Protocol of the Session on April 21, 2021

Es trifft auch andere Parteien, und es trifft uns vor allen Dingen alle gemeinsam als Politik, dass wir hier Vertrauen gemeinsam zurückgewinnen müssen. Deswegen hat meine Fraktion auch in der letzten Fraktionssitzung letzte Woche ein Grundsatzpapier verabschiedet, mit dem wir die Regeln, die wir aktuell haben, auf den Prüfstand stellen wollen, um neues Vertrauen zurückzugewinnen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Wir müssen auch darüber hinaus denken, nicht nur wir hier im Landtag, wir, die Politik, sondern wir hatten in Thüringen in der vergangenen Zeit auch einen AWO-Skandal. Wir hatten auch dort Verstrickungen von Politik mit Sozialverbänden. Auch dort wird sich die Frage stellen, welche Lobbyregister man denn dort entsprechend einziehen muss, um Transparenz für entsprechende Gehälter zu schaffen, die dort in staatsnahen Sozialverbänden entsprechend gezahlt werden.

Diese zwei Punkte müssen wir angehen. Ich will mich allerdings auf das eine konzentrieren, nämlich den Punkt des Vertrauenzurückgewinnens, den wir hier im Landtag angehen müssen. Da ist das Transparenzgesetz, was Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur erlassen hat, ein tatsächlicher Papiertiger – wir hatten das damals auch schon so hier bemerkt –, weil es eben nicht an dem Punkt ansetzt, wo wir eigentlich noch mal ranmüssen. Das wollen wir jetzt wirklich sehr intensiv tun, nämlich zum einen ein Lobbyregister einführen, ein Lobbyregister, in dem Organisationen und Verbände auch erfasst werden, die mit dem Landtag zu tun haben. Wir wollen darüber hinaus Auskunft von diesen Verbänden haben, welche Mitgliederzahl sie haben, wie sie zusammengesetzt sind, wie sie finanziert werden, welche finanziellen Aufwendungen diese Verbände und Organisationen für Interessenvertretungen aufbringen und wie diese sich zusammensetzen mit dem, was hier im Landtag passiert. Diese Interessenvertreter müssen auch kundtun, wie sie sich hier im Landtag mit uns Abgeordneten in Verbindung setzen, um ihre Interessen hier einzubringen, damit man nachweisen kann, wie ein Gesetz entstanden ist. Da reicht es eben nicht nur aus, wie es bis jetzt ist, zu erfassen, welche Stellungnahme eingegangen ist und die stellt man dann auf die Website, so, wie es aktuell ist.

Darüber hinaus sind wir auch als Abgeordnete gefragt, dass wir mehr Transparenz von uns selbst preisgeben müssen, um wieder Vertrauen zurückzugewinnen. Das ist zum einen ein ganz wichtiger

Punkt, der eigentlich für uns in der Fraktion schon selbstverständlich ist, nämlich, dass wir uns für Lobbytätigkeit nicht bezahlen lassen – das muss verboten werden –, genauso, dass entsprechend von uns Abgeordneten auch Geldspenden nicht angenommen werden dürfen. Das steht aktuell in unserem Abgeordnetengesetz noch nicht so drin. Das sollten wir verschärfen, weil es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, die wir hier auch noch mal deutlich machen sollten, genau wie die Frage der Nebentätigkeiten. Ich kann sagen, unsere Fraktion, wir sind 21 Kümmerer vor Ort. Wir haben Wahlkreise, wir haben sehr viel zu tun. Ich kann mir schwer vorstellen, dass Leute dort viel Zeit für Nebentätigkeiten haben, deswegen haben wir auch überhaupt kein Problem damit, dass man diese sehr genau erfasst und dass wir sagen, ab einem Schwellenwert erfasst man sie auch centgenau, damit man dann auch nachweisen kann, wer hat wo etwas gemeinsam verdient, genauso wie die Frage, welche Beteiligungen es gibt, an welchen Gesellschaften man beteiligt ist. Ich finde, das sollte für alle Personen hier im Haus klar aufgezeigt werden, wer im Zweifel Überschneidungen hat, wenn er im Zweifel vielleicht für eine bestimmte Organisation noch Beteiligung hat und auf der anderen Seite hier im Landtag für bestimmte Gesetze abstimmt. Das muss klar sein, genauso wie die Frage von Immobilienbesitz,

Herr Abgeordneter, die Redezeit ist zu Ende.

die wir dann auch aufzeigen sollten. Das ist das, was wir gemeinsam angehen wollen, was wir gemeinsam erarbeiten wollen. Wir werden einen Gesetzentwurf dazu vorlegen und ich lade Sie alle herzlich ein, dann gemeinsam mit uns daran zu arbeiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3079 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Möller für die AfDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, um es vielleicht eingangs gleich mal sehr deutlich zu machen: In unserer heutigen Aktuellen Stunde geht es nicht um Sinn oder Unsinn der Maskenpflicht an Schulen, es geht auch nicht darum, ob der Beschluss des Amtsgerichts Weimar richtig oder falsch war oder ob er demnächst vom OLG aufgehoben wird oder ob er vielleicht Bestand hat. Dazu haben wir zwar alle eine Meinung, aber darum geht es nicht. Heute geht es um die Achtung der richterlichen Unabhängigkeit, denn diese Achtung der richterlichen Unabhängigkeit ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, das hat der Umgang der Landesregierung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Untersagung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gezeigt. Die Art und Weise, wie das geschehen ist, geht weit über bloße Kritik am Gericht hinaus. Besonders deutlich wird das an einer Mitteilung des Bildungsministeriums, die im Internet veröffentlicht worden ist. Meine Damen und Herren, der Beschluss des Amtsgerichts mag ungewöhnlich sein, der Umgang des Ministeriums damit war jedoch skandalös.

(Beifall AfD)

Das Ministerium erläuterte nämlich ganz ungeniert, warum es sich nicht an die Entscheidung halten will, obwohl das Grundgesetz die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz vorsieht. Zu diesem Recht zählen auch Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar. So erklärte das Ministerium, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nur rechtliche Wirkung für zwei Schüler entfaltet. Das, meine Damen und Herren, ist objektiv falsch, denn der Beschluss des Amtsgerichts regelte die Untersagung des Maskenzwangs für – Zitat – „alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler“.

Eine Besonderheit im Kindeswohlverfahren ist übrigens, dass das Gericht durchaus auch Anordnungen gegenüber Dritten treffen kann. Nun kann so eine Anordnung natürlich falsch sein, aber das festzustellen, ist nicht Sache des Ministeriums, das festzustellen, ist Sache von Gerichten.

(Beifall AfD)

Gleichwohl maßt sich das Bildungsministerium in seiner Mitteilung an, die Missachtung einer richterli

(Abg. Bühl)

chen Entscheidung offen anzukündigen. Dabei tut das Ministerium genau das, was die Landesregierung dem Richter vorwirft: Das Ministerium überschreitet seine Kompetenzen.

(Beifall AfD)

Wo wir gerade dabei sind: Natürlich kann sich ein x-beliebiger Verfahrensbeteiligter darauf zurückziehen, dass eine Entscheidung eines Gerichts noch nicht bekannt gegeben worden ist. Tun Sie das aber als höchste Repräsentanten der Verwaltung des Freistaats Thüringen, hat das eine ganz andere Wirkung, als wenn das zwei einfache Bürger in einem Rechtsstreit tun, denn erstens ist es sehr respektlos gegenüber dem Gericht, zweitens missachten Sie damit die Gewaltenteilung und versuchen sich mit einem formalen Argument rauszureden und drittens zeigen Sie der Öffentlichkeit, dass die Bürger sich zwar an jede Ihrer Corona-Verordnungen halten sollen, aber Sie selbst andersrum nicht bereit sind, sich selbst an gesprochenes Recht zu halten.

(Beifall AfD)

All das, meine Damen und Herren, schafft noch eine SPD-Abgeordnete, Frau Marx, in den Schatten zu stellen, indem sie den betroffenen Richter auch noch wegen Rechtsbeugung anzeigt. Meine Damen und Herren, das aus meiner Sicht ist ein Tiefpunkt dieses Hauses im Umgang mit der Justiz.

(Beifall AfD)

Natürlich ist Frau Marx klar – sie kennt sicherlich die Rechtsprechung zur Rechtsbeugung, sie weiß, dass die Fälle der verurteilten Rechtsbeugung an fünf oder zehn Fingern abzuzählen sind –, dass diese Anzeige nach Stand der Rechtsprechung komplett absurd ist, aber sie ist natürlich wunderbar geeignet, Druck auf die vielen Familienrichter zu machen, die derzeit mit Hunderten ähnlichen Anträgen zu tun haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein Zufall!)

Genau, was für ein Zufall. – Indem Sie nun einen Weimarer Richter so öffentlich Spießruten laufen lassen, führen Sie seinen Kollegen nämlich vor Augen, was passiert, wenn man die eigene rechtliche Überzeugung über das stellt, was die politische Opportunität nach Ansicht der Landesregierung eigentlich gebietet.

(Beifall AfD)

Sie gehen nach dem Prinzip „bestrafe einen, erziehe Hundert“ vor.

(Beifall AfD)

Das alles ist kein Einzelfall. In der letzten Woche wurden aus dem rot-rot-grünen Umfeld Forderungen laut, dass im Strafprozess mit politischem Einschlag Druck auf Staatsanwälte und Gerichte ausgeübt wird, auf bestimmte prozessbeendende oder ‑verkürzende Maßnahmen zu verzichten. Das Ganze geht fast in Richtung einer Art ungeschriebenem Sonderstrafprozessrecht. Das wäre alles vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen. Deswegen ist der Umgang mit dem Amtsgericht Weimar kein singulärer Vorgang, es ist ein Symptom von gezielter politischer Einflussnahme auf die Justiz.

Meine Damen und Herren, wenn Sie das nächste Mal meinen, sich wieder anmaßen zu müssen, über die Justiz oder die Justizpolitik in europäischen Partnerstaaten herzuziehen, dann empfehle ich Ihnen, kehren Sie erst mal vor Ihrer eigenen Haustür, bevor Sie anderen echten Demokraten mit Ihrer Attitüde auf den Keks gehen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weimarer „Maskenentscheidung“ hat landesweit eine Welle von Diskussionen ausgelöst, und das ist gut so, denn es ist ein außergewöhnlicher – ich meine, ein abenteuerlicher – Richterspruch. In der Debatte dazu fällt auf, dass sich diejenigen, die die Entscheidung bejubeln, auf Argumente oder – ich müsste vielleicht besser sagen – auf Meinungen berufen, die man von Querdenkern oder – da sollte ich vielleicht besser sagen – Leerdenkern, Corona-Skeptikern, Impfgegnern und Maskenverweigerern kennt. Die Kritiker hingegen setzen sich durchweg juristisch, sachlich damit auseinander und kommen alle zu dem Ergebnis, dass diese Entscheidung wegen grober Rechtswidrigkeit, wegen Kompetenzüberschreitung und schwerwiegender Verfahrensmängel keinen Bestand haben kann. Dieses Signal kommt inzwischen auch aus der Richterschaft selbst, und das – so meine ich – spricht für sich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof etwa hat in einem Beschluss vom 16.04. die Gelegenheit genutzt, die umstrittene Weimarer Entscheidung als „ausbrechenden Rechtsakt“ zu kritisieren. Das Verwaltungsgericht Weimar schließt sich in seinem gestrigen Beschluss dieser Entscheidung an und erklärt, weshalb das Familiengericht Weimar „offensichtlich rechtswidrig“ entschieden hat. Angesichts dieser

(Abg. Möller)

Bewertung des besagten Weimarer Beschlusses durch unabhängige Gerichte ist es geradezu grotesk, der Landesregierung Geringschätzung der Justiz und Respektlosigkeit gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit vorzuwerfen, wie Sie, Herr Möller, das hier tun.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn: Die entsprechenden Verlautbarungen des Bildungsministeriums decken sich weitgehend mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts Weimar, eines unabhängigen Gerichts. Im Übrigen hat es gerade die Achtung vor dem Gesetz und dem Recht geboten, öffentlich klarzustellen, inwieweit sich die umstrittene Entscheidung im Rahmen des Rechts bewegt, dem jede Richterin und jeder Richter verpflichtet ist. Es galt, Rechtssicherheit zu schaffen, denn der Beschluss hat Verwirrung gestiftet, Lehrerschaft, Eltern, Schülerinnen und Schüler verunsichert. Dass der dafür gewählte Weg der richtige und der rechtsstaatlich gebotene war, hat das Verwaltungsgericht Weimar im Grunde nun deutlich bestätigt.

Die Landesregierung hat erklärt, den Weimarer Beschluss des Familiengerichts obergerichtlich überprüfen zu lassen und dafür die möglichen Rechtsmittel einzulegen. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob die gerichtliche Entscheidung besonders schwerwiegende Fehler aufweist und sich offensichtlich so weit von den Regeln unserer Rechtsordnung entfernt, dass die Grenze des rechtlich Erlaubten überschritten ist. Diese Überlegung drängt sich in diesem Fall geradezu auf und hat nicht das Geringste mit Respektlosigkeit gegenüber richterlicher Unabhängigkeit zu tun, denn auch Richterinnen und Richter haben sich an Regeln zu halten, an die Regeln von Recht und Gesetz.

Inwieweit Grenzüberschreitungen vorliegen, hat – wie hier – nun ein unabhängiges Gericht zu entscheiden.

Nahezu sprachlos macht mich der Vorwurf, seitens der Landesregierung sei nichts unternommen worden, einer Kampagne gegen den Richter Einhalt zu gebieten. Das haben Sie, Herr Möller, hier ja auch wieder ausgeführt. Sie wollen doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass eine Kampagne geführt wird, wenn auf rechtsstaatlichem Wege – etwa durch Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen – überprüft werden soll, ob ein Richter seine dienstlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt hat? Mit der Forderung, etwas dagegen zu unternehmen, meinen Sie wohl, dass die Landesregierung eine offensichtlich rechtswidrige richterliche Entscheidung stützen soll, indem sie wider besseres Wissen

öffentlich agiert und dafür argumentiert? Diese Vorstellung ist so absurd, dass mir die Worte fehlen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, das macht einfach sprachlos. Deshalb werde ich auch meinen Beitrag an dieser Stelle beenden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Baum.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Vertreter der Justiz an den Endgeräten, vielleicht hört uns ja einer zu. Bemerkenswert ist es ja schon, warum jetzt anhand einer Einzelfallentscheidung eines Thüringer Richters auf den allgemeinen Umgang der Politik mit der Justiz geschlossen werden soll. Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind eigentlich gerichtliche Aussagen zu Maßnahmen der Corona-Pandemie oder zur Eindämmung der Corona-Pandemie nichts Neues. Davon gab es unzählige Entscheidungen, mal wurden die Maßnahmen bestätigt und mal für nicht anwendbar erklärt, und in manchen Fällen hat auch das eine Gericht die Entscheidung des anderen Gerichts wieder aufgehoben. Das ist aus unserer Sicht genau in dieser Form Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, das ist die richterliche Unabhängigkeit.

(Beifall FDP)

Im Rahmen der Rechtsnorm gibt es Spielräume, und innerhalb dieser können gleiche Sachverhalte unterschiedlich entschieden werden. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Drei Juristen, vier Meinungen. Unser Rechtssystem sieht das System der Überprüfung richterlicher Entscheidungen zum Beispiel durch eine übergeordnete Instanz vor. Gerade bei neu auftretenden Sachlagen – und darum handelt es sich ja hier im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen – schaffen divergierende Entscheidungen der Gerichte auch einfach die Grundlage für eine ausdifferenzierte Rechtsprechung, die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert. Es hat jetzt zum Thema „Maskenpflicht im Unterricht“ nicht nur aus Weimar Entscheidungen gegeben, und ich will die hier auch gar nicht inhaltlich auswerten, aber für die Diskussion ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Meinungen Teil