Protocol of the Session on March 11, 2021

Das Wort hat zunächst Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf berichten aus der Ausschussberatung. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf am 18. Dezember an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innenund Kommunalausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales überwiesen. Der Glücksspielstaatsvertrag soll am 01.07. dieses Jahres in Kraft treten, sofern ihm alle Landesparlamente zustimmen. Ziele des Staatsvertrags sind unter anderem, Glücksspiel und Wettsucht einzudämmen sowie mit begrenzten und kontrollierten Alternativen dem unkontrollierten und illegalen Spiel

Darf ich um ein bisschen Ruhe bitten? Entschuldigung, Herr Emde.

(Ministerin Werner)

etwas entgegenzutreten. Für die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen lässt der Staatsvertrag Spielräume, zum Beispiel bei der Einrichtung von Onlinecasinos oder den Auflagen für Spielhallen in Thüringen. Dies gilt es, in den aktuellen Beratungen der Ausschüsse zum Thüringer Glücksspielgesetz abzuwägen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Ausschüsse – natürlich besonders der federführende Ausschuss – empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Kießling von der AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste an den Bildschirmen, zunächst begrüßen wir als AfD-Fraktion, dass ein Glücksspielstaatsvertrag mit allen Bundesländern auf den Weg gebracht werden soll. Es soll der Spielerschutz erhöht und der illegale Onlinespielmarkt nun reguliert werden, was zu begrüßen ist.

Zurzeit besteht leider kein Staatsvertrag in vollem Umfang bzw. läuft der jetzige im Juni 2021 aus. Daher soll der neue Staatsvertrag durch die Bundesländer bis März 2021 ratifiziert sein. Das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist für den 1. Juli 2021 vorgesehen, was die Länderchefs bereits im März 2020 beschlossen haben. Die zugehörige Aufsichtsbehörde soll allerdings erst ab dem 01.01.2023 ihre Tätigkeit laut Staatsvertrag aufnehmen. Die Akzeptanz der Beteiligten für eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags ab dem 01.07.2021 ist groß, beschreiten die Bundesländer doch einen umfassenden Paradigmenwechsel hin zu einem früher für unmöglich gehaltenen schleswig-holsteinischen Sonderweg. Mit dem Staatsvertrag sollen nun Spieler- und Verbraucherschutz einerseits und die Regulierung des Spielbetriebs andererseits in Einklang gebracht werden, wie Schleswig-Holstein dies bereits in seinem Glücksspielgesetz aus 2011 vorgemacht hat.

In der Begründung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 heißt es, dass es dabei einer neuen gemeinsamen Lösung der Länder bedarf, um eine Zersplitterung der Regelung zum Glücksspielwesen zu verhindern. Dabei soll eine gemeinsam gegründete

neue Gemeinsame Glücksspielbehörde als Anstalt des öffentlichen Rechts helfen.

Der durch alle Länder erarbeitete Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Verständigungsprozesses der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Der Wille ist zwar anzuerkennen, jedoch bleiben leider die Meinungen und wichtigen Hinweise von externen Experten scheinbar ohne Berücksichtigung.

Wir als AfD-Fraktion sind der Meinung, dass Gesetze nicht des Gesetzes wegen verabschiedet werden dürfen. Hier sollten im Vorfeld verfassungsrechtliche Probleme und die offensichtliche Ungleichbehandlung von Online- und terrestrischem Spiel nicht vorhanden sein wie hier im vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag. Offensichtlich ist, dass die Bedenken des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft der Ruhr-Universität Bochum zum Glücksspielstaatsvertrag unbeachtet blieben. In dessen Schreiben vom 26. Februar 2021 an die Landesregierung bringt sie in Erinnerung, bereits in einem früheren Anhörungsverfahren Anfang 2020 aufgezeigt zu haben, dass die geplante Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, so sinnvoll sie auch unbestritten in der Sache ist, wegen eines erkannten Legitimationsdefizits für verfassungswidrig gehalten wird. So verstößt sie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes – nachzulesen in der Zuschrift 7/1074.

Gleiche Bedenken äußert Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in seiner Stellungnahme vom 1. März 2021 an den Landtag in Kenntnisnahme 7/284. Er führt aus, dass gerade in der Übergangsrechtszeit bis zum 01.01.2023 die Frage der Beschränkung des virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang werden wird.

Weiterhin möchte ich auf die geäußerten erheblichen Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder bezüglich der Neuschaffung einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei verweisen. Die Spieler werden dann sozusagen zum gläsernen Bürger. Verwiesen werden kann hier auf die Ausführungen von Prof. Kugelmann und Frau Dr. Heidenreich als rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte. Ob die gerichtliche Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit dieser neuen Zentraldateien dem standhält, bleibt offen, denn laut Studien werden damit 0,3 Prozent der suchtgefährdeten Spieler geschützt, wie in der Stellungnahme der Rechtsanwälte ausgeführt wird.

Auch nach dem Unionsrecht bedarf es des Nachweises der Erforderlichkeit solcher Beschränkungen. Die hohe zentrale Frage besteht darin, ob der bisher unregulierte Onlinecasinobereich die Schärfe der Beschränkungen des Staatsvertrags akzeptieren wird. Rechtsanwalt Dr. Reichert verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass sich die Länder bis auf Schleswig-Holstein in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu keiner Zeit gegenüber den Onlineanbietern auch nur ansatzweise haben durchsetzen können. Bedenklich ist in dem Zusammenhang auch, dass die neu zu schaffende zentrale Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, die dann wohl die Rechte und Pflichten Thüringens wahrnehmen soll, auch erst Anfang des Jahres 2025 tätig sein könnte, da laut Staatsvertrag § 27p eine Verlängerungsunmöglichkeit der Interimzuständigkeit der übrigen Länder um zwei Jahre vorgesehen ist.

Auch schlecht ist die vertraglich uneingeschränkte Bindung der Länder aneinander ohne den notwendigen Spielraum zur Selbstkorrektur bei erkannten handwerklichen Fehlern im Staatsvertrag. Dieser Vertrag bindet bis 2028 ohne vertragliche Kündigungsmöglichkeit und räumt selbst den handelnden Behörden nur ein sehr eingeschränktes Recht zur Änderung der Anforderungen ein.

Der Staatsvertrag wäre – zusammengefasst – als großer Fortschritt zu begrüßen und auch zu ratifizieren, wenn da nicht diese handwerklichen Fehler wären. Er sollte aber wegen der geäußerten Bedenken heute nicht ungeprüft in dieser Form beschlossen werden. Auch das Bundesland Hessen hat in der Debatte um den Staatsvertrag diese Sachen gefordert. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher in dieser vorliegenden Form nicht zustimmen können. Er ist daher zurück an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Bei einem so zentralen Thema sollten die berechtigten und gut begründeten Hinweise der Experten nochmals eruiert und auch berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Ich darf noch mal darum bitten, dass Sie vielleicht nach draußen gehen, wenn Sie sich unterhalten. Es ist wirklich sehr laut hier vorn. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute fast auf den Tag genau vor einem

Jahr hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mit der amtlichen Kurzfassung Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschlossen. Gleichrangige Ziele des Staatsvertrags sind das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Ein ganz wichtiger Punkt ist, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden, dass die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorgebeugt wird. Ich denke, es ist wichtig, diese Ziele des Staatsvertrags hier noch einmal zu erwähnen, denn daraus folgen auch die entsprechenden Handlungsstränge.

Um diese Ziele zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen. Gerade im Hinblick auf die spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenziale ist das ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben auch schon von den Vorrednern gehört, dass gerade auch die Entwicklung im Bereich des Onlinespiels natürlich hier im Glücksspielstaatsvertrag Berücksichtigung findet. Hier wird es natürlich auch gerade im Bereich Onlinepoker und der virtuellen Automatenspiele Regelungen geben. Das ist besonders wichtig, dass man hier auch auf aktuelle Entwicklungen reagiert und entsprechend auch steuert.

Wir haben weiterhin auch gerade hinsichtlich der Liberalisierung der Glücksspiele entsprechende Regelungen im Internet. Hier soll es strengere Regelungen zum Spielerschutz geben, unter anderem, dass keine Werbung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr im Rundfunk und im Internet für virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker- und Onlinecasinospiele erfolgt und für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto eingerichtet werden muss. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass hier auch der Jugendund Spielerschutz eine wichtige Rolle spielt und somit auch berücksichtigt wurde.

Wir sehen auch gerade im Bereich des Schwarzmarkts, dass es hier eine Entwicklung gegeben hat,

(Abg. Kießling)

der gegengesteuert werden muss. Auch hier hat die Ministerpräsidentenkonferenz entsprechende Regelungen mit aufgenommen. Auch die Entwicklung der Einnahmen zeigt, dass man gerade auch hier die Onlinecasinos und deren Entwicklung im Blick haben muss. So gibt es einen Bruttospielertrag in den Jahren 2016 bis 2018 von 1,29 Milliarden Euro, in 2017 von 1,76 Milliarden Euro. Dieser steigt über die Jahre stetig an, und das muss eben auch berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, ausführliche Diskussionen werden uns noch in den nächsten Wochen begleiten. Wir haben, wie Sie wissen, auch noch das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags zu beraten. Wir haben als Haushalts- und Finanzausschuss eine umfangreiche schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich habe insbesondere hierzu noch mal angemerkt, dass wir in unseren Beratungen auf die Belange des Jugend- und Spielerschutzes intensiver eingehen müssen. Hierzu wird uns die Landesregierung, in dem Fall das Sozialministerium, noch mal insbesondere zur Verfügung stehen. Das werden wir dann die nächsten Wochen hier an dieser Stelle nochmals besprechen.

Ansonsten sind wir für die Verabschiedung dieses Staatsvertrags, da es wichtig ist, auf die aktuellen Dinge wie Onlinespiele einzugehen und hier auch entsprechende Regelungen zu schaffen. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Kemmerich für die FDPFraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer an den Bildschirmen und anderen Endgeräten! Das Glücksspiel sollte insgesamt nicht durch quantitative Beschränkungen, wie hier diskutiert wird, Einzahlungslimits, Pausen, Mindestabstände oder ähnliche Dinge geregelt werden, sondern es muss für alle eine Win-win-Situation entstehen. Wenn man nach Qualität und Aufklärung der Nutzer regulieren würde, dann wäre das gelebter Verbraucherschutz und nicht die Bevormundung großer Teile der Bevölkerung.

(Beifall FDP)

Gerade die Verbände, die rund um das Glücksspiel organisiert sind, leisten in unseren Augen in den letzten Jahren eine gute Arbeit.

Vorliegend ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet worden, der zukünftig für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Es soll klargestellt werden, welche Glücksspielformen legal oder illegal sind. Allerdings muss dieses regulierte Angebot auch eine gewisse Attraktivität ausstrahlen und marktgerecht sein, damit die Verbrauchernachfrage letztlich auch bedient wird und eben nicht in illegale und nicht kontrollierbare Sphären abwandert: online – das Internet kann man eben nicht mehr abschalten.

(Beifall FDP)

Deshalb ist in dieser Hinsicht der Staatsvertrag an einigen Stellen falsch ausgestaltet und schränkt die Freiheit der Bürger und Bürgerinnen unverhältnismäßig ein. Gleich zu Beginn wird deutlich, dass es hier nicht nur um die Bekämpfung von Glücksspielsucht oder den Jugend- und Spielerschutz geht, sondern durch die Hintertür eine Umerziehung und Überwachung aller Spieler eingeführt werden soll. Konkret heißt es hier: „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“. Besser kann man die Ziele dieses Staatsvertrags nicht auf den Punkt bringen und es entlarvt die Verfasser dieses Staatsvertrags.

(Beifall FDP)

Statt sich inhaltlich mit den einzelnen Glücksspielformen zu beschäftigen, werden lieber alle Spieler unter einen Generalverdacht gestellt und mündigen Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich selbst verantwortungsgerecht mit der Sache des Glücksspiels auseinanderzusetzen.

Auch die im Staatsvertrag verwendete Definition, was überhaupt ein Glücksspiel ist, muss man so nicht und werden wir so nicht unterschreiben – ich zitiere –: „Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür ungewiss ein Eintritt in der Zukunft gewählt wird. Das liegt in der Natur der Sache. Aber deshalb ist das Spiel auch das Glücksspiel.

Dass man dieser Definition nicht zustimmen muss, zeigt mal wieder unser Nachbar Österreich. Die Alpenrepublik regelt das Thema sehr liberal und liefert eine logische Begründung dafür. Hier liegt Glücksspiel nämlich nur dann vor, wenn der Ausgang eines Ereignisses vollkommen und größtenteils vom Zufall abhängt. Wetten zum Beispiel, bei denen Prognosefähigkeit und Fachwissen keine Rolle spielen, sind demnach ausgeschlossen. Aber zum Beispiel beim Thema „Fußball“ – alle sind da Experten – kann man zumindest einen gewissen

(Abg. Kowalleck)

Teil des Ergebnisses vorausdenken und es ist nicht vollkommen vom Zufall abhängig.

Kommen wir zu diesen Einzahlungslimits: „Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen“, das „1.000 Euro […] nicht übersteigen“ darf. Wie kommt man darauf, mündigen Bürgern vorzuschreiben, wie viel Geld sie maximal einsetzen dürfen? Was ist eigentlich mit den professionellen Spielern, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten?

(Heiterkeit DIE LINKE)

Dass Sie das nicht verstehen, das ist mir vollkommen klar.

(Beifall FDP)

Aber auch das ist ein Lebensmodell, das frei gewählt werden darf. Das ist liberale Verfassung. Eine größere Bevormundung in dem Geist dieses Gesetzes kann man kaum irgendwo anders finden. Stattdessen – damit schlagen wir der Sache wieder den Boden weg – wird viel Steuergeld ausgegeben, um eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zu installieren. Diese soll am 1. Juli 2021 in Sachsen-Anhalt errichtet werden. Diese Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits eine zentrale Datei. Diese Datei wird mit vielen Daten der Spieler gespeist – datenrechtlich höchst bedenklich. Aber ob es damit tatsächlich gelingen sollte, der Spielsucht und auch den illegalen Anbietern von Spielen das Handwerk zu legen, also letztlich den Gesetzeszweck zu erreichen, stelle ich hier infrage. Wir sind uns alle einig: Schutz gerade von Jugend und vor Spielsucht ist ein hohes Gut, und das müssen wir auch verfolgen, aber diese Mittel sehen wir als untauglich an.

In diesem Gesetz geht es nicht darum, Kriminalität zu unterbinden, Transparenz einzufügen, sondern es geht einzig und allein darum, einen Generalverdacht gegenüber allen Spielern in ein Gesetz zu implementieren und deshalb lehnen wir dieses ab.

Wir werden uns trotz alledem dann der Diskussion noch mal intensiv stellen, wenn es um die Umsetzung, die in Thüringen stattfinden soll, geht, uns einmischen und werden noch Änderungen vorschlagen. Ich befürchte mal, dass die allumfassende Koalition in diesem Hause leider hier zustimmen wird. Das findet nicht unsere Billigung. Vielen Dank.