Protocol of the Session on March 11, 2021

Natürlich können Sie Beschlüsse fassen, die von den Expertisen abweichen, gar keine Frage. Wird aber mehrfach ausdrücklich vor dem Vorhaben gewarnt, dann sollte man zumindest einmal darüber nachdenken. Es ist – mit Verlaub – schäbig, wenn der Gesetzgeber – also in dem Fall die schwarz-rotgrüne noch mal rote Mehrheit – schon von vornherein signalisiert, dass ihn die Stellungnahmen gar nicht interessieren.

Im Übrigen hat uns meiner Meinung nach R2G damit wieder ein Beispiel dafür geliefert, was zu zunehmender Politikverdrossenheit führt: auf Biegen und Brechen den Entwurf eines politischen Wettbewerbers beiseitezuschieben, anstatt konstruktiv und miteinander zu einer gangbaren Lösung zu kommen. Diesen Vorwurf, meine Damen und Herren, auch von der Union, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie machen dieses Trauerspiel mit,

(Beifall AfD, CDU)

und das auf dem Rücken Ihrer Parteikolleginnen und Parteikollegen – nämlich der Präsidentin des Landkreistags und des Präsidenten des Gemeindeund Städtebunds. Die Menschen im Land erwarten von den Politikern, von uns allen, meine Damen und Herren, dass wir hier zusammenarbeiten und nicht mit Taschenspielertricks konstruktive, praktikable und gute Lösungen verhindert werden.

(Beifall AfD, CDU)

Und nun haben wir hier eine Beschlussempfehlung des Kommunalausschusses. Vermutlich haben sich CDU und R2G bereits geeinigt, das klang ja auch hier in den Reden so, dass sie das heute hier durchpeitschen werden. Für diesen Fall möchte ich Ihnen aber doch ein paar Sachen mit auf den Weg geben. Die stehen auch so in den Stellungnahmen der Spitzenverbände, die Sie hoffentlich doch noch gelesen haben, und wenn nicht, empfehle ich Ihnen das wenigstens heute Abend als Lektüre am Ende dieses Tages.

Übrigens, Herr Sesselmann – Sie haben mich vorhin angesprochen –, gute Referentinnen fragen, wenn Sie etwas nicht finden, mal in der Verwaltung nach. Unsere Kollegin hat das getan und deshalb hatten wir die Kenntnisse darüber, was ich Ihnen auf Ihre Nachfrage 3 Minuten vor Sitzungsbeginn auch so gesagt habe. Das ist gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion, das geht also so.

(Beifall FDP)

Die Anhörung hat ergeben, dass Ihr Über-NachtEntwurf voller Fehler und Widersprüche ist, dass Sie grundlegende Prinzipien, auf die Sie erst gepocht hatten, wie das Öffentlichkeitsprinzip und die

Transparenz, nun über Bord werfen, dass dieser Entwurf nicht geeignet ist, auch nur im Ansatz in der Praxis zu einer Erleichterung der Arbeit der ehrenamtlichen – ich betone der ehrenamtlichen – Gemeinde- und Kreisräte zu führen, und dass Ihr Entwurf Konflikte in die kommunale Familie tragen wird. Davor, meine Damen und Herren, warnen wir Freien Demokraten ausdrücklich.

(Beifall FDP)

Ich möchte Ihnen mit Blick auf die verbleibende Redezeit nur kurz ein paar Auszüge geben, was an Ihrem Entwurf so grundsätzlich schlecht ist. Trotz wiederholter und ganz ausdrücklicher Forderungen, keine Regelungen aufzunehmen, die für eine schnelle Lösung von Ausnahmesituationen nicht notwendig sind, haben Sie weiter drei Neuregelungen beibehalten: eine verpflichtende Einwohnerfragestunde für jede Gemeinde, die Pflicht zur Beteiligung von Kinder- und Jugendparlamenten in jeder Gemeinde, ohne dass Sie Kostenregelungen für die Übertragung dieser neuen Aufgaben treffen. Ich möchte das klarstellen: Wir sind für eine solche Regelung, aber auch hier muss das Verfahren sauber laufen. Und die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und des Öffentlichkeitsprinzips, die weder notwendig ist noch im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung steht und auch zumindest in Bezug auf die gewählten Fristen für die Zustimmungsfiktion nicht praktikabel ist, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Diese Regelungen, die die Spitzenverbände ablehnen, finden sich in unserem Vorschlag übrigens nicht. Ihre Regelungen zu Videokonferenzen sind inkonsequent, denn der Gemeinderat muss eine vom Bürgermeister ausgerufene Notlage bestätigen in einer digitalen Sitzung, die nur in einer Notsituation möglich ist. Tut er das nicht, muss er die digitale Sitzung sofort beenden. Was dann passiert, regeln Sie nicht.

(Beifall FDP)

Auch sind Videokonferenzen nur möglich, wenn kein Mitglied persönlich anwesend sein kann. Mit Blick auf die Corona-Verordnung dürften wir alle hoffen, dass eine derartige Inzidenz mit solchen Maßnahmen nie eintritt. Das wäre dann nämlich eine totale Ausgangssperre für jedermann.

Sie haben auch verkleinerte Gremien wie den Haupt- oder Kreisausschuss gestrichen, obwohl Sie selbst in Ihrer Begründung die Präsenz als oberstes Primat deklariert haben. In unserem Entwurf finden Sie die weiterhin.

(Beifall FDP)

Umlaufverfahren können nicht vom Bürgermeister oder Landrat angestrengt werden, aber vom Vorsitzenden einer Fraktion, der damit seine Kompetenzen überschreitet, die Sie gleichzeitig dem Bürgermeister und Landrat wegnehmen, meine Damen und Herren. Und Sie billigen Sperrminoritäten zu, indem Umlaufbeschlüsse verhindert werden können. Da die aber nur in eilbedürftigen Fällen möglich sind, wird das in der Praxis wohl eh nie zur Anwendung kommen, denn da wird der Bürgermeister oder der Landrat dann doch lieber selbst entscheiden, denn es ist ja eilig.

Meine Damen und Herren, noch erwähnen möchte ich, dass in Ihrem Entwurf auch Telefonkonferenzen keine Rolle mehr spielen. Das wäre ja okay, wenn Thüringen in der Digitalisierung ganz weit vorn wäre – und damit meine ich nicht irgendwelche Dinge wie „Clubhouse“ und dergleichen. Nein, ich meine Breitbandausbau und Netzabdeckung vor allem im ländlichen Raum. Denn eben in diesen Gebieten, meine Damen und Herren, werden Sie mit Ihrem Entwurf nur eines erreichen: Einwohnerfragestunden und sonstigen Mehraufwand, aber keine Entscheidungsmöglichkeiten in Ausnahmesituationen, die wir so dringend brauchen.

(Beifall FDP)

Ganz nebenbei sei noch gesagt, wenn die Grünen mit einem Rechtsgutachten immer auf Transparenz und Öffentlichkeit gedrängt haben, dann sollten sie auch unserem Entwurf zustimmen, denn neben der Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen eröffnen wir auch die Möglichkeit von Stellungnahmen zu Beschlüssen bei Umlaufverfahren. Mehr Transparenz werden Sie wohl in Ausnahmesituationen nicht finden.

(Beifall FDP)

Und jetzt schaue ich zur Frau Präsidentin …

Genau. Die Ihnen sagt, dass die Redezeit um ist.

Meine Redezeit ist am Ende, deswegen kürze ich hier etwas ein, auch wenn ich noch einiges zu sagen hätte, meine Damen und Herren.

Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

(Abg. Bergner)

Genau. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich muss sagen, Ihre Vorlage ist in keiner Weise zustimmungsfähig.

(Beifall FDP)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Doch, Herr Bilay.

Herr Bergner, ich finde es schon erstaunlich, was Sie jetzt alles hier vom Leder gelassen haben. Erst mal müssen Sie sich entscheiden, ob wir jetzt im Schweinsgalopp irgendwas durchpeitschen, was Sie uns vorwerfen, oder ob wir uns zu viel Zeit nehmen, in den Ausschüssen über einen Zeitraum von mehreren Monaten intensiv auch mit den kommunalen Spitzenverbänden solche gravierenden Regelungen zu besprechen. Beides zusammen widerspricht sich und passt nicht.

Ich will auch für die Öffentlichkeit noch mal eines zum Verfahren klarstellen, weil Sie hier gejammert haben, wie wir hier mit Ihren Vorschlägen umgegangen sind. Es stimmt, es war die FDP, die einen ersten Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht und entsprechende Vorschläge zur Diskussion gestellt hat. Diesen Gesetzentwurf haben ganze vier Fraktionen, Linke, SPD, Grüne und auch die CDU, als nicht konsensfähig eingeschätzt. Dann war es die CDU-Fraktion, die einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt hat. In der Zeit war Ihr Gesetzentwurf noch nicht mal an den Ausschuss überwiesen worden, weil wir die Notwendigkeit einer intensiven Beratung im Innenausschuss dazu nicht gesehen haben. Es war meine Fraktion, die sich in der zweiten Lesung, als Ihr Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte, ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, nun doch Ihren Entwurf an den Innenausschuss zu überweisen, um den gemeinsam mit der CDU-Fraktion zu beraten. Zu dem Zeitpunkt hatten wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen dritten Gesetzentwurf angekündigt. Nur deshalb hat der Gesetzentwurf überhaupt eine Chance gehabt, gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von CDU, Linke, SPD und Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert zu werden. So viel zur Redlichkeit. Ich kann Ihnen sagen: Aufgrund der Erfahrungen, die ich jetzt in diesem Verfahren mit Ihnen gesammelt habe, werden wir uns davor hüten, das noch mal zu wiederholen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die sind ge- wählt worden! Das ist ja unglaublich!)

Frau Henfling hat einen sehr guten Vorschlag gemacht, was die demokratische Legitimation der kommunalen Spitzenverbände angeht. Beim Landkreistag im Präsidium sind zumindest ein paar Mitglieder der Kreistage vertreten, beim Gemeindeund Städtebund fehlt so was gänzlich. Das ist ein abgeschotteter Raum von Bürgermeistern und übrigens auch VG-Vorsitzenden. Die Vizepräsidentin des Gemeinde- und Städtebunds ist eine VG-Vorsitzende. Die Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaften ist der übertragene Wirkungskreis von kleinen Gemeinden, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, den übertragenen Wirkungskreis zu bewerkstelligen.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Lupenreiner Demokrat!)

Da eine demokratische Legitimation für eine umfassende Stellungnahme, was den Öffnungsraum für demokratische Prozesse vor Ort angeht, herzuleiten, wage ich zumindest zu bezweifeln. Wir sollten auch ernsthaft darüber reden, in besonderen Formen auch die gewählten Mitglieder in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen künftig stärker in unseren Abwicklungsprozessen zu beteiligen. Herr Bergner, ich will es dazusagen: Die AG Selbstverwaltung ist nicht das Gremium, was wir darunter verstehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Weil hier betont wurde, dass nun endlich auch Thüringen den Weg geht, digitale Ratssitzungen zu eröffnen, will ich nur darauf hinweisen: Es gibt bisher in der Bundesrepublik vier Bundesländer, die überhaupt diese gesetzliche Option ermöglicht haben. Das sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, RheinlandPfalz und Baden-Württemberg. Wir regeln ausdrücklich nicht nur, dass in Pandemiezeiten – wie jetzt – digitale Ratssitzungen stattfinden können, sondern wir schaffen auch Optionen, dass die Gremien in künftigen Fällen, die gleichgelagert sind, wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, zum Beispiel in Katastrophenfällen, digital tagen können. Das ist also keine Regelung für einen Übergangszeitraum, sondern kann perspektivisch in den nächsten Jahren im Bedarfsfall immer mal wieder zur Anwendung kommen.

Herr Walk, ich will zur Erläuterung auch etwas sagen, weshalb wir vorgeschlagen hatten, dass pflichtige Rechnungsprüfungsausschüsse vor Ort geschaffen werden sollten, und weshalb die Bürgermeister im Entlastungsverfahren nicht daran teilhaben sollten: weil sie Betroffene sind. Das sind dieje

nigen, die den Verwaltungsvollzug organisiert haben und die verantwortlich dafür sind, dass bestimmte Abweichungen von der beschlossenen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in den Gremien eingetreten sind. Insofern ist natürlich auch ganz klar, dass derjenige, der den Vollzug innegehabt hat, nicht derjenige sein kann, der im Zweifelsfall am Ende im Entlastungsverfahren die entscheidende Stimme beitragen kann, um sich selbst zu entlasten. Das ist ein Interessenskonflikt, den wir lösen wollten.

Jetzt noch mal zum Stichwort der „Öffentlichkeit der Ausschüsse“: Sie stellen es immer so dar, als würde eine Debatte vor Ort gänzlich unmöglich gemacht, wenn die Diskussion dazu im öffentlichen Raum stattfindet. Ich will noch mal darauf hinweisen: Der Grundsatz der Kommunalordnung regelt ausdrücklich die Öffentlichkeit. Das ist das erste Prinzip. Nur in ganz bestimmten, wenigen Fällen, darf, muss davon abgewichen werden, weil zum Beispiel berechtigte, schutzwürdige Interessen von Dritten dem entgegenstehen – persönliche Sachen, Grundstücksangelegenheiten, Vertragsinhalte usw., usf. In diesen wenigen Fällen eröffnet die Kommunalordnung die Möglichkeit oder sogar die Pflicht, das im nicht öffentlichen Teil zu behandeln. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.

Das gibt es auch jetzt schon. Frau Henfling hat es gesagt, Herr Walk hat es auch gesagt: In Eisenach und Ilmenau beispielsweise sind vom Prinzip her alle Ausschüsse öffentlich und trotzdem gibt es immer, im Regelfall bei jedem Ausschuss, auch beim Gemeinderat und Stadtrat, einen nicht öffentlichen Teil. Das ist doch überhaupt kein Problem. Aber es muss doch die Möglichkeit geben, dass bestimmte Sachen, die am Ende sowieso im öffentlichen Teil entschieden werden, wo es gegebenenfalls auch noch mal eine Aussprache gibt, dass dazu im vorgelagerten Bereich, in den Ausschüssen die Debatte öffentlich stattfindet.

Da will ich auf einen Konflikt hinweisen: Es war ja gerade der Gemeinde- und Städtebund, der sich bei unserem Vorschlag, dem umfangreichen Gesetzentwurf, dagegen ausgesprochen hat, bereits Satzungsentwürfe öffentlich auszulegen – ich bin auf Kita- und Friedhofsgebühren eingegangen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben nicht mal die Chance, die Debatte in den Ausschüssen zu verfolgen. Die haben auch nicht die Möglichkeit, dass, bevor die Satzungsbeschlüsse in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen erfolgen, diese Unterlagen vorher eingesehen werden können. Da geht es nur darum, dass ich irgendwo im Rathaus die Unterlagen lesen kann. Sie wollen das

weiterhin entdemokratisieren, Sie wollen das der Öffentlichkeit entziehen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Parlamentari- sche Demokratie, nenne ich das!)

Die Öffentlichkeit soll am Ende nur Kenntnis erlangen, wenn irgendwo im Amtsblatt oder in der Tageszeitung der Satzungstext veröffentlicht wird. Das sind doch genau die Probleme, weshalb viele Bürgerinnen und Bürger am Ende sagen, ich hatte nicht die Möglichkeit, das transparent nachzuvollziehen, ich wusste nicht, was auf mich zukommt.

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dafür gibt es Bürgerfragestunden!)

Diese ganzen Diskussionen kennen Sie ja aus der Vergangenheit. Deswegen wäre es hilfreich gewesen, wenn wir die Frage der vorherigen öffentlichen Auslegung als ergänzendes Element für mehr Transparenz und mehr Offenheit im Verwaltungshandeln hätten hier verankern können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)