Protocol of the Session on March 11, 2021

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zu den Abstimmungen.

Zunächst ist direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/651 – Neufassung – in der dritten Beratung abzustimmen. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/869. Da müssen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2865 abstimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2848. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Damit stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU in der Drucksache 7/869 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von

(Staatssekretärin Schenk)

seinem Platz zu erheben. Das sind erneut die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2864. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 3 war von der Tagesordnung abgesetzt worden, sodass wir jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 kommen.

Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1986 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2712 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat hierzu Herr Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte.

Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1986, Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz vom 28.10.2020, wurde im Rahmen des Sonderplenums am 03.11.2020 in der 34. Sitzung des Landtags in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, bereits bestehende Rechtsverordnungen zur Eindämmung von Pandemien wie beispielsweise der aktuell grassierenden

COVID-19-Pandemie unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen. Dabei kann der Landtag entweder selbst in einer Sitzung über einzelne Maßnahmen beraten und entscheiden oder diese Aufgabe an einen neu zu berufenden Sonderausschuss des Landtags delegieren. Dieser Ausschuss kann dann in kürzester Zeit einberufen werden und auch durch die Möglichkeit von digitalen Sitzungen schnell über geplante Änderungen der diversen Verordnungen entscheiden. In Eilfällen können Änderungen der Verordnung auch ohne Zustimmung des Parlaments erfolgen. Sie bedürfen dann aber einer nachträglichen Genehmigung durch das Parlament. Auch bestehenden Rechtsverordnungen muss das Parlament zustimmen. Das gilt auch für mögliche künftige regionale Maßnahmen, falls die Zahl der Neuinfizierten in bestimmten Gebieten ansteigt. Dagegen bedarf es der parlamentarischen Zustimmung bei einer Rücknahme der Beschränkungen nicht.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in drei Sitzungen erörtert und diskutiert, und zwar in seiner 12., 14. und 19. Sitzung am 5. November 2020, am 3. Dezember 2020 und am 28. Januar 2021. Im schriftlichen Anhörungsverfahren wurden sieben Stellungnahmen abgegeben. Diese teilten das Anliegen des Gesetzentwurfs, das Parlament in grundrechtsrelevanten Regelungen auch während der Pandemie einzubinden, wenngleich es zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs unterschiedliche Auffassungen gab.

Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand eines Online-Diskussionsforums gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung, welches in der Zeit vom 12. November 2020 bis 10. Dezember 2020 geöffnet war. In diesem Zeitraum sind allerdings keine Beiträge eingegangen.

In der 19. Sitzung des Ausschusses am 28. Januar 2021 wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs bei einer Zustimmung und einer Enthaltung.

Diese ist der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage in der Drucksache 7/2712 entsprechend zu entnehmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zunächst als erstem Redner in der Aussprache Herrn Abgeordneten Dr. König von der CDU-Fraktion das Wort.

(Vizepräsidentin Marx)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FPD, eine stärkere parlamentarische Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz einzufordern, ist nachvollziehbar und unterstützenswert – gerade wenn Grundrechte über einen längeren Zeitraum eingeschränkt werden, wie dies aktuell geschieht. Ich möchte daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die mit ihrem Antrag „Sicher durch die Krise“ als erste Fraktion eine stärkere Parlamentsbeteiligung eingefordert hat. Trotz des unterstützungswürdigen Ziels ist es aus unserer Sicht aber auch geboten, den Gesetzentwurf der FDP auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dies möchte ich in drei Punkten tun.

Punkt 1 – Zeitspanne der Entscheidungsfindung: In den letzten Monaten und Wochen mussten wir die Erfahrung machen, dass sich das Infektionsgeschehen mitunter in wenigen Tagen dramatisch verändert. Dies hatte Entscheidungen auf Bundesebene zur Folge – das heißt im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin –, die schnell in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden mussten. Genau hier liegt der Knackpunkt im FDPGesetzentwurf, wie Dr. Benjamin Höhne vom Institut für Parlamentarismusforschung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf treffend formuliert – ich zitiere –: „Aber selbst wenn übliche parlamentarische Verfahren beschleunigt werden würden, beispielsweise durch einen ,Sonderausschuss‘ wie im vorliegenden FDP-Gesetzentwurf gefordert, ist für den legislativen Weg mehr Zeit als für den ministerialbürokratischen aufzuwenden – Zeit, die bei der Pandemiebekämpfung knapp ist.“ Deswegen, so bedauerlich es ist: Wir können uns in einer Pandemie, in der es schnell zu entscheiden gilt, die normalerweise üblichen Meinungs- und Entscheidungsprozesse in ihrer zeitlichen Notwendigkeit in der Regel kaum leisten.

Punkt 2 – Bildung eines Sonderausschusses: Anders als die FDP, die in ihrem Antrag die Vorteile eines kompetenzübergreifenden Sonderausschusses „Corona“ beschreibt, sehen wir als CDU-Fraktion die bestehenden Strukturen des Thüringer Landtags als ausreichend an. Für uns ist die Befassung im zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport der richtige Weg, was sich auch in den letzten Monaten gezeigt hat. Außerdem ist dieses Verfahren, mit den aktuellen Ausschüssen des Landtags zu arbeiten, auch flexibler, wie wir gesehen haben, als der Wirtschaftsausschuss auch zur Diskussion um den Stufenplan

mit hinzugeladen wurde. Die bestehenden Strukturen sind deshalb für uns ausreichend.

Punkt 3 – Zustimmung des Landtags zu den Corona-Verordnungen: Die im Gesetzentwurf der FDP geforderte Zustimmung zu den Corona-Rechtsverordnungen liegt aktuell – wie wir alle wissen – außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landtags, da Rechtsverordnungen weiterhin von der Landesregierung erlassen werden. Diese Kompetenz soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf das Parlament übertragen werden. Dies ist vor dem Hintergrund einer längeren Einschränkung der Grundrechte vollkommen legitim und nachvollziehbar, wie ich am Anfang schon genannt habe. Aber hier müssen wir auch schauen, was das in der Praxis bedeutet. Denn wir befinden uns hier im Thüringer Landtag auch in einer Situation, wo keine klaren Mehrheiten im Parlament zu finden sind. Das heißt, gerade vor diesem Hintergrund ist es auch schwierig, Entscheidungen zu treffen – gerade in kurzen Zeiträumen. Wenn wirklich das Parlament entscheiden soll, auch außerhalb dieses „Corona“Ausschusses, ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass in dieser Pandemiesituation immer viele Abgeordnete zusammenkommen müssen, um zu entscheiden. Und die dritte Frage ist natürlich: Was passiert, wenn sich das Parlament nicht einigen kann? Können dann Maßnahmen nicht umgesetzt werden? Deswegen sehen wir hier ein Problem, wenn es um die Pflichtzustimmung des Landtags geht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Dezember 2020 hier im Thüringer Landtag ein schlankes, schnelles Verfahren beschlossen, um die Beteiligung des Parlaments während der Corona-Pandemie sicherzustellen. Dieses Verfahren wenden wir seitdem an. Ich muss im Rückblick auf die letzten drei, vier Monate sagen: Das Verfahren verspricht mehr, als es aktuell umsetzt. Das liegt nicht an den Abgeordneten. Ich habe keine grundlegende Kritik an dem Verfahren. Aber ich habe eine grundlegende Kritik an dem Agieren der Landesregierung im Rahmen dieses Verfahrens. Das möchte ich auch an einigen Punkten festmachen. Zum Beispiel das Thema der Beteiligung oder auch der Verordnungsentwürfe, wenn sie zugeleitet werden. Wir mussten erst im Ausschuss einfordern, dass wir den Verordnungsentwurf als Parlamentarier zeitgleich mit den Kommunen bekommen. Das haben wir angesprochen, haben gesagt, wie es sein kann, dass die Kommunen vor Ort schon den Verordnungsentwurf haben und wir den erst nachgelagert bekommen.

(Beifall CDU)

Das wurde mittlerweile beseitigt. Wir bekommen den jetzt zeitgleich, obwohl ich dann wieder erfahren habe, der überarbeitete Verordnungsentwurf …

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir nicht!)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch, doch!)

Doch, im Parlament kriegen wir den zeitgleich über den Ältestenrat zugeleitet. Das ist ja das Verfahren. Der Ältestenrat leitet das zu, dann beraten wir im Ausschuss und im Ältestenrat wird das Verfahren abgeschlossen. In dem Rahmen bekommen wir die Sachen zugeleitet. Aber: Wir als Parlamentarier haben es am Anfang später als die kommunale Ebene bekommen.

Was ich eben noch ausführen wollte, ist, dass zum Beispiel gestern die kommunale Ebene schon den fertigen Verordnungsentwurf bekommen hatte. Wir als Parlamentarier haben den noch nicht. Das kann nicht sein. Hier hat die Regierung die Kriterien, die wir im Dezember aufgestellt haben, einzuhalten. Das ist bisher nicht passiert.

Des Weiteren haben wir die ersten Verordnungen immer erst im Nachgang beraten, wo sie schon beschlossen waren, was aus unserer Sicht nichts mit dem beschlossenen Verfahren zu tun hat.

Was mir auch fehlt, ist das Eingehen der Landesregierung auf die Stellungnahmen, wenn Punkte aus den Stellungnahmen abgelehnt wurden, was für uns aktuell auch nicht ersichtlich ist.

Jetzt ist in den letzten zwei Wochen noch eine neue Dimension hinzugekommen. Es wird erst ein Entwurf zugeleitet, dann gibt es eine Kabinettssitzung im Vorfeld, dann werden noch mal neue Dinge beschlossen, dann bekommen wir den neuen Verordnungsentwurf als Tischvorlage, haben dann 10 Minuten Zeit, zu lesen und dann unsere Stellungnahmen abzugeben. Das ist aus meiner Sicht kein fairer Umgang mit dem Parlament und das darf auch nicht wieder passieren. Wie gesagt, es ist diese Woche das zweite Mal passiert. Für die Zukunft: Wir werden uns das nicht mehr gefallen lassen und das noch deutlicher kritisieren.

Was mich wirklich – damit möchte ich schließen – ärgert, ist, dass bei dem langen Verfahren, was wir in Thüringen haben, die Verordnung mal pauschal um eine Woche verlängert und das dann damit begründet wird, dass das Parlamentsverfahren so lange dauert.

(Beifall CDU)

Es liegt nicht am Parlament, es liegt daran, dass die Regierung gar nicht leistungsfähig ist, innerhalb kürzester Zeit die neuen MPK-Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen, wie das in anderen Bun

desländern möglich ist. Deswegen: Schieben Sie den Schwarzen Peter dafür, dass sie nicht vorankommen, nicht dem Parlament in die Schuhe! Es liegt am Regierungshandeln. Stellen Sie das ab, damit die Bürger im Gleichklang, was die Termine angeht, in Deutschland laufen. Die Thüringer haben das verdient. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Nächster Redner – danach machen wir die Lüftungspause – ist Herr Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, also wir sind uns ja bei vielem einig. Aber ich muss mich doch ein bisschen über den Redebeitrag des Kollegen hier wundern, weil ich das Verfahren ganz anders in Erinnerung habe. Es gibt eben kein strukturiertes Beteiligungsforum für dieses Parlament. Was tun wir denn im Sozialausschuss? Es ist faktisch nichts anderes als ein Stuhlkreis, wo wir uns aktuell gegenseitig die in diesem Moment gültige oder gerade erdachte oder hingelegte oder unterstrichene – wie auch immer – Fassung einer Verordnung vorlesen, dann ad hoc entscheiden, was wir ändern wollen – meistens haben wir vorher noch Stellungnahmen eingebracht. Danach beschließen wir: Ja, wir sind beteiligt worden, wir haben mal darüber gesprochen. Die nächste Stufe des Verfahrens ist: Es geht in den Ältestenrat. Dort wird sich wieder die dann geänderte Verordnung, die natürlich nicht geändert ist aufgrund der Vorschläge, die die Parlamentarier gemacht haben, gegenseitig vorgelesen, es werden die Stellungnahmen der Fraktionen vorgelesen und dann wird wieder beschlossen, dass das Beteiligungsverfahren beendet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das nach über einem Jahr Dauer dieser Pandemie, die eine Krise ist, mittlerweile auch für eine Krise des Parlamentarismus in diesem Land.

(Beifall AfD, FDP)

Wir haben einen Verfahrensvorschlag gemacht. Lieber Herr Dr. König, ich kann Ihre Kritikpunkte nicht wirklich nachvollziehen, denn wir haben auf zwei Dinge geachtet. Erstens, dass schnelles Handeln, wie es in der Pandemie erforderlich ist, möglich ist, und zwar durch denjenigen, der Herr des Verordnungsrechts ist. Das ist die Landesregierung. Sie soll handeln. Sie darf handeln. Sie muss handeln.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie handelt!)

(Abg. Dr. König)

Aber im Nachgang haben wir als Parlament die Verpflichtung, diesen Grundrechtseinschränkungen, wo wir jetzt nur per Wortbeiträgen anhörend beteiligt sind, tatsächlich die entsprechende Legitimität auszusprechen.