Protocol of the Session on March 12, 2021

Zu Frage 1: Nach der Konjunkturerhebung der IHK Ostthüringen, zu deren Kammerbezirk der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, sind 43 Prozent der befragten Unternehmen mit der Geschäftslage im neuen Jahr unzufrieden. 35 Prozent bewerten ihre Lage als gut. Allerdings blicken die Industrieunternehmen des Landkreises optimistisch wie in keinem anderen Landkreis des Kammerbezirks Ostthüringen auf die künftige Entwicklung. Da die konkrete Finanzlage der Unternehmen bei der Befragung nicht erhoben worden ist, liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor.

Zu Frage 2: Die Frage nach der gegenwärtigen Inanspruchnahme der Corona-Hilfen von Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird in Bezug auf das Programm Überbrückungshilfe II und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen beantwortet. Für die Überbrückungshilfen III liegen der Landesregierung noch keine regionalisierten Informationen vor. Insgesamt wurden im Rahmen der genannten Programme 677 Anträge von Unternehmen und Selbstständigen aus dem Landkreis Saal

(Staatssekretärin Karawanskij)

feld-Rudolstadt gestellt. Stand ist hier der 8. März 2021. In 649 Fällen wurde bereits eine Auszahlung getätigt oder eine Bewilligung durch die TAB erstellt. Von den insgesamt beantragten Zuschüssen in Höhe von 7,4 Millionen Euro wurden bislang 6,9 Millionen Euro ausgezahlt. Das entspricht einer Auszahlungsquote von knapp 93 Prozent.

Zu Frage 3: Insgesamt wurden im Rahmen der drei genannten Programme 14.856 Anträge in Thüringen gestellt. Der Anteil der Unternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt daran beträgt 4,6 Prozent. Von den Thüringer Unternehmen wurden insgesamt Hilfen in Höhe von 193 Millionen Euro beantragt. Davon sind bislang 167,7 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das entspricht einer Quote von 86,8 Prozent.

Zu Ihrer Frage 4: Aufgrund der Dringlichkeit der Hilfen hat der Bund dem Drängen der Länder entsprochen und einen Großteil der beantragten Mittel als Abschlagszahlung über die Bundeskasse ausgezahlt. Auf Landesebene wurden die Kräfte innerhalb der TAB auf die Umsetzung der Hilfen gebündelt und die hohen Auszahlungsquoten belegen damit die erfolgreiche Umsetzung der Programme durch Bund und den Freistaat.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage des Fragestellers? Ja, bitte.

Ja. Meine erste Nachfrage – zunächst einmal herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der ersten vier Fragen –: Inwieweit sind Thüringer bzw. Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom aktuellen Stopp der Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfe betroffen?

Dazu stehen uns aktuell keine Informationen zur Verfügung. Wir haben die Information, dass etwa 200 Unternehmen in ganz Thüringen betroffen sind. Allerdings haben wir in der gestrigen Wirtschaftsministerkonferenz von Minister Altmaier erfahren, dass die Auszahlung ab heute wieder erfolgen wird.

Danke schön.

Noch eine Nachfrage, Herr Kowalleck?

Die zweite Nachfrage: Warum haben die Bearbeitung und Auszahlung der aktuellen Corona-Wirtschaftshilfen offensichtlich wesentlich länger gedauert als die Bearbeitung und Auszahlung der Hilfen während des ersten Lockdowns?

Diese Frage müssten wir dann noch mal genauer eruieren, welchen zeitlichen Verzug Sie da sehen. Sobald die Anträge zu stellen waren, wurde die Auszahlung auch überproportional schnell durchgeführt.

Gibt es noch Nachfragen aus der Mitte des Hauses? Herrn Schubert habe ich zuerst gesehen.

Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, ist Ihnen denn möglicherweise auch aus der aktuellen Schalte der Wirtschaftsminister bekannt, ob es eine Zusage des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums gibt, dass es trotz der langen, monatelangen Vorlaufzeiten zur Erarbeitung der Programme, um die Auszahlung von Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen tatsächlich zu gewährleisten, in Zukunft ausgeschlossen werden kann, dass es zu weiteren Auszahlungsstopps kommt, so wie wir das diese Woche leider erleben mussten?

Da es sich um ein Programm der Bundesregierung handelt, kann ich dazu keine Äußerung tätigen. Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es noch eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten? Nein, die ist zurückgezogen, gut. Dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/2783, Zuschüsse für coronabedingte Einnahmeausfälle an kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen. Jetzt schaue ich, wer sich dort aus Richtung der Landesregierung zuständig fühlt. Entschuldigung, Sie waren für mich verdeckt, Frau Staatssekretärin. Frau Staatssekretärin Karawanskij.

(Staatssekretärin Kerst)

Ich würde sie jetzt erst mal stellen, die wahrscheinlich wichtigste Mündliche Anfrage in dem gesamten März-Plenum.

Zuschüsse für coronabedingte Einnahmeausfälle an kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen

Die lange und weit über die Grenzen unseres Freistaats bekannte Thüringer Brautradition lebt besonders von der Vielzahl kleiner und mittelständischer Brauereien. Diese regional verwurzelten Traditionsunternehmen sind ein unersetzlicher Teil der Thüringer Kultur und Unternehmenslandschaft.

(Beifall AfD)

Die aktuelle Corona-Krise trifft diese Betriebe besonders hart. Daher hat der Thüringer Landtag mit dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen bereits für das letzte Jahr den Hilfen für betroffene Brauereien in Höhe von 2 Millionen Euro zugestimmt. Der Landesregierung gelang es im Jahr 2020 nicht, die Auszahlungen an die notleidenden Brauereien zu gewährleisten, weshalb der gesamte Betrag wieder im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für das aktuelle Jahr vorgesehen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Betrag der vorgesehenen 2 Millionen Euro wurde bisher an Thüringer Brauereien ausgezahlt, und wenn bisher keine Auszahlung erfolgt sein sollte, warum nicht?

2. Ab wann können betroffene Brauereien die Hilfen beantragen?

3. In welchem Zeitraum erfolgt nach welchem Verfahren die Ausreichung der Hilfsgelder an die Betroffenen?

4. Liegen der Landesregierung die nötigen Mengenangaben nach Erhebung der Biersteuer vor, wenn ja, wäre eine Bestimmung der jeweiligen Auszahlung auf Basis der abgeführten Biersteuer denkbar und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Gut, dass ich nur kurz verdeckt und Sie mich dann entdeckt haben. Die Frage des Abgeordneten Montag beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir ganz kurz – Sie hatten ja auch eine Einleitung gehabt –, dass ich eine Pressemitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik vom 17. Februar dieses Jahres den Ausführungen zur Beantwortung der Frage voranstelle: „Im Jahr 2020 wurden von den Thüringer Brauereien und Bierlagern 3,1 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik 6,1 Prozent bzw. 179.000 Hektoliter mehr als im Vorjahr. Damit war Thüringen das einzige Bundesland, das seinen Bierabsatz steigern konnte.

(Beifall DIE LINKE)

Bundesweit gab es hier einen Rückgang um 5,5 Prozent.“ Mir ist einfach wichtig, festzuhalten, dass die Thüringer Brauereien in ihrer Gesamtheit offenbar ganz gut durch das Jahr 2020 gekommen sind.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kann man überhaupt nicht vergleichen!)

Einschränkend …

Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. Frau Staatssekretärin Karawanskij hat das Wort für die Beantwortung der Anfrage.

Dass so ein Zitat dann gleich so eine Reaktion provoziert.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie ha- ben es vorgetragen!)

Ich möchte lediglich feststellen, dass natürlich auch die Brauereien – das ist die Einschränkung daran – aufgrund der Restriktionen kaum Fassbier verkaufen konnten, weil natürlich die Gaststätten geschlossen sind bzw. auch keine Volksfeste stattgefunden haben. Insofern ist zu vermuten, dass das Problem vor allen Dingen darin besteht, dass bei immer mehr Fässern das Ablaufdatum näher rückt bzw. überschritten wird und dann nach Angaben der Brauer in Deutschland Bier im Millionenwert weggeschüttet werden muss. Brauereien bekommen allerdings die Kosten für verdorbenes Bier in der Überbrückungshilfe III ersetzt. Insofern ist festzustellen, dass ein gesondertes Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist.

Aber nun zu Ihren Einzelfragen.

Zu Frage 1: Bislang erfolgten keine Zahlungen aus dem entsprechenden Haushaltsansatz des Sondervermögens. Eine Rechtfertigung für das gesonderte

Corona-Hilfspaket für kleine und mittelständische Brauereien ist – wie eingangs dargelegt – nicht zu begründen.

Ich würde gern die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantworten: Erst mal – muss man sagen – ist zu prüfen, inwieweit die betroffenen Unternehmen Ansprüche auf Überbrückungshilfe II bzw. III haben. Die Landesregierung prüft derzeitig die Notwendigkeit, die Möglichkeiten zusätzlicher über die Überbrückungshilfen hinausgehender Hilfen für die betroffenen Brauereien. Mittel können gegebenenfalls nur an Unternehmen gezahlt werden, wenn sie keinen Anspruch auf Überbrückungshilfen haben. Angaben zum Verwaltungsverfahren sind dementsprechend noch nicht möglich. Unabhängig davon möchte ich doch darauf hinweisen, dass aktuell der Bund und die Länder die Einrichtung eines Härtefallfonds für die Wirtschaft mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro planen. Die Finanzierung soll zu 50 Prozent durch den Bund und zu 50 Prozent durch das betreffende Land erfolgen. Das Ziel dieser Härtefallhilfen soll darin bestehen, genau diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Freistaat nicht berücksichtigt sind, aber trotzdem förderwürdige Fixkosten aufweisen und dann auch deren wirtschaftliche Not bzw. Existenzbedrohung eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Damit könnte mit Unterstützung des Bundes sichergestellt werden, dass unsere kleinen und mittelständischen Brauereien eine Unterstützung erhalten können, die nicht unter die jetzt bestehenden Überbrückungshilfen fallen und sich in einer existenziellen Notsituation befinden.

Zu Frage 4: Die Mengenangaben von Brauereien nach Erhebung der Biersteuer liegen der Landesregierung aktuell nicht vor, da einerseits kein Bedarf an solchen Angaben besteht und andererseits die Biersteuer nicht von der Landesverwaltung, sondern von der Zollverwaltung, also einem Teil der Bundesfinanzverwaltung, erhoben wird.

Vielen Dank.

Danke, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kemmerich aus der Mitte des Hauses.

Frau Staatssekretärin, eine Frage: Sie verweisen auf einen in Planung stehenden Härtefallfonds. Was kann man den Betroffenen denn sagen, wann diese Planung abgeschlossen ist, wann mit Anträ

gen, die man stellen kann, zu rechnen sein sollte und wann tatsächlich dann Geld fließen kann?

Ich kann jetzt aktuell dazu keine Angaben machen, inwiefern es zu einer Einigung kommt. Wir stehen im direkten Austausch bzw. im konstanten Austausch auch in den Bund-Länder-Beratungen auf den unterschiedlichen Fachministerkonferenzen. Aber wie wir ja vorhin auch bei den anderen mündlichen Nachfragen von der Staatssekretärin für Wirtschaft gehört haben, sind wir jetzt gerade auch im Abschluss dessen. Ich bin mir sicher, dass wir sowohl die über die TAB als auch über die IHKs und die Verbände erhaltenen Informationen, sobald sie zur Verfügung stehen, dann weiterleiten würden, genauso auch an die Brauereien.

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Kemmerich.