weil eben beide Teile des politischen Lagers hier im Landtag eine sachliche Debatte verweigert haben. Aber trotzdem gibt es Neues zu berichten, weil nämlich der Justizausschuss das Thema, um das es geht, die gesonderte Unterbringung oder der Umgang mit gewalttätigen, aggressiven, auffälligen Asylbewerbern, trotzdem auf die Tagesordnung bekommen hat, und zwar, weil es natürlich in Serie Unruhen in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gibt. Darüber ist unter anderem berichtet worden. Der Justizausschuss hat sich in so einem StellvertreterTagesordnungspunkt durchaus mit dem Thema befassen müssen. Die Informationen, die wir da bekommen haben, waren durchaus spannend und interessant und stützen umso mehr unseren Gesetzentwurf, der zum Ziel hat, aggressive, gewalttätige, immer wieder die Regeln verletzende Asylbewerber in gesonderten Unterbringungseinrichtungen unterzubringen und somit auch von friedlichen Asylbewerbern und von den Innenstädten abzusondern, die durch solch störendes Verhalten eben belästigt werden.
Was haben wir im Justizausschuss erfahren? Nun, es ging beispielsweise um einen Vorfall, ich meine, Ende letzten Jahres, wo Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung von der Feuerwehr mit der Drehleiter aus dem Fenster gerettet werden mussten. Das muss man sich mal überlegen!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus einem gesicherten Raum, der extra dafür gedacht ist!)
Die mussten aus einem gesicherten Raum gerettet werden. Die Tür war offensichtlich wohl verschlossen, weil der wütende, aggressive Mob davorstand. Was wohl passiert wäre, wenn die Tür nicht geschlossen gewesen wäre, das können wir uns alle mal ausmalen. Das sind natürlich schon mal Zustände, die ein Rechtsstaat eigentlich nicht dulden kann.
Schon aufgrund der Obhutspflicht gegenüber den Mitarbeitern kann er es nicht dulden, dass der einzige Exit-Weg,
beim Umgang mit der Aggression von solchen Menschen der Weg über die Drehleiter der Feuerwehr ist. Das ist eine Peinlichkeit sondergleichen.
Die weitere wichtige Information – Frau Rothe-Beinlich hat sie gerade angesprochen – war für mich jedenfalls, dass dieser Raum durch eine verstärkte Tür gesichert war. Was sagt uns das? Das sagt uns, dass diese Aggressionen, die sich auch gegen Mitarbeiter richten, sehr wohl bekannt sind, und zwar schon seit Jahren. Denn so eine verstärkte Tür baut man nicht mal so eben über Nacht ein oder man baut sie zwar über Nacht ein, aber es braucht eine gewisse Vorplanung, es braucht dazu auch Haushaltsmittel etc. pp. Das heißt, diese gefährlichen Aggressionen, die sind dem Freistaat, die sind der Regierung schon seit Langem bekannt und trotzdem wird seit Jahren im Grunde nichts Wirksames gemacht.
Ich fand die Informationen sehr erhellend, die wir auf die Frage bekommen haben: Was werden da jetzt eigentlich für Maßnahmen gemacht, wie geht man denn mit solchen Störern nach so einem Gewaltausbruch, nach so einer Aggression um? Die Aussagen, die wir da erhalten haben, fand ich schon hochinteressant. Die Konsequenz war einmal die Ansprache: Ihr dürft das nicht! Ja, das wird die Leute natürlich wahnsinnig überzeugen. Und die zweite Variante, die uns genannt worden ist, also die zweite Konsequenz, war: Na ja, da muss man halt überlegen, ob man keine Möglichkeit zum Rauchen in einem trockenen Raum schafft. – Also da habe ich mich gedanklich an den Kopf gefasst. Wenn der Rechtsstaat auf einen wütenden Mob, der Mitarbeiter attackiert oder attackieren würde, wenn nicht eine verstärkte Tür ihn davon abhalten würde und die nicht über eine Drehleiter der Feuerwehr gerettet werden würden, wenn man auf so einen aggressiven Mob, auf so ein gewalttätiges Verhalten, solche Rechtsverletzungen damit reagiert, dass man die Möglichkeit zum Rauchen im Trocknen entzieht – meine Damen und Herren, wenn Sie mal einen Leitfaden schreiben wollen, wie sich ein Rechtsstaat lächerlich macht, genau das müssen Sie machen, genau das müssen Sie reinschreiben.
Und ich stelle mir halt die Frage – viele tun es offensichtlich nicht –: Wie fühlen sich die Suhler dabei?
Na ja, Sie können ja nachher in der Debatte noch mal sprechen. Aber ich habe Sie gerade gefragt, ob Sie …
Ach so, Entschuldigung, mein Fehler. Sie haben 8 Minuten. Es ist die zweite Lesung, tut mir leid, ich habe das übersehen. Sie haben 8 Minuten Redezeit.
Also, wie fühlen sich wohl die Suhler, die nicht durch die Drehleiter gerettet werden, die keine verstärkten Türen haben, deren Autos auf der Straße stehen und die beschädigt werden? Wie fühlen sich – die Frage sollten Sie sich vor allem stellen – die friedlichen Asylbewerber, die nachts auch nicht gerettet werden vor irgendwelchen Übergriffen, aus welchen Gründen auch immer, ob es religiöse Motive sind, ob es Frauenfeindlichkeit ist usw.? Das sind eigentlich die Dinge, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssten. Da haben Sie eine ganz besondere Obhutspflicht. Wenn ich dann noch höre, dass der betroffene Kreis an Personen, von denen diese Aggressionen ausgehen, 40 Mann sind, 40 von 400, ja dann, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht mehr, was Sie gegen die Absonderung dieser Menschen in eine Einrichtung haben, wo sie dann nicht mehr übergriffig werden und nicht mehr andere Leute belästigen können.
Alles, wirklich alles spricht dafür, diese Lösung zu wählen. Sie machen ja im Grunde selbst nichts anderes. Das haben Sie im Frühjahr letzten Jahres gezeigt. Nur ist es bei Ihnen immer eine provisorische Sache und wir wollen daraus eine vernünftig geplante und organisierte Geschichte machen. In dem Sinne kann ich nur noch mal dafür werben, unserem Gesetzentwurf diesmal vielleicht doch die
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, wie zu erwarten war, ist der Mehrwert nach diesem Redebeitrag von Herrn Möller nicht unbedingt gestiegen, was diesen Antrag angeht. Nein, er nutzt erneut Suhlerinnen und Suhler, Mitarbeiterinnen des Sozialdiensts, des Sicherheitsdiensts, die dort in der Erstaufnahmeeinrichtung unterwegs sind, instrumentalisiert sie und versucht damit, irgendwie diesen Antrag noch zu rechtfertigen. Wir haben, glaube ich, im letzten Plenum deutlich gemacht, wo unsere Lösungsansätze liegen. Das diskutieren wir auch im Ausschuss, dafür steht es dort drauf, da haben wir auch den konstruktiven Austausch mit der Landesregierung. Da nehme ich die AfD-Fraktion eher nicht so wahr. Deshalb hat aus meiner Sicht die AfD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf und in ihren Wortbeiträgen heute, beim letzten Mal, inklusive der Zwischenrufe von ganz weit rechts außen einmal mehr deutlich gemacht, wessen Geistes Kind sie ist.
Ich will den sogenannten Gesetzentwurf also auch gar nicht weiter aufwerten, indem ich ihn hier noch mal ausführlich bespreche. Bei unserem letzten Zusammentreten wurde nach meinem Dafürhalten alles Wesentliche dazu gesagt. Das Wichtigste, was in diesem Zusammenhang festzuhalten bleibt, ist der unter den demokratischen Fraktionen bestehende Konsens, der menschenverachtenden Ideologie der AfD ein deutliches, zumindest verbales Stoppschild vorzuhalten.
Demgemäß – Sie erinnern sich – hat es dieser Entwurf auch gar nicht in den Fachausschuss geschafft. Damit sollte der Sache dann eigentlich auch Genüge getan sein. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass dieser Entwurf das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Wäre es mir persönlich möglich, ich würde an dieser Stelle für eine Überweisung in die blaue Tonne plädieren. Glücklicherweise bleibt mir heute die Möglichkeit, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, ich bin eigentlich der Auffassung, dass über diesen Gesetzentwurf ausreichend gesprochen worden ist. Wir als FDP-Fraktion bleiben bei unserer Ablehnung zu dem Vorhaben der AfD, eine gesonderte Einrichtung zu schaffen für alle, die sich in der Erstaufnahme nicht richtig benehmen können, denn da gibt es in Thüringen wie auch überall anderswo in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren, die in dem Fall auch allen zur Verfügung stehen.
Wenn ich Sie da korrigieren darf, Herr Möller – auch wenn Sie wahrscheinlich gleich wieder ausholen, dass ich keine Ahnung habe, das bleibt Ihnen unbenommen, ich darf über Sie ja auch denken, was ich möchte –:
Der Minister hat im Ausschuss ausgeführt, dass in Suhl genau diese Strafverfahren eingeleitet worden sind. Insofern haben Sie da wieder perfekt die Tatsachen etwas verdreht, wenn nicht sogar sehr.
Unser Nein zu diesem Gesetzentwurf ist aber nicht nur ein Nein aus Überzeugung, sondern vor allem auch als Warnung, nämlich als Warnung vor den Konsequenzen, die genau so ein Denken für Thüringen und auch für Deutschland nach sich zieht.
Wir Freien Demokraten stehen zu den rechtsstaatlichen Verfahren, und zwar zu all den gleichen rechtsstaatlichen Verfahren für alle Menschen in Thüringen. Wir stehen dazu, dass eine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus für Asylsuchende erfolgen muss, dass wir uns für eine sinnvolle und zielgerichtete Integrationspolitik einsetzen, und da haben wir ausreichend Aufgaben in Thüringen, die wir uns vornehmen können. Und vor allem stehen wir zu einer einheitlichen EU-weiten Flüchtlingspolitik.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnetenkollegen, nach dem gegenständlichen Entwurf sollen – so wie sie dort genannt werden – besondere Gemeinschaftsunterkünfte errichtet bzw. betrieben werden, auch von abschreckender Wirkung ist die Rede. Es soll um die Bündelung von auffälligen, aggressiven und straffälligen Asylbewerbern gehen. Rechtsstaatlich ist es für mich und meine Fraktion wichtig, dass die Mittel in Bezug auf Strafe und Prävention in einem notwendigen, erforderlichen und angemessenen Verhältnis zur Anwendung kommen. Und ja, kriminelles Verhalten muss sanktioniert und die Menschen in dieser Bundesrepublik müssen auch vor Kriminalität – durch wen auch immer – geschützt werden.
Das zeichnet im Übrigen einen Rechtsstaat auch aus. Da hilft es nicht, Vorkommnisse zu leugnen oder in Abrede zu stellen. Der Rechtsstaat und insbesondere das Strafrecht sind dann stark, wenn objektiv und unvoreingenommen über Tatsachen geurteilt wird. Unser Rechtsstaat hat aber weder vor seinen Aufgaben kapituliert, noch hat er versagt. Dies gilt auch für Situationen, in denen ich mir zuweilen ein etwas stärkeres Durchgreifen und eine stärkere Präsenz unseres Rechtsstaats in seinen verschiedenen Facetten durchaus gewünscht hätte. Mit den vielfältigen Möglichkeiten, die unser rechtsstaatliches System – auch das Asylrecht – zur Verfügung stellt, sind den zuständigen Behörden aber unterschiedliche Varianten an die Hand gegeben, um auch auf die beschriebenen Situationen zu reagieren, die es gerade auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gab und zuweilen auch heute noch gibt. Wichtig ist dabei, dass diese Möglichkeiten dann, wenn es erforderlich ist, zum Einsatz kommen. Und das ist – wie beschrieben – die Aufgabe der jeweilig zuständigen Behörden.
Was jedoch nicht erforderlich ist, meine Damen und Herren, das ist die Etablierung von Spezialunterkünften, an denen negative Einflüsse durchaus gebündelt werden, welche sich dann gegebenenfalls auch potenzieren und äußerst schwer zu handhaben wären. Es ist doch leicht vorhersehbar, was im Umfeld von solchen Unterkünften passieren wird. Um solche Unterkünfte halbwegs sicher zu bewirtschaften, hätten diese dann mehr Ähnlichkeit mit einem Gefängnis als mit einer Gemeinschaftsunterkunft. Und hier kommt für mich, für meine Fraktion und eigentlich auch für alle der Rechtsstaat wieder ins Spiel. Um Menschen einzusperren, müssen im Regelfall als Konsequenz auf Verfehlungen Verurteilungen folgen. Verurteilte werden zum Schutz der Gesellschaft, aber auch als Strafe in Gefängnissen