Protocol of the Session on March 12, 2021

Maßnahmen, sie entspricht auch dem Selbstverständnis der Jäger. Sie müssen unterstützt werden.

(Beifall AfD)

Zum effizienten Schutz der Wildtiere braucht es die technische Methode der Drohne mit Wärmebildkamera. Sie ist zeitsparend und ein effektives Mittel gegen den Sterbefaktor „Mähen“. Auf diese Weise ist dem Tierschutz, dem Landwirt und natürlich auch der Hegepflicht des Jägers gedient. Die Deutsche Wildtier Stiftung geht von mindestens 90.000 durch Mähtod getöteten Rehkitzen jährlich aus und hat unter dem Titel „Stoppt den Mähtod!“ eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Nicht nur durch solche Publikationen werden Rettungsteams organisiert, die Einsätze auf einer Karte angezeigt und Kontakte zur gemeinsamen Rettung geknüpft. Immer mehr Freiwillige setzen sich auf diese Weise für den Tierschutz ein, kooperieren mit Jagdberechtigten und Landwirten.

Wie schon ausgeführt, ist es für Landwirte enorm wichtig, kein durch Tierkadaver vergiftetes Futtermittel zu verwenden. Ist das Toxin des Bakteriums Clostridium botulinum, eines der stärksten natürlich vorkommenden Gifte, erst einmal in den Organismus des Nutztiers gelangt, stehen die Therapiechancen schlecht. In jedem Fall führt Botulismus zu Tierleid und wirtschaftlichen Schäden des Nutztierhalters.

Bisher haben neben den Jägern und Bauern also vor allem Ehrenamtliche und spezielle Vereine diesen Dienst geleistet, auch in Thüringen, so in Gera, Weimar, Eichsfeld und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Einige haben sich über das Internet vernetzt und bieten dort ihre Hilfe an. So wurden in mehreren Bundesländern viele Tiere mittels Bambicopter vor dem Tod gerettet.

Von den vielen Veröffentlichungen zum Thema möchte ich den Bericht vom 9. Juli 2020 in der „Thüringer Allgemeine“ mit Titel „Hochsaison für Rehkitzretter“ erwähnen. Er stellt einen Verein vor, der sich der Rettung von Tieren vor der Mahd angenommen hat und Wärmebilddrohnen nutzt. Die Mitglieder nehmen sich dafür Urlaub, sie spenden ihre Freizeit und Geld für das Retten der Tiere und hoffen auf Hilfe durch die Politik.

(Beifall AfD)

Sie konnten bei bis dahin 19 Einsätzen 33 Rehkitze retten, aber auch Junghasen und adulte Tiere sowie Dachse und Füchse – eine großartige Hilfe, die sie für jedes Tier einsetzen, denn jedes Tier ist wichtig.

Ich zitiere aus der Kleinen Anfrage „Situation und Bestandsentwicklung der Feldhasen und Rebhüh

(Abg. Tasch)

ner in Thüringen“ in Drucksache 7/959: „Danach hat sich die Strecke des Feldhasen in den letzten zehn Jahren in etwa halbiert. Die Strecke des Rebhuhns ist in den letzten zehn Jahren auf einem gleichbleibend niedrigem Niveau und hängt sehr stark von der Frühjahrswitterung ab.“ Aber nicht nur Vereine haben sich inzwischen dieser guten Sache angenommen, auch Hochschulen wie die Universität für Bodenkultur in Wien haben Abschlussarbeiten im Rahmen des Lehrgangs Jagdwirt vorgestellt. In einer solchen Arbeit namens „Einsatz neuer Technologien in der Jagd am Beispiel Kitzrettung mittels Drohne mit Wärmebildkamera“ von Dirk Sachon wurde die Effektivität der einzelnen Maßnahmen gegen den Mähtod untersucht. Dabei wurde herausgestellt, dass die Effizienzrate und die Rettungsrate höher als bei anderen Methoden sind, insbesondere bezogen auf die Suchgeschwindigkeit, was für zukünftiges Wildmonitoring und der verlangten Digitalisierung in der Landwirtschaft eine Rolle spielen dürfte.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR – führte 2013 unter dem Titel „Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Qualitätssicherung bei der Silagebereitung durch Reduzierung des technologisch bedingten Kadavereintrages“ das Projekt „WildFinder“ durch. In Zusammenarbeit mit Agrarunternehmen wurde das Auffinden mittels Drohne erprobt und alle Zielstellungen wurden erfüllt. In Thüringen fanden zudem Studien zum Einsatz von Robotik und Drohnen an Forschungszentren, Hochschulen und Fachhochschulen für den Bereich Land- und Forstwirtschaft statt, unter anderem in Gotha, Jena, Erfurt und Ilmenau. Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten wird laut Landesregierung als praxisreife Technologie angesehen. Es dient bereits der Wildzählung, der Kartierung und Pflegemaßnahmen.

Das Schwarzwild-Kompetenzzentrum testete im Rahmen der Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft hat Erfahrungen mit Multicoptern im Rahmen des Projekts „Wildmanager“ in den Jahren 2016 und 2017 gesammelt. Wir beantragen deshalb, dass das Land Thüringen den Erwerb entsprechender Technik unterstützt, und fordern, zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten auf Landesebene für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras für Jäger zum besseren Schutz von Wildtieren bei der Wiesenmahd im Haushalt 2022 mindestens 200.000 Euro bereitzustellen, zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten den Erwerb des sogenannten Drohnenführerscheins für Jäger zu fördern und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass weitere

Finanzmittel zur Verhinderung von Tötung von Tieren bereitgestellt werden,

(Beifall AfD)

sodass zum Beispiel über die Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe die Anschaffung von Drohnen für Jagdberechtigte gefördert werden könnte, es Jagdgenossenschaften sowie Jägern möglich ist, sich Drohnen anzuschaffen, und die vom Bund beschlossene Förderung des Schutzes von Wildtieren durch Drohnen auch auf Landesebene ausgebaut wird durch Schaffung eines Haushaltspostens oder Nutzung des Titels 538 96 des EP 10. Der Erwerb einer solchen Drohne liegt bei 5.000 bis 15.000 Euro, geht man von der Technik erfahrener Rettungsteams aus, inklusive Kamera und Funk, plus Akkuverbrauchskosten. Zuzüglich der Aufwendungen für den großen Drohnenführerschein – der kleine ist noch kostenfrei – ist finanzielle Unterstützung der Jäger dringend geboten. Wie ich bereits sagte, liegt in Thüringen die Besatzdichte des Feldhasen, beobachtet an der Zuwachsrate vom Frühjahr zum Herbst, weit unter dem bundesweiten Durchschnitt. Für das Rebhuhn sieht es auch ungünstig aus, und entgegen mancher Meinung sind Rehe keine Schädlinge. Es zählt jedes gerettete Tier, ob nun Rehkitz, Feldhase, Feldlerche, Kiebitz oder Bekassine.

(Beifall AfD)

Die Unterstützung durch das Land Thüringen ist nötig, damit Jäger, Tierschützer, Landwirte auf diese Weise ihren Beitrag leisten können. Gerade als Land mit ausgeprägter artenreicher Natur besteht für Thüringen eine besondere Verantwortung. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Vermeidung von Tierleid ist darüber hinaus ein moralisches Gebot. Tierschutz durch den Einsatz hocheffektiver Technik sollte deshalb in Thüringen einen größeren Raum einnehmen. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/979: „Die Vorteile von Drohnen sind: schnelle Detektion [...], hohe Präzision der Methode [...], hohe Flächenleistung“ und „gering invasiver Eingriff der Technik“.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich hätte mich gefreut, wenn bei diesem Thema fraktionsübergreifende Einigkeit bestünde im Sinne des Natur- und Tierschutzes, Unterstützung der Landwirte und Jäger.

(Beifall AfD)

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an den Haushalts

und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

So, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Die Staatssekretärin Karawanskij.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank erst mal für die Debatte und dass wir uns dem Thema heute noch hier im Landtag widmen. Denn wenn man aus dem Grundgesetz ableitet, wo ja der Schutz der Tiere verankert ist und damit das Staatsziel der Bundesrepublik auch ein Ziel der Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist, dann ist das ja nicht irgendwie nur ein Federstrich oder nur eine Nebenbei-Sache, sondern dann macht das deutlich, dass der Schutz der Wildtiere auch für die Landesregierung ein hohes Gut darstellt.

Die Pflicht – und das möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen – obliegt jetzt bei der Mahd demjenigen, der sie durchführt, den Landwirten, oder demjenigen, der sie beauftragt. Nach Kenntnis des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum kommen die Landwirte tierschutzrechtlichen Verpflichtungen, mit Unterstützung der Jäger, entsprechend nach. Die Landwirte haben bei der Frühjahrsmahd ein großes Interesse daran, dass keine jungen Wildtiere zu Schaden kommen, nicht nur weil das ein Verstoß wäre, der mit Freiheits- oder auch Geldstrafe geahndet wird, sondern weil es – und das wurde auch in der Debatte hier schon genannt – durchaus ethische Gründe sind und dann auch nachrangig die Sorge um die Futterqualität des Viehfutters eine Rolle spielt.

Die Kontrolle oder die Einhaltung der Gesetze bzw. der Sanktionierung von Verstößen, die obliegt zweifelsohne den zuständigen Landesbehörden. Aber da der Tierschutz bei der Grasmahd Unternehmerpflicht und nicht staatliche Aufgabe ist, ergibt sich daraus, dass die Anschaffung von Drohnen und die Verteilung und Wartung zur flächendeckenden Mahdüberwachung nicht Aufgabe des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sein kann.

Nichtsdestotrotz haben wir uns im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dieser

Problematik angenommen und den Schutz von Rehkitzen bei der Grasmahd schon frühzeitig erkannt. Deswegen gab es schon 2013 im Rahmen der ELER-Innovationsförderung die Unterstützung eines Projekts, welches sich eben mit diesen Wärmebildkameras, also mit der Erkennung von Rehkitzen mithilfe von Drohnen befasste. Das Projekt dauerte im Übrigen damals zwei Jahre und wurde auch mit mehr als 44.000 Euro bezuschusst. Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Anbieter bzw. auch Software. Man hat auch Erkenntnisse gewonnen, um sozusagen auch eine breite Nutzung zu ermöglichen. Ich meine, der Zeitraum der Mahd ist einfach sehr kurz, wo das einzusetzen ist.

Mit Mitteln des Thüringer Landwirtschaftsministeriums wurde auch das beim Thüringer Bauernverband eingerichtete Schwarzwild-Kompetenzzentrum bei der Erprobung von Methoden etwa zur Wildsuche mittels Drohnen, die dort auch ebenso aktiv sind, sowie die Vermittlung entsprechender Dienstleister für die Land- und Forstwirte mit unterstützt.

Ich möchte an der Stelle noch mal zusammenfassen, dass es zur Vermeidung der Verstümmelung und auch Tötung von Wildtieren bei der Mahd einfach auch verschiedene Möglichkeiten gibt. Es kommt schon auch auf das Set der Möglichkeiten an. Drohnen sind da eine Möglichkeit, aber es kommt durchaus in diesem Kontext auch auf alle anderen Maßnahmen an. Das ist nämlich auch in erster Linie eine offene Kommunikation, die zwischen den in den Regionen zuständigen Jagdpächtern und Landwirten stattfindet. Die örtlichen Jäger können dort entsprechend mit Hunden die Landwirte bei der Suche nach den Rehkitzen auch noch kurz vor der Mahd unterstützen, damit die gefundenen Jungtiere sozusagen raus auf ein benachbartes Feld oder in einer Hecke abgelegt werden können, wo sie dann das Muttertier auch findet. Oder auch durch die Zusammenarbeit mit den Vogelkundlern, den Ornithologen, kann entsprechend auf die Brutstätten von Vögeln vor der Mahd hingewiesen werden.

Wir unterstützen als Freistaat Thüringen die Landwirte auch mit einem Angebot von Agrarumweltmaßnahmen auf dem Grünland, wo unter anderem bei der freiwilligen Verpflichtung zur Bewirtschaftungsruhe im Zeitraum von 1. April bis 20. Juni dann sozusagen genau dieser Zeitraum auch finanziell ausgeglichen wird. Es kommt aber auch darauf an, nicht nur diese Unterstützungsleistungen oder diese Fördermöglichkeiten anzubieten, sondern auch über die Möglichkeiten des Wildtierschutzes in der Öffentlichkeit breiter zu informieren und

(Abg. Hoffmann)

das dann auch entsprechend in die Produktionsabläufe mit den Landwirten zu integrieren.

Ich möchte zum Schluss an dieser Stelle allen Landwirten und Landwirtinnen, Jagdpächterinnen und Jagdpächtern und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihre bereits jetzt schon hervorragend geleistete Arbeit herzlich danken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Es ist wirklich ein sehr kurzer Zeitraum bzw. eine Arbeit, die vor allen Dingen auch ehrenamtlich gewährleistet und erbracht wird. Ich denke, wir sollten diesen erfolgreichen Weg weiter gemeinsam gestalten und hier weiterhin die Tiere im Sinne des hohen Gutes schützen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist das übrige Haus. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Dann ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Und es ist Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann stimmen wir über diesen Antrag in Gänze ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts und auch der heutigen Sitzung.

Ich will Sie darauf hinweisen, dass die nächste Plenarsitzung vom 21. bis zum 23. April stattfindet, und wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.

Ende: 18.36 Uhr