Deswegen erlauben Sie mir, zu dem Gesetzentwurf der AfD Position für die Freien Demokraten zu beziehen. Da geht es um die Frage: Gibt es tatsächlich strukturelle Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft? Zumindest nach Studienlage – und die ist nicht neu, das ist, glaube ich, auch schon häufig gesagt und genannt worden – ist das bei vielen Punkten tatsächlich festzustellen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher und sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Frauen sind in Deutschland mehr als doppelt so häufig Opfer von Belästigungen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffen usw. sind die Opfer bis zu 98 Prozent weiblich. Wir haben Benachteiligungen im Erwerbsleben, zumindest, wenn man darauf schaut, wie sich die Brüche in den Biografien nach einer Geburt darstellen. Da gibt es unterschiedliche Ursachen und ich hänge der These nicht an, dass das ausschließlich daran liegt, dass wir ein patriarchales, kapitalistisches System haben, das dafür Sorge trägt, dass das so ist.
Das ist ja der Vorwurf des eher links geprägten Feminismus. Die Ursachen sind sehr vielschichtig. Aber zumindest zeigen diese Zahlen, dass wir bestrebt sein sollten, die individuelle Entscheidungssphäre, den eigenen Lebensweg selbstbestimmt in Angriff und das Glück in die eigene Hand zu nehmen, von strukturellen Nachteilen zu befreien, damit die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben steigen. Darum geht es uns Liberalen natürlich.
Das finde ich immer noch einen sehr vernünftigen Ansatz, weil er auf das Individuum schaut und für sehr viele Gruppen gilt, die sich benachteiligt fühlen. Uns Liberalen ist es am Ende des Tages egal, warum jemand diskriminiert wird. Wir streiten gegen jede Form von Diskriminierung, weil sie eine Unverschämtheit gegen den eigenständigen Lebensentwurf des Individuums ist.
Auch wenn es in anderen Teilen der Welt noch sehr viel schlimmer aussieht – weil die Situation der Frauenrechte nicht mit dem vergleichbar ist, was die Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler in den letzten 150 Jahren hier geschaffen haben, nämlich
Jetzt kommen wir zu einem feinen Unterschied. Wir sind durchaus bereit, darüber zu reden, ob der Weg mit der strukturellen Setzung beispielsweise durch eine Frauenbeauftragte der richtige Weg ist, ob der Ansatz, den die Landesregierung auch auf gesetzlicher Grundlage verfolgt, der richtige ist. Wenn man unseren liberalen Ansatz nimmt, pauschal gegen Diskriminierung zu sein, weil es kein einziger Mensch verdient hat, aufgrund Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder politischer Ansichten diskriminiert zu werden, ziehen wir das in Zweifel. Wir wollen daher – das habe ich auch bei der letzten Debatte schon gesagt – einen Antidiskriminierungsbeauftragten, der über die Möglichkeiten verfügt, für Menschen auf ihrem Weg ihre Rechte einzufordern, sie zu begleiten.
Das geht über das hinaus, was wir heute haben. Heute haben wir parallele Strukturen. Wir haben die Frauenbeauftragte – das mag legitim sein. Wir haben den Behindertenbeauftragten – kann legitim sein. Wir haben den Bürgerbeauftragten – kann legitim sein. Und wir streiten immer über die richtige sächliche Ausstattung. Dieser Streit ist aus meiner Sicht aber überflüssig. Nehmen wir das, was vorhanden ist, führen wir das zusammen und vor allen Dingen fokussieren wir den Handlungsauftrag des zukünftigen Antidiskriminierungsbeauftragten, so wie wir uns ihn vorstellen, darauf, jedem Einzelnen den Weg als Partner der Politik zu eröffnen, der ihm zusteht, nämlich individuell und frei. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, verehrte Pressevertreter! Herr Worm, es ist schade, dass Sie mit keinem Wort auf meine Vorhaltungen eingegangen sind. Sie sitzen selbst seit Jahren als gleichstellungspolitischer Sprecher im entsprechenden Ausschuss, Sie kennen die Problematik und Sie haben sich mit der von mir angeprangerten Verschwendung von Steuermitteln zumindest hier in keiner Weise irgendwie sinnstiftend geäußert. Ihr Vortrag, dass Tag für Tag in den Familien Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen vorkommen würden, wofür die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Thüringen zuständig wäre, das halte ich für einen völlig illegitimen
Übergriff des Staats in die Familien hinein. Das können die Familien, das können die Frauen, die es angeht, das können auch die Männer selbst regeln. Und wo sie es nicht regeln können, gibt es Beratungsstellen verschiedenster ideologischer, religiöser, politischer Ausrichtung, wo man sich Rat und Hilfe holen kann.
Jetzt zu den doch erstaunlichen Vorwürfen der Frau Abgeordneten Stange. Es fehlen hier in Thüringen um die 100 Frauenhausplätze. Die fehlen seit Jahren und das ist auch bekannt. Ich glaube, die halbe Million für diese völlig sinnfreie Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wäre bei diesen 100 Frauenhausplätzen gut angelegt.
Erst gestern wurde hier tränenreich, krokodilstränenreich beklagt, dass in der Pandemiekrise die Zahl der Rat suchenden Frauen stark angestiegen wäre und dass sie gerade danach gefragt haben, wie sie denn selbst zur Lösung oder zur Besänftigung ihrer innerfamiliären Schwierigkeiten beitragen könnten. Das ist ein konstruktiver Ansatz. Die haben also nicht gleich nach dem Scheidungsanwalt oder dem nächsten Polizeieinsatz geschrien, sondern gesagt: Ich möchte meine Familie gern erhalten und ich brauche Rat und Hilfe. Als Land, als Staat wären wir gut beraten, diesen Rat und diese Hilfe anzubieten, genau wie zu dem anderen Reizthema des Rechts der Frauen auf eine Abtreibung.
Ja, Frauen haben das Recht auf eine Abtreibung, denn sie sind in der Regel diejenigen, welche die Folgen einer unerwünschten Schwangerschaft austragen und großziehen müssen. Sie haben das Recht, sich gegen das Kind zu entscheiden und diese Entscheidung unter Umständen durchführen zu lassen, die nicht ihr eigenes Leben gefährdet, sondern nur den erwünschten Erfolg, Beendigung der Schwangerschaft, zum Ziel hat. Allerdings dürfen wir als wohlhabende, reiche, humanistische Gesellschaft, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, jede Art von Diskriminierung auszuschalten, zu bekämpfen, anzuprangern, auch fragen, ob es nicht zu 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland Alternativen geben darf, die es der Mutter ermöglichen, das Kind anzunehmen, und es dem Kind ermöglichen, ins Leben zu treten.
Darüber sollten wir ideologiefrei und ohne Schaum vor dem Mund sprechen. Wir sollten die Frauen, die sich gegen Kinder entscheiden, nicht verurteilen, aber wir sollten ihnen konstruktive und dem Leben zugeneigte Angebote machen und dafür Steuergelder einsetzen. Danke sehr.
Sehr geehrte Kollegin Herold, wenn man zuhören kann, ist das klar von Vorteil, und wenn man das Gesagte auch noch versteht, ist es noch besser. Ich will nur mal sagen: Ich habe mich in keiner Weise dahin gehend geäußert, wie Sie das hier am Mikrofon gesagt haben. Mein Satz war: Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden. Ich habe nicht gesagt, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen in die Familien hineinregieren soll. Ich will das noch mal ganz deutlich klarstellen. Wie gesagt, wer zuhören kann, ist klar im Vorteil. Ihre Einlassung, allein auf gewisse Reizpunkte oder Reizthemen zu reduzieren, wird der eigentlichen Frage, nämlich der Frage, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf gestellt haben, hinsichtlich der Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten nicht gerecht. Deswegen sage ich noch mal an der Stelle: Allein diese abschließende Rede von Ihnen macht deutlich, dass wir mit unserer Entscheidung, diesem Gesetzentwurf von Ihnen nicht zuzustimmen, richtigliegen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mich hat jetzt der Redebeitrag der Abgeordneten der AfD, Frau Herold, noch mal nach vorn getrieben, weil ich – ehrlich gesagt – diese salbungsvollen Worte oder diese Krokodilstränen, die Sie gerade vergossen haben, nicht so stehen lassen kann. Es war Ihr Abgeordneter Herr Möller, der sich vor ein paar Wochen hingestellt und gesagt hat: Ach, wir wollen die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, wir brauchen den ganzen Gleichstellungskram nicht, wir sind eine Männerpartei und für uns braucht es auch keine Quoten, wir sind ganz zufrieden, so wie es jetzt ist. Und dann schicken Sie eben eine der wenigen Frauen, die in Ihrer Fraktion sind, nach vorn, um sich zum Thema „Gleichstellungspolitik“ zu äu
und wie wenig Belastbares Sie an der Stelle, wenn es um Gleichstellung von Frauen und Männern geht, vorweisen können.
Ich wollte gern noch mal an eine Studie erinnern, die vor einigen Jahren gemacht wurde, wo es darum ging, was beispielsweise in Gegenden, in denen sich aufgrund von Abwanderungen usw. nur noch wenige Frauen befinden und ein hoher Männerüberschuss herrscht, passiert. Und es ist sehr frappierend zu sehen, dass genau diese Männer dazu neigen, sich rechten oder traditionellen, tradierten Geschlechterrollen anzuschließen, dass sie sich auf Bünde konzentrieren, dass es darum geht, eine Gemeinschaft zu schaffen, die genau dazu neigt zu sagen, Frauen gehören zurück an den Herd, Frauen sollen sich um die Kinder kümmern und wir Männer, wir wollen hier den Ton angeben. Insofern ist es jetzt nicht ganz überraschend, dass in Ihrer Fraktion oder in Ihrer Partei auch genau solche Meinungen immer wieder zu finden sind.
Ich will noch mal ganz kurz auf meine oder unsere Gleichstellungsbeauftragte zu sprechen kommen. Ich habe, denke ich, als Sie Ihren Gesetzentwurf eingebracht haben, im Parlament schon deutlich gemacht, welche Rollen die Gleichstellungsbeauftragte wahrnehmen muss, wenn es um Koordinierung geht, um Vernetzung, darum, auf die Rechte, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu schauen, natürlich auch in der Landesregierung und in den Gesetzentwürfen. Aber auch in den Kommunen muss immer wieder nicht nur darauf geschaut werden, sondern es müssen Initiativen entstehen, um Gleichberechtigung tatsächlich weiter nach vorn zu bringen. Ich will an der Stelle noch mal daran erinnern, dass beispielsweise während der Pandemie die Gewalt gegen Frauen ein Thema gewesen ist und dass wir leider feststellen mussten, dass sich das nicht in den Beratungsstrukturen, in den Frauenhäusern widergespiegelt hat, sondern dass die Situation so gewesen ist, dass Frauen sich zum Teil nicht getraut haben, Beratung anzunehmen, weil die Eskalation, die durch Männer in Beziehungen dann umgesetzt wurde, den Frauen aufgedrückt wurde, weil sie Angst hatten, dass alles nur noch viel schlimmer wird.
Insofern sieht man an der Stelle auch noch mal, wie groß der Bedarf ist, hier nicht nur eine Gleichstellungsbeauftragte zu haben, die dafür sorgt, dass neue Beratungsmöglichkeiten entstehen, um diesem Dilemma, in dem sich Frauen befinden, tat
sächlich auch entgegenzukommen. Es braucht auch eine Verknüpfung, eine Vernetzung der Frauenhäuser, damit neue Angebote entstehen, die den Frauen tatsächlich auch gerecht werden und die vor allem weitere Dinge berücksichtigen, die momentan auch in Thüringen – das muss man hier zugestehen – noch nicht ausreichend vorhanden sind, zum Beispiel Angebote für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit Migrationshintergrund. Insofern glaube ich auch, man kann den Gesetzentwurf nur ablehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich beende dann die Aussprache an dieser Stelle und wir treten in die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2052 in zweiter Beratung ein. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es zwar erst 12.50 Uhr, aber ich würde trotzdem vorschlagen, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten, weil der nächste Tagesordnungspunkt, glaube ich, nicht in einer halben Stunde abgearbeitet ist. Gibt es dazu Einvernehmen? Herr Blechschmidt.
Nach meiner Tagesordnung wäre der nächste Tagesordnungspunkt der Glücksspielstaatsvertrag. Gehe ich recht in der Annahme?
Und Sie unterstellen jetzt, Frau Präsidentin, dass das ein relativ langer Tagesordnungspunkt sein wird.
Wir müssten theoretisch in einer halben Stunde eine Lüftungspause einlegen. Wenn Sie sagen, wir schaffen das in einer halben Stunde!
Ich bin nicht für die Redemanuskripte der anderen Fraktionen zuständig. Ich würde aber gern anregen, den Versuch zu unternehmen.
Okay. Es gibt hier eine knappe Mehrheit dafür, dass wir den Tagesordnungspunkt noch aufrufen. Dann machen wir das.
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2238 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2820 -
Das Wort hat zunächst Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.