Gemäß einer Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24.02.2021 und einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gehört Thüringen zu einer Reihe von Bundesländern, die die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ nicht vollständig abgerufen haben. Nach Angaben der Bundesregierung blieben in Thüringen mehr als 4,5 Millionen Euro ungenutzt.
1. Welche Projekte in welchen Landkreisen wurden in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 durch das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ in welcher Höhe gefördert?
2. Welchen Bedarf meldete Thüringen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 beim Bund für das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ an und wie kam diese Höhe jeweils zustande?
3. Wie hoch ist der Eigenanteil, den die Bundesländer für Förderungen aus dem Programm bereitstellen müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage von Herrn Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie bitte eine Bemerkung: Ich möchte darauf hinweisen, dass aufgrund der nicht so ganz eindeutig gewählten Begrifflichkeiten in der Fragestellung sich meine Ausführungen explizit auf den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ der GAK beziehen. Angaben zu dem in der Fragestellung zitierten Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ liegen in Thüringen nicht vor.
Zu Frage 1 – welche Projekte in welchen Landkreisen in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 in welcher Höhe gefördert wurden –: Die Antwort ergibt sich aus einer etwa zehnseitigen Übersicht, die
ich Ihnen nach der Beantwortung der weiteren Teilaspekte Ihrer Frage zur Verfügung stelle. Ich würde jetzt auf die Verlesung verzichten.
Zu Frage 2 – welchen Bedarf Thüringen für das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ angemeldet hat –: Gemäß § 7 des Gesetzes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz das GAK-Gesetz, in der geänderten Fassung vom 11. Oktober 2016 hat Thüringen im Rahmen der Mittelanmeldungen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den Sonderrahmenplan „Maßnahmen für ländliche Entwicklung“ für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 7,956 Millionen Euro und für die Jahre 2020 und 2021 einen Betrag in Höhe von jeweils 10,608 Millionen Euro Bundesmittel angemeldet. Grundsätzlich erfolgt die jährliche Planung der GAK-Fördermittel auf der Basis des im Bundeshaushalt veranschlagten GAK-Plafonds und insbesondere unter Abwägung der Bedarfseinschätzung der Fachbereiche nach den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz vereinbarten Schlüsselzuweisungen der Bundesmittel für die Länder.
Zu Frage 3 – wie hoch der Eigenanteil ist, den die Bundesländer für die Förderung aus dem Programm bereitstellen müssen –: Nach dem geltenden Finanzierungsverhältnis gemäß § 10 des GAKGesetzes beteiligen sich die Länder mit 40 Prozent der Kosten.
Danke, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Gibt es Fragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Mündliche Anfrage Abgeordnete Güngör, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2781.
Zum 1. Dezember 2019 trat das 2019 novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft. Dabei wurde die bisherige Regelung zur Anwendung eines Gehaltsoder Lohntarifs bei der Erbringung der ÖPNVDienstleistungen abgelöst durch die Verpflichtung der Unternehmen, bei der Leistungserbringung ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen „[…] mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich fest
gelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen des Tarifentgelts nachzuvollziehen“.
1. Welche Ausschreibungsverfahren für ÖPNVDienstleistungen haben seit 1. Dezember 2019 stattgefunden?
2. Welche repräsentativen Tarifverträge wurden entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 1 ThürVgG mit Unternehmen vereinbart, und wenn dies nicht der Fall war, warum nicht bzw. wann wird das erfolgen?
3. Wie wurde in den Verfahren seit Dezember 2019 die Anwendung eines Tarifvertrags bei der Leistungserbringung sichergestellt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Frau Güngör, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1 – welche Ausschreibungsverfahren seit Dezember 2019 stattgefunden haben –: Gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr ist das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr; für den Verkehr auf der Straße sind entsprechend die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die großen kreisangehörigen Städte zuständig. Über die Ausschreibungsverfahren der Kommunen hat das Land damit keine umfassenden Kenntnisse, sodass wir dazu jetzt keine abschließenden Angaben machen können.
Nach Kenntnis der Landesregierung gab es seit 1. Dezember 2019 keine Ausschreibungen für den Straßenpersonennahverkehr durch die Kommunen. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs haben folgende Ausschreibungsverfahren seit dem 1. Dezember 2019 stattgefunden bzw. laufen derzeit noch: Das ist einmal das Vergabeverfahren Neigetechnik-Netz Thüringen, das Vergabeverfahren Harzer Schmalspurbahn, das Vergabeverfahren der Oberweißbacher-Bergbahn-Netz und auch das Verfahren bei der Schwarzatalbahn.
wann das erfolgen soll –: Es liegt in der Natur der Sache, dass der Abschluss von Tarifverträgen den Tarifvertragsparteien obliegt. Also insofern die Frage darauf abstellt, welche konkreten Tarifverträge bei den Ausschreibungen zum ÖPNV zum Tragen kommen, beantworte ich das dann im Teilaspekt 4. Ob diese Tarifverträge repräsentativ sind, wurde bisher noch nicht verbindlich festgestellt, sondern entsprechend durch die Aufgabenträger wiederum eingeschätzt. Für die Feststellung und Bekanntmachung der repräsentativen Tarifverträge des ÖPNV im Thüringer Staatsanzeiger, wie in § 10 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Vergabegesetzes genannt, muss ein beratender Ausschuss gegründet werden. Die dazu vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Infrastrukturministerium zu erlassende Rechtsverordnung befindet sich derzeit noch im internen Abstimmungsprozess/Abstimmungsverfahren bzw. ist auch noch in der Abstimmung mit den zu beteiligenden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Sobald die Verordnung erlassen wird, wird sich der entsprechende beratende Ausschuss konstituieren.
Zu Frage 3 – wie in dem Verfahren seit Dezember 2019 die Anwendung eines Tarifvertrags dann bei der Leistungserbringung auch sichergestellt wird –: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden in den Vergabeunterlagen verpflichtet, eine Tariftreue-Erklärung nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Vergabegesetzes abzugeben. Dazu enthalten die Vergabeunterlagen dann ein entsprechendes Formblatt, in dem die Namen der Tarifvertragsparteien mit dem dazugehörigen Tarifvertrag durch die Vergabestelle vorgegeben werden. Die Bieter haben dann zusätzlich die Möglichkeit, weitere Tarifverträge anzugeben, die durch sie beachtet bzw. angewendet werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen wird weiterhin dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Tariftreue auch gegenüber möglichen Nachunternehmen zu vereinbaren. Das betrifft dann § 12 Abs. 2 des Thüringer Vergabegesetzes. Und sollten die Anforderungen nach Tariftreue durch die Unternehmen dann nicht erfüllt werden, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, auch Vertragsstrafen zu fordern. Zudem hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Verkehrsdurchführungsvertrag dann zu kündigen in der Konsequenz. Des Weiteren soll der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen die Anforderungen der Tariftreue das Unternehmen oder sein Nachunternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer von bis zu drei Jahren ausschließen.
Jetzt zu Frage 4 – welche Tarifverträge infolge der Ausschreibungen im ÖPNV seit 1. Dezember 2019 zur Anwendung kamen –: Das sind folgende: ers
tens der Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland, zweitens der Tarifvertrag für die Lokomotivführer im Schienenverkehrsunternehmen des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V., drittens der Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag natürlich und viertens der Tarifvertrag für den Betreiberwechsel im Schienenpersonennahverkehr.
Danke für die Beantwortung. Eine Rückfrage oder eine weitere Frage: In wie vielen Verfahren seit Dezember 2019 wurde von der Option nach § 10a ThürVgG Gebrauch gemacht, die Übernahme der Arbeitnehmer/-innen bei Betreiber/-innen-Wechsel vorzugeben?
Dadurch, dass das sozusagen eine Auflistung jetzt ist, die mehrere Jahre zurückreicht, würde ich das gern schriftlich nachreichen, um da eine Rechtssicherheit zu geben.
Weitere Fragen? Das sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2782.
Im Kampf gegen die Corona-Krise versprach die Bundesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Hilfen für Unternehmen. Es werde „nicht gekleckert, es wird geklotzt“, so die Worte des Bundesfinanzministers bei der Vorstellung des Hilfspakets. Inzwischen wird die Kritik von Wirtschaft und Handwerk immer lauter. Die als „Bazooka“ angekündigten Hilfen müssten endlich bei den Betrieben ankommen und dürften nicht von der Bürokratie ausgebremst werden. Auch im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beklagen zahlreiche Gewerbetreibende, dass bisher noch keine oder nicht die vollständigen
1. Wie beurteilt die Landesregierung die finanzielle Situation der Unternehmen im Landkreis SaalfeldRudolstadt mit Bezug auf die Corona-Pandemie?
2. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Beantragung und Auszahlung von Corona-Wirtschaftshilfen von Bund und Land im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt?
3. Wie hoch ist die absolute Zahl der Anträge sowie die Förderquote der Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Vergleich zu den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen an Gewerbetreibende im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schneller vorangeht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in Drucksache 7/2782 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der Konjunkturerhebung der IHK Ostthüringen, zu deren Kammerbezirk der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, sind 43 Prozent der befragten Unternehmen mit der Geschäftslage im neuen Jahr unzufrieden. 35 Prozent bewerten ihre Lage als gut. Allerdings blicken die Industrieunternehmen des Landkreises optimistisch wie in keinem anderen Landkreis des Kammerbezirks Ostthüringen auf die künftige Entwicklung. Da die konkrete Finanzlage der Unternehmen bei der Befragung nicht erhoben worden ist, liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor.