Protocol of the Session on March 12, 2021

Mit Grasmahd haben die meisten da draußen nicht besonders viel zu tun, aber ich möchte Ihnen zunächst noch mal sagen, warum das so wichtig ist. An allererster Stelle – das wurde schon gesagt – geht es um Tierschutz. Immerhin sterben jährlich schätzungsweise 500.000 Tiere in Deutschland bei der Mahd und daran ist absolut nichts schönzureden. Aber es geht auch um wichtige Berufsgruppen: um Landwirtinnen und Landwirte und um Jägerinnen und Jäger, die diese unterstützen, und es geht um Ehrenamtliche, die sich jedes Jahr aufs Neue bemühen, möglichst viele Tiere zu schützen.

Und deswegen bin ich aufgebracht. Ja, ich bin aufgebracht, weil der Antrag der AfD dieses wichtige Thema untergräbt. Ich will das auch untersetzen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, denn es ist auch meine Aufgabe als Abgeordnete, vor allen Dingen Ihnen da draußen transparent zu machen, wie hier teilweise gearbeitet wird. Dieser Antrag eignet sich einfach perfekt dazu.

Gehen wir doch mal wirklich ganz zum Anfang, zu der ersten Version Ihres Antrags. Ihre Mission ist es gewesen, dass die Landesregierung Drohnen für die Mahd bereitstellen soll, damit Jägerinnen und Jäger und Landwirte Wildtiere besser aufspüren können. Das klingt für den Laien erst mal ganz spannend. Aber leider haben Sie sich ganz zu Anfang schon bei der Zuständigkeit des Landes geirrt. Wissen Sie, das kann jemandem passieren, der vielleicht Politik ehrenamtlich macht, aber Sie sind Berufspolitiker und Sie bekommen Geld dafür. Und dennoch haben Sie ernsthaft gefordert, dass die Landesregierung dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Drohnen zur Verfügung stellen soll. Dass sich das Amt mal eine ordentliche Ladung Schränke besorgt und darin irgendwie Drohnen lagert, ist zwar nun ihre Aufgabe – okay. Aber sagen Sie: Wollten Sie nicht eigentlich, dass die Drohnen bei den Jägerinnen und Jägern und Landwirten ankommen? Ich frage ja nur.

Dann sind Sie bei Ihrer ersten Version auch noch mal vollkommen abgebogen und haben in einer Ihrer Version davon gesprochen, dass doch auch dem Brand- und Katastrophenschutz diese Drohnen zur Verfügung gestellt werden sollen. Ja, da müssen Sie lachen. Ich musste da auch lachen. Sie wollten also ernsthaft Jägerinnen und Jäger und Landwirte dadurch unterstützen – das muss man sich einmal vorstellen –, dass sie mit 650 Aufgabenträgern, also den Gemeinden und Landräten, in Konkurrenz treten sollen. Diese Drohnen – so haben Sie sich das vorgestellt – sollten jetzt also zwischen all diesen Beteiligten hin und her getauscht werden. Das ist natürlich nicht praktikabel. Das ha

ben Sie ja schließlich auch festgestellt und dann auch gelöscht.

Aber wissen Sie, was ich mich echt gefragt habe? Wie stellen Sie sich denn eigentlich die Mahd vor? Dass sie mal an eins, zwei Tagen im Jahr stattfindet und dann ist sie vorbei und dann kann man die Drohnen überallhin weiterleihen? Da haben Sie sich absolut als Unwissende entlarvt und das ist wirklich ziemlich schade.

Wissen Sie: Auch diesen einen Punkt kann ich Ihnen wirklich nicht ersparen, besonders weil Sie gestern in einem Beitrag so getan haben, als wären Sie die Fraktion, die an der Seite der Polizei steht. Sie haben doch ernsthaft in einer Ihrer ersten Versionen gefordert, dass doch auch die Polizei die Drohnen nutzen soll. Mal abgesehen davon, dass Sie wirklich alle derzeit geltenden rechtlichen Voraussetzungen vollkommen ignoriert haben, dass Sie alle Anforderungen nach dem Polizeirecht einfach mal so übergangen haben

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es geht um Rehkitze!)

und das ist ja wirklich schon ziemlich, ziemlich peinlich. Aber wissen Sie was das Allerpeinlichste ist? Gestern, da haben Sie sich noch als die großen, großen Unterstützer hingestellt. Vor ein paar Monaten haben Sie aber einen Antrag geschrieben, da sollten die Drohnen an die Polizei gehen, nach den Landwirten, nach den Jäger/-innen, nach dem Brand- und Katastrophenschutz, und das ist echt eine Nummer. Also das nennen Sie Unterstützung? Dass Sie da nicht im Erdboden versinken, wenn Sie so etwas zu Papier bringen, das finde ich wirklich unerklärlich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wissen Sie, natürlich regen Sie sich jetzt tierisch auf, einige lachen ja, ich hoffe über sich selbst. Wie komme ich denn dazu, alte Versionen von Ihnen auseinanderzunehmen? Na, weil es hier nun mal nicht um Schmierzettel geht, die man mal eben so wegwerfen kann. Sie haben das zu Papier gebracht, Sie haben das in einen Antrag geschrieben und Sie haben diese Ideen der parlamentarischen Diskussion freigegeben, und genau das tue ich jetzt und damit müssen Sie leben.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist also vollkommen klar: Sie, AfD, haben einfach wild drauflosgeschrieben, irgendwann im letzten Jahr, ohne Sinn und Verstand haben Sie ein Konglomerat aus irgendwelchen vermeintlichen Möglichkeiten aufgeschrieben und daraus einen Antrag gezaubert. Dafür ein schelmisches Danke: Ich als umwelt- und kli

mapolitische Sprecherin habe selten Gelegenheit, Sie auch in so vielen Themenbereichen vorzuführen, und das bereitet mir große Freude, das muss ich schon zugeben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber bleiben wir wirklich mal bei diesem Thema. Was vermitteln Sie eigentlich den Leuten, die die Unterstützung brauchen, den Landwirten und Jägern, am Ende eigentlich? Sie vermitteln, dass Sie sich eigentlich niemals richtig Zeit genommen haben, um sich ernsthaft mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und das ist schändlich.

(Beifall DIE LINKE)

Und jetzt könnte man natürlich meinen, Sie hätten einen vollkommen neuen Antrag geschrieben, alles mal grunderneuert, ein bisschen was gelöscht, und jetzt wird es spannend, jetzt wird es sogar noch mal so richtig witzig, man kann es gar nicht glauben: Auch hier beweisen Sie, dass Sie an der aktuellen Debatte kein Interesse haben. Ich weiß ja, die Presse ist Ihr Feind, aber ein kleiner Geheimtipp von mir: Es lohnt ein Blick in den Pressebericht. Denn da hätten Sie heute Morgen nämlich erkannt, dass Ihr Antrag Schnee von gestern ist. Die Bundesministerin Klöckner – nicht immer meine beste Freundin – hat nämlich heute verkündet, dass sie den Einsatz von Drohnen fördert.

Die AfD-Fraktion wollte die Thüringer/-innen bis zum Haushalt 2022 – das muss man mal sagen – warten lassen, so steht es in Ihrem Antrag, die Bundesregierung hat aber schon jetzt übernommen, und zwar ab der zweiten Hälfte dieses Monats.

(Unruhe AfD)

Also quasi jetzt können die Jägervereinigungen auf Kreisebene oder alle anderen Vereine, die Tiere retten, von Fördermitteln profitieren, und das weitaus besser, als Sie das in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben.

Zum Beispiel – wir haben es ja gerade schon gehört –: Sie fordern, dass der Drohnenführerschein gefördert wird. Der kostet so im Schnitt 300 bis 500 Euro, wenn man ihn gewerblich nutzen will. Die Bundesregierung geht aber das eigentliche Problem an. Sie fördert nämlich die Technik, also das, was eigentlich teuer ist. Auch das haben wir gerade schon gehört. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann da bis zu 4.000 Euro bekommen und die Drohne dann einfach selbst kaufen. Also nicht das Landesamt, wie Sie das mal wollten, bekommt die Drohne. Und wissen Sie, ich finde, das können Sie sich natürlich auch gern mal aufschreiben, denn Sie hören ja alle aufmerksam zu: Wenn man jemanden

unterstützen möchte, dann gibt man am besten demjenigen das Geld, der auch davon profitieren soll, und sonst niemandem.

Und wissen Sie, ich gucke gerade auf die Zeit. 7 Minuten 42 Sekunden, das ist sportlich, das heißt, ich nutze jetzt einfach die letzten Minuten, um denen Raum zu geben, die es vor allen Dingen verdient haben. Als Allererste den Tierschutzverbänden, die jedes Jahr wichtige Arbeit leisten und dieses Thema immer wieder in die Presse bringen. Zweitens die Landwirte, die ihre Pflicht tun, Tiere zu schützen und ernst zu nehmen, zumindest versuchen das die meisten. Drittens die Jäger/-innen, ohne die es um ein Vielfaches schwerer wäre, die Tiere aufzuspüren. Aber ganz besonders möchte ich den Ehrenamtlichen danken. Jedes Jahr helfen Hunderte von ihnen, Tiere zu finden und sie aus den Feldern zu locken. Wir, Rot-Rot-Grün, sehen ihren Einsatz, das möchte ich unbedingt sagen. Und für meine Fraktion kann ich nur sagen, wir schätzen sie sehr.

(Beifall DIE LINKE)

Werte Zuschauer/-innen, jetzt bin ich gerade hier und möglicherweise schauen Sie gerade zu: Vielleicht sind Sie nun auf den Geschmack gekommen und haben ein wichtiges Thema für sich entdeckt. Jedes Jahr suchen wir Helfer/-innen, die dabei unterstützen, und auch Sie können das tun. Ich werde das jedenfalls machen und bin dabei. Jede helfende Hand da draußen wird mehr für den Tierschutz tun, als es dieser Antrag der AfD getan hat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich will mal darauf hinweisen, dass nicht nur despektierliche Zwischenrufe ein Problem in diesem Plenum sind, sondern auch despektierliche Handbewegungen, und möchte doch darum bitten, dass das unterlassen wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte, das auch nicht infrage zu stellen, wenn ich das hier tue. Wenn ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hier zweimal in Richtung der Rednerin mit Handbewegung sozusagen seinen Nichtrespekt ausdrückt, dann kann ich das rügen. Ich habe ihn jetzt nur freundlich darauf hingewiesen und ich bitte, dass Sie das einfach zur Kenntnis nehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

(Abg. Maurer)

Als Nächste erhält die Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute ein Thema aufgerufen, das wir in der Tat bereden müssen. Die Zielrichtung des Antrags, Tierschutz und landwirtschaftliche Nutzung besser in Einklang zu bringen, ist weder falsch noch ideologisch. Die grundsätzliche Intention, mehr Tierschutz für Wildtiere, kann daher nur begrüßt werden. Und es ist auch richtig, dass das Bewusstsein für das Thema „Mähtod“ gestärkt werden muss. Die Problembeschreibung haben wir gehört und auch gelesen und ich muss deshalb nichts wiederholen.

Gern möchte ich aber diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um ein wenig Fortbildung hier im Plenarsaal zu organisieren, und möchte darstellen, was es alles für Möglichkeiten jetzt schon gibt, um den Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd zu gewährleisten. Und das wird auch von unseren Landwirten genutzt. Haupttechnologien sind insbesondere tragbare Infrarottemperatursensoren oder Drohnen mit Wärmebildkameras. Drohnen in Kombination mit Wärmebildkameras haben sich für die Suche von Rehkitzen besonders bewährt. Weitere Technologien bzw. Hilfsmittel kommen heute schon zum Einsatz: das Vergrämen durch stationäre Systeme, mechanische, optische, akustische Unruhestifter, Vergrämen durch Abgehen mit Hunden – oder Mähstreifen; hier wird am Vortag der Mahd am Rand der gesamten Fläche ein schmaler Streifen gemäht. Das Muttertier nimmt den Mähstreifen als Störung wahr und wird ihr Kitz aus dem Bestand locken. Auch das Abgehen der Fläche vor der Mahd mit Hunden ist ein angewandtes Verfahren. Die Hunde hinterlassen ihren eigenen Geruch, der vom Muttertier als Gefahr wahrgenommen wird und zum Wegführen der Kitze animieren kann. Für das Vergrämen während der Mahd wird eine Sirene für die Mahd am Traktor montiert. Durch das akustische Signal werden die Tiere zum Verlassen der Flächen angeregt. Derartige Schallkanonen haben den Nachteil, dass sie erst in einem Alter der Kitze wirksam werden, in dem die Jungtiere bereits einen Fluchtinstinkt entwickelt haben.

Automatisches Anheben des Mähwerks: Durch die Anbringung von Infrarotmessköpfen direkt am Fahrzeug erfolgt bei Alarm ein sofortiges Anheben des Mähwerks. Derartige Technologien sind noch nicht vollkommen ausgereift, aber werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Mähen von innen nach außen: Empfohlen wird das Mähen der Fläche von innen nach außen, um den scheuen Kitzen eine Fluchtmöglichkeit nach außen zu lassen.

Liebe Kollegen, all das nutzen die Betriebe in der landwirtschaftlichen Praxis bereits und dabei sind wir bei einem wichtigen Punkt: Ursprünglich hatte die AfD ja einen ganz falschen Ansatz, der jetzt mit der Neufassung des Antrags korrigiert wurde. Ursprünglich wollten Sie, dass entweder beim Staat – sprich das Landesamt für Landwirtschaft – bzw. bei den Kreisbauern oder Jägerschaften Drohnen zur Verfügung stehen sollten. Das ist fachlich nicht unumstritten, das möchte ich hier einmal anmerken. Oder schärfer ausgedrückt: Wildschutz bei der Mahd ist keine Aufgabe des TLLLR. Die Landwirte sind für den Wildschutz bei der Mahd selbst verantwortlich. Richtig bleibt dennoch, dass die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe über solche Möglichkeiten verfügen sollten. Da kommen aber in erster Linie kommerzielle Anbieter von Drohnenflügen in Betracht. Die Anschaffung solcher Technik durch die Betriebe ist daher der schlechtere Weg, denn selbst bei einer Förderung über das Agrarinvestitionsprogramm ist es extrem teuer. Da kommen Sie mit 200.000 Euro, wie Sie das fordern, wirklich nicht weit.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Tierschutzgesetz war in den vergangenen Jahren immer wieder Rechtsgrundlage bei Urteilen gegen Landwirte, die bei der Grünland-Mahd Rehkitze getötet hatten. Denn wer die Tötung bzw. die Verletzung von Wildtieren durch die Grünland-Mahd für möglich hält und gleichzeitig keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und macht sich strafbar. Der Landwirt und die von ihm gegebenenfalls mit der Mahd beauftragten Personen sind demnach verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Verletzung oder Tötung von Tieren bei der Grünland-Mahd zu vermeiden. Neben ethischen und juristischen Gründen haben Landwirte aber auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Vermeidung des Mähtods.

Wenn ich mit Bauern spreche, habe ich den Eindruck, dass sie – und das immer mit Unterstützung der Jäger und anderer Naturschützer – ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Vielen Dank dafür. Und wie so oft im Leben ist hier die Kommunikation aller Beteiligten das wichtigste Instrument. Die anderen Instrumente habe ich bereits aufgezählt. Sie sind da, sie können genutzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ganz aktuell ist ja die Mitteilung aus dem BMEL: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird künftig den Einsatz von Drohnen zur Jungwildtierrettung

(Vizepräsidentin Henfling)

fördern. Wie das Ministerium mitgeteilt hat, werden für die Anschaffung von Drohnen drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderquote wird auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Die Förderung kann nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte erfolgen.

Zusammenfassend also: Die Zielrichtung des Antrags ist gut. Er ist aber nicht nötig, weil wir das Problem längst erkannt haben, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Tasch. Als Nächstes erhält Frau Hoffmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Zunächst zum Herrn Bergner, er hat sich auf die alte Fassung bezogen, das haben wir inzwischen geändert. Nur zur Kenntnisnahme. Und dann, Frau Maurer: Ich finde es ganz enorm, mit welchen Ausflüchten Die Linke hier sagt, sie will nicht zustimmen. Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, hätten Sie ja selbst einen Antrag zu diesem Thema machen können.

(Beifall AfD)

Mein Kollege Dr. Lauerwald und ich haben seit letztem Jahr an diesen Kitz-Rettungsverein in Gera gespendet. Ich setze mich bei mir im ländlichen Raum auch dafür ein. Also Sie brauchen mich jetzt nicht belehren! Und Frau Klöckner hat das schon Ende letzten Jahres angekündigt, dass es diese Förderrichtlinie jetzt gibt, nur kommt man mit 3 Millionen Euro bundesweit auch nicht besonders weit.

(Beifall AfD)

Die Vermeidung von Schmerz bei Tieren, das Verbot der Schädigung und der Schutz wildlebender Arten sind im Bundesnaturschutzgesetz, im Tierschutzgesetz und im Thüringer Naturschutzrecht festgeschrieben. Es greifen beim Thema „Mahd und Wildtiere“ auch das Bundesjagdgesetz, welches das Recht auf Jagd mit der Pflicht zur Hege verknüpft, und das Thüringer Jagdgesetz, das Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes vorsieht. Die Hege von Wildtieren umfasst dabei nicht nur Gebote und

Maßnahmen, sie entspricht auch dem Selbstverständnis der Jäger. Sie müssen unterstützt werden.