Im Übrigen ist die Vergrößerung des Rundfunkrats nicht nur unzeitgemäß, sondern natürlich auch kostentreibend. Aber man weiß ja, wie man an das Geld kommt, nämlich durch den Zwangsbeitrag.
Und wo wir gerade bei den Kosten sind: Wie der aktuell abschließende Bericht des Thüringer Rechnungshofs bei der Prüfung des MDR-Klangkörpers aufzeigt, gibt es nach wie vor signifikante strukturelle Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk des MDR. Mangelnde Zuordnung sowie unvollständige Erfassung von Kosten und mangelhafte Evaluierung über die Auslastung werden vom Rechnungshof angemahnt. Außerdem werden die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der MDR wird von den Beitragszahlern finanziert. Das sollte auch bei der Debatte um einen neuen MDR-Staatsvertrag nicht vergessen werden. Umso wichtiger ist es, eine zeitgemäße Reform des MDR anzustreben, Kosten zu senken und die Beitragsfreiheit anzustreben. Die Richtung weisen unser Entschließungsantrag und das AfD-Grundfunkkonzept. Die
verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Neufassung des MDR-Staatsvertrags lehnt die AfD-Fraktion ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. In Anbetracht der Bewertung, dass die Berichterstattung zumindest die Anhörung explizit widergespiegelt hat, konzentriere ich mich auf drei Schwerpunkte, die, wie gesagt, bei dieser Anhörung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das sind erstens die Problematik der verfassungsrechtlichen Hinweise, zweitens auch die jetzt schon angesprochene Zusammensetzung des Rundfunk- und Verwaltungsrats und drittens die Freienvertretungen. Wie ich schon in meinem Beitrag zur ersten Beratung deutlich gemacht habe, ist die Frage, dass jetzt im neuen Rundfunkstaatsvertrag eine Formulierung gewählt worden ist, die die Intendantin im Rahmen der Möglichkeit dazu auffordert, hinzuwirken, dass durch die Länder ein Anteil der Einnahmen dem MDR mittelfristig zugeordnet und zugutekommt, per se nach meinem Verständnis keine Verfassungswidrigkeit und auch keine in die Richtung gehende Forderung darstellt, auch wenn durch die entsprechenden Anzuhörenden in der Anhörung am 19. noch mal wiederholend deutlich eine Kausalkette aufgemacht worden ist zwischen Beitrag, Auftrag, Rundfunkfreiheit und unabhängiger Ressourcenverteilung über die entsprechenden Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Auch hier sehe ich keine Verfassungswidrigkeit, die eine entsprechende Bevorzugung oder im schlimmsten Fall Beeinflussung der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt, weil im Grunde genommen entsprechende Formulierungen schon im vorhergehenden Staatsvertrag – § 29 Abs. 5 – vorhanden gewesen sind.
Stichwort „Zusammensetzung Rundfunkrat und Verwaltungsrat“: Ja, auch in meiner Rede in der ersten Beratung habe ich deutlich gemacht, dass es bei der Diskussion um die Besetzung und die Größe des Rundfunkrats zwei Überlegungen gegeben hat. Die eine Überlegung hat gesagt: Wir verkleinern den Rundfunkrat, indem wir die entsprechenden Staatsvertreter herausnehmen. Das zweite Modell war, dass wir weitere gesellschaftliche Organisationen in den Blick nehmen, also eine breitere Aufstellung des Rundfunkrats. Wie ich schon damals Anfang Februar gesagt habe, hat sich das
zweite Modell durchgesetzt. Auch was die immer wieder jetzt darstellenden – ich habe sie als korrespondierend formuliert – Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft, ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass Handwerksverbände nicht zwingend Arbeitgeber sind. Dennoch glaube ich, dass mit Blick auf die bisherige Vertretung der Arbeitnehmerschaft hier Veränderungen getroffen werden mussten. Wenn man immer wieder im Blick und in den Diskussionen hat, dass die Größenordnung nicht weiter steigen soll, muss man feststellen, dass hier ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmern – ich formuliere jetzt „arbeitnehmerähnlichen Strukturen und Verbänden“ – und den Arbeitgebern zu schaffen ist. Man hätte den Rundfunkrat mit mindestens 70 Vertretern besetzen müssen, um alle Interessenverbände zu berücksichtigen; auch das habe ich schon vom Pult aus angesprochen.
Drittens, die freien Vertretungen: Hier möchte ich auch vom Pult aus aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Die Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag sind nicht nur unglücklich gelaufen, sondern für die Linke auch enttäuschend. Dass nicht die entsprechenden Möglichkeiten genutzt wurden – die jetzt schon gewesen wären –, eine Freienvertretung der fest angestellten adäquat einzubringen, ist natürlich der Frage von Kompromissen zwischen den vertragsschließenden Ländern geschuldet.
Da ich mich nun mit Blick auf die wahrscheinliche Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags nicht euphorisch hinreißen lassen werde, jetzt zu formulieren, dass die FDP mit ihrem Entschließungsantrag, was die freien Mitarbeiter anbelangt, auf dem richtigen Weg ist – das ist sie allemal –,
wollen wir aber deutlich machen, dass es hier in Zukunft auf alle Fälle notwendig ist, dass entsprechende Veränderungen mit Blick auf die Freienvertretungen angestrebt werden müssen. Deshalb wird meine Fraktion diesen Entschließungsantrag mittragen.
Was die anderen Entschließungsanträge betrifft – ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Fraktionen nehmen mir das nicht übel, wenn ich das jetzt pauschal tue –: Hierin sehen wir keine weiteren Ansätze, um den MDR-Staatsvertrag zu verbessern. Wir könnten uns vorstellen, dass der Entschließungsantrag der CDU auch noch mal diskutiert wird – weil ja schon ein Entschließungsantrag der CDU im Ausschuss ist –, um die positiven Elemente zu fixieren und zu dokumentieren. Aber eine jetzige Verabschiedung – wenn sie
Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Als Nächster erhält Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zur zweiten Lesung den MDRStaatsvertrag in der Diskussion. Die Vorredner haben ja schon viel über den Staatsvertrag gesprochen und auch die Kritikpunkte angesprochen. Ich möchte an der Stelle noch mal darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 die einmalige Chance hatten, überhaupt den Staatsvertrag noch mal anfassen zu dürfen. Ich muss wirklich sagen, an der Stelle haben wir wirklich kurioses Glück gehabt, dass wir nach 30 Jahren des Bestehens des Staatsvertrags überhaupt in die Diskussion einsteigen durften. Dass die Bereitschaft von den anderen Beteiligten nicht allzu groß war, muss ich hier – glaube ich – nicht erwähnen. Wir haben auch in den letzten vergangenen Veranstaltungen bzw. Beratungen schon deutlich gemacht, dass Sachsen und Sachsen-Anhalt mit ihren Anstalten, mit den Standorten die 30 Jahre sehr komfortabel unterwegs waren. Deswegen war es für uns wirklich auch ein Glück, dass wir überhaupt dort mit einsteigen konnten. Ich sehe das etwas anders als die Kollegen von der FDP und von der AfD, dass dieser Vertrag schlecht wäre oder nicht gut genug wäre und kritikwürdig wäre und eigentlich – so wie ich das verstanden habe – von Ihnen auch nicht mitgetragen wird.
Man kann natürlich über alles reden und diskutieren und sagen, es hätte alles viel besser sein können. Aber man muss letztendlich auch die Realitäten mit im Blick haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, es war keine einfache Verhandlung mit den Partnern, weil es natürlich da auch immer um Befindlichkeiten geht, aber natürlich auch um Pfründe geht, die man dann abgeben müsste. Deswegen bin ich froh, dass wir auf jeden Fall diesen Staatsvertrag in der Form erst mal haben. Es ist ja kein Abschluss, und deswegen komme ich nachher auch gleich zu unserem Entschließungsantrag, den wir heute einbringen wollen. Das ist der erste Schritt. Wir können natürlich an der Stelle nicht stehen bleiben. Der Standort in Thüringen soll aus unserer Sicht nach wie vor gestärkt werden. Der hat es auch verdient. Ich denke,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zwei Punkte ansprechen, die wichtig sind, die in den Staatsvertrag hineingekommen sind. Das ist zum einen der § 2, wo eine Mittelgerechtigkeit der Beiträge, die in den einzelnen Ländern erhoben werden, entsprechend berücksichtigt und die Beiträge entsprechend verteilt werden. Das war nicht einfach. Das kann man sich vorstellen. Aber es ist zumindest in diesem § 2 festgelegt und reingeschrieben worden, dass es hier eine größere Gerechtigkeit gibt. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt, der meines Erachtens auch sehr wesentlich ist, ist, dass vom MDR, vom Intendanten oder von der Intendantin an den Rundfunkrat Bericht erstattet werden muss. Alle drei Jahre soll Bericht erstattet werden, wie der Sachstand ist, wie die Entwicklung ist, wie das umgesetzt wurde, was in dem Staatsvertrag steht. Ich denke, es war auch wichtig, dass wir dann eine gewisse Kontrolle haben. Aber dazu komme ich noch mal bei unserem Entschließungsantrag, wo wir das noch etwas konkretisiert haben.
Das sind die wesentlichen Punkte in § 2, die meiner Ansicht nach die Möglichkeit zulassen, auch zukünftig mit den Partnern über den Vertrag zu verhandeln, weil die anderen beiden dieses ja auch mitgetragen haben. Man kann sich dann also nicht rausreden und sagen: Jetzt haben wir den Deckel zugemacht und die nächsten 30 Jahre läuft der weiter. An der Stelle haben wir – denke ich mir – auch etwas erreicht, wenn auch nicht das, was vielleicht der eine oder andere sich erhofft hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt kurz zu unserem Entschließungsantrag kommen, wo wir diese Punkte noch mal genauer oder auch etwas tiefer betrachtet haben. Da ist zum einen die Berichterstattung, die alle drei Jahre erfolgen soll. Wir haben in unserem Entschließungsantrag vorgeschlagen, am 31. Dezember 2023 soll Bericht erstattet werden, aber eben nicht nur an den Rundfunkrat, so wie vorgesehen, sondern die Landesregierung wird hier aufgefordert, dem Parlament entsprechend Bericht zu erstatten. Ich denke, da gehört es auch hin, und nicht allein in den Rundfunkrat, denn letztendlich müssen wir auch immer entscheiden. Deswegen ist es meiner Ansicht nach auch gerechtfertigt, dass dieses Hohe Haus davon Kenntnis erlangt, wie der Sachstand ist.
Das andere war die Mittelverteilung, dass die Rundfunkbeiträge, die in Thüringen erzielt werden, auch entsprechend aufgeteilt werden und die Wertschöpfung in Thüringen durch entsprechende Ressour
cenverteilung verbessert wird, bzw. die Standortstärkung, dass man auch Aufgaben bzw. Arbeit überträgt, die es bisher nicht gab. Hier haben wir auch entsprechend Digitalstandortstärkung vorgeschlagen, was zukünftig verstärkt eine Rolle spielen wird. Dafür ist auch der MDR-Standort hier in Thüringen bestens ausgestattet, also an der Stelle könnten wir auf jeden Fall das leisten, was man letztendlich vom MDR erwartet.
Wir haben auch den Rundfunkrat noch mal in den Blick genommen. Es waren auch in der Anhörung an der Stelle deutlich Kritikpunkte zu hören. Natürlich ist es die Quadratur des Kreises. Viele Verbände möchten vertreten sein, möchten gehört werden, möchten mitbestimmen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite wird immer der Ruf laut, wir müssen den Rundfunkrat verschlanken, wir müssen ihn verkleinern, damit er effektiver und auch übersichtlich wird. Das ist natürlich die große Schwierigkeit, wie man da allem gerecht wird. Ich habe das heute bei den Vorrednern auch schon gehört, dass das alles nicht reicht. Ja, darüber kann man sich auch streiten. Wir haben es auch aufgegriffen, dass sich Gruppen benachteiligt fühlen, zum Beispiel die Kirchen. Die sagen, mit dem Rotationsprinzip sind wir nicht einverstanden. Jedes Land sollte auch entsprechend einen Vertreter im Rundfunkrat haben. Das sollte man vielleicht auch näher betrachten. Gleiches gilt für die Arbeitgeberverbände, die sich da gemeldet haben. Aber wir haben letztendlich auch die freien Mitarbeiter mit im Blick. Auch das war ein erheblicher Kritikpunkt, der unserer Ansicht nach auf jeden Fall neu geregelt werden sollte. Das ist alles mittelfristig zu betrachten, denn, wie gesagt, wir werden erst nach drei Jahren die Bilanz ziehen können, was sich da bewegt hat, wo sich der MDR auf den Weg begeben hat, den Staatsvertrag entsprechend so zu gestalten, wie wir uns das vorstellen. Das sind in unserem Entschließungsantrag die wesentlichen Punkte.
Jetzt möchte ich noch mal zwei Worte zum Entschließungsantrag der FDP und der AfD verlieren. Es hat mich schon etwas überrascht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die zwei Fraktionen einen Entschließungsantrag zu einem Vertrag einbringen, der von vornherein abgelehnt wird. Da muss man sich schon mal entschließen, was man machen will. Den Vertrag ablehnen, dann weiß ich Bescheid, okay, den will man nicht haben. Aber einen Vertrag ablehnen und hinterher sagen, wir sollten mal den Vertrag ändern, das passt aus meiner Sicht nicht zusammen.
Aus unserer Sicht bedarf es da keiner Zustimmung, entsprechend wird die CDU-Fraktion den auch nicht mittragen. Was den FDP-Antrag anbelangt, sind im Wesentlichen auch die Punkte in unserem Entschließungsantrag schon mit drin. Was den AfDAntrag anbelangt, muss ich sagen, hier war ja eine grundsätzliche Ablehnung des MDR, des öffentlichrechtlichen Rundfunks überhaupt. Ich weiß jetzt nicht, wie da eine Mitarbeit und eine Mitwirkung aussehen soll, wenn ich von vornherein sage, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk lehne ich in dieser Form grundsätzlich ab. Was die Finanzierung anbelangt, die hier angesprochen wurde, nicht mehr beitragsfinanziert, sondern alternative Finanzierung, da fällt mir nicht allzu viel ein außer Steuern, und das wollen wir nun auch nicht, dann haben wir wieder die Staatsferne nicht mehr gegeben. Dieser Antrag, muss ich sagen, ist meiner Ansicht nach nicht ganz schlüssig. Aus diesem Grund werden wir auch diesen Antrag nicht mittragen können.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit der heutigen Debatte finden Beratungen ihren Abschluss, die eigentlich seit 2014 andauern. Es ist also sieben Jahre darüber verhandelt worden, einen besseren MDR-Staatsvertrag zu bekommen. Die gesamte Verhandlung ist eigentlich von einer gewissen Blockadehaltung seitens der Dresdner Staatskanzlei gekennzeichnet. Mit dem Ergebnis kann man zwar im Großen und Ganzen zufrieden sein, aber Euphorie sieht dann doch anders aus.
Wir hatten zwei wesentliche Knackpunkte zu bearbeiten. Das eine ist das ZDF-Urteil, das uns bestimmte Vorgaben auferlegt hat. Das Zweite ist die aus Thüringer Sicht ungerechte Ressourcenverteilung. Beides geht zumindest in Teilen gegen die Position Sachsens. So war eben das, was uns heute vorliegt, das Beste, was dem abzuhandeln war. Ich muss ganz ehrlich sagen, während unserer Verhandlung hatten wir bezüglich der Vertretung der
freien Mitarbeiter eine ganz andere Lösung vorgeschlagen, die dann im Rahmen der Endverhandlung herausgefallen ist. Das ist bedauerlich, kann aber im Vertrag selbst jetzt nicht mehr geändert werden. Trotzdem sind wir als Sozialdemokraten der FDP dankbar, dass sie uns darauf jetzt noch mal in einem Entschließungsantrag hingewiesen hat. Wir werden diesem Entschließungsantrag zustimmen.
Was die Ressourcenverteilung angeht: Licht und Schatten ist ein bisschen freundlich ausgedrückt. Ich glaube natürlich, dass wir mit den dreijährigen regelmäßigen Berichtspflichten einen fundamentalen Durchbruch in der Ressourcenverteilung erzielt haben. Nein, im Ernst: Da wird sich gegen den Widerstand Sachsens nicht sehr viel tun. Aber ich glaube, wir haben einen ersten Schritt getan. Auf diesem ersten Schritt, auf diesem Fundament kann man für zukünftige Verhandlungen aufbauen. Das ist alles nicht das Nonplusultra. Es ist ein Kompromiss, besser als das, was wir vorher hatten, aber wahrscheinlich schlechter als das, was wir zukünftig im nächsten Staatsvertrag bekommen werden. Insofern glaube ich, diesen Zwischenschritt sollten wir mittragen.
Zu den Entschließungsanträgen: Zur AfD muss ich nichts sagen. Zur FDP: Den werden wir mittragen. Ich unterstütze ausdrücklich den Wunsch, den Entschließungsantrag der CDU an den Ausschuss zu überweisen. Da liegt schon einer zu dem Thema von euch, dann ist der nicht so allein.
Und wenn wir dann in 10 bis 15 Jahren die nächste Beratung zum Staatsvertrag machen, sind eure Entschließungsanträge vielleicht auch entscheidungsreif. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, ich freue mich erst mal sehr, wenn ich hier ins Rund schaue, dass unser Entschließungsantrag vielleicht doch eine Mehrheit findet und die Chance bietet, einen Malus bei der Wahrnehmung von Rechten und vor allem auch von Chancen zu beheben, sobald das möglich ist, vor allem natürlich, sobald der Bund auch die bereits angekündigte Novellierung des Bundesperso
Ich komme jetzt aber zu der aufgeworfenen Frage von Herrn Kellner zurück, die gar nicht so schwer zu beantworten ist, lieber Jörg. Denn du hast auch an unserem Änderungsantrag bzw. ersten Entschließungsantrag gesehen, dass wir erhebliche Zweifel an diesem einen Punkt der Vertretung der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim MDR haben und vor allem verfassungsrechtliche Probleme sehen. Wir haben das, das will ich auch sagen, schon angedeutet, bevor wir eine Anhörung hatten.