Protocol of the Session on March 12, 2021

Dritter Punkt: Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 24 Abs. 2 ausdrücklich, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben, und zwar im allgemeinen Schulsystem. Nehmen Sie sich das bitte mal an! Hören Sie auf mit Ihrer Rosinenpickerei! Wir machen hier Gesetze im Sinne aller Menschen, im Sinne aller Kinder, und zwar unabhängig davon, was sie für Befähigungen, für Begabungen, für Voraussetzungen mitbringen. Das ist uns wichtig. Wenn Sie das jetzt auch langsam mal anerkennen, würde mich das freuen – allein es fehlt mir der Glaube. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Holter, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, heute ist doch ein Freudentag.

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Jawohl!)

(Beifall CDU)

Heute soll ein Gesetz verabschiedet werden, Sie wollen ein Gesetz verabschieden, welches den Kindern gerecht wird, welches den Eltern gerecht wird. Und dann erlebe ich hier eine Debatte, die genau das Gegenteil ausmacht. Ich frage mich: Wo leben wir denn eigentlich? Otto von Bismarck hat irgendwann mal den Spruch geprägt – wenn ich ihn richtig erinnere: „Bürgerinnen und Bürger …“ – Bürgerinnen und Bürger hat er nicht gesagt, er hat nur von Bürgern gesprochen – „Bürger, wenn sie wüssten, wie Gesetze und Würste gemacht werden, dann würde ihnen schlecht werden.“

(Heiterkeit CDU)

Das will ich hier mal voranstellen. Ja, genau, Herr Tischner, nach Ihrer Rede, glaube ich, würde den Bürgergerinnen und Bürgern schlecht werden, weil Sie nämlich genau das kleingeredet haben, was ein Gemeinschaftswerk war, was gemeinsam in den Verhandlungen zustande gekommen ist.

Ich bin der Überzeugung, es ist ein Freudentag, weil die Thüringer Politik sich als handlungsfähig erwiesen hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Der Sportminister würde sagen: Ein sportliches Ergebnis, in fünf Wochen ein Ergebnis auf den Tisch zu legen. Wenn alle Gesetze so schnell beraten werden würden und so schnell auf den Weg gebracht werden würden, dann würden wir ein Stück weiter sein. Also wir haben schnell gehandelt. Es ist so und es geht Ihnen so als Abgeordnete, es geht mir so als Minister und auch als Person, dass man natürlich auch Kontakte hat, über soziale Medien auch mit Menschen konferiert und sich austauscht.

Eine Mutter schreibt mir jetzt während des Lockdowns: Herr Holter, sagen Sie doch mal, wann wird denn nun der Elternbeitrag für mein Kind erstattet? Da habe ich ihr erläutert, dass das nicht so ohne Weiteres möglich ist, weil wir erst mal eine gesetzliche Grundlage dafür brauchen. Ihr als Mutter – ich glaube, sie hat für sehr viele oder vielleicht sogar für alle Eltern gesprochen – war gar nicht bewusst, dass das Gesetz aus 2020 keinen Fortbestand hat, das war eben ein befristetes Gesetz. Das habe ich ihr also erläutert. Dann hat sie sich bedankt und gesagt: Okay, wenn der Landtag schnell handelt, dann wird ja auch die Beitragsrückerstattung erfolgen.

Wenn ich jetzt mal die Redebeiträge analysiere, komme ich zu der Erkenntnis: Alle haben zu dem Erfolg beigetragen. Toll! Das zeigt doch auch eine Geschlossenheit in diesem Hohen Haus, dieser vier Fraktionen, die das dann auch umsetzen wollen – die FDP will ja auch zustimmen. Es ist sehr gut so, dass jetzt hier dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und dann – wie die Rednerinnen und Redner das deutlich gemacht haben – die einzelnen Dinge umgesetzt werden.

Was haben wir denn jetzt aktuell? Seit dem 22. Februar sind wir im eingeschränkten Kindergartenund Schulbetrieb in der Phase Gelb – das ist hier gesagt worden. Und natürlich haben die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, die Frage gestellt: Was ist denn nun mit den Beiträgen, die wir nach wie vor gezahlt haben? Wir als Regierung haben immer gesagt, Herr Ministerpräsident, bzw. es stand nie bei uns in Abrede, dass die Eltern nicht von diesen Beiträgen entlastet werden sollen. Das war nie die Frage. Deswegen, Herr Tischner, wir brauchten nicht zum Jagen getragen werden. Und wenn es jetzt wirklich darum geht, von wem die Initiative ausgegangen ist, da will ich sagen, dass die Regierung in ihrer ersten Sitzung am 5. Januar 2021, als sie sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, den Landtag gebeten hat, die finanziellen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Beitragsrückerstattung erfolgen kann. Genau das haben wir an das Parlament gegeben und das Parlament hat reagiert in der Form, wie ich das schon beschrieben habe.

Deswegen ist es meines Erachtens richtig und wichtig, dass dieses Tempo an den Tag gelegt wurde und dass wir zu diesem guten Ergebnis gekommen sind.

(Beifall DIE LINKE)

Natürlich ist es ein Kompromiss – selbstverständlich. Und das ist die Angelegenheit und auch die Sache, die das Parlament gemeinschaftlich hier getragen hat. Ich denke, es ist wichtig, dass wir über diesen Weg auch den Eltern, aber auch den Trägern ganz klar sagen, es gibt jetzt Rechtssicherheit, nachdem wir das Gesetz jetzt verabschiedet haben – davon gehe ich aus –, und dass damit auch klar ist, dass dieses Geld an die Träger und von den Trägern dann auch an die Eltern fließen kann.

Ich will etwas zu dem sagen, was Herr Tischner angesprochen hatte und was auch andere Redner angesprochen haben, was die landesrechtliche Grundlage betrifft. Heute Morgen ist ein Brief zweier Staatssekretärinnen, und zwar der Staatssekretärinnen des Gesundheits- und Sozialministeriums und des Bildungsministeriums, also Frau Feier

abend und Frau Heesen, an alle Beteiligten verschickt worden. Da geht es um die Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19. Februar 2021.

Ich will hier zu der Frage der Erstattung und der landesrechtlichen Grundlage kurz zitieren. Hier geht es darum, dass alle der hier genannten Maßnahmen einer Allgemeinverfügung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte bedürfen – das versteht sich von selbst. Und ich darf hier zitieren: Sie werden um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs gebeten, da dieser durch das TMASGFF unter Einbeziehung des TMBJS zu prüfen ist und erst dann eine Zustimmung erfolgen kann. – Und jetzt kommt der entscheidende Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattungsregelungen für Elternbeiträge im Kindergarten und Hort nur bei Schließungen greifen, die mit Zustimmung des TMASGFF erfolgen. – Also das ist die landesrechtliche Grundlage.

Auf Deutsch gesagt und vereinfacht gesagt: Entscheidet sich ein Landkreis aufgrund hoher Inzidenzen – die haben wir ja nach wie vor in Thüringen –, eine Schließung anzuordnen, dann muss das mit dem Einvernehmen des TMASGFF, also dem Gesundheits- und Sozialministerium erfolgen. Dann ist auch die landesrechtliche Grundlage gegeben. Ich habe das vorgestern im HuFA, im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags, alles erläutert. Das ist jetzt auch in diesem Schreiben dokumentiert, sodass es auch eine Grundlage gibt und damit keine Fragen mehr entstehen können.

Insgesamt, meine Damen und Herren, möchte ich mich für die konstruktive Arbeit bedanken. Ja, es war auch ein bisschen stressig. Man hat sich gestritten, man hat das alles öffentlich ausgetragen – das gehört zum Geschäft dazu. Ich hätte mir gewünscht, das wäre etwas geräuschloser gelaufen. Aber alle wollen sich profilieren, das verstehe ich auch. Am Ende zählt das Ergebnis. Und das Ergebnis ist ein gutes und ich denke, Sie können sich freuen, ich kann mich freuen und insbesondere können sich die Eltern in Thüringen freuen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche und Meldungen vor. Somit kommen wir zu den Abstimmungen, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/2859. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind

(Minister Holter)

die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der FDP und der CDU. Wer ist gegen diese Empfehlung? Kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2602 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hierfür? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der FDP und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und dazu bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2670. Wer ist dafür? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/796 -

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Reinhardt, bitte.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Herr Präsident, „Ursachen für die fehlenden Rechtschreibkompetenzen erkennen – Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken“: Mit unserem Antrag reagieren wir auf die Ereignisse der IQB-Bildungsstudie aus dem Jahr 2016. Das wird unter anderem notwendig, weil die Folgeerhebung coronabedingt vom letzten Frühjahr

auf das nächste Jahr verschoben werden musste. Wir wollten aber zügig auf Ergebnisse/Ereignisse des Jahres 2016 reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insbesondere in der aktuellen Corona-Maßnahme wird deutlich, warum und weshalb.

Der Antrag würdigt zunächst die hervorragende Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen der Primarstufe in Grund- und Gemeinschaftsschulen. Er beschreibt die Bedarfe für zusätzliche und eigene Studien zum Thema „Schriftspracherwerb in Thüringen“ und stellt die bisherige Arbeit des Ministeriums heraus. Zudem soll sich der Bildungsausschuss vertiefend mit dem Thema befassen und die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen durch das TMBJS einschätzen und diskutieren. Darüber hinaus soll ein konkretes Erkenntnisinteresse für die bereits erwähnten zu erstellenden Studien formuliert werden. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen sollen für den Bereich der Fachberatung und der Zulassung von Lehrmaterialien gegeben werden. Schließlich soll der Schriftspracherwerb als verbindliches Element der Lehrerbildung gestärkt und das Ministerium sowie seine nachgeordneten Behörden sollen für die formulierten Aufgaben sachgerecht ausgestattet werden. Wir freuen uns auf die Debatte zu unseren Vorschlägen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag steht ein Stück weit symbolisch für dieses besondere Jahr, das wir hinter uns haben, und zeigt, vor was für einem Stau wir mit Blick auf Tagesordnungspunkte in diesem Plenum mittlerweile stehen. Wenn Sie nämlich mal auf das Datum des Antrags schauen, dann sehen Sie, dass er vom 14. Mai 2020 ist. Herr Reinhardt hat es gerade in seiner Einbringung schon gesagt, wir beziehen uns dabei auf den IQB-Bildungstrend von 2016. Das ist auch nicht unüblich, der erscheint ja nicht jedes Jahr, aber nichtsdestotrotz zeigt er ganz deutlich, wie lange es inzwischen braucht, wenn wir einen inhaltlich-fachlichen Antrag in den Landtag einbringen, bis dieser dann tatsächlich beraten wer

(Vizepräsident Worm)

den kann. Das sollte uns allen zu denken geben, auch angesichts der Tagesordnung.

Nun zum Inhalt: Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen testete die Kompetenzen von Viertklässlerinnen und Viertklässlern in den Fächern Deutsch und Mathematik, und das, wie gesagt, alles noch weit vor der Corona-Pandemie. Im Fach Deutsch gab es Testaufgaben zum Lesen, mit Texten und Medien umgehen, Sprechen und Zuhören sowie Schreiben. Es kam jedoch nicht auf die gesamte Breite dieser Kompetenzbereiche an, vielmehr wurde sich dabei auf die Teilbereiche Lesen, Zuhören und Orthografie beschränkt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie waren, dass zwar im Fach Deutsch die Kompetenzbereiche im Lesen weitgehend stabil geblieben sind, in den Bereichen Zuhören und Orthografie aber eher eine – vorsichtig formuliert – ungünstige Entwicklung zu verzeichnen ist. In Thüringen sind es etwa 24,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die – in Anführungszeichen – nicht den Mindeststandard erfüllen, deutschlandweit sind es 22,1 Prozent. Länder wie Bayern sind da etwas – in Anführungszeichen – bessergestellt, da sind es 12,5 Prozent, im Saarland 16,6 Prozent. Es gibt allerdings auch deutlich schlechtere Länder, wie zum Beispiel das Land Bremen mit 40,2 Prozent Defiziten in diesem Bereich und Berlin mit 33,6 Prozent.

In Thüringen sind weniger Schülerinnen und Schüler – verzeihen Sie mir den Begriff, aber das heißt in der Studie so – auf Optimalstandard, das sind 6,6 Prozent, im Bundesschnitt sind es 8,6 Prozent, und das ist durchaus ein signifikanter Unterschied. Jedenfalls ist es für uns Anlass, uns mit den Ursachen auch im Ausschuss des Thüringer Landtags zu befassen, daher – wie gesagt – unser Antrag.

Vielleicht zunächst vorweg: Wir haben – anders als andere hier im Saal – hohes Vertrauen in die Lehrkräfte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie erfüllen engagiert ihre pädagogische Verantwortung. Ausgehend aber von den Diskussionen um die Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler hat auch das Bildungsministerium eine Reihe von Aktivitäten entfaltet. Dazu hörten wir vor fast einem Jahr schon eine Rede von Bildungsminister Holter, weil es ähnliche Anträge auch von anderen Fraktionen hier im Landtag schon gab. Wir sehen den Bedarf an weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die sich insbesondere mit den angewandten Methoden und Lehrmaterialien beschäftigen.

Außerdem wollen wir ein Augenmerk auf aktuelle Lehrmaterialien und Curricula an den Hochschulen, die die Kompetenzen der Lehrkräfte im Bereich Lesen, Zuhören und Orthografie bestmöglich fördern, legen. Wir machen deutlich, dass der Fokus aus unserer Sicht auf der Beratung von Lehrkräften, aber eben auch auf Unterrichts- und Schulentwicklung liegt. Die Qualitätsdebatte in Thüringen, so war es jedenfalls Stand Mai 2020, läuft also. Das Ministerium und das ThILLM arbeiten, es gibt Fachtagungen, Workshops und auch eine Fortbildungsreihe zum Schriftspracherwerb in Deutsch wurde aufgelegt.

Die Schulämter bieten außerdem fachinhaltliche Dienstberatungen an und unser Antrag unterstützt genau diese Diskussion und Arbeit, auch wenn sie im letzten Jahr – wie gesagt – ganz klar von der Pandemie überschattet wurde. Wir meinen trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir uns im Ausschuss dieses Themas noch mal intensiver annehmen, freuen uns auf eine konstruktive Debatte und wünschen uns weniger Methodenstreit – Sie erinnern sich vielleicht, da ging es um die Frage von Schreiben nach Hören. Uns geht es um Schrifterwerb und gemeinsames Arbeiten für gute Rahmenbedingungen in der Bildung –, auf dass wir einander in Zukunft besser verstehen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Hartung, Fraktion der SPD, auf.