Wir werden uns trotz alledem dann der Diskussion noch mal intensiv stellen, wenn es um die Umsetzung, die in Thüringen stattfinden soll, geht, uns einmischen und werden noch Änderungen vorschlagen. Ich befürchte mal, dass die allumfassende Koalition in diesem Hause leider hier zustimmen wird. Das findet nicht unsere Billigung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, mit dem Glücksspielstaatsvertrag machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Glücksspielpolitik.
Erstens schaffen wir dadurch Kohärenz; es gab dringenden Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen deutschlandweit kohärent zu machen. Warum? Weil wir die rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union an dieser Stelle zu erfüllen haben. Notwendig ist dieses Gesetz auch, weil wir damit einen Flickenteppich vermeiden. Die Einheitlichkeit ist kein Selbstzweck an dieser Stelle. Die Bemühungen, für 16 Bundesländer gemeinsame Regeln zu finden, hatten ein zentrales Ziel, nämlich eine effektive Regulierung, und mit einem neuen Staatsvertrag ist das geschafft.
Zweitens geht es hierbei auch um eine Anpassung an die Spielerrealität. In Zeiten der Digitalisierung ist es nicht realistisch, in Kiel oder in ganz Schleswig-Holstein Onlineangebote zu unterbreiten, diese aber in Erfurt oder im Freistaat Thüringen zu verbieten. Glücksspielregulierung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein Prozess. Es besteht regelmäßig Anpassungsbedarf an neue Spielformen, an neue Technologien und auch an die demografische Entwicklung. Der Glücksspielmarkt hat sich gewandelt. Viele Spielerinnen und Spieler haben an den traditionell angebotenen Spielen kein Interesse mehr. Stattdessen nutzen sie illegale Onlineangebote, für die es keine Schutzmechanismen gibt. Mit den neuen Regeln reagieren wir darauf. Wir bringen dabei das voran, was wir als das Herzstück einer verantwortungsvollen Glücksspielpolitik ansehen: Zum einen ist dies der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Sucht und zum anderen stärken wir den Jugendschutz und damit auch den Verbraucherschutz. Das heißt, der vorhandenen Nachfrage nach Glücksspielen soll ein zeitgemäßes, legales, faires und kontrolliertes Angebot gegenübergestellt werden. Gleichzeitig werden wir Spielerinnen und Spieler sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren durch Glücksspielsucht, vor Betrug und anderen Formen der Kriminalität schützen.
Die neuen Glücksspielregeln geben uns dafür wichtige Werkzeuge an die Hand, die sowohl den Online- als auch den Offlinebereich betreffen. Erstmals
werden wir legales Onlineglücksspiel erlauben. Dabei müssen aber alle Anbieter lizenziert sein und eine Vielzahl von strengen Vorgaben zum Jugendund Spielerschutz einhalten. Ein spielformübergreifendes nationales Spielersperrsystem wird eingeführt. Die Glückspielaufsicht wird deutlich gestärkt, indem eine zentrale bundesweite Behörde eingerichtet wird, und neue Mittel zur Sperrung von illegalen Onlineangeboten werden ebenfalls eingeführt. Zahlungswege werden transparenter und die Werbung reguliert. Sportwetten dürfen nur lizenziert angeboten werden, Livewetten sind in der Zukunft nur eingeschränkt möglich.
Meine Damen und Herren, das sind wichtige Meilensteine einer einheitlichen und suchtpolitisch sinnvollen Regulierung. Genau wie im Sport gilt hier: Das Spiel darf nicht ohne Schiedsrichter angepfiffen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass die Aufsicht von Anfang an effektiv und schlagkräftig arbeiten kann. Nur so kann die beabsichtigte Wirkung der Glücksspielreform eintreten. Ein verstärkter Schutz von Kindern und Jugendlichen, ein besserer Schutz vor Sucht und Betrugsgefahren, die Gewährleistung von fairen und transparenten Spielen und eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung, das muss es uns wert sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es aus den Reihen der Parlamentarier jetzt noch Redewunsch? Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Spielerinnen und Spieler! Wetten, dass das Spiel des FC Carl Zeiss Jena am 4. April in Chemnitz abgesagt wird? Bevor Sie jetzt Ihre Wette platzieren wollen, muss ich Ihnen leider sagen, dass dieses Angebot nur für Spieler mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein gilt, oder ganz einfach, dass dieses Angebot illegal ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses kleine Beispiel zeigt, wie uneinheitlich die aktuell gültige Rechtslage ist. Der zehn Jahre alte Staatsvertrag wurde zwar vor einem Jahr etwa mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst, zum Beispiel bezüglich von Konzessionen,
aber er läuft zum 30. Juni aus. Der nun zu ratifizierende neue Staatsvertrag soll – wie bereits gesagt – dann ab dem 1. Juli in Kraft treten.
Bereits mit der genannten Aktualisierung über den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde eine grundsätzliche Novellierung des Staatsvertrags in Angriff genommen. Und jetzt ist er endlich da und es ist so weit: Die Länder, und zwar alle Länder, haben sich geeinigt. So kann zum Beispiel auch die bereits angesprochene neue Anstalt – durch alle Bundesländer getragen mit Sitz in Sachsen-Anhalt – als eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder etabliert werden. Die Anschubfinanzierung über 3 Millionen Euro ist dabei gesichert, der Anteil für Thüringen im Haushalt ebenfalls. Das Glücksspielwesen in Deutschland ist nun endlich europarechtskonform und in Bezug auf seine Ziele durchsetzbar.
Meine Damen und Herren, ich empfehle die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag, weil er die richtigen Ziele hat und auch geeignete Regeln, um diese Ziele zu erreichen. Einige der Ziele sind unter anderem – Kollege Kowalleck hatte da auch schon einiges angerissen – erstens – Suchtverhinderung und Suchtbekämpfung, unter anderem über die bereits angesprochene Limitdatei, worin Spielerinnen und Spieler maximal 1.000 Euro anbieterübergreifend im Monat verspielen können, aber sich auch persönlich ein eigenes Limit setzen können.
Zweitens – den natürlichen Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu lenken und den Schwarzmarkt einzudämmen, zum Beispiel durch eine genaue Lizenzvergabe oder aber auch – das möchte ich ansprechen – durch die Genehmigungspflicht zum Beispiel jedes einzelnen Onlineautomatenspiels. Und, sehr geehrter Herr Kemmerich, das ist keine Umerziehung, das ist Hilfe zum Selbstschutz.
Drittens – Jugend- und Spielerschutz, da natürlich ein wirksamer Schutz von Minderjährigen, aber auch ganz einfache Regelungen, die klarmachen, woher das Angebot kommt, zum Beispiel, dass diese Angebote unter einer deutschen de-Domain laufen müssen und dass diese Angebote in Euro und Cent ausgewiesen sind und nicht in irgendwelchen Spielwährungen oder Kryptowährungen – das nur als Beispiel.
Viertens – Kriminalitätsbekämpfung, denn wie am Beispiel der Wirecard AG zu sehen ist, nehmen Gelder im Bereich des Glücksspielmarkts oft sehr dunkle Kanäle und das Ganze weltweit.
Aus meiner Sicht ist dieser Staatsvertrag damit ein gelungener Ausgleich von unterschiedlichen Interessen. Die Spielräume, die den Ländern im Rahmen des Föderalismus eingeräumt wurden, werden wir in Kürze – das wurde auch schon angesprochen – in einem Ausführungsgesetz zu diesem Staatsvertrag bereden und beschließen. Er befindet sich ja wie gesagt im Ausschuss.
Aber jetzt – hier und heute – bitte ich um Ihre Zustimmung zum Staatsvertrag, der für alle Spielerinnen und Spieler dann gilt, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben oder in irgendeinem anderen Bundesland in Deutschland. Die genannte und beantragte Ausschussüberweisung der AfD lehnen wir natürlich ab. Der Thüringer Landtag wird heute seine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag erteilen. Wetten, Herr Kießling? Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Der Abgeordnete Kießling hat in seinem Redebeitrag für die Fraktion der AfD beantragt, den Gesetzentwurf noch mal an den Haushalts- und Finanzausschuss rückzuüberweisen. Bevor wir abstimmen, hat aber die Landesregierung das Wort. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur zweiten Beratung das Zustimmungsgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern im Oktober 2020 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist das Ergebnis schwieriger Verhandlungen auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien der Länder für eine staatsvertragliche Anschlussregelung. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Ab dem 1. Juli 2021 soll in allen Ländern der neue Staatsvertrag gelten, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 13 Ratifikationsurkunden Ende April vorliegen. Dieses Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Vertrags für Thüringen rechtzeitig sicherstellen, sodass mit dem neuen Staatsvertrag weiterhin ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Glücksspielwesen in Deutschland besteht.
Die vereinbarte Neuregelung hat – das haben wir auch den Redebeiträgen entnehmen können – nicht nur Beifall bekommen. Es ist gerade die weitreichende Öffnung von gefährlichen Spielformen, wie virtuelles Automatenspiel, Onlinepoker und Onlinecasinospiel, die Sorge bereitet und Kritik hervorruft. Ich habe Verständnis hierfür, nur eines müssen wir dabei auch zugeben: Diese bisher verbotenen Spielformen werden in Deutschland angeboten und nachgefragt. Sie erreichen ein beträchtliches Marktvolumen und in diesem Markt wird ohne Aufsicht und ohne Regularien gespielt. Freilich haben die Glücksspielaufsichtsbehörden in den zurückliegenden Jahren auch die eine oder andere Untersagung und Zahlungsunterbindung bei den entsprechenden illegalen Angeboten erfolgreich erreichen können. Eine effektive Zurückdrängung dieser Angebote, die vielfach auch von Unternehmensgruppen über Server aus dem EU-Ausland bereitgestellt werden, ist aber nicht zu schaffen gewesen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag wählt nun einen anderen Ansatz. Wenn schon gespielt wird, dann mit einer deutschen Erlaubnis und unter den gesetzlichen Vorgaben für Jugend- und Spielerschutz. Diese werden für den Onlinebereich erheblich ausgebaut. Hier nenne ich nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, ein spielformübergreifendes Sperrsystem, die Errichtung eines Safe-Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung des anbieterübergreifenden parallelen Spiels im Internet. Viele weitere Auflagen und Nebenbestimmungen werden auf der Grundlage der Neuregelung für alle glücksspielrechtlichen Erlaubnisse den Jugend- und Spielerschutz wahren und umsetzen.
Darüber hinaus wird die Aufsicht durch die Neuregelung weiter gestärkt und der länderübergreifende Vollzug, der im geltenden Staatsvertrag schon einen Ausgangspunkt genommen hat, wird im Zuge der Gründung der Gemeinsamen Anstalt weiter ausgebaut und vertieft. Für die Anbieterseite ist klar: keine Regulierung wäre die beste Regulierung. Mit jedem Onlinepokerspieler, der fortan die Möglichkeit hat, sein Konto zu sperren, Limits einzuhalten und sich an die Erlaubnisbehörden zu wenden, ist für den Spielerschutz sehr viel gewonnen. Das Lotteriemonopol der Länder und Länderzuständigkeiten für den stationären Vertrieb bleiben aufrechterhalten.
Mit diesem neuen Vertragswerk kann es gelingen, dass ein großer Teil des Markts hin zu legalen Angeboten kanalisiert wird. Im Bereich der Sportwetten ist dies schon zu großen Stücken gelungen. Mit der gemeinsamen Lösung der Bundesländer können wir der großen Herausforderung, die der
Glücksspielmarkt an uns stellt, im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes begegnen. Eine Rechtszersplitterung in der Glücksspielregulierung kann diese Aufgabe schon vor dem Hintergrund der länderübergeifenden Angebotsstruktur nicht bewältigen. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieses Zustimmungsgesetz anzunehmen und damit in Thüringen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu ratifizieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zur Abstimmung. Die AfD hat ihren Antrag auf Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zurückgenommen und damit wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2238 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich dazu von den Plätzen zu erheben. Wer ist für den Gesetzentwurf? Das sind ebenfalls die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir treten jetzt in die Mittags- und Lüftungspause von 45 Minuten ein. Wir beginnen dann wieder 14.15 Uhr.
Ich darf darauf hinweisen, dass 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause die außerplanmäßige Sitzung des Umweltausschusses in der großen Loge hier im 1. Obergeschoss stattfindet. Nach der Mittagspause treten wir in die Wahlhandlungen ein.
Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 87 und 88, zunächst Tagesordnungspunkt 87
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ich gebe folgenden Hinweis: Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2839 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Lars Schütze und Herr Abgeordneter Denny Jankowski.
Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist der Fall. Ich würde Frau Abgeordneter Henfling als erster Rednerin das Wort übergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für ihre durchaus sensible Aufgabe, die sie in dieser Kommission haben, in besonderem Maße für ihre Tätigkeit geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung aus unserer Sicht nicht, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen möchte.
Zum Wahlvorschlag der AfD, Denny Jankowski: Herr Jankowski gehört zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“,