Protocol of the Session on April 21, 2021

Der Tagungsordnungspunkt 5 b – MDR-Standort Thüringen stärken, Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2600 – wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Danke, Frau Präsidentin. Liebe medienpolitisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die Beratung des Thüringer Gesetzes zum MDR-Staatsvertrag begann formal mit der Überweisung des Gesetzes am 5. Februar 2021 in der 36. Plenarsitzung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Dennoch war die erste inhaltliche Befassung mit dem MDR-Staatsvertrag im Ausschuss mit einer Information der Landesregierung nach § 67 Abs. 4 und einer damit verbundenen Vorabüberweisung an den Ausschuss vom 25.11.2020 verbunden. Danach haben wir uns in der 12., 13. und 14. Sitzung im Dezember 2020 zum Stand des Abschlusses der Beratung der drei Länder – der drei Staatskanzleien von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – informieren lassen, den weiteren Verlauf der finalen Beratungen und eine entsprechende Anhörung ergebnisorientiert diskutiert und dokumentiert. In der 15., 16. und 17. Sitzung waren dann entsprechende Beschlüsse zur mündlichen Anhörung einschließlich von Möglichkeiten der digitalen Zuschaltung sowie gleichzeitig der Beratung und Verabschiedung eines Fragenkatalogs an die Anzuhörenden Gegenstände der Tagesordnung. Am 19.03.2021 führte der Ausschuss in seiner 18. Sitzung eine mündliche Anhörung durch. Daran beteiligten sich elf Anzuhörende, unter anderem Vertreter des MDR, ein Vertreter des MDR-Gesamtfreienrats, die TLM, die Beauftragte der Evangelischen und Katholischen Kirche beim Landtag sowie Medienexperten.

Folgende Positionen, Meinungen und Aussagen wurden schwerpunktmäßig vorgetragen:

1. Würdigung des klaren Bekenntnisses zu den drei staatsvertraglichen Parteien zum MDR als DreiLänder-Anstalt, Zitat von Prof. Schröder, MDR: „Die Staatsvertragsparteien bekennen sich eindeutig zur Drei-Länder-Anstalt als starke, gebündelte publizis

tische Kraft in Deutschland, für Mitteldeutschland und aus Mitteldeutschland in die ARD hinein.“

2. Eine verfassungsrechtliche Betrachtung und Kritik der Vorschrift des § 2 Abs. 2 des Staatsvertrags. Zitat ebenfalls Prof. Schröder: „Der Einsatz der Beitragsmittel für die Erstellung und Verbreitung von Angeboten unterliegt aber originär der programmlichen Entscheidung des MDR. Dies ist der Kern seiner Programmhoheit und seiner Programmfreiheit.“ Gleichzeitig wurde die bisherige Hinwirkungspflicht des ehemaligen § 29 Abs. 5 durch eine Berichtspflicht an die Gremien mit Blick auf die Ressourcenverteilung kritisch angesprochen.

3. Die vorgesehene Zusammensetzung des MDRRundfunkrats sowie des MDR-Verwaltungsrats, die Größe mit Blick auf die Staatsferne und die Vertretung der gesellschaftlichen Organisationen einschließlich der Parität der gesellschaftlich korrespondierenden Gruppen wurden problematisiert, mithin verfassungsrechtlich diskutabel betrachtet – zum Beispiel Prof. Fechner.

4. Durch die Vertreter des Gesamtfreienrats und des DJV wurde die Neugestaltung des § 35 als eine vertane Chance zur Übernahme aktueller Regelungen wie zum Beispiel in Brandenburg mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz kritisch angesprochen.

Der Ausschuss führte in seiner 19. Sitzung eine Auswertung der Anhörung durch und beschloss mehrheitlich die Empfehlung zur Annahme des Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk in Drucksache 7/2555. Der Entschließungsantrag in Drucksache 7/2656 wurde mehrheitlich abgelehnt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Herr Abgeordneter Montag.

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Blechschmidt hat das, glaube ich, ganz gut zusammengefasst, wie die Diskussionslage

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das hoffe ich!)

mit viel Vorlauf, das haben Sie auch gut zusammengefasst – im Ausschuss entsprechend war. Wir haben einen langen Entschließungsantrag schon

(Vizepräsidentin Henfling)

zur ersten Plenardebatte hier eingebracht, wo wir Probleme sehen. Die sind auch durch die Anzuhörenden bestätigt worden oder zu großen Teilen bestätigt worden.

Ich spreche hier aber zu einem anderen Entschließungsantrag, der zu stellen uns schon etwas verwundert hat, denn hier in diesem Antrag geht es darum, eine Benachteiligung in der Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MDR, nämlich gerade der sogenannten freien Mitarbeiter, zu beenden. Das gibt mir aber noch einmal die Möglichkeit zu skizzieren, dass es, glaube ich, sehr wohl so ist, und wir als Freie Demokraten stehen ja auch dafür, dass es Unternehmen dann gut geht, wenn sich Unternehmen und Mitarbeiter als Partner verstehen. Denn die Sozialpartnerschaft ist ja tief verankert in der sozialen Marktwirtschaft, und das sollte auch und gerade für öffentliche Unternehmen gelten. Allerdings, das ist eben leider bisher immer noch der Fall, aufgrund von ein paar Besonderheiten gibt es eine Benachteiligung der freien Mitarbeiter. Das sind über 1.500/1.600 Mitarbeiter. Worum handelt es sich eigentlich hier in unserem Entschließungsantrag? Das lässt sich kurz zusammenfassen. Ich will es skizzieren. Der Bund plant gerade, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren, wonach es möglich ist, dass eben auch freie Mitarbeiter sich zukünftig im Personalrat vertreten lassen können. Leider hat der Staatsvertrag hier eine Regelung getroffen, die diese zukünftige Novellierung, das heißt, die Anwendung immer aktuellen und geltenden Rechts bezüglich des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausschließt. Das ist ein Rückfall in Zeiten, der uns als Freie Demokraten jedenfalls sehr verwundert hat, denn andere Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts machten es vor, wie moderne Personalvertretungspolitik funktionieren kann.

Was ist aber aktuell die Regelung, die der Staatsvertrag vorsieht? Das ist die sogenannte Freienvertretung durch die Intendanten. Zusammengefasst soll hier die Intendantin, also wenn Sie so wollen, die Chefin des Unternehmens, dafür sorgen, dass für einen Großteil ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechte gewahrt bleiben und vertreten sind. Ich glaube schon, dass es durch die Intendantin auch sicherlich gut gemacht werden würde, aber ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass hier, wenn schon im Bund das Bundespersonalvertretungsgesetz angepasst wird, eben auch die freien Mitarbeiter des MDR profitieren sollten.

(Beifall FDP)

Insofern: Lassen Sie uns in dem Fall Arbeitnehmerrechte stärken! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Ich glaube, dann ist dem Genüge

getan, wie aus unserer Sicht eine moderne Personalvertretung für Festangestellte, aber auch für freie Mitarbeiter beim MDR aussehen sollte. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Cotta.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Die Novellierung des MDR-Staatsvertrags wäre eine Gelegenheit gewesen, eine grundsätzliche Reform ins Werk zu setzen, die die strukturellen Mängel in unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte angehen können. Nichts dergleichen ist geschehen. Stattdessen hält man an den alten und teuren Strukturen fest und versucht, den MDR noch stärker zu einem monopolistischen Regierungsrundfunk zu entwickeln.

(Beifall AfD)

Am deutlichsten wird dies erkennbar in der unausgewogenen, dem Pluralismus entgegenstehenden Zusammensetzung des Rundfunkrats. Dort werden nicht nur die kommunalen Interessen geschwächt, sondern es wird auch eine ganz unangemessene Akzentverschiebung bei den Vertretern des Wirtschaftslebens vorgenommen. Arbeitnehmerverbände haben künftig sechs Mitglieder, Arbeitgeberverbände nur noch zwei. So kann man den Geist der Sozialpartnerschaft auch untergraben.

(Beifall AfD)

Völlig unangemessen ist, dass die von den Landtagen der MDR-Länder zu bestimmenden Mitglieder des Rundfunkrats mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen. Ein solches Quorum wird üblicherweise etwa bei Verfassungsänderungen oder bei der Wahl von Verfassungsrichtern verlangt, also bei Entscheidungen, die wegen ihres weitreichenden Charakters einen besonderen Legitimationsbedarf haben. Wenn man dieses Quorum jetzt bei der Wahl von Rundfunkratsmitgliedern verlangt, so liegt auf der Hand, dass es darum geht, die Opposition, und zwar genauer eine ganz bestimmte Oppositionspartei außen vorzuhalten, nämlich die AfD.

(Beifall AfD)

Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese Regel verfassungskonform ist. Ein Rückschritt ist ferner, dass künftig Regierungsvertreter an den Sitzungen des

(Abg. Montag)

MDR-Verwaltungsrats teilnehmen und dort jederzeit Rederecht haben. Man mag das mit dem Stichwort „Rechtsaufsicht“ händeln, Tatsache bleibt, dass die Regierung da mitreden wird, und das ist sicher das Gegenteil von Staatsferne.

All diese Beispiele zeigen, dass der neue MDRStaatsvertrag verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht und der linksideologische Einfluss unaufhaltsam voranschreiten kann.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist langweilig!)

Das wurde auch von den Sachverständigen in den Anhörungen mehrfach betont. Selbst der MDR äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir, dass die genannten Mängel rasch wieder beseitigt werden, dass Staatsferne und Pluralität auch institutionell gewährleistet werden. Vor allem aber wollen wir, dass endlich eine grundlegende Reform des MDR in Angriff genommen wird, die dessen Transformation zu einem Bevormundungsrundfunk beendet.

(Beifall AfD)

Dabei gilt es auch, den MDR als Teil des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems sowohl institutionell als auch personell erheblich zu verschlanken sowie zu gewährleisten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine Grundversorgung in den Programmbereichen Bildung, Nachrichten, Informationen, Regionales, Kultur, Verbraucherschutz, Hobby, Lebenshilfe, Amateur- und Breitensport konzentriert, und das natürlich beitragsfrei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung Ihres Entschließungsantrags? Nein. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache und Herr Cotta, Sie können gleich dableiben. Herr Cotta hat für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Was lange währt, wird endlich gut – so will es das Sprichwort. Für die Politik der Altparteien gilt heute aber leider oft das Gegenteil: Wenn es lange währt, dann taugt es nichts.

(Beifall AfD)

Lange gewährt hat die Erarbeitung des neuen Staatsvertrags, der den MDR-Staatsvertrag von

1991 ablösen soll, sieben Jahre hat man am Gesetzentwurf gewerkelt. Angesichts dieser langen Zeit hätte man annehmen können, dass alle Beteiligten im Meinungsbildungsprozess gehört worden wären und dass alle Interessen Berücksichtigung gefunden hätten. Tatsächlich aber konnten viele Betroffene nur innerhalb kürzester Frist Stellung nehmen und anderen wurde überhaupt nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich zu dem Entwurf des MDR-Staatsvertrags zu äußern. Selbst der MDRVerwaltungsrat und der Rundfunkrat beklagten die sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme. Es wurde auch bemängelt, dass wesentliche Unterlagen zur Urteilsfindung entweder verspätet oder gar nicht an die Beteiligten ausgegeben worden seien. Natürlich hat das Methode – denn wenn die Erarbeitung eines Regelwerks sieben Jahre in Anspruch nimmt, dann kann es so eilig nicht sein –, um am Ende die Sachverständigen unter extremen Zeitdruck zu setzen. Kein Wunder also, dass das Beteiligungsverfahren zu großer Unzufriedenheit jenseits von Rot-Rot-Grün geführt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der novellierte Staatsvertrag hat gravierende Mängel, und die sind rechtzeitig erkannt worden. Man hätte sie beseitigen können. In der Anhörung haben die Verbände und medienrechtlich versierte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Lagern vehement Kritik geäußert. Vor allem verfassungsrechtliche Bedenken wurden mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ein Hauptkritikpunkt bleibt insbesondere die Zusammensetzung der Gremien, bei denen die Prinzipien der Staatsferne und Pluralität im neuen MDR-Staatsvertrag unzureichend berücksichtigt sind. Sogar der MDR selbst sah die geforderte Staatsferne gefährdet, da nunmehr auch Regierungsmitglieder regelmäßig an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen können und das auch sicher tun werden. Der MDR sieht in seiner Stellungnahme diesbezüglich eine staatliche Einflussnahme durch die Regierungsmitglieder gegeben. Dass Rot-RotGrün einen Staatsfunk 2.0 implementieren will, wie wir ihn aus der jüngeren Geschichte der SED-Diktatur kennen, wird allein aus der Entstehungsgeschichte dieses neuen Staatsvertrags überdeutlich.

(Beifall AfD)

Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht hat den Rundfunkanstalten genau das Gegenteil ins Pflichtenheft diktiert. Um den verfassungsrechtlichen Makel bei der Staatsferne zu vertuschen, wurden irreführende Regelungen getroffen. So namentlich der uneinheitliche Rotationsmechanismus bei der Entsendung bestimmter Rundfunkratsmitglieder. Sechs Mitglieder der Arbeitnehmerverbände und zwei Mitglieder der Arbeitgeberverbände werden – ich zitie

re aus § 16 Abs. 1 Nr. 9 – „[…] im amtsperiodenweisen Wechsel aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, aus Sachsen und Thüringen sowie aus Sachsen und Sachsen-Anhalt“ entsendet, hingegen wird – ich zitiere aus § 16 Abs. 1 Nr. 15 – „einem Mitglied der Jugendverbände, im Wechsel nach jeder zweiten Amtsperiode aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt“, die Entsendung in den Rundfunkrat ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein unbefangener Beobachter wird sich fragen: Wozu dieses Durcheinander? Die Antwort ist schnell gefunden. Die strukturelle Verankerung linker Ideologien ist das Ziel. Die Folgen werden ein massives Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite und Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite sein. Der Rotationsmechanismus wird zusätzlich die Unausgewogenheit und Ungleichheit fördern. Die Aufblähung des Rundfunkrats mutet wie ein aus der Zeit gefallenes Relikt an. Formal wird die Anzahl regierungsnaher Mitglieder verringert, schaut man jedoch auf die neuen Mitglieder, wie die LSBTTIQ, Migranten oder sogenannte Klimaschutzverbände, weiß jeder, woher der Wind weht. Das Stichwort lautet: Zivilgesellschaft und deren meist linksgrüne Verbände werden wesentlich vom Staat finanziert.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt die sogenannte Alternative für Deutschland!)

Im Übrigen ist die Vergrößerung des Rundfunkrats nicht nur unzeitgemäß, sondern natürlich auch kostentreibend. Aber man weiß ja, wie man an das Geld kommt, nämlich durch den Zwangsbeitrag.