Protocol of the Session on March 12, 2021

30 Jahre Geschichte, wirklich weiterentwickelt hat sich dieses Land offensichtlich nicht. Das ist schade, aber es ist nun mal so, so sei es. Ich habe es schon gestern gesagt, ich habe es im letzten Monat gesagt, ich habe es im letzten Jahr bereits gesagt, dass bei diesen Reden hier eine ganze Reihe von Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse auf die Gesinnung bestimmter Kollegen zu hören sind und die Diffamierung meiner Kollegen und heute auch meiner Person. Das können wir ab. Dass es im Kern schlicht um die Tatsache geht, dass die Minderheit in diesem Hause aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat und die Mehrheit hier im Hause dies für unerträglich hält, hatte ich ebenfalls gestern bereits betont. Es ist bereits auch dokumentiert worden, dass die Wahl von Kandidaten meiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird, auch wenn es für die Ablehnung keine hinreichenden Argumente geben sollte. Insofern haben wir diese missliche Lage eines Aufeinandertreffens einer unaufhaltsamen Kraft, nämlich die Ablehnung unserer Kandidaten hier im Hause, mit einer unbeweglichen Sache, nämlich das Recht – um nicht zu sagen, die Pflicht – meiner Fraktion, immer wieder Kandidaten vorzuschlagen und Wahlvorschläge aufzustellen. Dafür, dass die Ergebnisse eines solchen Aufeinandertreffens des Öfteren unschön sind, stehen ja die Sitzungen der vergangenen Monate Zeuge.

Dieser Unwille einer Parlamentsmehrheit, sich den gesetzlichen Normen zu beugen, die die Besetzung dieser Kontrollgremien regeln und die uns schlauere Menschen zu aufgeklärteren Zeiten – das hatte ich gestern auch schon gesagt – gegeben haben, kostet dieses Parlament Zeit, sie verhindert die Befassung mit dringenden Angelegenheiten und sie schadet dem Ansehen dieses Hauses, seiner Gremien und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit.

(Beifall AfD)

Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Blechschmidt, kann ich daher meine Worte aus der letzten Debatte nur wiederholen: Dass unsere Kandidaten Ihre Zustimmung nicht finden, das ist hier hinreichend dokumentiert, das ist auch Ihr gutes Recht. Gleichwohl: Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein,

(Beifall AfD)

denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staats und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer exekutiven Organe in die Hand gegeben. Das hat Ihnen der Verfassungsgerichtshof ins Stammbuch geschrieben – gebracht hat es bisher leider nichts. Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte die Verfassungsschutzbehörde doch selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit berufen sind und welche nicht. Auch daran hat das Weimarer Urteil erinnert – gebracht hat es nichts.

Abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die berechtigte Frage nach der Legitimation dieser Behörde auf. Davor hat der Verfassungsgerichtshof gewarnt – gebracht hat es nichts. Ich bedanke mich.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Braga. Gibt es weitere Wortmeldungen? Es gibt eine weitere Wortmeldung.

Herr Präsident, meine Fraktion beantragt eine Unterbrechung der Sitzung von 30 Minuten.

Es ist eine Unterbrechung beantragt. Damit wird die Sitzung um 14.37 Uhr fortgesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich setze die Sitzung mit dem Wahlvorgang fort. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas;

Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ja. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 89

Fragestunde

und somit die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Frage stellt Herr Abgeordneter Gleichmann, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2764.

Errichtung eines Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge durch das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales

Im Landeshaushalt für das Jahr 2021 im Einzelplan 17, Titel 633 06 – Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen –, wurde mit den Erläuterungen durch den Landtag beschlossen, dass von dem Haushaltsansatz Mittel für einen Härtefallfonds verwendet werden können, mit dem besondere Härten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Jahresanfang 2019 abgemildert werden sollen. Zur praktischen Umsetzung der im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel ist eine Ausführungsvorschrift der Landesregierung erforderlich. Bisher liegt lediglich ein Vorschlag der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag vor, der eine Kappung der Beitragshöhe bei 2.000 Euro vorsieht. Der Landeshaushalt ist seit dem 1. Januar 2021 wirksam, weshalb zeitnah eine Ausführungsvorschrift durch das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erarbeitet und in Kraft gesetzt werden muss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift zur Umsetzung der im Landeshaushalt beschlossenen Erläuterung für einen Härtefallfonds derzeit konkret dar?

2. Welche in Betracht kommenden Kriterien prüft die Landesregierung derzeit, anhand derer die Beitragspflichtigen den Härtefallfonds in Anspruch neh

men könnten, und wie lauten diese alternativen Kriterien?

3. Wann soll nach Vorstellung der Landesregierung die Ausführungsvorschrift öffentlich bekannt gegeben werden?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema der möglichen Einführung einer Härtefallregelung wurde in letzter Zeit wieder verstärkt thematisiert. Lassen Sie mich daher kurz den bisherigen Ablauf skizzieren: Grundlage der Diskussion um einen Härtefallfonds war ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7716 aus der 6. Legislaturperiode, den der Thüringer Landtag in seiner Plenarsitzung am 12.09.2019 verabschiedet hat. Der Prüfpflicht aus dem Entschließungsantrag ist die Landesregierung im Sommer des vergangenen Jahres nachgekommen und hat die Einschätzung der Sach- und Rechtslage dem Thüringer Landtag übermittelt. Dabei wurden unter anderem die wesentlichen Unterschiede zwischen den gesetzlichen Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen und Bayern sowie der in der Abgabenordnung und im Thüringer Kommunalabgabengesetz enthaltenen gesetzlichen Instrumente zur Abmilderung persönlicher Härten dargelegt.

Wie bereits im Landeshaushalt 2020 wurde auch im Landeshaushalt des aktuellen Jahres Vorsorge für den Fall getroffen, dass ein Härtefallfonds eingerichtet wird. Die im Kapitel 17 16 Titel 633 06 – Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich des Wegfalls von Straßenausbaubeiträgen – aufgenommenen Erläuterungen beschreiben lediglich, dass die Mittel dieses Titels für einen möglichen Härtefallfonds verwendet werden können.

Die Entscheidung, welche Schlussfolgerungen aus dem oben genannten Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu ziehen sind, insbesondere, ob ein sogenannter Härtefallfonds eingerichtet werden soll, steht somit noch aus und obliegt auch weiterhin Ihnen als Abgeordnete des Thüringer Landtags.

Ich gehe davon aus, dass in Thüringen bei einer Entscheidung für einen Härtefallfonds die wesentlichen Grundzüge der Regelung im Thüringer Kom

munalabgabengesetz selbst getroffen werden müssen.

Auch der bayerische Härtefallfonds beruht auf einer solchen gesetzlichen Regelung. Hierfür wurde Artikel 19a in das Bayerische Kommunalabgabengesetz aufgenommen. Dieser enthält neben grundsätzlichen Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen auch nähere Ausführungen zum eigentlichen Verfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Landesregierung nach dieser Vorbemerkung wie folgt, wobei ich die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 aufgrund des Sachzusammenhangs zusammenfassend geben möchte: Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder, das Haushaltsgrundsätzegesetz, enthält der Haushaltsplan nur eine Berechtigung, Ausgaben tätigen zu dürfen. Dies beinhaltet ausdrücklich keine Pflicht zur Ausgabe. Die hier maßgebliche Erläuterung im Thüringer Landeshaushalt enthält also insbesondere keine Pflicht zur Errichtung eines Härtefallfonds. Darüber hinaus werden nach § 3 Abs. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz durch einen Haushaltsplan Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. Wie ich bereits ausgeführt habe, sollten bei einer Entscheidung für einen Härtefallfonds in einem ersten Schritt die wesentlichen Grundzüge im Thüringer Kommunalabgabengesetz selbst geregelt werden. Erst danach kann in einem zweiten Schritt mit der Erarbeitung weitergehender untergesetzlicher Vorschriften durch die Thüringer Landesregierung begonnen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Gleichmann.

Danke. Meine erste Frage wäre, ob das Plädoyer jetzt war, dass wir einen Gesetzesvorschlag zur Erschaffung eines Härtefallfonds einbringen. Und meine zweite Frage ist, ob mit allen Dingen, die im Haushalt drinstehen, so im Vollzug umgegangen wird wie mit diesem Härtefallfonds.

Ich habe Ihnen lediglich den Rechtsrahmen beschrieben. Ein Plädoyer habe ich hier nicht gehalten. Ich habe nur dargelegt, dass diese Entscheidung noch aussteht. Das ist nach meiner Erinne

(Abg. Gleichmann)

rung auch der Diskussionsstand, welcher im Innenund Kommunalausschuss erreicht wurde, und selbstverständlich wird die Landesregierung den mehrheitlich artikulierten Willen des Thüringer Landtags umsetzen. Dieser steht aber noch aus.

Ich sehe eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Sesselmann.

Ja. Und zwar: Ist es richtig, dass 5 Millionen Euro in diesem Kapitel 17 16 Titel 633 06 eingestellt sind?

Ich habe jetzt leider den Einzelplan 17 nicht mit. Das müsste ich Ihnen schriftlich zuarbeiten. Könnte sein, dass die Obergrenze bei 5 Millionen Euro lag.

Vielen Dank.

Aber Sie bekommen eine ergänzende schriftliche Antwort.

So, bitte. Noch eine weitere Nachfrage ist möglich.

Zu der vorangegangenen Frage: Es war der Vorschlag der Landesregierung, den Fonds mit 5 Millionen Euro auszustatten. Mehrheitlich beschlossen wurde, Herr Staatssekretär, den Härtefallfonds ohne Budgetobergrenze zu bilden. Insofern ist der Wille des Landtags artikuliert. Insofern wäre das die Antwort.

Herr Staatssekretär, bei mir melden sich ja viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, unter anderem eine Rentnerin mit einer Monatsrente von rund 640 Euro im Monat in Bad Frankenhausen, die jetzt einen Beitragsbescheid in Höhe von 22.300 Euro bekommen hat. Sie hat gegenüber der Stadtverwaltung signalisiert, diesen Beitragsbescheid – die Summe ist nächste Woche fällig – nicht zahlen zu können, und es wurde eine Stundungsvereinbarung über 20 Jahre angeboten. Das ist ja die Billigkeitsregelung nach Abgabenordnung, die möglich ist, bis zu 20 Jahre bei 6 Prozent Zinsen. Die Frau hatte sich unter anderem auch an das Innenministerium gewandt und um Auskunft gebeten.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Frage!)

Nach meiner Kenntnis liegt bisher keine Antwort aus dem Innenministerium vor. Meine Frage an Sie ist deshalb …