Protocol of the Session on March 11, 2021

Am Ende ist es ja so – Kollege Bilay, Sie haben es angesprochen, da wird irgendwas im stillen Kämmerlein verhandelt und die Öffentlichkeit kann nicht teilnehmen –: Ja, das ist in der Vorbereitung so. Letzten Endes muss man – das ist in der Politik so – Mehrheitsbeschlüsse hinbekommen und dann sind die natürlich öffentlich und dann kann man auch die Argumente noch mal öffentlich diskutieren. Dazu rate ich ohnehin, damit man auch Politik transparent macht.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag 7/1275 – ich erwähne das noch mal, weil ja viele Änderungsanträge unterwegs sind – der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt nun endlich ein Kompromiss zur Beschlussfassung vor – alle Vorredner haben das bereits erwähnt –, der die für uns wichtigen angesprochenen Punkte

enthält und darüber hinaus aber weitere Änderungen aufgreift. Das ist so bei Kompromissen und deswegen haben wir uns ja auch auf diese Lösung geeinigt. Das will ich gern auch noch mal hier sagen, da ja alles sehr konstruktiv war. Neu dabei sind folgende Regelungen: Zum einen wird die Mitgliederanzahl in den Ausschüssen erhöht. Zum anderen wird das Tätigwerden kommunaler Einrichtungen, die der Erbringung von Gesundheitsleistungen dienen, erleichtert werden. Die nächsten zwei Regelungen sind ja schon sozusagen gelebte Praxis, zumindest bei uns in Eisenach: Zum einen sollen Kinder und Jugendliche künftig stärker beteiligt werden und die Tagesordnungen der Gemeindeund Kreistagssitzungen sollen künftig eine Einwohnerfragestunde enthalten. Wie gesagt, das ist bereits heute gelebte Praxis.

Fazit: Wir tragen als CDU-Fraktion diese aus unserer Sicht sinnvollen Änderungen mit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Prozess zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung hat jetzt fast zehn Monate gedauert und unterstreicht, dass sich die Fraktionen – da meine ich alle – wirklich nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die ursprünglich geplante schnelle Umsetzung und Anpassung der ThürKO angeht. Ich will aber für meine Fraktion dennoch deutlich machen, das ist mir wichtig, dass dieser lange Prozess ganz augenscheinlich auch notwendig war, um eine Totalrevision der Thüringer Kommunalordnung zu verhindern und unsere kommunalen Verantwortungsträger auch weiterhin in einer starken Position zu belassen.

(Beifall CDU)

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, fasse ich zusammen: Mit der jetzigen schmalen, nachhaltigen und modernen Änderung der Thüringer Kommunalordnung stellen wir gemeinsam sicher, dass die Thüringer Kommunen auch in Krisensituationen handlungsfähig bleiben und die Bürgermeister ihre herausgehobene und ihre starke Stellung nach der ThürKO behalten. Zweiter Punkt: Unseren Kommunen stellen wir damit eine praxisnahe und anwendungssichere Umsetzungsvariante zur Verfügung, ohne – und das war uns auch wichtig – unsere Kommunen zu überfordern.

Ich will noch einmal auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Es ist ja schon spannend, wenn man sich noch mal die Diskussionen, Erörterungen und Abstimmungen im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss ansieht. Jetzt noch mal förmlich: In der Sitzung am 4. März hat sich der Innen- und Kommunalausschuss klar posi

tioniert. Einstimmig bei vier Enthaltungen wurde die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion in Drucksache 7/869 einschließlich des Änderungsantrags

Herr Walk, Ihre Redezeit ist zu Ende.

von CDU und Rot-Rot-Grün empfohlen. Ich bitte auch heute hier um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Bei mir standen 21 Minuten, aber wie immer hat die Präsidentin natürlich recht.

(Beifall CDU)

So sieht es aus.

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Viel wurde schon gesagt oder wenngleich auch fast alles. Im Innenausschuss am 4. März fiel aber eine Bemerkung, die es schon noch mal auf den Punkt bringt. Die verschiedenen Gesetzentwürfe, die zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vorlagen, haben doch schon fast einen kleinen historischen Charakter, denn seit fast einem Jahr beschäftigt sich der Landtag nun mit diesen Gesetzentwürfen aller Landtagsfraktionen außer der AfD, um nämlich die Thüringer Kommunalordnung an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen, aber auch – und das war Rot-RotGrün wichtig –, um dieses Zeitfenster zu nutzen, um sie auch an verschiedenen Stellen wichtig weiterzuentwickeln.

Diesen Diskussionsprozess führen wir heute mit dem Beschluss, der eben auch ein Kompromiss ist, aber ein gutes Ergebnis, in dem sich nun die wichtigsten Intentionen aller beteiligten Fraktionen widerspiegeln. Wie mehrfach betont, gingen zunächst in den Gesetzentwürfen die Meinungen weit auseinander. Daher habe ich in der ersten Beratung bereits dafür geworben, eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen. Das ist uns mit der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss nun auch gelungen.

(Beifall SPD)

Durch die Gesetzesänderung erhalten Gemeinderäte und Kreistage nun die Möglichkeit, in Notlagen Sitzungen als Videokonferenz abzuhalten oder Beschlüsse mittels schriftlicher Umlaufverfahren zu fassen. Diese Ausnahmeregelungen gelten dabei nicht nur für Pandemien, sondern auch für andere Notlagen wie Katastrophenfälle nach dem Brandund Katastrophenschutzgesetz. Auf diese Weise sichern wir die Mitbestimmung der kommunalen Gremien in Krisensituationen und schaffen eine wichtige Rechtsgrundlage, durch die Bürgermeister und Landräte ihre Gemeinderäte und Kreistage auch in diesen Ausnahmesituationen informieren und einbinden können. Wir reagieren damit auf die Regelungslücke in der Kommunalordnung, die durch die Corona-Pandemie deutlich geworden ist. Wir folgen aber auch der Auffassung, dass der Austausch von Argumenten in den Ratssitzungen wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur auf kommunaler Ebene ist und deshalb auch der Regelfall bleiben wird, wie schon Kollegin Henfling dargelegt hat.

Außerdem gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen großen Schritt im Sinne einer weiteren und besseren Beteiligungs- und Mitbestimmungskultur. Wir streichen die Obergrenze von maximal sechs Mitgliedern für Kreis- und Hauptausschüsse und schaffen so die Möglichkeit, die Mehrheitsverhältnisse in den Gemeinderäten und Kreistagen besser in diesen Gremien abzubilden.

Weiterhin regeln wir erstmals gesetzlich, in der Tagesordnung jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen, um so den Einwohnern die Gelegenheit zu geben, Fragen zu kommunalen Angelegenheiten direkt zu stellen, denn mitnichten ist das bereits überall der Regelfall.

Wichtig für uns als Fraktion ist auch, dass erstmals die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Thüringer Kommunalordnung einen wichtigen Platz gefunden hat, wonach Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten in ihrer Gemeinde angemessen beteiligt werden sollen. Damit würdigen wir das vielerorts bereits praktizierte Engagement der Gemeinden in diesem Bereich und setzen eine wichtige Forderung der Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen um.

(Beifall SPD)

Eine Änderung, die meiner Fraktion besonders wichtig war und sich jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfindet, ist die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir sind davon überzeugt: Wohnungsbau und Gesundheitsversorgung gehören in kommunale Hände!

(Beifall SPD)

(Abg. Walk)

Deshalb werden wir mit der heutigen Gesetzänderung die Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise ausbauen, in diesen Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden. Die Gesundheitsversorgung, der öffentliche Personennahverkehr und der Wohnungsbau werden durch den Gesetzentwurf ausdrücklich in der Kommunalordnung verankert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor allem den kommunalen Kliniken und Wohnungsbaugesellschaften wird es künftig erleichtert, nicht nur auf dem eigenen Gemeindegebiet tätig zu werden, sondern auch bei der Gesundheitsversorgung oder dem Wohnungsbau zum Beispiel in der Nachbarkommune auszuhelfen. Künftig ersetzen wir analog zur Strom- und Gasversorgung das bisherige Genehmigungsverfahren durch eine Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und führen eine Widerspruchslösung ein, durch welche die bisherige aufwendige und zeitintensive Voraussetzung übereinstimmender Beschlüsse in allen betroffenen Gebietskörperschaften abgelöst wird. Die bisherige Benachteiligung kommunaler Gesellschaften wird so nun endlich abgebaut und ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt verbessert. Das ist für uns ein wichtiger Schritt für die öffentliche Daseinsvorsorge in Thüringen, vor allem im ländlichen Raum. Daher bitte ich auch hier um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin einen bemerkenswerten Wahlkampfauftritt vom Kollegen Bilay erlebt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das macht er immer bemerkenswert!)

Ich denke, da wäre es doch besser gewesen, etwas mehr über Inhalte zu sprechen. Aber ein Satz ist mir doch sehr aufgefallen, nämlich, dass der Entwurf zeigen würde, dass es sich lohnt, für andere Mehrheiten zu kämpfen.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben Sie nun von Ihrem Platz am Katzentisch dieser Koalition.

(Beifall AfD)

Herr Walk, nach Ihrer Rede dürften Sie eigentlich diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.

Ich möchte aber auch noch einen Satz zu diesen Krokodilstränen zum Thema „Öffentlichkeit“ sagen: Ich habe jetzt über 26 Jahre kommunale Praxis auf dem Buckel. Da waren auch zwei Amtszeiten mit einer linken Bürgermeisterin dabei. Ich will Ihnen sagen, wie sie das Problem mit der Öffentlichkeit gelöst hat bei Themen, die bereits jetzt nach ThürKO normalerweise öffentlich zu handhaben wären. Sie hat zu Klausuren des Stadtrats eingeladen und damit die Öffentlichkeit außen vor gelassen. Ich gebe zu: Ich habe sogar ein bisschen Verständnis dafür, weil es Themen gibt, zu denen man sich auch mal in Ruhe verständigen können muss. Sie hat damals wenigstens alle Mitglieder des Stadtrats eingeladen, anders als Sie es jetzt hier mit Ihren Kungelrunden machen.

(Beifall AfD, FDP)

Meine Damen und Herren, am 22. April 2020 reichte die FDP-Fraktion einen Entwurf ein, der den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglichen sollte, auch während der Pandemie Beschlüsse zu fassen. Dieser Entwurf wurde hier im Hause abgelehnt. Zusammengefasst haben Sie unseren Entwurf als unbeschließbar, als schlecht dargestellt. Sie haben die Notwendigkeit digitaler Sitzungen damals abgesprochen, weil es ja nicht mehr notwendig sei, weil ja jetzt wieder alle tagen können, Corona sei so gut wie vorbei. Dass es das nicht war, sehen wir heute. Aus einer Begründung möchte ich zitieren: „Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, genau diese Punkte nicht […] [zur] Änderung der Thüringer Kommunalordnung […] aufzunehmen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass das […] nicht so einfach zu lösen ist […] und es eben durchaus Abwägungs[punkte] sind, die wir breit diskutieren müssen. Hinzu kommt, dass wir […] momentan in einer Situation sind, wo ich nicht sehe, dass wir grundlegende Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung vornehmen können und das auch adäquat mit den kommunalen Spitzenverbänden anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind.“ Frau Henfling, das waren damals Sie. Danke schön.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich überhaupt nie gesagt!)

Danach kamen binnen weniger Monate zwei weitere Entwürfe: einer von der CDU, der dem ursprünglichen von uns auffällig ähnelte – er kann also doch nicht so schlecht gewesen sein –, und dann einer von R2G, der allerdings auch ein ganzes Konvolut

(Abg. Merz)

an rot-rot-grünen Wunschvorstellungen enthielt – über 30 weitere Änderungen, obwohl Sie wenige Wochen zuvor keine Möglichkeit für grundlegende Änderungen gesehen haben. Das war dann schon erstaunlich. Und mittlerweile, meine Damen und Herren, war es Sommer. Es gab Anhörungen, schriftliche, dann mündliche, dann wieder schriftliche. Und dann wurde geschoben, weil es keine Einigung zwischen CDU und R2G gab, und das obwohl in den Anhörungen der Entwurf von R2G ausdrücklich und mit Nachdruck abgelehnt und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet wurde und obwohl Experten empfohlen haben, man solle die Entwürfe von FDP und CDU nehmen und auf deren Basis mit einigen Nachbesserungen zeitnah eine Lösung finden. Zeitnah, meine Damen und Herren! Auch das wurde in den Anhörungen mit Nachdruck gefordert.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Einschließlich der CDU!)

Im Januar 2021 – ein Dreivierteljahr nach unserem ersten Vorschlag – hat die FDP dann einen Vorstoß gewagt und einen Kompromiss eingebracht, damit wir hier weiterkommen. Wir wollten nun endlich in die konstruktive Debatte im Ausschuss gehen und mit Ihnen gemeinsam, meine Damen und Herren, eine Lösung finden. Wir haben alle Entwürfe und die Anhörungsergebnisse genommen, nebeneinandergelegt und einen neuen Entwurf vorgelegt. Da waren Sie alle so überrascht, dass Ihnen auch nichts Besseres einfiel, als diesen schnell noch mal in die Anhörung zu geben. Ich verweise wieder auf das Zitat: „[Ich sehe nicht], dass wir […] adäquat […] [die] kommunalen Spitzenverbände anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind“.

Ja, meine Damen und Herren, sie sind dann weiter beschäftigt worden. Im Ergebnis wurde der Entwurf wieder als grundsätzlich gut bewertet. Aber das geht natürlich nicht, dass die FDP einen guten Kompromiss vorschlägt. Anstatt nun endlich einmal inhaltlich zu debattieren, wurde lieber über Nacht ein in unseren Augen auch fauler Kompromiss von CDU und R2G zusammengeschustert. Auf die Anhörung dazu musste die FDP im Ausschuss drängen, meine Damen und Herren. Die Beschlussempfehlung wurde allerdings mit Ihren Stimmen im selben Atemzug beschlossen wie die Anhörung. Das heißt, noch nicht einmal das Feigenblatt haben Sie gewahrt, meine Damen und Herren. Sie haben nicht einmal das Feigenblatt gewahrt, so zu tun, als wären Ihnen die Stellungnahmen der Vertreter der Kommunen in Thüringen in irgendeiner Weise wichtig.

(Beifall AfD, FDP)

Natürlich können Sie Beschlüsse fassen, die von den Expertisen abweichen, gar keine Frage. Wird aber mehrfach ausdrücklich vor dem Vorhaben gewarnt, dann sollte man zumindest einmal darüber nachdenken. Es ist – mit Verlaub – schäbig, wenn der Gesetzgeber – also in dem Fall die schwarz-rotgrüne noch mal rote Mehrheit – schon von vornherein signalisiert, dass ihn die Stellungnahmen gar nicht interessieren.