Im Rahmen der Rechtsnorm gibt es Spielräume, und innerhalb dieser können gleiche Sachverhalte unterschiedlich entschieden werden. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Drei Juristen, vier Meinungen. Unser Rechtssystem sieht das System der Überprüfung richterlicher Entscheidungen zum Beispiel durch eine übergeordnete Instanz vor. Gerade bei neu auftretenden Sachlagen – und darum handelt es sich ja hier im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen – schaffen divergierende Entscheidungen der Gerichte auch einfach die Grundlage für eine ausdifferenzierte Rechtsprechung, die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert. Es hat jetzt zum Thema „Maskenpflicht im Unterricht“ nicht nur aus Weimar Entscheidungen gegeben, und ich will die hier auch gar nicht inhaltlich auswerten, aber für die Diskussion ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Meinungen Teil
Wenn die AfD jetzt also infrage stellt, dass hier in der Öffentlichkeit und durch die Politik der Justiz der Rückhalt oder der Respekt verwehrt wird, dann müssen wir über was anderes sprechen, dann müssen wir über die Besonderheit dieser besagten Maskenentscheidung in Weimar sprechen und warum sie eine solche Diskussion hervorgerufen hat. Ein Familiengericht hat zu den Corona-Maßnahmen eine Entscheidung getroffen. Das ist per se erst mal etwas ungewöhnlich, denn eine familiengerichtliche Entscheidung zu dem Thema hatten wir bisher noch nicht. Ob das jetzt zulässig ist, darf geprüft werden, und ob die Entscheidung an sich gerechtfertigt ist, darf auch geprüft werden. Und wenn es das Prozessrecht vorsieht, dann ist es auch völlig legitim, wenn eine Behörde, ein Ministerium diese Überprüfungsmöglichkeit nutzt. Das hat nichts mit mangelndem Respekt zu tun.
Nun fragt die AfD, wie viel Respektlosigkeit die richterliche Unabhängigkeit und damit die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt im Rechtsstaat verträgt. Sehen Sie, da ist aus meiner Sicht noch ein Denkfehler. Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht grenzenlos. Genauso wie die Politik im Sinne des Volkes agiert, spricht das Gericht ein Urteil im Namen des Volkes. Auch die richterliche Unabhängigkeit agiert innerhalb ihrer Legitimation durch das Volk. Sie muss sich innerhalb vorgegebener gesetzlicher Grenzen bewegen. Findet eine richterliche Entscheidung bewusst außerhalb dieser rechtlichen Grenzen statt, dann ist das unter Strafe gestellt. Auch hier besteht die Möglichkeit, über ein mehrstufiges System Entscheidungen durch die Justiz wieder neu zu prüfen und neu zu entscheiden. Aus Justizsicht ist das, was um diese Maskenentscheidung – ein Urteil ist es ja nicht gewesen – passiert, eine völlig normale und alltägliche Situation.
Einen Unterschied in dieser speziellen Entscheidung gibt es allerdings, und das ist nicht nur das breite öffentliche Interesse, sondern das ist auch – und zugegebenermaßen unterstelle ich damit jetzt etwas –, dass der zuständige Richter sehr deutlich ein politisches Statement setzen wollte. Wenn nun von der Politik diese politische Aussage eines Richters aufgegriffen und kontrovers diskutiert wird, dann ist das von dem Richter zu erwarten gewesen und dann auch hinzunehmen, denn auch das ist nicht neu, andere richterliche Entscheidungen treffen auf einen politischen Diskurs. Ich erinnere zum Beispiel an die Diskussion im Nachgang der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zum
Paritätsgesetz. Es ist hier also kein besonderes, abweichendes oder nicht erwartbares Verhalten der Politik oder der Landesregierung festzustellen, erst recht kein respektloses Verhalten gegenüber der Justiz als demokratische Gewalt. Dann können sich die Abgeordneten der AfD hier auch nicht so hinstellen und so tun, als würde die Politik die Justiz nicht ernst nehmen und respektieren. Die Justiz respektieren heißt nicht, jede einzelne Richterentscheidung als in Stein gemeißelt und unangreifbar hinzunehmen – das habe ich gerade ausgeführt. Ich sehe hier eher den Versuch der AfD, jedwede öffentliche Auseinandersetzung verbieten zu wollen.
Respekt und Rückhalt gibt man der Justiz, wenn man ihre Funktionsfähigkeit sicherstellt. Da gibt es tatsächlich eine ganze Reihe Aufgaben, die zu erledigen sind, als hier darüber zu diskutieren, ob sich die politische Öffentlichkeit über eine richterliche Entscheidung aufregen darf. Allein, wenn ich mir die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in der Pandemie angucke, ist die Digitalausstattung zum unabhängigen Arbeiten noch immer nicht auf dem Stand der Neuzeit, und von digitaler Infrastruktur in den Verhandlungssälen braucht man, glaube ich, auch nicht sprechen.
Wenn wir also über den Respekt gegenüber der Justiz sprechen wollen, dann heißt es, die richterliche Unabhängigkeit und die zu den jeweiligen Entscheidungen zugehörigen Überprüfungsmöglichkeiten zu akzeptieren.
Ich beende den Satz. Das nimmt uns nicht das Recht, darüber zu diskutieren, vor allem aber gilt es, den Justizapparat mit ausreichend und angemessenem Personal auszustatten und vor allem mit moderner Sachausstattung zu versehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Möller, es ist ja schön, dass Sie mir zutrauen, durch meine Strafanzeige die ganze Richterschaft einzuschüchtern, mit der ich darum gebeten habe, dass überprüft wird, ob hier eine Rechtsbeugung stattgefunden hat. Mein Einfluss reicht bestimmt nicht bis nach Bayern. Dort hat das Oberverwaltungsgericht – die Kollegin Martin-Gehl hat schon darauf hingewiesen – dieses Urteil als „ausbrechend“ bezeichnet. Das ist vornehmes Juristendeutsch für eine Entscheidung, die sich außerhalb des Entscheidungsbefugnisraums dieses Richters bewegt hat. Darum geht es.
Mir geht es überhaupt nicht darum, auch nicht in meiner Strafanzeige, dass ich die inhaltliche Position des Richters zu den Corona-Schutzmaßnahmen kritisieren müsste oder kritisieren würde, die zugegeben eine Minderheitenposition ist, aber die gibt es und die kann er auch im Rahmen seiner familiengerichtlichen Zuständigkeit vertreten. Hier ist er eindeutig über seine Zuständigkeit hinausgegangen. Die Mutter von zwei Kindern hatte dort in einem Kinderschutzverfahren beantragt, keine Masken, keinen Abstand. Der Richter hat daraus noch viel mehr gemacht. Er hat gesagt, er hat praktisch eine eigene Allgemeinverfügung für die beiden Schulen erlassen, und hat auch noch festgelegt, Tests dürfen auch nicht sein, und vor allen Dingen darf der Präsenzunterricht nicht eingestellt werden. Da können Sie mal sehen, wie absurd das ist, ein Familienrichter – es gibt da noch andere – in Weimar verbietet also diesen beiden Schulen, auch den Präsenzunterricht künftig einzustellen. Wenn also heute der Bundestag und der Bundesrat das anders entscheidet, dann wäre das ein Verstoß gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar. Da können Sie schon sehen, da kann doch irgendwas nicht stimmen. Da kann auch was nicht stimmen, denn wenn Sie sagen, der darf nach § 1666 Abs. 4 BGB auch allgemeine Entscheidungen treffen, dann heißt es aber nicht, dass er das machen darf, was er sich in seiner Entscheidung angemaßt hat, nämlich zu sagen, alles, was irgendwie mit Kindeswohl zusammenhängt, darüber kann ich neben den Verwaltungsgerichten anstelle des Verwaltungsgerichts und mit Mitteln eines Verwaltungsgerichts entscheiden. Das funktioniert nicht, denn dann kann er als Nächstes sagen: Wlan in der Schule wird verboten oder ich führe Tempo 120 auf Autobahnen ein, es könnte ja auch was Vernünftiges sein. All das darf er nicht, weil dafür keine fachliche und rechtliche Zuständigkeit besteht. Wie absurd das ist, das merken Sie in einer einfachen Gedankenprobe. Wenn ein zweiter Richter beim Familiengericht Weimar im Büro nebenan, an den sich
Eltern wenden, deren Kind einen anderen Anfangsbuchstaben im Namen hat, sagen würde, aufgrund der pandemischen Extremlage verpflichten wir jetzt die Schule, eine Testpflicht für sich einzuführen, was wäre denn dann?
Dann hätten wir zwei vollkommen widersprüchliche Entscheidungen, und dazu könnte es dann kommen, weil zwei Gerichte unabhängig bzw. über ihre Zuständigkeit hinaus entschieden haben, und dann passt es nämlich nicht mehr zusammen.
So was geht beim Verwaltungsgericht nämlich schon deswegen nicht, weil die nicht nur sachlich, sondern auch räumlich abschließend zuständig sind. Also darum geht es. Deswegen hat auch das Verwaltungsgericht Weimar in seiner Entscheidung von dieser Woche deutlich den folgenden Satz gesagt: „Vorausgeschickt sei, dass für die gerichtliche Überprüfung der Allgemeinverfügung ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist […].“ Und wenn ein Richter jetzt sagt, dass er Verwaltungsgericht spielt, dann ist das keine Frage der richterlichen Unabhängigkeit, sondern dann ist es eine Anmaßung, und die greift ja nicht nur in die Rechte von irgendwelchen Landesregierungsverordnungen ein, sondern auch in die Rechte der anderen Eltern in dieser Schule.
Denn die sind an dem Verfahren gar nicht beteiligt gewesen. Wenn jetzt gesagt wird, da gibt es keinen Abstand mehr, da gibt es keine Maske mehr, da gibt es keine Tests mehr und da gibt es auch keine Einstellung des Präsenzunterrichts mehr, dann sind alle diese Eltern mit betroffen und deren Kinder, und die haben dann überhaupt keinen Rechtsweg mehr gegen diese Entscheidung, auch nicht vor dem Verwaltungsgericht.
Wie absurd ist das denn? All das, zusammen mit den in der Zeitung berichteten Umständen, dass Eltern dazu aufgefordert worden sind, mit den passenden Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens gezielt bei diesem Richter merkwürdige Anträge zu stellen, weist darauf hin, dass hier möglicherweise – das überprüfe ich nicht, das wird dann die Staatsanwaltschaft feststellen – eine vorsätzliche Rechtsbeugung vorliegt, nämlich durch eine vorsätzliche
Überschreitung einer eindeutigen Kompetenzzuweisung des Familiengerichts. Für das, was er da entschieden hat, war er nicht zuständig, und es ist ihm nicht erlaubt, diese Kompetenzen zu überschreiten. Das hat mit der richterlichen Unabhängigkeit und mit der Auslegung und den Gutachten, die er da verwendet hat, überhaupt nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen. Damit sind wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Disziplinarrecht, denn natürlich muss ein Richter, der ein Familienrichter ist, sich an die familienrichterlichen Gegebenheiten und seine Zuständigkeiten halten und kann eben nicht darüber hinausschießen. Wenn er das tut, dann macht er das, was das OVG Bayern dazu gesagt hat: Er bricht aus. Diesen Ausbruchsversuch möchte ich auch gern mit meiner Strafanzeige mit stoppen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass ich von diesem gegenständlichen Beschluss des Amtsgerichts Weimar auch überrascht war und ich sogar eine gewisse Zeit lang geglaubt habe, dass der unter Umständen nicht echt sein könnte.
Auch nur zur Einordnung: Das Verwaltungsgericht Weimar – das ist heute schon angeklungen – hat im Nachgang nunmehr insbesondere aus Zuständigkeitsgründen festgestellt bzw. beurteilt, dass dieser Beschluss des Familiengerichts rechtswidrig ist. Das gibt mir persönlich zumindest wieder etwas mehr Selbstvertrauen in meine eigenen juristischen Fähigkeiten.
Aber ja, dieses Familiengerichtsurteil hat für Aufsehen und auch für Aufregung in einer eh schon sehr aufgeladenen Stimmung gesorgt. Es hat dazu geführt, dass bei den Amts- und Familiengerichten Anträge über Anträge eingegangen sind, und es hat auch dazu geführt, dass die Gräben zwischen jenen Bevölkerungsanteilen, die den Schutz vor der Pandemie als prioritär beurteilen, und jenen, die einen solchen Schutz ablehnen, tiefer geworden sind.
Wir haben es hier trotz allem letztlich aber mit einer Einzelfallentscheidung zu tun, deren Sachverhalt nicht nur durch das Verwaltungsgericht Weimar vollkommen anders beurteilt wurde und eingeschätzt wird, sondern durch viele andere Verwal
tungsgerichte auch. Fraglich ist – und daran setze ich mal ein großes Fragezeichen –, ob sich denn dieser Beschluss tatsächlich eignet, generell eine Respektlosigkeit in die richterliche Unabhängigkeit zu attestieren. Tatsache ist, dass Richter nicht unfehlbar sind, es sind Menschen, ihnen unterlaufen mitunter auch Fehler. Davon zu unterscheiden sind Fälle der bewussten Rechtsbeugung. Und es muss auch jeder für sich beurteilen, ob man dort weitere Anzeigen aus diesem Kreis hinterherschiebt. Das ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen.
Aber letztendlich kommt bei fehlerhaften Entscheidungen der Vorzug unseres Rechtsstaats wieder zum Tragen, nämlich dass in den meisten Fällen der Instanzenzug eröffnet ist und auch richterliche Entscheidungen kontrolliert werden können. Diese Kontrolle erfolgt durch die Judikative selbst und nicht durch die Regierung. Eine kritische Haltung zu offensichtlich fragwürdigen Entscheidungen einzunehmen, stellt letztlich jedoch nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage. Wird ein Beschluss oder eine Entscheidung verkündet, ist dies auch bei objektiver Rechtswidrigkeit so lange in der Welt, bis es aufgehoben oder geändert wird.
Grundsätzlich ist daher aber trotzdem einem Ministerium auch zuzugestehen, dass es eine kritische Haltung zu einzelnen Entscheidungen einnehmen darf. Ich muss hier gar nicht das Ministerium verteidigen, das ist nicht meine Aufgabe, aber letztendlich muss man die Verfahrensweise des Bildungsministeriums trotzdem nicht ganz unbeanstandet hier stehen lassen, da nämlich gegenständliche Entscheidungen, den Beschlusstext nicht auf alle Kinder der betroffenen Schulen anzuwenden, sondern lediglich auf die den Antrag stellenden Kinder zu beschränken, nicht ganz unproblematisch ist, da sich die Verfahrensweise des Ministeriums am Ende über den getroffenen richterlichen Beschluss hinwegsetzte.
Aber, meine Damen und Herren und Herr Möller, was ich Ihnen von der AfD nicht abnehme, das ist die wahrhaftige Sorge um die richterliche Unabhängigkeit in diesem Land.
Auf der einen Seite stellen Sie in der Begründung zu dieser Aktuellen Stunde selbst fest, dass es sich um eine durchaus ungewöhnliche Entscheidung handele, auf der anderen Seite aber haben Vertreter Ihrer Partei reihenweise jubiliert, als der fragwürdige Beschluss erlassen wurde. Einzelne Landesverbände haben sogar unter Berufung auf diese Entscheidung Klage gegen Infektionsschutzmaß
nahmen angekündigt. Da stelle ich mir schon die Frage: Wie denn nun, handelt es sich um eine fragwürdige Entscheidung, welche man als solche auch bezeichnen darf, oder nimmt man sich den Beschluss zur Vorlage, um gegen nach Ihrer Ansicht nicht umzusetzende Corona-Maßnahmen vorzugehen?
Was aber auf jeden Fall nicht geht, meine Damen und Herren, ist, unter dem Deckmantel der Sorge um die richterliche Unabhängigkeit und den Rechtsstaat den Staatsmann zu spielen,
aber am Ende eigentlich nur selbst Misstrauen schaffen zu wollen. Die richterliche Unabhängigkeit muss geachtet werden, sie ist eine der wesentlichen Grundlagen einer auf die Sache und das Recht gerichteten Rechtsprechung. Sie ist zu achten, sie ist zu respektieren von den Bürgern und den Regierungen dieses Landes. Genau wie die Nichtachtung der richterlichen Unabhängigkeit dieser schadet, genauso schadet auch das Benutzen durch eine Partei, die vorgibt, vor der Schwächung des Rechtsstaats zu warnen, hier zu handeln, aber in Wirklichkeit von der Achtung der staatlichen Institutionen wenig bis gar nichts hält. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, ich bin einigen meiner Vorrednerinnen sehr dankbar für die sachliche und juristische Darstellung des Sachverhalts, um den es hier eigentlich geht – gehen sollte, will ich vielmehr sagen –, denn ja, es stimmt, auch Richterinnen und Richter können irren. Und es stellt sich schon die Frage, wieso, weshalb, warum die AfD sich diesen Beschluss herausgesucht hat, um hier eine Aktuelle Stunde zu veranstalten. Es gibt auch dafür ein Wort, das nennt man „Instrumentalisierung“.