Protocol of the Session on March 11, 2021

Wie das betreffende Klinikum mitteilte, wird zum 31. März 2021 die dortige Geburtsstation geschlossen. Die Hauptabteilung soll in eine Belegstation umgewandelt werden. Entsprechende Gespräche würden bereits mit der Landesregierung laufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Geburten fanden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 auf der Geburtsstation dieses Klinikums statt?

2. In welcher Höhe flossen Landesmittel in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 für die Geburtsstation?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Schließung der Geburtsstation im betreffenden Klinikum in Hildburghausen?

4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die laufenden Gespräche mit diesem Klinikum?

Danke.

Bitte, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Von 319 Geburten im Jahr 2015 ist die Zahl der jährlichen Geburten seither konstant auf unter 300 im Jahr gesunken. Im Jahr 2016 gab es 285 Geburten, im Jahr 2017 waren es 268 Gebur

ten, im Jahr 2018 fanden 276 Geburten statt und im Jahr 2019 schließlich 269. Für das Jahr 2020 liegen meinem Ministerium noch keine Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vor. Nach Auskunft der Klinik selbst gab es im letzten Jahr insgesamt 230 Geburten.

Zu 2.: In den Jahren 2015 bis 2020 sind keine Einzelfördermittel nach § 10 des Thüringer Krankenhausgesetzes in die Geburtshilfe der HennebergKliniken Hildburghausen geflossen. Erhöhte pauschale Fördermittel nach § 12 Abs. 5 Thüringer Krankenhausgesetz sind ebenfalls nicht in die Geburtshilfe der Henneberg-Kliniken Hildburghausen geflossen. Ob mit pauschalen Fördermitteln angeschaffte kurzfristige Anlagegüter in der Geburtshilfe eingesetzt wurden, kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen nicht beurteilt werden.

Die Fragen 3 und 4 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan schließt der Versorgungsauftrag „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station ein. Die Landesregierung hat sich stets für den Erhalt der geburtshilflichen Station eingesetzt, um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in diesem Fachgebiet zu gewährleisten. Angesichts der demografischen Entwicklung ist jedoch in Thüringen leider in vielen Regionen ein Rückgang der Geburten zu verzeichnen. Dies erschwert ein wirtschaftliches und qualitativ hochwertiges Aufrechterhalten der stationären geburtshilflichen Abteilungen. Entscheidet sich ein Krankenhaus, die Geburtsstation zu schließen, so wird der Versorgungsauftrag dennoch uneingeschränkt erteilt, damit die stationäre Versorgung zumindest im Bereich der Frauenheilkunde weiter gewährleistet ist. Auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station wird jedoch im Feststellungsbescheid hingewiesen.

Die Klinik in Hildburghausen hat das Gesundheitsministerium informiert, dass nach Kündigung des Chefarztes trotz umfassender Bemühungen keine Nachbesetzung aller offenen Arztstellen im Fachbereich möglich gewesen ist und die Fortführung der hauptamtlich geleiteten Geburtshilfe an den Henneberg-Kliniken leider ab dem 1. Mai dieses Jahres nicht mehr realisierbar ist.

Allerdings soll die stationäre Versorgung für den Bereich der Frauenheilkunde mit einer Belegabteilung weiter erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist in meinem Haus eingegangen und das Verwaltungsverfahren hat begonnen.

So sehr ich persönlich die Schließung der geburtshilflichen Abteilung bedauere, kann ich Ihnen je

doch versichern, dass die geburtshilfliche Versorgung der Bewohnerinnen im Einzugsgebiet der Henneberg-Kliniken weiter gesichert ist. Die umliegenden geburtshilflichen Kliniken können die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Danke schön. Herr Montag, bitte. Zuerst Frau Hoffmann, Sie haben den Vortritt. Ich habe Ihre Meldung nicht gesehen, bitte stellen Sie als die Fragestellerin Ihre Frage.

Meine Nachfrage ist: Wann hat die Landesregierung Kenntnis darüber erlangt, dass die Geburtsstation schließt?

Das müsste ich Ihnen nachreichen, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Dann, bitte, Herr Montag.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, eine Nachfrage: Wie steht das Ministerium zum Qualitätsmerkmal „Mindestmenge“ auch in der Geburtshilfe und wie hoch ist diese Mindestmenge?

Wir sind der Meinung, dass es verschiedene Kriterien gibt, die dafür ausschlaggebend sind, ob bestimmte Abteilungen, Stationen geöffnet sein können oder ob wir das im Krankenhausplanungswesen mittragen können. Man geht davon aus, dass ca. 300 Geburten im Jahr für das Qualitätsmanagement ausreichend sind. Es gibt aber doch in dem einen oder anderen Fall auch Krankenhäuser, die durch besondere Hebammenleistungen und besondere Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten, Belegärztinnen und -ärzten beispielsweise dann trotzdem die Qualität sicherstellen können. Deswegen muss es immer im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Anfrage stellt der

(Ministerin Werner)

Abgeordnete Kemmerich, Fraktion der FDP, Drucksache 7/2714.

Funkzellenabfrage zur Überprüfung der Lockdownwirksamkeit

Am 11. Februar 2021 erklärte der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen auf der Social-MediaPlattform Clubhouse, dass das Ziel des Lockdowns nicht primär die Reduktion der lnzidenzwerte sei, sondern eine Beschränkung der Mobilität. Er erklärte weiterhin, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen wissenschaftlich überprüft würde, unter anderem mittels Auswertung von Funkzellendaten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Steht der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen zur Aussage, dass das Ziel des Lockdowns vorrangig die Einschränkung der Mobilität der Bürger sei?

2. Wie wird der Grad der Erreichung des Ziels Mobilitätseinschränkung beziffert?

3. Welche Funkzellendaten werden zu welchem genauen Zweck wie lange ausgewertet und gespeichert?

4. Welche wissenschaftlichen Institutionen bzw. Wissenschaftler erhalten die Funkzellendaten zur Auswertung?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Da bin ich aber mal gespannt!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, und zwar zusammenfassend zu den Fragen 1 bis 4. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es handelt sich tatsächlich, glaube ich, um ein größeres Missverständnis, aber ich bemühe mich, das aufzuklären, und das wird mir hoffentlich auch gelingen.

Das oberste Ziel der Landesregierung und der von ihr ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen lautet: deutliche Vermeidung von Infektionen. Dieses Ziel erreicht niemand unmittelbar, sondern mittels Vermeidung von Kontakten. Ob Maßnahmen zur Kontaktvermeidung erfolgreich sind, wird unter anderem mit der Messung von Mobilitätsströmen unter

sucht. So erfolgte auch die Schließung bestimmter Branchen oder Zweige nicht nur oder vordringlich deswegen, weil sie nachgewiesene Infektionstreiber oder Infektionsorte wären, sondern mit dem übergeordneten Ziel einer Mobilitätsreduktion gerade auch im Nahverkehr oder im Innenstadtbereich, um auf diese Weise eine deutliche Kontaktreduzierung und damit einhergehend eine entscheidende Infektionsvermeidung zu erreichen.

Das Robert Koch-Institut sieht in Übereinstimmung mit Epidemiologen in aller Welt das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung als einen Indikator dafür an, inwieweit Maßnahmen zur Kontaktvermeidung von der Bevölkerung wirksam umgesetzt werden. Demnach ist die Beschränkung der Mobilität nicht das Ziel, sondern ein Indikator für die Erreichung des Ziels Kontaktvermeidung. Nichts anderes hat der Ministerpräsident geäußert.

Sozialwissenschaftliche und sozialgeografische Mobilitätsforschung ist ein seit vielen Jahren etablierter universitärer Forschungsbereich. Das COVID-19 Mobility Project unter der Leitung von Dirk Brockmann und Frank Schlosser ist zusammengesetzt aus Mitgliedern der Projektgruppe Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten am Robert Koch-Institut und der Forschungsgruppe Komplexe Systeme des Instituts für Theoretische Biologie der Humboldt Universität Berlin. Deren Forschung findet völlig unabhängig von der Thüringer Landesregierung statt. Sie teilen dankenswerterweise aber einige ihrer Ergebnisse mit den zuständigen Ressorts wie übrigens auch mit anderen Landesregierungen.

Der Ministerpräsident hat mehrfach mit Herrn Professor Brockmann telefonisch Kontakt gehabt und am 30. Dezember 2020 gemeinsam mit der Gesundheitsministerin mit ihm ein Videokonferenzgespräch geführt. Dabei hat Professor Brockmann mit Ministerin Werner und dem Ministerpräsidenten auch speziell auf Thüringen heruntergebrochene Auswertungen vorgetragen. Die Daten selber stammen von großen Mobilfunkanbietern, die diese ohnehin erfassen und anonymisiert aggregieren – also nicht auf einzelne Personen bezogen, sondern auf Mobiltelefone in ihrer Masse. Es werden keine Kontakte der Bürgerinnen und Bürger untereinander erfasst und schon gar nicht gespeichert, sondern lediglich Bewegungsströme. Man sieht die Bewegung nur sehr abstrakt, auch der konkrete Ort der Bewegung ist nicht identifizierbar. Analyse und Erfassung erfolgen in Absprache mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Mobilitätsdaten können tagesaktuell messen, wie sich Menschen bewegen und ob sich Verhalten geändert hat, etwa aufgrund von Maßnahmen zur

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

Kontaktreduktion. Mehr Mobilität befördert mehr Kontakte. Die konkrete Absicht der antiepidemischen Maßnahmen der vergangenen Monate war bekanntermaßen die Reduktion von Kontakten. Es werden also anonymisierte Bewegungsströme aggregiert und über den Zeitlauf analysiert. Mobilität ist dann als Maß dafür zu sehen, wie viel Akzeptanz die Maßnahmen zur Mobilitätsbeschränkung aktuell haben bzw. wie durch den Vergleich Frühjahr 2020 mit Herbst/Winter 2020 die Entwicklungen zu sehen sind. Das kann unter anderem Aufschluss darüber geben, warum sich Infektionszahlen so verändern, wie sie es tun. Aber eins zu eins lässt sich das natürlich nicht übertragen und kann selbstverständlich auch nicht von anderen Kennwerten isoliert werden. Die Daten spiegeln also die Mobilitätsreduzierung der Bevölkerung, sie sind damit weder Kontrollinstrument noch Meinungsforschung.

Vielleicht darf ich Ihnen abschließend zur vollständigen Transparenz der Angelegenheit auch noch mal die Internetadresse nennen, wo jeder Mann und jede Frau die aktuellen Beobachtungsergebnisse abrufen kann. Das ist diese Arbeitsgruppe RKI und Humboldt-Universität unter covid-19-mobility.org.

Herzlichen Dank.

Danke. Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Kemmerich.

Herr Staatssekretär, hat sich dann in der Auswertung der Mobilitätsdaten in Thüringen im Vergleich 1. November zu 1. Dezember eine nennenswerte Erkenntnis ergeben?

Da muss ich gestehen, ich habe mir jetzt diese beiden Daten nicht angeschaut. Aber ich habe tatsächlich schon öfter auf diesen Monitor geschaut, weil er in den Vorbesprechungen der Bund-LänderBesprechungen immer eine Rolle gespielt hat und daher auch verschiedene Modellierungen vorgetragen worden sind. Da ist gezeigt worden, dass sich zu bestimmten Zeitpunkten, als Maßnahmen bundesweit getroffen worden sind – beispielsweise die Schließung des Einzelhandels, beispielsweise die Schließung der Schulen –, tatsächlich das Mobilitätsverhalten teilweise signifikant, teilweise natürlich auch nur leicht verändert hat.

Danke.

Weitere Nachfragen? Ja, bitte, Herr Mühlmann.

Danke. Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage, die Sie vielleicht aufgrund Ihrer umfangreichen Ausführungen mit Ja oder Nein beantworten können. Erhebt die Landesregierung nun Funkzellendaten zur Auswertung der Wirksamkeit der COVID-Maßnahmen – ja oder nein?