Protocol of the Session on April 21, 2021

Ich komme jetzt aber zu der aufgeworfenen Frage von Herrn Kellner zurück, die gar nicht so schwer zu beantworten ist, lieber Jörg. Denn du hast auch an unserem Änderungsantrag bzw. ersten Entschließungsantrag gesehen, dass wir erhebliche Zweifel an diesem einen Punkt der Vertretung der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim MDR haben und vor allem verfassungsrechtliche Probleme sehen. Wir haben das, das will ich auch sagen, schon angedeutet, bevor wir eine Anhörung hatten.

Ich will noch mal auf Herrn Cotta zu sprechen kommen und daran erinnern, lieber Herr Cotta, dass Sie Boris Reitschuster als Experten eingeladen haben, der nicht gekommen ist. Er wusste wahrscheinlich, warum. Wir haben einen Medienrechtler eingeladen, der die von uns zuvor schon avisierte Problematik noch mal untersetzt hat. Interessant war, dass Sie jetzt aus den Stellungnahmen dieses Anzuhörenden zitiert haben, den wir eingeladen haben. Das ist in Ordnung, ist ja Erkenntnisgewinn, ist vor allen Dingen ein Erkenntnisgewinn, der sauber ist und auf juristisch nachprüfbaren Fakten basiert.

(Beifall FDP)

Aber was sind unsere Punkte? Das haben wir schon kritisiert: Das ist einmal die Frage des Umbaus des MDR zu einem verfassungswidrigen Geldverteilungsmechanismus. Das hat auch der MDR selbst gesagt. Klar ist: Geld ist zum Programm- und Rundfunkmachen da. Es ist nicht dafür da, dass einzelne Regionen davon in irgendeiner Art und Weise profitieren sollen. Ich glaube, den Medienstandort Thüringen stärkt man mit innovativen Ideen, mit dem Ansiedeln innovativer Unternehmen, die dann Nachfrage vom Kika oder vom MDR generieren. Aber Beton statt Ideen – das ist eine Politik vor 2000, das hat dieses Land und dieser Medienstandort nicht nötig. Ad 1.

Ad 2: Staatliche Einflussnahme auf Rundfunkgremien, das ist schon angesprochen worden, die Entsendung von einem Regierungsvertreter in den Verwaltungsrat, wo er sich auch nicht nur zu Wort melden kann. Das ist nicht nur durch uns zuvor schon, sondern auch durch die Medienrechtler als sehr kritisch eingestuft worden und explizit Gegenteil zu dem, was uns das Bundesverfassungsgericht eigentlich mit auf den Weg gegeben hat. Auch das ist ein Punkt, warum wir diesen Vertrag in seiner Form hier ablehnen.

Dann haben wir die Förderung letzten Endes einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese harte Formulierung angesprochen. Ich glau

be, dass die Mehrheit aber erkannt hat, dass man sich hier schnellstmöglich auf den Weg machen muss, spätestens dann, wenn im Bund die Rechtsgrundlage vorliegt.

Aber auch: Wie bildet sich eigentlich gesellschaftliche Vielfalt im Rundfunkrat ab? Auch da viele Gespräche mit der Wirtschaft, die im Gegenteil zu anderen Vertretern und Institutionen im Entstehungsprozess des MDR-Staatsvertrags teilweise gar nicht involviert war. Das ist sehr schade. Aber es zeigt sich auch, dass das kritisch zu sehen ist, weil die Anzahl der Arbeitgeberverbände auf zwei reduziert worden ist. Und, lieber Herr Blechschmidt, der jetzt gerade leider nicht da ist: Es ist ein Unterschied, ob eine Institution einen expliziten Arbeitgebervertretungsanspruch hat oder ob sie eine paritätische Struktur hat, wie es beispielsweise Thüringer Handwerkskammern oder auch die IHK beispielsweise haben.

Ausschluss von Parteienpluralität im Rundfunkrat: Das ist schon kritisiert worden. Es gehört eben auch dazu, dass Parteien oder auch Oppositionsparteien die Möglichkeit haben, ihre Wähler und ihre Interessen in diesem Rundfunkrat zu vertreten – nicht die Parteiinteressen, sondern die derjenigen, die sie repräsentieren. Aber eine Zweidrittelmehrheit schließt das faktisch aus. Das ist etwas, was wir mehr als kritisch sehen und was wir nach wie vor kritisieren.

Deswegen zwei Botschaften: Man hätte es besser machen können. Aus unserer Sicht findet dieser Vertrag leider keine Zustimmung. Aber natürlich sind wir dabei, wenn es darum geht, ihn so schnell wie möglich konstruktiv besser zu machen. Beginnen wir mit einer ordentlichen Personalvertretung auch für die freien Mitarbeiter. Vielen Dank.

(Beifall FDP

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Krückels.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich freue mich, dass wir heute noch dazu kommen, den MDR-Staatsvertrag zu behandeln. Ich möchte ganz gern einige allgemeine Anmerkungen machen und dann natürlich noch auf die Sachen eingehen, die jetzt genannt worden sind.

Es ist die erste Novellierung überhaupt. Es gab einen Staatsvertrag, und es ist jetzt die erste Novel

(Abg. Montag)

lierung seit dem alten Staatsvertrag, der jetzt schon 30 Jahre alt ist. Ich glaube aber, dass der nächste Schritt nicht so lange wird warten müssen. Das liegt an zwei Sachen. Erstens erwarten wir wahrscheinlich schon in diesem Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beitrag. Insofern wird da noch mal Schwung in die medienpolitische Debatte und auch in die Geldverwendung, auch der Anstalten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen. Zweitens haben die Ministerpräsidenten sich selbst bzw. der Rundfunkkommission aufgegeben, Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten noch mal neu zu bestimmen und bis zum nächsten Frühjahr Vorschläge zu machen. Danach werden wir tatsächlich auch bei den einzelnen Landesanstalten – glaube ich – noch mal Diskussionen haben.

Aus Thüringer Sicht und auch aus Sicht der Landesregierung ist es bedauerlich, dass es am Schluss keinen Konsens mehr darüber gab, dass die Freien auch über den Personalrat abgesichert sind. Aber ich weise auch noch mal darauf hin – Herr Montag, Sie haben ja die Zahl genannt –, es geht um 1.500 bis 1.600 Freie. Das zeigt meiner Meinung nach auch ein zweites Problem auf, das ist nämlich auch missbräuchlich, wie da insgesamt mit dem Freienwesen umgegangen wird: Leute, die nicht programmgestaltend sind, sondern jeden Tag zur Arbeit kommen und Aufträge bekommen – mach‘ dieses, mach‘ jenes –, in Programmabläufe, Urlaubspläne usw. eingebunden sind, sind keine Freien,

(Beifall FDP)

das sind reguläre Arbeitnehmer. Das ist nicht nur ein Problem beim MDR, das ist bei allen Rundfunkanstalten so, das müssen feste Jobs werden für die Menschen, die diese Tätigkeiten ausführen. Insofern haben wir einen komplett großen Bereich, der nicht repräsentiert ist, aber das liegt auch daran, dass das Freienwesen so dermaßen ausgeufert ist und inzwischen auch ganz viele Nichtprogrammgestaltende umfasst. Das hat der MDR meines Erachtens auch anzugehen.

(Beifall FDP)

Das Zweite, weil Sie sagten: „Nicht in Beton investieren!“ Ehrlich gesagt, wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen überhaupt nicht, dass der MDRTower in Leipzig abgerissen und bei uns in Suhl wieder aufgebaut wird, das ist doch absurd. Aber es gibt doch Entwicklungen, wo neue Strukturen entstehen. Wenn ich mir ida, die Innovations- und Digitalagentur, anschaue: Das ist ein zukunftsträchtiger Bereich, der wird aufwachsen, da geht es um digitale Produktionen, wie die Redaktionen unter

stützt werden, der bietet sogar auch Dienstleistungen für Dritte an. Er ist vor zwei Jahren gegründet worden, und natürlich haben wir erwartet, weil Thüringen bisher so schlecht berücksichtigt worden ist, dass solche neuen Zweige dann auch vornehmlich in Thüringen angesiedelt werden. Diese Erwartung ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt, da geht es gar nicht darum, jetzt Sachen aufwendig zu verschieben, aber zu schauen, wo sind neue Strukturen, wo sind neue Aufgabenfelder und wie können die dann auch in Thüringen erledigt werden. Warum sollte in Thüringen nicht genauso gut journalistisch gearbeitet werden können wie an anderen Standorten in Mitteldeutschland? Der Programmauftrag kann dort genauso erfüllt werden, das ist alles relativ vorgeschoben, was hier zur Verfassungswidrigkeit behauptet worden ist.

Ehrlich gesagt, ich finde es dann auch ein bisschen lustig – ich meine, in der Anhörung waren wir als Landesregierung auch nur Gast –, wenn Leuten politisch etwas nicht passt, wird so schnell das Argument herausgeholt, das sei verfassungswidrig. Sozusagen kann man es politisch anders sehen oder anders wollen oder es ist vielleicht auch ungemütlicher. Vielleicht ist es in Zukunft auch für die Geschäftsführung des MDR etwas ungemütlicher, sich Gedanken machen zu müssen, wie Thüringen adäquat berücksichtigt werden kann, aber das hat in meinen Augen noch lange nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun.

Ich möchte auf einen letzten Aspekt eingehen, noch mal zur Staatsferne, weil gesagt worden ist, es sei immer noch sehr kritisch und viel zu viel Staat: Das ZDF-Urteil sagt, nicht mehr als ein Drittel Staatsvertreter oder Staatsnahe. Wir sind jetzt – ich glaube, bei 28 Prozent – wirklich deutlich darunter, auch im Vergleich zu anderen Anstalten. Dass die Rechtsaufsicht tatsächlich auch im Verwaltungsrat anwesend sein und hören kann, was da passiert, finde ich richtig. Ich wundere mich, dass Landesvertreter oder Menschen, die für das Land handeln, das kritisch sehen, denn wir haben tatsächlich ein Problem, der MDR ist natürlich keine Beteiligungsgesellschaft, aber gleichzeitig ist er auch nicht insolvenzfähig. Das heißt, die Länder haften finanziell für die Anstalt. Und da ist es mehr als adäquat – meines Erachtens –, dass die Länder zumindest darüber informiert sind, wie die wirtschaftlichen Belange aussehen. Und wie sollen sie das sein, wenn sie nicht tatsächlich über die Unterlagen verfügen, die im Verwaltungsrat zur finanziellen Ausrichtung der Anstalt diskutiert werden, und wenn sie nicht den Diskussionen dort folgen können? Es geht noch nicht mal um ein Stimmrecht. Wenn man sich dann andere Anstalten anschaut, wie beispielsweise den SWR: Die entsenden explizit Regierungs

(Staatssekretär Krückels)

mitglieder in den Verwaltungsrat. Das tun wir ja gar nicht. Die Staatsferne ist da also auch komplett gewahrt. Ich verstehe die Argumentation vonseiten des Landtags im Hinblick auf die Verwaltungsratszusammensetzung und das Beiwohnungsrecht der Rechtsaufsichten nicht, sondern hätte eher erwartet, dass das begrüßt wird.

Aber insgesamt freue ich mich trotzdem, dass wir in diesem langwierigen Prozess zu einem Ergebnis gekommen sind, und glaube, dass wir in der nächsten Legislatur tatsächlich vielleicht schon über eine Novellierung sprechen können, die hoffentlich auch solche Punkte wie die Berücksichtigung der Freien in den Personalvertretungen regeln können wird. Insofern hoffe ich, dass es für mich und uns alle nicht der letzte MDR-Staatsvertrag gewesen ist, und würde mich natürlich freuen, wenn das Parlament dem Gesetz zustimmt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2555 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich um das Aufstehen vom Platz. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD und die Fraktion der FDP. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge, zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2656. Gibt es hier noch den Bedarf einer Ausschussüberweisung? Die Abgeordnete RotheBeinlich? Nein. Alles klar. Es ist ein bisschen verwirrend mit den vielen Entschließungsanträgen. Dann würden wir über den Punkt b direkt abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wie bitte? Was?)

Da ist der Antrag, der aus dem Ausschuss wieder zurückkommt, der alte FDP-Antrag in der Drucksache 7/2656. Hilft das?

(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!)

Weil wir noch einen FDP-Antrag haben. Das ist nicht der neue Entschließungsantrag.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dem stim- men wir aber trotzdem zu!)

Das mag sein. – Nur zur Erklärung noch mal: Wir sind bei dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2656. Das ist der Antrag, der auch schon im Ausschuss war. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist die AfDFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3146. Frau Rothe-Beinlich möchte etwas beantragen.

Genau. Ich beantrage Ausschussüberweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.

Gut. Dann ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen.

Herr Montag.

Ich möchte gern eine kurze Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten geben.

Bitte, gern.

Ich will das gar nicht ausdehnen, will aber doch noch mal mein Bedauern ausdrücken, dass – ich sage mal – die politische Arithmetik aktuell dazu führt, dass ein Antrag, der – glaube ich – von der

(Staatssekretär Krückels)

Mehrheit des Hauses geteilt wird, leider nicht hier abgestimmt werden und somit nicht das Signal rausgehen kann, sondern aufgrund politischer Arithmetik hier leider einen Umweg über den Ausschuss gehen muss, wo ich ahne, welches Schicksal er erleiden wird – Stichwort „Ersetzungs- und Alternativanträge“. Ich bin natürlich als Vertreter der FDP da ein bisschen enttäuscht, habe bisher eigentlich auch eine andere Debattenlage wahrgenommen, gerade auch im Ausschuss, das war sehr konstruktiv.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist keine Erklärung zum Abstimmungsverhalten!)

Deswegen haben wir trotzdem und habe ich persönlich trotzdem natürlich einer Überweisung an den Ausschuss zugestimmt.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Montag.

Dann würde ich jetzt weitermachen mit der Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3152. Hier habe ich keine Ausschussüberweisung wahrgenommen. Gibt es noch einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir direkt über diesen Entschließungsantrag ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.