracht –, der sich um den Regelungstatbestand des Einsatzes der Bodycams rankt. Sie legen Änderungsanträge und heute einen Gesetzentwurf vor, der umfassend den Bereich der polizeilichen Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung berührt und damit ein ganz anderes – wenngleich natürlich verbundenes – Themengebiet eröffnet, das eben nicht ausschließlich jetzt im Innenausschuss beraten wird. Das soll Ihnen natürlich auch zustehen, aber da müssen Sie eben den entsprechenden Gesetzentwurf auch in den Landtag einbringen, dann nehmen wir uns die Zeit, den zu diskutieren.

Aber ich kann diese Dringlichkeit aus zwei Gründen nicht erkennen und deswegen werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Erstens: Sie waren durchaus in der Lage, diesen Gesetzentwurf für die heutige Plenarsitzung in den Landtag einzubringen, denn – Sie haben es gesagt – Ihr Gesetzentwurf war bereits vor einer Woche im parlamentarischen Gang, nur eben im Innenausschuss, und hätte in diesem Zeitraum auch dem Parlament vorgelegt werden können. Aber Ihr Antrag ist auch inhaltlich überhaupt nicht dringlich, und das werden Sie beim Lesen des Problems und Regelungsbedürfnisses und der Lösung auch leicht entdecken können, denn dort offenbaren Sie ja, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf Ihre Änderungsanträge aus dem IV. Quartal des Jahres 2013 heute noch mal einbringen.

Ich kann nun wahrlich keine Dringlichkeit erkennen, siebeneinhalb Jahre, nachdem Sie diesen Änderungsantrag schon einmal eingebracht haben, diesen heute wieder zu beraten –

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da sind viele Punkte drin, für die Sie damals schon waren, nur seitdem haben Sie nichts ge- macht!)

in der nächsten Parlamentssitzung entsprechend der Geschäftsordnung sehr gern, Herr Bergner, aber sicherlich nicht auf diesem Weg. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Montag)

Damit stimmen wir ab, zunächst über die Aufnahme des Gesetzentwurfs in die Tagesordnung unter Fristverkürzung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen der anderen Fraktionen – Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt.

Dann rufe ich die Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 25 von der Tagesordnung abzusetzen, auf. Der Fristverlängerung ist bereits zugestimmt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

Dann rufe ich den Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung auf, den Tagesordnungspunkt 34 von der Tagesordnung zu nehmen, ebenfalls wurde hier der Fristverlängerung zugestimmt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag so bestätigt.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimme ich über die Tagesordnung ab. Wer der Tagesordnung in der bestätigten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist die Tagesordnung so bestätigt.

Wir verfahren entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 96

Aktuelle Stunde

Zunächst rufe ich auf den ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung

der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/2911 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Korschewsky für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst zu Beginn dieser Aktuellen Stunde den Kollegen Scherer, ehemaliges Mitglied der CDU-Fraktion, mit einigen Zitaten aus der 103. Sitzung der 6. Wahlperiode vom 13.12.2017, als wir uns zum Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz verständigt und die Diskussion geführt haben, wiedergeben. Dort sprach Kollege Scherer unter anderem von „[blankem] Aktionismus“, „Bürokratie und staatlicher Kontrolle unter dem Mäntelchen angeblicher Bürgernähe“ und „Lobbyismus-Popanz“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit einigen Wochen wird nun aber dieser sogenannte Lobbyismus-Popanz von allen möglichen Menschen im Land, im Bund, in den Kommunen diskutiert. Warum ist das so? Nur zwei Beispiele seien hier aufgezählt: Als Erstes der Fall des CDU-Bundestagsabgeordneten Hauptmann, wo mittlerweile die Staatsanwaltschaft 1 Million Euro eingefroren hat, als Zweites Sauter und Nüßlein aus der CSU in Bayern mit 11,5 Millionen Euro – und ich sage hier an dieser Stelle ganz bewusst – Schmiergeldern, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Schon in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags hatte die Linke-Fraktion einen Entwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht, darin verankert auch Transparenzregister verschiedener Bereiche. Die CDU mokierte sich darüber, so etwas brauche man in Thüringen nicht. Bei diesem Gesetzentwurf seien doch Hysteriker und Schwarzmaler am Werk. In der 6. Legislaturperiode dann ein entscheidender Fortschritt: Die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit schaffte mit Beschluss vom 31.01.2019 das neue Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – zugegeben ein Bandwurmtitel, aber auch daran kann man sicherlich etwas ändern. Im Gesetz steckt ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Transparenz, der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, es wird öffentlich zugänglich dokumentiert, welche Akteure, vor allem außerparlamentarische, auf die Erarbeitung eines Gesetzes mit welchen Aktivitäten und Inhalten Ein