Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, ich bin einigen meiner Vorrednerinnen sehr dankbar für die sachliche und juristische Darstellung des Sachverhalts, um den es hier eigentlich geht – gehen sollte, will ich vielmehr sagen –, denn ja, es stimmt, auch Richterinnen und Richter können irren. Und es stellt sich schon die Frage, wieso, weshalb, warum die AfD sich diesen Beschluss herausgesucht hat, um hier eine Aktuelle Stunde zu veranstalten. Es gibt auch dafür ein Wort, das nennt man „Instrumentalisierung“.
Werte Kollegen von der AfD – das müssen Sie sich gefallen lassen –, es war und ist eben kein Zufall, dass gleichlautende Anträge reihenweise quasi organisiert wurden,
dass über unterschiedliche Webseiten, seit Wochen vorbereitet, ein solche Entscheidung quasi provoziert wurde. Es ist gegebenenfalls auch kein Zufall, dass diese Fälle bei einem bestimmten Familienrichter landeten, der eine familiengerichtliche Entscheidung getroffen hat. All das wird aufzuklären sein. Aber wenn Sie jetzt, Herr Möller, durch den Saal brüllen „Wir waren es nicht!“ und dabei feixen und über Ihre Social-Media-Kanäle mit dazu aufrufen, genau solche Klagen zu unterstützen, dann fragen wir uns schon, was Sie hier eigentlich wollen.
Wir alle wissen, was Sie wollen: Sie leugnen die Pandemie, Sie leugnen die Wichtigkeit bestimmter Schutzmaßnahmen, Sie leugnen den Infektionsschutz, Sie machen Stimmung – und das ist das, was uns bedenklich stimmen muss. Ihnen geht es nicht um den Rechtsstaat, Sie treten den Rechtsstaat mit Füßen. Ihnen geht es auch nicht um die richterliche Unabhängigkeit, das wäre ja schön. Ihnen geht es darum, einen Beschluss in Ihrem Sinne zu instrumentalisieren, um Stimmung zu machen, und das tun Sie ja auch reichlich.
Ich will an dieser Stelle gar nicht auf weitere Details eingehen. Es ist aber bezeichnend, dass die AfD in ihrer Aktuellen Stunde von einer sogenannten „kontrovers diskutierten Entscheidung“ spricht. Das ist schon eine sehr bewusste Wortwahl, die Sie da nutzen, um für sich zu nutzen, was tatsächlich für viele Diskussionen gesorgt hat. Als ich das Urteil gesehen habe, ging es mir übrigens ähnlich wie dem Kollegen Schard – das passiert vielleicht nicht so häufig –, sodass ich erst mal dachte: Kann das überhaupt echt sein? Nun bin ich bekanntlich keine Juristin, aber ich konnte es mir schlichtweg gar nicht vorstellen, dass eine solche Entscheidung getroffen wird, und zwar nicht nur für diejenigen, die da geklagt haben, oder die Kinder, die da betroffen waren oder sind, sondern für zwei ganze Schulen. Dass das so nicht funktionieren kann, das hat ja meine Kollegin Marx hinreichend dargestellt.
Aus Bayern – wie gesagt – kam ja sogar die Aussage, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen ausbrechenden Rechtsakt handelt. Und ich bin froh, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die genau dieses Ausbrechen stoppen wollen, das will ich auch ganz deutlich sagen. Das Verwaltungsgericht von Weimar hat mit seiner gestrigen Entscheidung die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes noch einmal bestätigt und das Urteil des Weimarer Amtsgerichts nicht zufällig als offensichtlich rechtswidrig eingestuft.
Ganz unabhängig von der juristischen Bewertung zeigt das Verfahren am Weimarer Familiengericht aber auch, dass die Kritik an den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung lauter und zu den Maßnahmen drastischer wird. So sind – wie gesagt – nach dem Weimarer Beschluss ja sofort Vordrucke für gleichlautende Anträge eingestellt worden, deutschlandweit sind massenhaft gleichlautende Anträge unter dem Stichwort der sogenannten Kindeswohlgefährdung eingereicht worden. Das muss man sich mal vor Augen führen.
Ich sage das auch ein Stück weit vor dem Eindruck, dass heute hier vor dem Thüringer Landtag, bevor die Sitzung begann, 42.000 Unterschriften gegen die Maskenpflicht in der Schule übergeben wurden.
Es ist das gute Recht, gegen eine Maskenpflicht zu sein, in einer Demokratie muss man sich damit auch auseinandersetzen. Aber ich frage mich, worum es dabei geht: Geht es darum, Schule sicherer zu machen? Geht es darum, sich gegenseitig vor einer möglichen Infektion zu schützen und was hilft? Wir wissen, wir brauchen Tests, aber sie helfen nicht davor, sich anzustecken. Es braucht die Abstandsregeln, und es sind die Masken, die nachweislich helfen, die schützen. Es mag nicht schön sein, wir erleben es ja auch alle, wenn wir hier alle viele Stunden mit FFP2-Maske im Raum sitzen – nicht alle; schön wäre es, wenn es alle wären; es interessiert die AfD ja überhaupt nicht und Teile der CDU auch mitunter nicht
und Sie klatschen wieder –, aber es gefährdet andere, genauso, wie Sie den Rechtsfrieden mit solchen Aktuellen Stunden gefährden, genauso, wie Sie das Vertrauen in die Justiz gefährden, indem Sie solche Einzelentscheidungen auch noch für Ihre politischen Zwecke instrumentalisieren. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe dieser Debatte mit sehr viel Interesse zugehört, und ich habe in den meisten Beiträgen außerordentlich viel Respekt für die Justiz gehört – Respekt, der sich darin ausgedrückt hat, dass man die Komplexität rechtsstaatlicher Entscheidungen anerkannt und das ganze Feld der Elemente des Rechtsstaats in den Blick genommen hat. Darauf werde ich nachher noch mal in besonderer Weise zurückkommen.
Zum Anfang, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Ihnen aber sagen, dass ich sehr stolz bin auf die Thüringer Justiz, die im letzten Jahr unter extrem schwierigen Bedingungen die Verfahren und die Verhandlungen fortführen konnte. Das ist nicht ganz trivial, vor allen Dingen deshalb nicht, wenn man sich überlegt, wie wenig wir vor einem Jahr über diesen Virus noch wussten und wie oft sich die Frage gestellt hat, wie wir Verhandlungen, bei denen notwendigerweise viele Menschen zusammenkommen müssen, dennoch fortführen können. Wir mussten in den Gerichten von Plexiglas über Laptops für das häusliche Arbeiten und das Ermöglichen von Homeoffice von Entscheidern beschaffen, aber auch Desinfektionsmittel und Wege finden, wie wir unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister schützen können. Und das war nicht trivial, da war viel Arbeit zu leisten. Obwohl das nicht einfach war, ist es gelungen, dass gerade unter den besonderen Anforderungen in strafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Haftsachen, alle Verhandlungen haben durchgeführt werden können und diese Anforderungen erfüllt wurden, und das genauso in Zivilverfahren an unseren Amtsgerichten wie auch an den Landgerichten, dass die stattfinden konnten. Das war eine enorme Leistung unserer Präsidentinnen und Präsidenten unserer Obergerichte und des Oberlandesgerichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die besonderen Herausforderungen, zum Beispiel in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit, wo wir ganz besondere Anforderungen daran haben, dass das Wissen zum Beispiel ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in die Verfahren mit eingebracht wird, mussten umgesetzt werden, aber ohne dass wir die häufig älteren Kollegen ehrenamtlichen Richter damit gefährden. Und dennoch mussten diese Verfahren stattfinden und sie haben stattgefunden und die Entscheidungen sind getroffen worden. Dafür bin
ich unendlich dankbar und damit drücke ich auch meinen Respekt aus. Ich denke, dass ich auch Ihren Respekt damit ausdrücken darf, wenn ich darüber spreche, dass in unserer kleinsten Fachgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, die Verfahren in Gotha mit hoher Sensibilität natürlich fortgeführt wurden.
Eine ganz besondere Herausforderung hatte unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit zu lösen. Zu Recht haben sich die Menschen in diesem Land an die Gerichte gewandt und haben gesagt: Ich möchte die Maßnahmen der Landesregierung – die Verordnungen, die Erlasse – überprüft wissen, wenn sie mich betreffen. Das ist Ausdruck des Rechtsstaats, dass das jeder Bürger darf. Unsere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht, sie haben entschieden, sie haben verhandelt und entschieden, meistens in Eilsachen und manchmal schon in der Hauptsache. Und das war nicht trivial, bei diesem Ansturm, bei dieser hohen Arbeitsbelastung das durchzuführen, und dafür darf man mal Danke sagen, ebenso für den hervorragenden Job, den unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Stillstand der Rechtspflege, der von vielen herbeigeredet wurde und von manchen befürchtet war, ist eben aufgrund der hervorragenden Arbeit unserer Justiz und aller, die in der Rechtspflege tätig sind, nicht eingetreten. Damit geht auch noch mal ein ganz besonderer Dank an die Kolleginnen und Kollegen Rechtsanwälte hier in Thüringen.
Ich war dankbar für jeden einzelnen Hinweis, den ich auch von der Rechtsanwaltskammer oder vom Richter- und Staatsanwältebund oder vom HPR Justiz oder vom HPR Justizvollzug bekommen habe. In diesen Gesprächen, im Ernstnehmen der Hinweise, auch im Ernstnehmen des Hinweises hier aus der FDP-Fraktion, dass wir mit dem Digitalen noch nicht da sind, wo man sein möchte, damit drücke ich meinen Respekt gegenüber der Justiz aus. Ich weiß, dass viele hier aus dem Haus da an meiner Seite stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechtsstaat hat viele Elemente, ich habe es am Anfang schon gesagt. Damit bin ich bei der doch kruden Vorstellung, die Herr Möller hier über den Rechtsstaat geäußert hat. Sie haben nämlich genau diese Respektlosigkeit begangen, den Rechts
staat auf einzelne Elemente zu reduzieren. Sie haben heute nur über die richterliche Unabhängigkeit gesprochen, als ob es nichts gäbe, was damit in Einklang zu bringen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem hier diskutierten Anlass sind mindestens drei Dinge in den Blick zu nehmen: erstens die richterliche Unabhängigkeit, zweitens das Recht eines jeden Betroffenen, sich im Rechtsweg zu wehren, und drittens die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit und richterliche Unabhängigkeit müssen hier zusammen diskutiert werden, genauso wie die Möglichkeit, sich gegen einen Beschluss auch wehren zu können. Der Rechtsstaat ist gerade dadurch geprägt, dass seine Elemente verwoben sind und niemals nur einzeln und singulär betrachtet werden dürfen. Damit haben Sie die größte Respektlosigkeit begangen, Herr Möller, dass Sie sich nämlich eines raussuchen, dass Sie dieses Verwobene, das Komplexe des Rechtsstaats und seiner Entscheidungen nicht anerkennen wollen – das ist respektlos, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Unabhängigkeit der Gerichte, die richterliche Unabhängigkeit sind in diesem Land gewährleistet. Ich schütze und stelle mich vor jede Richterin und jeden Richter und es ist mein oberster Auftrag, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren.
Deshalb werden Sie von mir und auch von einem Mitglied der Landesregierung niemals eine Kommentierung eines Urteils, eines Beschlusses, einer einstweiligen Anordnung hören – niemals! – und Sie haben es auch noch nie gehört. Und Sie sind so respektlos, das einfach zu behaupten.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hören Sie sich mal an, was Ihr Bildungsminister gesagt hat, Herr Adams!)
Niemals wird es das geben. Jede Richterin und jeder Richter ist geschützt. Und zweitens: Die Rechte der Beteiligten ergeben sich im Übrigen aus Artikel 88 unserer Thüringer Verfassung. Beteiligter ist hier das Bildungsministerium, es hat aus dieser einstweiligen Anordnung eine Anforderung bekommen. Und natürlich kann das Bildungsministerium als Teil der Landesregierung hier den Rechtsweg beschreiten, und natürlich steht das Thüringer Justizministerium in kollegialer Arbeitsteilung auch dem Bildungsministerium hier mit Rat und Tat über das Finden des richtigen Rechtswegs zur Seite. Da gibt es doch gar keine Frage. Es gibt auch gar keine
Frage, dass in diesem Land die Meinungsfreiheit gegeben ist, dass jedermann öffentlich, aber auch gern hier im Parlament eine Entscheidung diskutieren darf. Die Entscheidung darf diskutiert werden von jeder Frau und jedem Mann.
Das versuchen Sie zu verhindern. Das ist respektlos gegenüber dem Rechtsstaat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die einzige Frage ist – und das ist niemals infrage gestellt worden –, dass die Überprüfung dieses Beschlusses nur, ausdrücklich nur, und von niemand anderem, nicht in der öffentlichen Diskussion, nicht durch Anweisung der Landesregierung, der Exekutive, sondern eben nur auf dem Rechtsweg gefunden werden kann. Und nur dort wird es auch eine Klärung geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.